Deutsche Beteiligung an türkischem Atomprojekt in Akkuyu
der Abgeordneten Ursula Schönberger, Cem Özdemir, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Fachpresseberichten plant der türkische Energiekonzern TEAS die Errichtung eines Atomkraftwerkes an der Südküste der Türkei, südwestlich des Mittelmeerhafens Mersin (Nucleonics Week, 1. Januar 1998, Seite 3). Die Ausschreibungsbedingungen für das Projekt sehen u. a. die Beschaffung eines Lieferantenkredits in Höhe der gesamten Investitionssumme des Atomkraftwerkes vor. Neben der kanadischen Firma AECL (Atomic Energy of Canada Ltd.) und der US-amerikanischen Westinghouse Electric Corporation beteiligt sich Nuclear Power International (NPI) als deutsch-französisches Konsortium der Firmen Siemens/KWU und Framatom an der Ausschreibung. Die Entscheidung über das bereits abgeschlossene Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Juni 1998 gefällt werden. NPI bewirbt sich mit einem Druckwasserreaktor auf Basis des deutschen Konvoi-Reaktors Neckarwestheim 2 mit ca. 1 400 Megawatt elektrischer Leistung und einem Preis von 2,4 Mrd. Dollar pro Reaktorblock. Je nach Bewerbungsvariante sollen ein oder zwei Reaktorblöcke gebaut werden. Das Angebot von NPI soll das kostengünstigste innerhalb des Bewerberfeldes sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Beabsichtigt die Bundesregierung die Bemühungen der Firma Siemens/KWU zur Errichtung eines Atomkraftwerkes in Akkuyu finanziell, beispielsweise mit Hermes-Bürgschaften oder Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu unterstützen?
Gibt es bereits konkrete Zusagen seitens der Bundesregierung an die türkische Seite, und was haben diese ggf. zum Inhalt? Wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich die zugesagte Unterstützung?
Welche Banken sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung des Projektes beteiligt?
Unterstützt die Bundesregierung das Projekt auf diplomatischer Ebene?
Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung die Errichtung eines mit dem Sicherheitsstandard eines Konvoi-Reaktors ausgestatteten Atomkraftwerkes unter den Bestimmungen des derzeit gültigen deutschen Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland genehmigungsfähig?
Wird die Genehmigungsfähigkeit nach deutschen Gesetzen im Rahmen des Verfahrens zur Gewährung von Hermes-Krediten geprüft, und welchen Stellenwert nimmt das Ergebnis dieser Prüfung bei der Entscheidung über die Gewährung der Hermes-Kredite ein?
Welche weiteren Projekte zur Energieversorgung in der Türkei werden zur Zeit mit Unterstützung der Bundesregierung vorangetrieben?