Sanierung des Geländes der Giftgas- und Munitionsfabrik Espagit bei Hallschlag (Rheinland-Pfalz)
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Angelika Beer, Steffi Lemke, Egbert Nitsch (Rendsburg), Dr. Jürgen Rochlitz, Christian Sterzing, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 1988 ist die Rüstungsaltlast auf dem Gelände der Giftgas-, Munitions- und Delaborierungsfabrik durch Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgedeckt und ins Gespräch gebracht worden. Bei der Explosion der Fabrik im Jahr 1920 waren, nach den Unterlagen zu urteilen, allein 12 000 Giftgasgranaten durch die Druckwelle auf das Gelände geschleudert worden.
Für die ab 1991 für notwendig erkannte Entmunitionierung hatte der Bund als Rechtsnachfolger des Kaiserreiches dem Bundesland Rheinland-Pfalz die Übernahme eines Kostenanteils zugesagt.
Nun hat das Bundesland Rheinland-Pfalz 1997 beschlossen, anstelle der vollständigen Entmunitionierung und Sanierung des von Sprengstoffen und Schwermetallen belasteten Erdreiches lediglich eine Sicherung der bisher nicht bearbeiteten Flächen in Form einer deponieartigen Abdeckung durchzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welcher Grad an Munitionsstoffbelastung und welcher Sanierungsbedarf bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für das Gelände von 10 000 Quadratmetern, bei dessen Absuchung und Aufarbeitung mit einer Siebanlage fast 1 500 Granaten, davon ca. 300 Kampfstoffgranaten, geborgen wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die nunmehr zur Abdeckung vorgesehenen Flächen von über 10 000 Quadratmetern aus technischen Gründen, d. h. hier wegen der gesamten Eisensplitterbelastung durch die Explosion, nicht munitionsfrei gemacht werden können?
Wie reagiert die Bundesregierung unter Berücksichtigung der auch durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgten Unterzeichnung der „Pariser Chemiewaffenkonvention" auf das Vorhaben, die aus den bisherigen Funden nachgewiesenen Chemiekampfstoffe Phosgen, Clark I und Clark II sowie Lost mit einer Abdeckung bei Kosten von 28 Mio. DM lediglich tiefer zu vergraben?
In welcher Höhe hat der Bund dem Land Rheinland-Pfalz Kosten zur Räumung und Sanierung des Geländes im einzelnen bereits erstattet?