Umsetzung der EWG-Altölrichtlinie von 1975 durch Novellierung der Altölverordnung
der Abgeordneten Monika Ganseforth, Dietmar Schütz (Oldenburg), Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Lilo Blunck, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Annette Faße, Elke Ferner, Günter Gloser, Günter Graf (Friesoythe), Angelika Graf (Rosenheim), Manfred Hampel, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Barbara Hendricks, Gerd Höfer, Lothar Ibrügger, Hans-Peter Kemper, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Werner Labsch, Klaus Lennartz, Christa Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Ulrike Mehl, Herbert Meißner, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Günter Oesinghaus, Otto Reschke, Bernd Reuter, Marlene Rupprecht, Dr. Hermann Scheer, Siegfried Scheffler, Dieter Schloten, Richard Schuhmann (Delitzsch), Brigitte Schulte (Hameln), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. R. Werner Schuster, Angelica Schwall-Düren, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Wolfgang Weiermann, Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Berthold Wittich, Dr. Wolfgang Wodarg
Vorbemerkung
Die Richtlinie 75/439/EWG vom 16. Juni 1975 (Altölrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, der Aufarbeitung des Altöls Vorrang vor der Verbrennung einzuräumen. Die deutsche Altölverordnung vom Oktober 1987 erfüllt diese Verpflichtung nicht. Da die Bundesrepublik Deutschland die EU-Richtlinie bis heute noch nicht umgesetzt hat, ist vor dem Europäischen Gerichtshof inzwischen eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vertragsverletzung anhängig.
Der Bundesrat hat in einer Entschließung (BR-Drucksache 945/2/96) die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert, die „Richtlinie 75/439/EWG umzusetzen, die den Vorrang der Behandlung von Altölen im Wege der Aufarbeitung festlegt" und dem Bundesrat bis zum Sommer 1997 eine entsprechende Novelle der Altölverordnung zuzuleiten. Diese Novelle liegt bis heute nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie ist der Stand der Arbeiten an der Novellierung der Altölverordnung, und wann wird sie dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Aus welchen Gründen wurde die seit 1975 vorliegende Richtlinie 75/439/EWG bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, und wie begründet die Bundesregierung, daß diese, zuletzt für das Jahr 1996 angekündigte Umsetzung, auch nach zwei Erinnerungsschreiben der Kommission noch immer nicht verwirklicht ist?
Hält die Bundesregierung den Vorwurf der Europäischen Kommission für begründet, die Bundesregierung verstoße gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 der Richtlinie 87/191/EWG, indem sie dem Prinzip des Vorrangs der Aufarbeitung von Altölen vor andersartiger Verwertung nicht Rechnung trage, obwohl weder technische noch wirtschaftliche Sachzwänge hierfür bestünden?
Welche Inhalte wird die novellierte Fassung der Altölverordnung haben, und wird insbesondere der Aufarbeitung und stofflichen Verwertung eindeutiger Vorrang vor der Verbrennung der Altöle eingeräumt, wie es die Kommission fordert? Ist beabsichtigt, das Wo rt „Vorrang" ausdrücklich in die Vorschrift aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, unabhängig von den Arbeiten an der Novellierung der Altölverordnung, die Mineralölsteuerbefreiung für die Verbrennung von Altöl aufzuheben, um eine Lenkungswirkung zugunsten der Aufarbeitung zu erzielen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der Gewährung der Steuerbefreiung beim Verbrennen von Altöl um eine Form der Subventionierung der Zementindustrie handelt, und wie begründet sie diese Steuerbefreiung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen des fehlenden Vorrangs der stofflichen vor der thermischen Verwertung die hochmodernen Altölaufarbeitungsfirmen wegen zu geringer Altölmengen nicht ausgelastet sind, und wie beurteilt sie diese Tatsache im Hinblick auf den drohenden Arbeitsplatzverlust bei den Altölaufarbeitungsfirmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, daß es wegen des Offenhaltens der Umsetzung der Altölrichtlinie nur eine Frage der Zeit ist, bis sich das Problem in der Form löst, daß der Altölaufarbeitung wegen zu geringer Altölmengen die wirtschaftliche Basis entzogen wird und sie zusammenbricht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zukunft der Altölaufarbeitungsfirmen in der Bundesrepublik Deutschland, und sieht sie die Gefahr, daß die Aufarbeitungsbranche langsam vom deutschen Markt verschwindet, vor dem Hintergrund, daß in Deutschland der Anteil des verbrannten Öls mittlerweile bei 65,2 % liegt, während z. B. in Italien, wo die Steuerbefreiung für die Altölverbrennung nicht gewährt wird und dadurch 84,6 % des gesammelten Öls aufgearbeitet werden, die Ölrecyclingbranche gestützt wird?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, einerseits Europas modernste Altölrecycling-Anlage in Dollbergen bei der EXPO 2000 als besonders innovatives, zukunftsfähiges und umweltfreundliches Projekt vorzustellen, andererseits aber durch die fehlende Umsetzung der EWG-Altölrichtlinie die Zukunft dieser Firma zu gefährden?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Öko-Bilanz der beiden derzeit konkurrierenden Verwendungen von Altöl, der stofflichen Verwendung und der thermischen Verwendung?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der von der niedersächsischen Landesregierung im Sommer 1997 vorgelegten Untersuchung, nach der die stoffliche Verwendung eine deutlich bessere Öko-Bilanz aufweist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Vorliegen einer günstigen Öko-Bilanz die stoffliche Verwendung nach den Kriterien des nachhaltigen Wirtschaftens, der Ressourcenschonung und auch nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes grundsätzlichen Vorrang vor der Verbrennung genießen muß?