Verantwortung des Bundes für die „East-Side-Gallery" in Berlin-Friedrichshain
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Christa Luft (PDS) zur vermögensrechtlichen Situation, zur Verantwortung und zu den Aktivitäten des Bundes zum Erhalt der „East-Side-Gallery" in Berlin-Friedrichshain antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Irmgard Karwatzki am 27. Dezember 1994 (Drucksache 13/160, S. 23 f.), daß der Bund bisher auf Grund der noch strittigen Rechtslage von Aktivitäten zum Erhalt der „East-Side-Gallery" abgesehen habe.
Auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick (PDS) zu Anlagen auf bundeseigenen Grundstücken, die in die Berliner Denkmalschutzliste aufgenommen wurden, informierte die Parlamentarische Staatssekretärin Irmgard Karwatzki am 27. März 1998 (Drucksache 13/10362, S. 14 ff.), daß unter der laufenden Nummer 65 in der Mühlenstraße (ehemaliger Grenzstreifen) in Friedrichshain ein Baudenkmal, ein 1,3 km langes Teilstück Berliner Mauer mit Bemalungen und Graffiti von 118 Künstlern aus 21 Ländern, eingetragen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie ist die vermögensrechtliche Situation für die Grundstücke, auf denen die „East-Side-Gallery" steht?
Wie sind die Verantwortlichkeiten für das Baudenkmal „East-Side-Gallery" zwischen der Bundesregierung und dem Land Berlin geregelt?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Zustand des Baudenkmals zu bewerten?
Was hat die Bundesregierung bisher zum Erhalt der „East-Side-Gallery" getan, und was gedenkt sie künftig zu tun?
Welche Überlegungen zur Zukunft dieses Baudenkmals gibt es im Zusammenhang mit den im unmittelbaren Umfeld beabsichtigten Bauvorhaben?