Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/10086
13. Wahlperiode
09. 03. 98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Michael
Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Friedhelm
Julius Beucher, Dr. Eberhard Brecht, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk,
Dr. Marliese Dobberthien, Annette Faße, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele
Fograscher, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Günter Graf (Friesoythe), Angelika
Graf (Rosenheim), Achim Großmann, Christel Hanewinckel, Dr. Liesel Hartenstein,
Barbara Imhof, Gabriele Iwersen, Dr. Uwe Jens, Susanne Kastner, Hans-Peter
Kemper, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein,
Klaus Lennartz, Erika Lotz, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl,
Angelika Mertens, Jutta Müller (Völklingen), Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-
Zureich, Renate Rennebach, Siegfried Scheffler, Reinhard Schulz (Everswinkel),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Erika Simm, Wolfgang Spanier, Dr. Bodo
Teichmann, Franz Thönnes, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Wolfgang Wodarg
- Drucksache 13/9950 -
Umweltschutz als Antriebskraft für Innovationen und Beschäftigung in Europa
Im Vertrag von Amsterdam erhält der Umweltschutz eine
herausgehobene Bedeutung. Zugleich wird erstmals ein hohes Beschäftigungsniveau
als Ziel der EU genannt. Wenn die Bürgerinnen und Bürger die
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion als etwas für sie Positives
akzeptieren sollen, muß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der
Umweltbelastungen als wichtiges Anliegen ernsthafter als bisher betrieben
werden. Im Amsterdamer Vertrag wird gefordert, daß Beschäftigung und
Umwelt in den anderen Politikbereichen Berücksichtigung finden. In
den beschlossenen beschäftigungspolitischen Leitlinien wird auf die
Notwendigkeit verwiesen, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze neue
Technologien und sonstige Innovationen zu nutzen. Zur Durchsetzung
beschäftigungsfreundlicher Steuersysteme soli die Einführung einer
Energiesteuer, einer Besteuerung der Schadstoffemissionen oder sonstiger
zweckmäßiger steuerlicher Maßnahmen erwogen werden.
Bis Ende des Jahres 2000 soll die Europäische Investitionsbank die
Entwicklung und den Ausbau von Finanzierungen in den Bereichen Bildung,
Gesundheit, städtische Umwelt und Umweltschutzprojekte durchführen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften will mit einer
Mitteilung zum Thema Umwelt und Beschäftigung Initiativen der
Mitgliedstaaten zur Entwicklung langfristiger Strategien zur Schaffung
nachhaltig umweltverträglicher Wirtschaftsstrukturen fördern. Folgende
Schlüsselaktionen schlägt sie dazu vor:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 5. März 1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
1. Leistungsvergleiche von Unternehmen hinsichtlich Umweltschutz,
2. Förderung der Technologiebewertung und -entwicklung,
3. Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch die
Gemeinschaftsfonds,
4. Fortsetzung der Umstrukturierung der Steuersysteme,
5. Förderung der Aus- und Fortbildung im Umweltbereich.
Das Umweltbundesamt hat in seinem letzten Jahresbericht auf die
Antriebskraft des Umweltschutzes für Innovationen und Beschäftigung
hingewiesen. Die Beschäftigungswirkung des Umweltschutzes sei stärker
als erwartet, und Umweltschutz lohne sich auch wirtschaftlich für die
Betriebe.
Die Bundesregierung muß his 15. April 1998 einen Aktionsplan zur
Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien dem Europäischen Rat
und der Europäischen Kommission vorlegen.
1. Welche Positionen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die
deutschen Unternehmen im Vergleich zu anderen europäischen
Unternehmen ein in bezug auf Umweltschutz-Arbeitsplätze in den
Bereichen Wasser- und Abwasserbehandlung, Abfallwirtschaft und
Recycling, Bekämpfung der Luftverschmutzung, Bekämpfung von
Lärm und Erschütterungen, Boden- und Wassersanierung,
Umweltforschung und -entwicklung, Solarenergie und andere erneuerbare
Energien sowie Umweltdienste und Beratung?
Die EU-Kommission hat in Zusammenarbeit mit Eurostat, dem
Statistischen Amt der EU, 1997 eine Studie zur
Umweltschutzindustrie in der EU 1994 erarbeiten lassen1 ) . Die Umweltschutzindustrie
umfaßt danach in Übereinstimmung mit der OECD/Eurostat
Kerndefinitionen folgende Bereiche:
- Luftreinhaltung,
- Gewässerschutz,
- Abfallbeseitigung,
- Boden- und Wassersanierung,
- Lärmbekämpfung,
- Umweltforschung und -entwicklung,
- Umweltüberwachung,
- Umweltberatungsleistungen.
Nicht enthalten sind die Wasserversorgung und der Energiesektor
(inklusive erneuerbarer Energien). Basierend auf den laufenden
Ausgaben und Investitionen für die entsprechenden Bereiche
wurden folgende direkten Beschäftigtenzahlen für Deutschland und
die EU im Jahr 1994 ermittelt.
Direkte Beschäftigte in der Umweltindustrie 1994
Luftrein- Gewässer- Abfallbe- Sonstige Gesamt
haltung schutz seitigung
Deutschland 61600 142 200 104 900 7 800 316 500
in % von EU 57 35 25 7 30
EU 108 600 401800 415 900 117 900 1 044 300
1) Europäische Kommission „An estimate of ECO-Industries in the European Union
1994", Luxemburg, 1997
Demnach sind in Deutschland rd. 30 %, aller in der EU in der
Umweltschutzindustrie direkt Beschäftigten tätig. Damit liegt
Deutschland an erster Stelle vor Frankreich (200 900 Beschäftigte, 19 %),
Großbritannien (140 300 Beschäftigte, 13 %) und Italien (100 600
Beschäftigte, 10 %) (s. hierzu auch die Tabelle und die Schaubilder
aus der o. g. Studie in der Anlage).
Die Zahlen decken sich aus methodischen Gründen nicht mit den
Ergebnissen der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Studie
„Aktualisierte Berechnung der umweltschutzinduzierten Beschäftigung in
Deutschland" . Insbesondere sind in den oben angegebenen
Zahlen die unmittelbar im Umweltschutz Beschäftigten
(Umweltverwaltung, Umweltbeauftragte in Unternehmen etc.) nicht
enthalten. Ferner sind hier die indirekt im Umweltschutz Beschäftigten
(Zulieferer) nicht enthalten.
Andere aktuelle EU-weite Berechnungen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Leistungsvergleiche von Unternehmen und Wirtschaftszweigen in Deutschland
hinsichtlich Beschäftigung und Umweltschutz, um eine Neuausrichtung
auf eine ökoeffiziente Produktion und entsprechendes
Verbraucherverhalten anzuregen?
3. Was will die Bundesregierung veranlassen, um auch öffentliche
Behörden und Unternehmen zu einem solchen Leistungsvergleich zu
veranlassen?
Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Entwicklung von
betrieblichen Umweltkennzahlen. Umweltkennzahlen verdichten
umfangreiche Umweltdaten auf eine überschaubare Anzahl
aussagekräftiger Schlüsselinformationen. Sie gewährleisten den
Entscheidern dadurch eine schnelle Einschätzung der wesentlichen
Fortschritte sowie der Schwachstellen des betrieblichen
Umweltschutzes. Und sie ermöglichen die Formulierung quantifizierter
Umweltziele, mit deren Hilfe ein Erfolg oder Mißerfolg bei der
Umsetzung meßbar gemacht wird. Sie sind somit ein wichtiges
internes Managementinstrument, um die Umweltbelastungen eines
Unternehmens oder einer Behörde mit dem Ziel einer
nachhaltigen Entwicklung zu reduzieren.
Umweltkennzahlen beschreiben wichtige Entwicklungen im
betrieblichen Umweltschutz zahlenmäßig und machen diese über die
Jahre hinweg vergleichbar. Regelmäßig ermittelt, ermöglichen
Umweltkennzahlen das frühzeitige Entdecken gegenläufiger
Tendenzen und übernehmen damit die Funktion eines
Frühwarnsystems.
Um die Entwicklung und Verbreitung betrieblicher
Umweltkennzahlen zu fördern, hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zusammen mit dem
Umweltbundesamt 1997 den Leitfaden „Betriebliche Umweltkennzahlen"
herausgegeben, der derzeit in 2. Auflage vorliegt und aufgrund
entsprechender Nachfrage jetzt auch auf Englisch veröffentlicht
wurde. Er wird kostenlos an Interessenten abgegeben. Eine
Einführung in das Thema findet sich auch in dem Handbuch
„Umweltcontrolling", das das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt 1995
herausgegeben haben.
Die Bundesregierung sieht ferner das EG-Umwelt-Audit als ein
wichtiges Instrument zur Verbreitung eines systematischen
Umweltschutzes und damit in der Regel auch von Umweltkennzahlen
in den Unternehmen und im kommunalen Bereich an. Die
Bundesregierung fördert den Gebrauch von Umweltkennzahlen somit
mittelbar auch über ihre Aktivitäten zum EG-Umwelt-Audit, wie
z. B. durch die Verabschiedung der Erweiterungsverordnung, die
u. a. die Anwendung des Umwelt-Audits im kommunalen Bereich
ermöglicht.
Umweltkennzahlen können nicht nur intern über die Zeit
verglichen werden, sondern eignen sich grundsätzlich auch zu
Vergleichen zwischen Unternehmen/Behörden oder verschiedenen
Unternehmens-/Behördenbereichen. Um diese Vergleiche zwischen
verschiedenen Einheiten zu ermöglichen, ist es jedoch
erforderlich, daß die Erhebungsgrundlagen bei den verschiedenen
Einheiten übereinstimmen. Bisher ist eine Vereinheitlichung von
Umweltkennzahlen nur selten konsequent verfolgt worden, so daß ein
entsprechendes „ Benchmarking " derzeit in den seltensten Fällen
fundiert durchführbar ist.
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der International
Standardisation Organisation (ISO), die derzeit eine neue Norm ISO
14031 „Environmental Performance Evaluation (EPE) " entwickelt,
die voraussichtlich ab 1999 den weltweiten Standard für die
Umweltleistungsbewertung darstellt. Auf der Basis dieser
einheitlichen Norm werden Vergleiche zwischen den Umweltleistungen
verschiedener Unternehmen erleichtert.
Eine Verknüpfung der Umweltkennzahlen mit Kennzahlen zur
Beschäftigung ist weder bei der ISO-Norm noch im Rahmen des
Leitfadens „Betriebliche Umweltkennzahlen" vorgesehen.
Der Bundesregierung sind folgende freiwillige Initiativen der
Wirtschaft zum Thema Umweltkennzahlen bekannt. Der Verband der
Chemischen Industrie (VCI) entwickelte im Rahmen seiner
Aktivitäten zu „Responsible Care" branchenbezogene Kennzahlen zu
Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Leistungsvergleiche
zwischen den Branchenmitgliedern werden in den
veröffentlichten Berichten nicht gezogen. Ziel ist vielmehr die Darstellung der
Umweltauswirkungen der Gesamtbranche2).
Der Verein für Umweltmanagement in Banken, Sparkassen und
Versicherungen (VfU) hat Standard-Kennzahlen für die
Umweltberichterstattung von Finanzdienstleistern erarbeitet und
entwickelt diese kontinuierlich fort. Die vorgeschlagene Systematik
findet im Finanzsektor im Rahmen der Umweltberichterstattung
breite Akzeptanz und wird sowohl intern als auch offen in den
Umweltberichten für Leistungsvergleiche genutzt 3) .
2) VCI, Responsible Care Bericht 1997, Frankfurt
3)VfU, Bilanzierungsgrundsätze und -richtlinien für betriebliche Umweltbilanzen
der Finanzdienstleister mit Standardkontenrahmen, Bonn 1997
4. Mit welchen Maßnahmen und finanziellen Mitteln fördert die
Bundesregierung die Technologiebewertung und -entwicklung unter
Berücksichtigung der besten verfügbaren Technologien im Hinblick
auf beschäftigungsrelevante Auswirkungen und eine detaillierte
Bewertung des Energie- und Ressourcenverbrauchs?
Technologiebewertung wird von der Bundesregierung im Rahmen
der Forschungsförderung, -prospektion, -evaluation und
Technikfolgenabschätzung mit einer breiten Palette von Maßnahmen
gefördert. Hierzu zählen in erster Linie die zahlreichen Evaluationen
in den verschiedenen Fachprogrammen, die sowohl als Ex -
antewie auch als Ex -post-Evaluationen das Anwendungspotential von
Technologien bewerten.
Das Ausmaß der spezifischen Berücksichtigung
beschäftigungsrelevanter Auswirkungen bzw. der Bewertung
technologiebedingter Auswirkungen auf Energie und Ressourcenverbrauch läßt
sich nur durch Einzelfallanalyse feststellen.
Neben diesen programm- und fachspezifischen
Technologiebewertungen werden im Rahmen der Förderung der
Technologiefolgenabschätzungen (TA) und im Rahmen prospektiver Analysen
ebenfalls solche Bewertungen vorgenommen. Zum Beispiel beschäftigt
sich das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse
im Forschungszentrum Karlsruhe (ITAS) mit den Fragen des
Energie- und Ressourcenverbrauchs; beide Themenkomplexe -
Beschäftigungsrelevanz und Energie-/Ressourcenverbrauch - sind
auch Gegenstand der aktuell vom Fraunhofer-Institut für
Systemtechnik und Innovationsforschung veröffentlichten DELPHI 98-
Studie zur globalen Entwicklung von Wissenschaft und Technik.
5. Welchen Rang nimmt die Bundesrepublik Deutschland bei der
Förderung der Technologiebewertung und -entwicklung im
europäischen Vergleich ein?
Umfang und Inhalt der unter dem Begriff Technologiebewertung
und Technologieentwicklung in den europäischen Ländern
durchgeführten Maßnahmen unterscheiden sich erheblich, so daß ein
exakter Vergleich nicht möglich ist.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß Deutschland
zumindest im Bereich der Technologiebewertung eine Spitzenstellung
in Europa einnimmt. Eine im Forschungszentrum Karlsruhe (ITAS)
geführte Datenbank der TA-Aktivitäten in Europa weist
Deutschland mit der Förderung von 262 Instituten und 1 007 Projekten als
absoluten Spitzenreiter in diesem Gebiet aus. Unter den
betrachteten 17 europäischen Ländern sowie den Vereinigten Staaten und
internationalen Programmen befinden sich mehr als die Hälfte der
gelisteten Institute und Projekte in Deutschland (Stand: Juli 1994).
6. In welchem Maße nutzt die Bundesrepublik Deutschland die
Gemeinschaftsfonds und -instrumente bei der integrierten Förderung
von Beschäftigung und nachhaltiger umweltgerechter Entwicklung,
insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen in den Städten und hei
Umweltschutzmaßnahmen und der Entwicklung des ländlichen Raums?
Die Mittel aus den Strukturfonds der EU (Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Europäischer
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft/Abt.
Ausrichtung, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei)
werden in mehrjährigen, von der Europäischen Kommission zu
genehmigenden Programmen eingesetzt. Zu unterscheiden ist der
Mitteleinsatz nach den in den Strukturfondsverordnungen der EU
festgelegten Zielen.
Das Ziel 1 (Förderung von Gebieten mit Entwicklungsrückstand)
genießt höchste Förderpriorität. Das Ziel-1-Gebiet in Deutschland
umfaßt die neuen Bundesländer und Berlin (Ost). Für die
Förderperiode 1994 bis 1999 stehen aus den EU-Strukturfonds rd.
13,64 Mrd. ECU (Preisbasis 1994) zur Verfügung, davon 50 % aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der
Einsatz dieser Mittel ist auf den Aufbau einer wettbewerbsfähigen
Industrie und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze
ausgerichtet. Im Vordergrund steht daher die Förderung gewerblicher
Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastruktur. Das mit der
Europäischen Kommission als Grundlage für den Mitteleinsatz
vereinbarte „Gemeinschaftliche Förderkonzept" sieht
ausdrücklich vor, daß die im Rahmen Operationeller Programme der
Länder durchzuführenden Maßnahmen im Bereich der gewerblichen
Wirtschaft, zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie
zur Erhaltung und Pflege ländlicher Räume nachhaltig zur
Verbesserung der Umweltbedingungen beizutragen haben.
Unabhängig davon, daß aufgrund dieser Vorgabe die Beachtung von
Umweltbelangen bei Mittelbewilligung und Projektdurchführung
eine besondere Rolle spielen, enthalten die Förderprogramme der
Länder einen eigenen Schwerpunkt „Umweltverbessernde
Maßnahmen" . Für das gesamte Fördergebiet ist dieser Schwerpunkt
mit rd. 1,1 Mrd. ECU ausgestattet.
Bei der Erstellung der neuen Ziel-2-Programme (betr. rückläufige
Industriegebiete) für 1997 bis 1999 wurde den Umweltbelangen
anhand der von der EU-Kommission dazu erlassenen Leitlinien
Rechnung getragen. Darin unterstreicht die Kommission erstens
den vermehrten Bedarf an Umweltmaßnahmen, insbesondere in
Form von neu geschaffenen Arbeitsplätzen im Umweltbereich und
vorbeugenden Umweltschutzmaßnahmen in umweltbezogenen
Tätigkeits-, Dienstleistungs-, Technologie- und
Bildungsbereichen. Zweitens waren Verfahrensgarantien im Hinblick auf die
Qualität der Umweltmaßnahmen des Programms gefordert, wie die
Beteiligung der zuständigen Umweltbehörden und die
Verbesserung der Begleitung und Bewertung der Programme und
Projekte verbessert werden. Gemäß diesen Leitlinien nahmen
Umweltmaßnahmen und die umweltorientierte Forschung in den neuen
Programmen einen weitaus größeren Raum ein.
Neben der Förderung nach Zielgebieten werden
Strukturfondsmittel auch im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen eingesetzt.
In der Förderperiode 1994 bis 1999 stehen Deutschland dafür rd.
2,2 Mrd. ECU zur Verfügung, überwiegend aus Mitteln des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. In erster Linie
werden diese Mittel in den sog. industriepolitischen Initiativen, die der
Umstrukturierung von Gebieten mit Stahl-, Kohle und
Textilindustrie dienen, in der Gemeinschaftsinitiative für die Rüstungs- und
Standortkonversion sowie in den Gemeinschaftsinitiativen für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (INTERREG), die auch
Entwicklungsprojekte für ländliche Regionen umfaßt, und in städtischen
Problemgebiete eingesetzt. Auch hier sehen sowohl die
Förderrichtlinien der Kommission als auch die von den Bundesländern
erstellten Operationellen Programme als Schwerpunkte u. a. die
Sicherung von Beschäftigung und die Förderung einer
nachhaltigen umweltgerechten Entwicklung vor. Insbesondere die EU-
Gemeinschaftsinitiative URBAN ist ausgerichtet auf eine integrierte
Verbesserung möglichst aller Aspekte städtischen Lebens. In 12
Projekten kommt ein ausgewogenes Bündel von baulichen,
wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Maßnahmen zum
Einsatz.
Außerdem fördert die EU aus Mitteln des Europäischen
Regionalfonds vier städtische Pilotprojekte gemäß Artikel 10 EFRE-
Verordnung mit einer weitgehend ähnlichen Zielrichtung wie die
URBAN-Projekte.
7. In welchen europäischen Ländern wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Steuersysteme schon weiter als in Deutschland
umstrukturiert in Richtung Verringerung der Arbeitsnebenkosten
einerseits und Einbeziehung von Umwelt- und Ressourcenkosten in die
Marktpreise von Gütern und Diensten andererseits?
Die europäischen Länder setzen in unterschiedlichem Umfang
steuerliche Maßnahmen in Richtung Verringerung der
Arbeitsnebenkosten einerseits und Einbeziehung von Umwelt- und
Ressourcenkosten in die Marktpreise von Gütern und Diensten
andererseits ein. Vor allem in den Steuersystemen der skandinavischen
Länder und der Niederlande spielen diese Zielsetzungen eine
wichtige Rolle. International vergleichbare Daten über das
Ausmaß, in dem die verschiedenen nationalen Steuersysteme hierfür
eingesetzt werden, und über den Lenkungseffekt des
steuerpolitischen Instrumentariums liegen jedoch nicht vor.
8. Welche Malinahmen wird die Bundesregierung im Hinblick auf eine
entsprechende nationale Umstrukturierung in Deutschland in
nächster Zeit durchführen, und welche Möglichkeiten sieht sie für
konkrete europaeinheitliche Maßnahmen in diesem Bereich im Jahr
1999?
Eine Koppelung von Einnahmen bestimmter Steuern an Ausgaben
der Sozialversicherungen lehnt die Bundesregierung ab. Eine
solche Koppelung ist weder sinnvoll (Nonaffektationsprinzip) noch
stellt sie eine adäquate Finanzierung der Sozialversicherungen
sicher. Strukturreformen müssen insbesondere auf der
Ausgabenseite ansetzen, deshalb hat die Bundesregierung Reformen
beschlossen, die ein weiteres Ansteigen der Lohnnebenkosten
begrenzen.
Die Bundesregierung wird aktiv an der Weiterentwicklung des
Vorschlages der EU-Kommission zur Energiebesteuerung
mitarbeiten. Ob bereits 1999 auf der Basis dieses Vorschlages
europaweit konkrete steuerliche Maßnahmen ergriffen werden können,
ist nicht abzusehen.
Die Bundesregierung steht der Einführung einer Energiesteuer
oder einer Besteuerung der Schadstoffemissionen im nationalen
Alleingang skeptisch gegenüber. Sie hält nach wie vor die
Einführung einer zumindest EU-weiten, aufkommens- und
wettbewerbsneutralen CO 2 -Energiesteuer oder eines vergleichbaren
steuerlichen Instruments unter Nutzung der vorhandenen
Verbrauchsteuerstrukturen für erforderlich. Dies sowohl, um das
nationale Klimaschutzprogramm umzusetzen, als auch um zur
Verwirklichung der europäischen Klimaschutzstrategie beizutragen.
Bei der weiteren Diskussion steuerlicher Regelungen (EU-
Richtlinienvorschlag zur Änderung der gemeinschaftlichen
Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen bzw.
Einführung eines dritten erhöhten Mehrwertsteuersatzes auf den
Energieverbrauch) sind die Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich der
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, zu berücksichtigen. Die
Aufkommensneutralität im Steuersystem insgesamt muß durch
Entlastungen bei den direkten Steuern sichergestellt werden.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung ihre Initiative zur
Einführung eines dritten, erhöhten Umsatzsteuersatzes für
Energie auf EU-Ebene weiter.
9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Aus- und
Fortbildung im Umweltbereich verstärkt fördern, um die Einführung
umweltfreundlicherer Technologien und Produktionsverfahren sowie
umweltfreundlicherer Produkte zu unterstützen?
Ein wichtiges Kriterium zur Förderung von Maßnahmen zur
Umweltbildung an Hochschulen durch das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie stellen die
Empfehlungen des Wissenschaftsrates (1994) in der „Stellungnahme
zur Umweltforschung in Deutschland" dar. Hieran orientiert sich
insbesondere die gemeinsame Förderung von Modellversuchen
zur Umweltbildung an Hochschulen, die einen eigenen
Schwerpunkt im Rahmen der Arbeit der Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung und Forschungsförderung darstellt. Aus dem
Haushalt des BMBF wurden hierfür bisher insgesamt rd. 3,2 Mio. DM
zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus stellen umweltfreundliche Technologien und
Produktionsverfahren nach ihrer Einführung im allgemeinen auch den
Stand der Technik dar, so daß sie auch im Rahmen der nicht
speziell umweltbezogenen Lehrangebote ihren Platz finden.
Im Haushalt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit stehen 1998 in Kapitel 16 02, Titel 685 04, 174 000
DM für Maßnahmen zur Fortbildung von Fach- und
Führungskräften im Umweltbereich zur Verfügung. Die im Rahmen dieser
Maßnahmen vermittelten Kenntnisse dienen indirekt auch zur
Unterstützung bei der Einführung umweltfreundlicherer
Technologien und Produktionsverfahren sowie umweltfreundlicherer
Produkte.
10. Wie will sich die Bundesregierung verstärkt um europäische bzw.
weltweit harmonisierte Umweltstandards auf hohem Niveau
einsetzen, um Umweltdumping zu Lasten der Arbeitsplätze in Deutschland
zu vermeiden?
Die Globalisierung stellt die Umweltpolitik vor beträchtliche
Herausforderungen. Sie eröffnet dem Umweltschutz Chancen, z. B.
durch eine Intensivierung des Transfers umweltfreundlicher
Technologien, sie führt jedoch auch dazu, daß sich der Wettbewerb
zwischen verschiedenen Wirtschaftsstandorten verschärft und die
nationalen Spielräume für eine isolierte Gestaltung der
Umweltpolitik enger werden. Die Bundesregierung setzt sich daher seit
Jahren dafür ein, einen globalen ökologischen Ordnungsrahmen
zu schaffen, der den Schutz der Umwelt auch im internationalen
Wettbewerb sicherstellt. Sie nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein,
wie beispielsweise die Verhandlungen zum Schutz der
Ozonschicht (Montrealer Protokoll) sowie der Erdatmosphäre allgemein
(Klimarahmenkonvention und Protokoll von Kyoto) zeigen.
Mittel- und langfristig muß ein ökologischer Ordnungsrahmen für
die Weltwirtschaft nach Auffassung der Bundesregierung
konkrete technische Mindeststandards für Anlagen oder Produkte (z. B.
Emissionsstandards) umfassen. Zudem bedarf es internationaler
Standards für Verfahren (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung).
Ein Vorbild ist die Umweltpolitik der EU. Auch die VN-ECE hat
bereits in einigen Bereichen Standards erarbeitet, so z. B. im
Genfer Luftreinhalteübereinkommen. Eine wichtige Rolle bei der
Einführung von internationalen Umweltmindeststandards spielen die
internationalen Finanzierungsinstitutionen (Weltbank,
Regionalbanken, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung -
EBRD), die bei ihren Vergabeentscheidungen zunehmend
Umweltmindeststandards zugrunde legen. Die Bundesregierung hat
sie hierbei immer unterstützt und wird in Zukunft weitere
Verbesserungen anregen.
Weiterhin strebt die Bundesregierung an, daß im Rahmen der
OECD und auch von UNEP eine Strategie zur Erarbeitung von
Umweltmindeststandards entwickelt wird. Sie hat im Rahmen der
Vorbereitungen zur 6. Sitzung der Kommission für nachhaltige
Entwicklung (CSD) vorgeschlagen, UNEP mit der Prüfung dieser
Frage zu beauftragen.
Gegenüber der EU setzt sich die Bundesregierung bereits seit
Jahren nachdrücklich dafür ein, daß bei den aus
Gemeinschaftsmitteln in Nicht-EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Mittel- und
Osteuropa, geförderten Investitionsvorhaben durchgehend EU-
Umweltstandards und -verfahren eingesetzt werden.
Schließlich vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die
Industrie selbst eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von
Umweltmindeststandards spielen kann und muß, indem sie
Leitlinien und Standards für nachhaltige Produktionsverfahren
entwickelt und verbreitet sowie freiwillig Mindeststandards
anwendet. Gute Beispiele hierfür sind die „responsible care"-Initiative
der chemischen Industrie sowie die UNEP-Erklärungen der
Banken sowie der Versicherungswirtschaft, in denen sich die
beteiligten Unternehmen freiwillig zur Einhaltung von
Mindestanforderungen verpflichten. Die Bundesregierung setzt sich bei der 6. CSD
dafür ein, UNEP damit zu betrauen, in Zusammenarbeit mit der
betroffenen Industrie weitere Selbstverpflichtungserklärungen,
beginnend mit einer Erklärung zum Schutz der
Süßwasserressourcen, zu erarbeiten.
11. Sieht die Bundesregierung dazu eine Möglichkeit gemeinsam mit der
EU im Rahmen des auf OECD-Ebene geplanten Multilateralen
Abkommens zum Investitionsschutz oder eher auf der Ebene der
verschiedenen VN-Abkommen, der Weltbank bzw. des Internationalen
Währungsfonds?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Partnern in der
EU intensiv dafür ein, Umweltklauseln in das MAI aufzunehmen.
Ausländische Investoren sind verpflichtet, die im Gastland
geltenden Umweltstandards und damit auch international
vereinbarte Umweltstandards einzuhalten, soweit diese in nationales Recht
umgesetzt worden sind. Außerdem wird derzeit ein Vorschlag
diskutiert, wonach die Vertragsparteien in rechtlich nicht
verbindlicher Form dazu aufgerufen werden sollen, möglichst hohe
Umweltstandards einzuhalten und sich um eine stetige Verbesserung
des Umweltschutzes zu bemühen.
Was die Möglichkeit anbelangt, sich über die Weltbank für
weltweit harmonisierte Umweltstandards auf hohem Niveau
einzusetzen, so nutzt die Bundesregierung auch diesen Weg. Der Weltbank
fällt als größter internationaler Entwicklungsbank eine
entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen
Entwicklung zu. Um dieser Rolle gerecht zu werden und um ihren
Mitarbeitern einen Leitfaden zur Bewertung umweltrelevanter
Entwicklungsprojekte zur Verfügung zu stellen, hat sie das
„Pollution Prevention and Abatement Handbook" überarbeitet. Im
Rahmen des internationalen Abstimmungsprozesses bez. Umfang
und Ausgestaltung dieses Handbuchs haben das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das
Umweltbundesamt sehr intensiv mit der Weltbank
zusammengearbeitet. Hierdurch konnte eine wesentliche Verbesserung, vor allem
hinsichtlich der enthaltenen Anforderungen und Emissionswerte
sowie der technischen Daten und Technologiebeschreibungen,
erreicht werden. An dem kontinuierlichen Erweiterungs- und
Verbesserungsprozeß des Handbuchs beteiligt sich die
Bundesregierung auch weiterhin, um u. a. zu einer Verschärfung der
Emissionsüberwachung sowie zu einer stärkeren
Berücksichtigung von Fragen der Energieeffizienz (Mindestwirkungsgrade,
CO2 -Vermeidung) zu gelangen.
Table 6.5: Total Employment in EU ECO-Industries
Direct Employment
Country Operating Related Investment Related Total Direct
(Jobs) (%) (Jobs) (%) (Jobs) (%)
Austria 24,900 3 16,600 5 41,500 4
Belgium 11,900 2 3,600 1 15,500 1
Denmark 10,500 1 5,400 2 15,900 2
Finland 10,100 1 3,500 1 13,600 1
France 153,600 21 47,200 15 200,900 19
Germany 186,600 26 129,900 42 316,500 30
Greece 3,800 1 1,300 0 5,100 0
Ireland 6,000 1 2,800 1 8,700 1
Italy 72,000 10 28,600 9 100,600 10
Luxembourg 900 0 800 0 1,600 0
Netherlands 76,700 10 12,100 4 88,700 8
Portugal 11,800 2 5,300 2 17,100 2
Spain 25,200 3 12,400 4 37,600 4
Sweden 34,600 5 6,100 2 40,700 4
United Kingdom 102,900 14 37,500 12 140,300 13
Total 731,400 100 312,900 100 1,044,300 100
Totals may not sum due to rounding. Zeros are due to rounding.
Quelle: Europäische Kommission „An estimate of ECO-Industries
in the European Union 1994", Luxemburg, 1997
Drucksache 13/10086 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode]