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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Stand der Genehmigungen für das Zwischenlager Nord (ZLN) in Greifswald/Lubmin (G-SIG: 13013084)

Stand des Verfahrens, Voraussichtlicher Abschluß und Verlängerung von befristeten Genehmigungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

04.03.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/994813. 02. 98

Stand der Genehmigungen für das Zwischenlager Nord (ZLN) in Greifswald/Lubmin

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bau des Zwischenlagers Nord (ZLN) in Greifswald/Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Herbst 1997 beendet.

Für die Hallen 1 bis 7 wurde für die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

Für die Halle 8 des ZLN wurde für die Lagerung von Kernbrennstoffen in Castor-Behältern ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 Atomgesetz beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt.

Für die Halle 7 wurde im Februar 1995 von den Energiewerken Nord GmbH ein Antrag auf Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der Form der Lagerung radioaktiver Abfälle und Reststoffe gemäß § 3 StrlSchV gestellt. Am 4. März 1996 erteilte das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Abfälle und Reststoffe in der Halle 7 des ZLN. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31. Dezember 1997.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist die Genehmigung nach § 3 StrlSchV für die Hallen 1 bis 7 im ZLN Greifswald/Lubmin (Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle) inzwischen erteilt worden? Wenn ja, wann wurde sie erteilt? Wenn nein, wann wird sie voraussichtlich erteilt werden?

2

Wann wird mit der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Atomgesetz für die Halle 8 im ZLN Greifswald/Lubmin durch das Bundesamt für Strahlenschutz gerechnet?

3

Welche Genehmigung liegt bezüglich des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen für die Halle 7 ab 1. Januar 1998 vor, da die Genehmigung nach § 3 StrlSchV bis 31. Dezember 1997 befristet war? Erfolgte eine Verlängerung dieser befristeten Genehmigung? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?

Bonn, den 12. Februar 1998

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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