Wartezeiten für Visaerteilungen zur Familienzusammenführung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Es halten sich z. Z. ein ganze Reihe von Ehefrauen und -männern von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland auf, die in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen, obwohl sie außer der legalen Einreise die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 17 und 18 AuslG erfüllen. Sie sollen in die Herkunftsländer zurückgehen, um von dort aus das Aufnahmeverfahren zu betreiben.
Erfahrungen verschiedener Hilfsorganisationen besagen, daß es Monate, z. T. Jahre dauert, bis die Familienangehörigen legal hier lebender Ausländerinnen und Ausländer ihr Visum zur legalen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bekommen, um hier ihr Recht auf Leben in der grundgesetzlich geschützten familiären oder ehelichen Gemeinschaft auszuüben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Visumsanträgen zur Familienzusammenführung an den deutschen Botschaften in den 15 Hauptherkunftsländern?
Wie lange ist die maximale Wartezeit bei der Bearbeitung von Visumsanträgen zur Familienzusammenführung an den deutschen Botschaften in den 15 Hauptherkunftsländern (bitte nach den einzelnen Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung wurden seit 1993 jährlich bei den deutschen Botschaften in den 15 Hauptherkunftsländern gestellt (bitte nach den einzelnen Ländern und nach Jahren getrennt auflisten)?
Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung stehen z. Z. in den deutschen Botschaften zur Bearbeitung an (bitte nach den 15 Hauptherkunftsländern getrennt aufschlüsseln)?