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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Konsequenzen aus der Umweltkatastrophe in Südspanien (G-SIG: 13013297)

Sammlung kontaminierter Abwässer in offenen Auffangbecken, Sicherheitsbestimmungen, Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften, naturschutzrechtliche Vorschriften, vorsorgender Katastrophenschutz

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

06.07.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1093108. 06.98

Konsequenzen aus der Umweltkatastrophe in Südspanien

der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Robert Antretter, Hermann Bachmaier, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Anni Brandt-Elsweier, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Gernot Erler, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Christa Lörcher, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Jutta Müller (Völklingen), Doris Odendahl, Karin Rehbock-Zureich, Dr. Hermann Scheer, Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Konstanze Wegner, Matthias Weisheit

Vorbemerkung

Der Dammbruch des Auffangbeckens der Pyrit-Mine von Aznalcollar (Südspanien) hat ca. 5 Mio. m 3 säurehaltige Abwässer freigesetzt, die mit Zink, Cadmium, Schwefel, Kupfer und Blei verschmutzt waren. Nach Schätzung der Provinzregierung in Sevilla sind 5 000 ha Land betroffen, die Flüsse Agrio und Guadimar wurden durch die giftige Schlammflut verseucht und der Nationalpark Coto de Doñana ist schwer gefährdet. Die entstandenen Schäden sind noch nicht genau zu beziffern, wurden aber von den lokalen Behörden kurz nach dem Unfall auf über 120 Mio.US-$ geschätzt. Die schon eingetretenen und weiter drohenden Schäden an dem Nationalpark sind nicht in Geld zu bewerten.

Das Europäische Parlament weist in einer Entschließung vom 14. Mai 1998 darauf hin, daß es innerhalb der EU zahlreiche Auffangbecken dieser Art gebe, in denen Hunderte von giftigen chemischen Substanzen zu finden seien, die derartige Katastrophen verursachen könnten. Daher müßten die Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen überprüft und die für die Genehmigung solcher Anlagen geltenden Normen verschärft werden. Außerdem müssen die in diesem Zusammenhang wichtigen Richtlinien über giftige Abfälle sowie die Seveso-Richtlinie neu bewertet werden. Nach der EG-Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) müßten solche Anlagen in der Nähe von FFH-Gebieten grundsätzlich stillgelegt und verboten werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Gibt es Erhebungen darüber, in welchen Ländern und Regionen der EU kontaminierte Abwässer in solchen offenen Auffangbecken gesammelt werden?

Existieren Anlagen dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland?

Wenn ja, wie viele und in welchen Ländern?

2

Welche Industriebranchen betreiben solche Auffangbecken, und wie werden die Abwassermengen nach der Lagerung in der Regel behandelt?

3

Welche Sicherheitsauflagen müssen beim Betrieb solcher Anlagen eingehalten werden, und wie sind die Kontrollvorschriften ausgestaltet?

4

Welche Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für hochbelastete Abwässer, z. B. aus dem Bergbau?

5

Welche EG-Richtlinie oder -Verordnung ist für die Sammlung und Lagerung schadstoffhaltiger großer Abwassermengen in offenen Auffangbecken maßgebend?

Gibt es EU-einheitliche Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften?

Wenn ja, welche?

6

Welche Bestimmungen der EG-Vogelschutz-Richtlinie und der EG-FFH-Richtlinie sind bei der Genehmigung solcher Anlagen in der Nähe von durch diese Richtlinien geschützten, Gebieten zu beachten?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Betrieb der Mine in Aznalcollar mit den abfall- und abwasserrechtlichen sowie naturschutzrechtlichen Vorschriften der EU in Einklang stand?

8

Könnten nach Auffassung der Bundesregierung Nord- und Ostsee, Flüsse, Naturschutzgebiete und landwirtschaftlich genutzte Flächen in Deutschland bei Unfällen ähnlicher Art durch Verschmutzung bzw. Verseuchung betroffen sein?

9

Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, im Ministerrat eine Verschärfung der EG-Rechtsvorschriften über giftige Abfälle und der Seveso-Richtlinie zu beantragen?

10

Ist die Bundesregierung bereit, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, daß im Rahmen der Beratung der Wasserrahmenrichtlinie ein vorsorgender Ansatz gewählt wird und dabei eine Kongruenz hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte für gefährliche Chemikalien mit der OSPAR-Konvention zum Schutz der marinen Umwelt des Nordostatlantiks hergestellt wird?

11

Besteht die Gefahr, daß solche oder ähnliche Katastrophen auch in der Bundesrepublik Deutschland vorkommen, z. B. durch Kontamination von Grundwasserleitern oder Böden durch die sog. Teerseen in Ostdeutschland oder durch andere hochbelastete Abwasseransammlungen?

Bestehen Alarmpläne für den Fall von Dammbrüchen oder ähnlichen Zwischenfällen?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Umweltkatastrophe für die nationale Ebene?

Sieht sie konkreten Handlungsbedarf, z. B. durch Verschärfung der Störfallverordnung, um derartige Vorkommnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausschließen zu können?

Bonn, den 8. Juni 1998

Dr. Liesel Hartenstein Robert Antretter Hermann Bachmaier Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Anni Brandt-Elsweier Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Peter Conradi Dr. Herta Däubler-Gmelin Dr. Marliese Dobberthien Gernot Erler Susanne Kastner Klaus Kirschner Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Christa Lörcher Christoph Matschie Ulrike Mehl Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Michael Müller (Düsseldorf) Jutta Müller (Völklingen) Doris Odendahl Karin Rehbock-Zureich Dr. Hermann Scheer Richard Schuhmann (Delitzsch) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Ute Vogt (Pforzheim) Dr. Konstanze Wegner Matthias Weisheit

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