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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rückkehrbedingungen für bosnische Flüchtlinge (G-SIG: 13012503)

Situation in Bosnien-Herzegowina, Wiederaufbauhilfeprogramme der EU, Zahl der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland, Rückkehrer und Rückkehrregelungen, Erfahrungen mit dem Rücknahmeabkommen

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/770214. 05. 97

Rückkehrbedingungen für bosnische Flüchtlinge

der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Freimut Duve, Josef Vosen, Rudolf Bindig, Klaus Barthel, Hans Büttner (Ingolstadt), Gabriele Fograscher, Günter Gloser, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Frank Hofmann (Volkach), Susanne Kastner, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Ulrike Mascher, Heide Mattischeck, Volker Neumann (Bramsche), Albrecht Papenroth, Bernd Reuter, Marlene Rupprecht, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Ilse Schumann, Wieland Sorge, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Günter Verheugen, Matthias Weisheit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mehr als ein Jahr nach dem Abkommen von Dayton ist der zivile Friedensprozeß in Bosnien-Herzegowina weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Waffenruhe wird nur durch die Präsenz internationaler Friedenstruppen gesichert. Der Frieden ist immer noch brüchig, wie nicht zuletzt die jüngsten Ereignisse in Mostar gezeigt haben.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt gemeinsam mit anderen europäischen Staaten zum ersten Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges Verantwortung für Hunderttausende von Bürgerkriegsflüchtlingen. Gleichzeitig haben über 600 000 Menschen Zuflucht in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien gefunden. Darüber hinaus befinden sich allein in Bosnien-Herzegowina ca. 1 Million intern Vertriebene.

Es liegt im Interesse der betroffenen Menschen und unserer Städte und Gemeinden, daß die Hunderttausende in Deutschland lebenden Flüchtlinge möglichst bald wieder eine Lebensperspektive in ihrer Heimat erhalten. Eine zwangsweise Rückkehr setzt allerdings voraus, daß sowohl die Sicherheit der Flüchtlinge als auch ihre materielle Überlebensmöglichkeit gesichert sind.

Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen im Benehmen mit den europäischen Partnern, den politischen Kräften in Bosnien-Herzegowina und dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) zu verantwortungsvollen Lösungen bei der Flüchtlingsrückkehr gelangen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Situation in Bosnien-Herzegowina

Fragen31

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des bosnischen Flüchtlingsministers bei seinem kürzlich erfolgten Besuch in Bonn, daß die zwangsweise Rückführung einer größeren Zahl von Flüchtlingen aus Deutschland zu massiven politischen und sozialen Spannungen in Bosnien-Herzegowina führen würde?

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung für die weitere Rückkehrplanung aus diesen eindringlichen Warnungen von Minister Kadic vor einer Massenabschiebung?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, daß Personen, die aus Ortschaften stammen, in denen sie heute zu einer ethnischen Minderheit gehören würden, z. B. bosnische Muslime aus der Republika Srpska, bei einer Rückkehr akut gefährdet wären?

Und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Rückführung dieses Personenkreises?

3

Hält die Bundesregierung ein Vorgehen, das bosnische Rückkehrer zwingt, aus Deutschland an einen anderen Ort als ihren Heimatort zurückzukehren, für vereinbar mit dem Annex VII des Dayton-Abkommens?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die besondere Situation, in der sich Angehörige gemischt-ethnischer Ehen in allen Teilen Bosnien-Herzegowinas befinden, und welchen Gefährdungen sind sie ausgesetzt?

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Rückführung dieses Personenkreises?

5

Ist für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure - insbesondere serbischer Volkszugehörigkeit - der Republik Srpska eine volle Amnestierung gewährleistet?

6

Wie werden in den Wiederaufbauhilfeprogrammen der EU Rückkehrer aus dem Ausland, intern Vertriebene und die in ihrer Heimatregion Verbliebenen jeweils berücksichtigt?

7

Wie kommen die Flüchtlinge in den Genuß eines solchen Programms?

Wie wird Rückkehrern aus Deutschland der Zugang zu solchen Projekten möglich gemacht, und welche Kriterien gibt es bei der Verteilung?

Trifft es zu, daß der Zugang zu solchen Wiederaufbauprogrammen für Rückkehrer aus Deutschland nicht möglich ist, da sie nicht als bedürftig angesehen werden?

8

Trifft es zu, daß diese Programme - soweit sie den Wiederaufbau von Häusern und Wohnungen betreffen - nur für die Eigentümer und Wohnberechtigten gelten, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß dies wegen des riesigen Umfangs der durch Kriegswirren, Flucht und Vertreibung offenen Eigentums- und Wohnrechtsfragen ein Hemmschuh für den Wiederaufbau ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

9

Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Koordination der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Flüchtlinge, und was unternimmt die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit zwischen EU-, Bundes-, Länder- und Gemeindeverwaltungen zu verbessern?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, über kleine Nichtregierungsorganisationen und damit in direktem Kontakt mit der Bevölkerung Hilfsprogramme zu initiieren, um zu verhindern, daß für den Wiederaufbau vorgesehene Mittel in der „Projektpipeline" stecken bleiben?

11

Welche Schwerpunktgebiete sind für die künftigen Wiederaufbauprogramme vorgesehen, und inwieweit sind davon Gebiete erfaßt, aus denen viele in Deutschland lebende Flüchtlinge kommen?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausreiseaufforderung für Rückkehrwillige, die sich im Rahmen des von der EU unterstützten Rückkehrprojekts im Kanton Una Sana um Förderungsgelder bemühen, zur Folge hat, daß sie nicht mehr als freiwillige Rückkehrer anerkannt werden und damit den Anspruch auf Unterstützung durch die Projekte verlieren?

13

Was plant die Bundesregierung, um diese bürokratischen Hemmnisse beim Bemühen um Fördergelder im Rahmen des Una-Sana-Programms zu beseitigen?

14

Welche Verträge sind bisher im Rahmen des Una-Sana-Projekts mit Hilfsorganisationen geschlossen worden?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, daß lokale Behörden von Rückkehrern unterstützende Steuern bzw. Kriegssteuern einfordern, und wie gedenkt die Bundesregierung diesem Vorgehen zu begegnen?

16

Wie begegnet die Bundesregierung dem von dem stellvertretenden Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft in Bosnien, Steiner, im General-Anzeiger vom 18. Februar 1997 wiedergegebenen Eindruck, wonach die wahren Machthaber im Hintergrund keine Bereitschaft erkennen lassen, im Sinne von Dayton tätig zu werden?

17

Wie viele bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge lebten mit Stand zum 31. Dezember 1995 bzw. 31. Dezember 1996 in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

18

Wann ist mit dem Abschluß einer zuverlässigen Gesamtstatistik zum letzten Wohnort im Heimatland und zur Volks- und Religionszugehörigkeit der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu rechnen, und welche Daten liegen bisher vor?

19

Wie viele Flüchtlinge kehrten 1996 freiwillig zurück (gestaffelt nach Bundesländern), und welche Zahlen liegen aus einzelnen Kommunen vor?

20

Mit wie vielen freiwilligen Rückkehrern rechnet die Bundesregierung für das Jahr 1997?

Gibt es nach dem Rücknahmeabkommen, welches am 14. Januar 1997 in Kraft getreten ist, eine Vereinbarung mit den zuständigen bosnischen Behörden über eine Höchstzahl von bosnischen Staatsangehörigen, die im Jahr 1997 zur Rückkehr veranlaßt werden sollen?

21

Welche Rückkehrregelungen gelten für an deutschen Hochschulen immatrikulierte bosnische Studierende, und ist die Bundesregierung bereit, sich in Zusammenarbeit mit den Länderministerien dafür einzusetzen, daß diese jungen Menschen ihr Studium in Deutschland abschließen können?

22

Trifft es zu, daß in Deutschland studierende bosnische Studenten nach Sarajewo reisen müssen, um ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen und daß sie einen Finanzierungsnachweis von 10 000 DM als Voraussetzung für die Erteilung des Visums erbringen müssen, und worin liegt diese Auflage begründet?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor der endgültigen Ausreise von vielen Rückkehrwilligen mehrmalige Besuchsreisen zur besseren Vorbereitung der Wiedereingliederung gewünscht werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten dafür, gemeinsam mit den Bundesländern dafür zu sorgen, daß die bisherige Praxis einer einmaligen Besuchsreise entsprechend erweitert wird?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung die Förderung von „Gruppenheimkehr" zur Eingliederungserleichterung, und plant sie diesbezüglich konkrete Schritte?

25

Mit welchen Erschwernissen im Alltag haben bosnische Flüchtlinge zu rechnen, die sich mit einer Ausreiseaufforderung im Bundesgebiet aufhalten?

26

Sind die Zuschüsse von Ländern und Kommunen zur Unterstützung von Rückkehrern nach Bosnien-Herzegowina im Rahmen des REAG/GARP-Programms sichergestellt bzw. welche Beiträge stehen noch aus?

27

Unter welchen Voraussetzungen gelten bosnische Flüchtlinge als traumatisiert, und in wie vielen Fällen wurde bisher eine Rückführung zurückgestellt?

28

Wie sind die Erfahrungen der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit mit den bosnischen Behörden im Rahmen des am 14. Januar 1997 in Kraft getretenen Rücknahmeabkommens?

Wie viele Personen sind bisher nach diesem Abkommen abgeschoben worden, und welche Aufgaben nimmt das bosnische Flüchtlingsbüro in München unter der Leitung von Herrn Jarovic bei den Abschiebungen wahr?

29

Wie viele bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sorgen selbst für ihren Lebensunterhalt oder werden von Bekannten bzw. Verwandten versorgt, wie viele erhalten - auf den Jahresdurchschnitt 1995 bzw. 1996 bezogen - Sozialhilfe?

30

In welcher Höhe sind den Gemeinden und den Ländern in den Jahren 1995 und 1996 Kosten für die Unterbringung und Betreuung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen entstanden?

31

Wie hoch ist der Betrag, den die berufstätigen bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen pro Jahr zahlen?

Bonn, den 14. Mai 1997

Angelika Graf (Rosenheim) Freimut Duve Josef Vosen Rudolf Bindig Klaus Barthel Hans Büttner (Ingolstadt) Gabriele Fograscher Günter Gloser Monika Heubaum Uwe Hiksch Frank Hofmann (Volkach) Susanne Kastner Walter Kolbow Horst Kubatschka Ulrike Mascher Heide Mattischeck Volker Neumann (Bramsche) Albrecht Papenroth Bernd Reuter Marlene Rupprecht Horst Schmidbauer (Nürnberg) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Dr. Ilse Schumann Wieland Sorge Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Jella Teuchner Uta Titze-Stecher Günter Verheugen Matthias Weisheit Heidemarie Wieczorek-Zeul Verena Wohlleben Heidemarie Wright Rudolf Scharping und Fraktion

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