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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Übergriffe durch "schwarze Schafe" bei Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz 1997 (G-SIG: 13013129)

Strafermittlungsverfahren, Art der Vorwürfe, Schmerzensgeldzahlungen, Strafanzeige von Polizeibeamten gegen Bürger, Möglichkeit des zeitlich begrenzten Dienstes in sensiblen Einsatzbereichen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1012812. 03. 98

Übergriffe durch „schwarze Schafe" bei Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz 1997

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 25. November 1994 per Beschluß festgestellt, daß es sich bei fremdenfeindlichen Übergriffen der Polizei gegenüber Ausländern um „nicht zu verallgemeinernde Einzelfälle" handele, die ohne Vorverurteilung „mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und ggf. geahndet" würden. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz erinnerte daran, daß die Innenminister der Länder „erhebliche Bedenken gegen die Veröffentlichung von diesbezüglichem Zahlenmaterial" wegen der Gefahr möglicher Verallgemeinerungen hegten, und ermunterte die Minister: „... vielmehr sollten wir gemeinsam deutlich machen, daß es vereinzelt auch in der Polizei ,schwarze Schafe' gibt."

Daher ersuchen wir die Bundesregierung im Anschluß an die entsprechenden Kleinen Anfragen bezüglich der Vorjahre (Antworten: Drucksachen 13/482, 13/3651, 13/6808), durch Veröffentlichung der ihr vorliegenden Zahlenangaben über Fehlverhalten von Polizeibeamten weiterhin mit gutem Beispiel voranzugehen, gerade um unzutreffenden Vorstellungen vom Ausmaß dieses Problems möglicherweise entgegenwirken zu können.

Die nachfolgenden Fragen bitten wir für das Jahr 1997 unterschieden nach Angehörigen des Bundeskriminalamtes bzw. des Bundesgrenzschutzes und - sofern der Bundesregierung dies bekannt ist - nach Polizeien der einzelnen Bundesländer zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Strafermittlungsverfahren wegen welcher Tatvorwürfe (StGB-Paragraphen) wurden jeweils gegen Polizeibeamte bzw. gegen Unbekannt wegen polizeilichen Fehlverhaltens eingeleitet?

2

Wie viele dieser Verfahren beruhten auf Strafanzeigen und -anträgen von Bürgerinnen und Bürgern, und wie viele wurden von Amts wegen eingeleitet?

3

Wie wurden die gegen Polizeibeamte geführten Strafermittlungsverfahren 1997 jeweils erledigt (Verfahrenseinstellung mit jeweiligen Einstellungs-Tatbeständen; Anklagen; Nicht-/ Zulassung zur Hauptverhandlung; Freisprüche; Verurteilungen je mit Strafmaß)?

4

a) Wie viele disziplinarische Vorermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen dienstlichen und außerdienstlichen Fehlverhaltens wurden jeweils eingeleitet?

b) Wegen welcher Vorwürfe jeweils in wie vielen Fällen?

c) Wie viele dieser Verfahren wurden jeweils von Amts wegen bzw. auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hin eingeleitet?

5

Wie viele derartige Verfahren wurden mit jeweils welchen Ergebnissen/Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen?

6

Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar(Vorermittlungs-)verfahren gegen Angehörige des Bundesgrenzschutzes richteten sich in den betreffenden Jahren jeweils gegen Angehörige

a) der Bahnpolizei,

b) der mit der Sicherung des Luftverkehrs betrauten Einheiten,

c) geschlossener Verbände,

d) des Grenzschutzeinzeldienstes

aa) im Bereich des Grenzschutzpräsidiums Ost,

bb) am Flughafen Frankfurt/Main,

cc) insgesamt?

7

Wie viele dieser Strafermittlungs- und Disziplinar(Vorermittlungs-)verfahren

a) beinhalteten jeweils auch den Vorwurf ausländerfeindlicher oder rechtsextremistischer Handlungsweisen,

b) beruhten auf Beschwerden von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern?

8

In wie vielen Fällen haben die Bundesregierung sowie nach deren Kenntnis die Länderregierungen jeweils aufgrund entsprechenden Urteils oder auf dem Vergleichs- bzw. Kulanzwege wegen Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen in welcher Gesamthöhe an Bürgerinnen und Bürger geleistet?

9

In wie vielen Fällen ist die Rechtswidrigkeit polizeilichen Einsatzverhaltens verwaltungsgerichtlich festgestellt worden?

10

In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte bzw. -angestellte in den betreffenden Jahren jeweils in bezug auf Vorkommnisse während ihrer Dienstausübung gegen Bürgerinnen und Bürger

a) Strafanzeige erstattet wegen Nötigung (§ 240 StGB),

b) Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Beleidigungsdelikten (§§ 185 bis 187 StGB),

c) Strafanzeige erstattet wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung (§§ 145 d, 164 StGB),

d) Strafanzeige erstattet wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB),

e) Strafanzeige und -antrag gestellt wegen Verbreitung von Polizeibildern (§ 33 Kunsturhebergesetz),

f) wegen Befürchtung eines solchen Vergehens die Wegnahme, Beschlagnahme oder Belichtung entsprechenden Filmmaterials verfügt?

11

In wie vielen der vorstehend angesprochenen Fälle

a) wurde die Strafanzeige erst erstattet, nachdem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihrerseits Beschwerde oder eine Strafanzeige gegen Polizisten erstattet hatten,

b) haben Dienstvorgesetzte bei Beleidigungsdelikten gemäß § 194 Abs. 3 Satz 1 StGB Strafantrag gestellt?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Umfang und die Angemessenheit der in den Fragen 10 und 11 angesprochenen Aktivitäten von Polizeibeamten?

13

Wie sind in den jeweiligen Behörden die interne Kontrolle und Ermittlung in Fällen des Verdachts eines polizeilichen Fehlverhaltens verfahrensmäßig gewährleistet?

14

a) Mit welchen Erwägungen haben die Bundesregierung sowie - nach ihrer Kenntnis - die Länderregierungen jeweils die Möglichkeit geprüft und entschieden, Polizeibeamte in besonders sensiblen und möglicherweise kriminogenen Einsatzbereichen (z. B. verdeckte Ermittler, Drogen, Organisierte Kriminalität) gemäß einem Rotationsprinzip nur eine begrenzte Zeit auf den betreffenden Posten Dienst tun zu lassen?

b) Warum haben die Bundesregierung bzw. die Länderregierungen diese Alternative ggf. nicht erwogen?

Bonn, den 10. März 1998

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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