Umweltschutz als Antriebskraft für Innovationen und Beschäftigung in Europa
der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Michael Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Annette Faße, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Achim Großmann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein, Barbara Imhof, Gabriele Iwersen, Dr. Uwe Jens, Susanne Kastner, Hans-Peter Kemper, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Erika Lotz, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Erika Simm, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo Teichmann, Franz Thönnes, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Im Vertrag von Amsterdam erhält der Umweltschutz eine herausgehobene Bedeutung. Zugleich wird erstmals ein hohes Beschäftigungsniveau als Ziel der EU genannt. Wenn die Bürgerinnen und Bürger die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion als etwas für sie Positives akzeptieren sollen, muß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Umweltbelastungen als wichtiges Anliegen ernsthafter als bisher betrieben werden. Im Amsterdamer Vertrag wird gefordert, daß Beschäftigung und Umwelt in den anderen Politikbereichen Berücksichtigung finden. In den beschlossenen beschäftigungspolitischen Leitlinien wird auf die Notwendigkeit verwiesen, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze neue Technologien und sonstige Innovationen zu nutzen. Zur Durchsetzung beschäftigungsfreundlicher Steuersysteme soll die Einführung einer Energiesteuer, einer Besteuerung der Schadstoffemissionen oder sonstiger zweckmäßiger steuerlicher Maßnahmen erwogen werden.
Bis Ende des Jahres 2000 soll die Europäische Investitionsbank die Entwicklung und den Ausbau von Finanzierungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, städtische Umwelt und Umweltschutzprojekte durchführen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften will mit einer Mitteilung zum Thema Umwelt und Beschäftigung Initiativen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung langfristiger Strategien zur Schaffung nachhaltig umweltverträglicher Wirtschaftsstrukturen fördern. Folgende Schlüsselaktionen schlägt sie dazu vor:
- Leistungsvergleiche von Unternehmen hinsichtlich Umweltschutz,
- Förderung der Technologiebewertung und -entwicklung,
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch die Gemeinschaftsfonds,
- Fortsetzung der Umstrukturierung der Steuersysteme,
- Förderung der Aus- und Fortbildung im Umweltbereich.
Das Umweltbundesamt hat in seinem letzten Jahresbericht auf die Antriebskraft des Umweltschutzes für Innovationen und Beschäftigung hingewiesen. Die Beschäftigungswirkung des Umweltschutzes sei stärker als erwartet, und Umweltschutz lohne sich auch wirtschaftlich für die Betriebe.
Die Bundesregierung muß bis 15. April 1998 einen Aktionsplan zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission vorlegen.
Daher fragen wir die Bundesregierung zu dem Schwerpunkt Umwelt und Beschäftigung:
Fragen11
Welche Positionen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Unternehmen im Vergleich zu anderen europäischen Unternehmen ein in bezug auf Umweltschutz Arbeitsplätze in den Bereichen Wasser- und Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft und Recycling, Bekämpfung der Luftverschmutzung, Bekämpfung von Lärm und Erschütterungen, Boden- und Wassersanierung, Umweltforschung und -entwicklung, Solarenergie und andere erneuerbare Energien sowie Umweltdienste und Beratung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Leistungsvergleiche von Unternehmen und Wirtschaftszweigen in Deutschland hinsichtlich Beschäftigung und Umweltschutz, um eine Neuausrichtung auf eine ökoeffiziente Produktion und entsprechendes Verbraucherverhalten anzuregen?
Was will die Bundesregierung veranlassen, um auch öffentliche Behörden und Unternehmen zu einem solchen Leistungsvergleich zu veranlassen?
Mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mitteln fördert die Bundesregierung die Technologiebewertung und -entwicklung unter Berücksichtigung der besten verfügbaren Technologien im Hinblick auf beschäftigungsrelevante Auswirkungen und eine detaillierte Bewertung des Energie- und Ressourcenverbrauchs?
Welchen Rang nimmt die Bundesrepublik Deutschland bei der Förderung der Technologiebewertung und -entwicklung im europäischen Vergleich ein?
In welchem Maße nutzt die Bundesrepublik Deutschland die Gemeinschaftsfonds und -instrumente bei der integrierten Förderung von Beschäftigung und nachhaltiger umweltgerechter Entwicklung, insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen in den Städten und bei Umweltschutzmaßnahmen und der Entwicklung des ländlichen Raums?
In welchen europäischen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuersysteme schon weiter als in Deutschland umstrukturiert in Richtung Verringerung der Arbeitsnebenkosten einerseits und Einbeziehung von Umwelt- und Ressourcenkosten in die Marktpreise von Gütern und Dienstleistungen andererseits?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Hinblick auf eine entsprechende nationale Umstrukturierung in Deutschland in nächster Zeit durchführen, und welche Möglichkeiten sieht sie für konkrete europaeeinheitliche Maßnahmen in diesem Bereich im Jahr 1999?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Aus- und Fortbildung im Umweltbereich verstärkt fördern, um die Einführung umweltfreundlicherer Technologien und Produktionsverfahren sowie umweltfreundlicherer Produkte zu unterstützen?
Wie will sich die Bundesregierung verstärkt um europäische bzw. weltweit harmonisierte Umweltstandards auf hohem Niveau einsetzen, um Umweltdumping zu Lasten der Arbeitsplätze in Deutschland zu vermeiden?
Sieht die Bundesregierung dazu eine Möglichkeit gemeinsam mit der EU im Rahmen des auf OECD-Ebene geplanten Multilateralen Abkommens zum Investitionsschutz oder eher auf der Ebene der verschiedenen VN-Abkommen, der Weltbank bzw. des Internationalen Währungsfonds?