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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vollzug des neuen Abfallrechts in Deutschland (G-SIG: 13012693)

Entwicklung des Abfallaufkommens, Kosten der Entsorgung von Siedlungsabfällen, thermische Behandlung und Deponierung, Privatisierung der Abfallwirtschaft, Behandlung von Mischabfällen

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/823515. 07.97

Vollzug des neuen Abfallrechts in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Steffen Kampeter, Dr. Renate Hellwig, Anneliese Augustin, Klaus Brähmig, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, Erich G. Fritz, Dr. Wolfgang Götzer, Hermann Gröhe, Manfred Heise, Ernst Hinsken, Dr. Harald Kahl, Günter Marten, Dr. Gerhard Päselt, Thomas Rachel, Helmut Rauber, Otto Regenspurger, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Bertold Reinartz, Kurt J. Rossmanith, Heinz Schemken, Dietmar Schlee, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Michael von Schmude, Gerhard Schulz (Leipzig), Bernd Siebert, Bärbel Sothmann, Max Straubinger, Gert Willner Wolfgang Zöller, Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU sowie Birgit Homburger, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Abfallverbringungsgesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft in Anpassung an das Recht der EU neu definiert. Diese Änderungen, aber auch der Rückgang der Abfallmengen und der Ausbau der Kreislaufwirtschaft erfordern Umstellungen bei Unternehmen, Entsorgungswirtschaft, Kommunen und Landesbehörden. Erste Erfahrungen deuten darauf hin, daß Kommunen und Landesbehörden den durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gewollten Ausbau der Abfallverwertung, die Schaffung von mehr Freiraum für die private Entsorgungswirtschaft und Entlastungen bei der Überwachungsbürokratie unterlaufen. Klagen über nicht ausgelastete Hausmüllverbrennungsanlagen, Dumpingpreise für Deponien, Ausdehnung der kommunalen Abfallwirtschaft in den Verwertungsmarkt und in die Entsorgung betrieblicher Abfälle sind bekannt. Ebenso werden zu weit in den Produktionsprozeß hineinreichende Überwachungsmaßnahmen der Länder kritisiert, die sich auf einen von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vorgelegten Bericht zur Definition von Abfällen stützen. Die von einigen Landesumweltministerien genährten Spekulationen über eine Änderung der TA Siedlungsabfall oder über mögliche Ausnahmegenehmigungen für die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle über das Jahr 2005 hinaus verzögern Investitionsentscheidungen der Kornmunen und Entsorgungswirtschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hat sich das Aufkommen von Siedlungsabfällen mengenmäßig entwickelt, und welche Prognosen existieren für die Zukunft? In welchem Umfang werden Siedlungsabfälle derzeit verwertet, thermisch behandelt oder in Deponien abgelagert? In welchem Umfang werden die Anforderungen der TA Siedlungsabfall an die Vorbehandlung und Ablagerung von Siedlungsabfällen erfüllt bzw. nicht erfüllt? Welche regionalen Besonderheiten bestehen?

2

Trifft es zu, daß die Auslastung von Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen generell gesunken ist? Liegen die Ursachen dafür in der Preisgestaltung von Deponiebetrieben? Wie haben sich die Entsorgungskosten in Anlagen zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen und Deponien seit 1991 entwickelt?

3

Welche zusätzlichen Kapazitäten zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen werden nötig sein, wenn entsprechend der TA Siedlungsabfall ab 2005 nur noch inertisierte Siedlungsabfälle deponiert werden dürfen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen von Bundesländern, die beim Einsatz von biologisch-mechanischen Verfahren Ausnahmegenehmigungen für das Deponieren von Siedlungsabfällen, die nicht den Anforderungen der TA Siedlungsabfall entsprechen, über das Jahr 2005 hinaus in Aussicht stellen?

5

Hält die Bundesregierung Bestrebungen von Kommunen, den Andienungszwang auf betriebliche Abfälle auszudehnen, die bisher privatwirtschaftlich entsorgt werden, für vereinbar mit dem Wortlaut und der Zielsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes?

6

Hält die Bundesregierung den Einstieg von kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben in die Verwertung von Abfällen durch Ausgründung eigener Verwertungsunternehmen, wie z. B. bei der Stadt Leverkusen, mit der Zielsetzung des schlanken Staats, der Privatisierung staatlicher Aufgaben und der Schaffung von Freiräumen für die mittelständische Entsorgungswirtschaft für vereinbar? Hält sie dabei gemeindeverfassungsrechtliche Grenzen für überschritten, wenn die Verwertung von Abfällen durch die private Entsorgungswirtschaft sichergestellt ist?

7

Wie bewertet die Bundesregierung Versuche von Landesbehörden, den Anteil der den Kommunen anzudienenden Abfälle zur Beseitigung dadurch zu erhöhen, daß sie Mischabfälle grundsätzlich als Abfälle zur Beseitigung einstufen und dabei die Gewinnung von verwertbaren Abfällen durch Sortierung außer acht lassen? Wird die Bundesregierung im Hinblick auf erste Gerichtsentscheidungen bei den Ländern darauf hinwirken, daß Mischabfälle bei vorhandenen Sortieranlagen und nachgewiesenen Verwertungsmöglichkeiten nicht der Andienungspflicht unterworfen werden?

8

Teilt die Bundesregierung die Kritik am Definitionenbericht der LAGA dahin gehend, daß Sekundärrohstoffe auch dann noch als Abfälle zur Verwertung eingestuft werden, wenn sie als Produkte allgemeinen Produktnormen und Sortenlisten entsprechen, wie z. B. bei Altpapier, Alttextilien und Metallschrott? Wird die Bundesregierung auf eine Änderung der Vollzugspraxis hinwirken, um die Ausdehnung der abfallrechtlichen Überwachung auf den Einsatz von Produkten aus Sekundärrohstoffen zu verhindern?

9

Hält die Bundesregierung die in einigen Ländern bestehenden Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung gegenüber zentralen Landesgesellschaften für vereinbar mit Wortlaut und Zielsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und den entsprechenden Regelungen des EU-Rechtes?

Bonn, den 15. Juli 1997

Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Steffen Kampeter Dr. Renate Hellwig Anneliese Augustin Klaus Brähmig Peter Harry Carstensen (Nordstrand) Albert Deß Erich G. Fritz Dr. Wolfgang Götzer Hermann Gröhe Manfred Heise Ernst Hinsken Dr. Harald Kahl Günter Marten Dr. Gerhard Päselt Thomas Rachel Helmut Rauber Otto Regenspurger Klaus Dieter Reichardt (Mannheim) Dr. Bertold Reinartz Kurt J. Rossmanith Heinz Schemken Dietmar Schlee Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Michael von Schmude Gerhard Schulz (Leipzig) Bernd Siebert Bärbel Sothmann Max Straubinger Gert Willner Wolfgang Zöller Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion Birgit Homburger Dr. Hermann Otto Solms und Fraktion

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