Schuldenkrise in der „Dritten Welt" und HIPC-Initiative der Weltbank
des Abgeordneten Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Schuldenkrise zahlreicher ärmster Länder hält weiter an. Der soeben veröffentlichte Bericht der Weltbank „Global Development Finance" macht deutlich, daß insbesondere Sub-Sahara-Afrika noch immer mit einem erheblichen Schuldenüberhang zu kämpfen hat. Die von der Weltbank initiierte HIPC-Initiative (HIPC: „Highly indebted poor countries") scheint ins Stocken geraten zu sein. Eine Beschleunigung und Ausweitung der Initiative, die von der britischen Regierung auf dem G 8-Gipfel in Birmingham vorgeschlagen wurde, scheiterte u. a. am Widerstand der Bundesregierung.
Für Ende 1993 hat die Bundesregierung die Höhe der Forderungen der Bundesrepublik Deutschland an die Entwicklungsländer aus Krediten der Finanziellen Zusammenarbeit und aus von der Bundesrepublik Deutschland verbürgten/garantierten Handelskrediten, Kapitalanlagen und ungebundenen Finanzkrediten auf Länderbasis beziffert (Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 1994 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Konrad Weiß und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Schuldenkrise in der Dritten Welt", Drucksache 12/8580). Die Zahlen belegen, daß für viele Länder noch nicht von einem Ende der Verschuldungskrise gesprochen werden kann.
Deutsche Nichtregierungsorganisationen fordern, z.B. im Rahmen der Kampagne „Erlaßjahr 2000", die inzwischen durch bereits über 200 Trägerorganisationen vor allem aus dem Bereich der Kirchen unterstützt wird, eine Ausweitung der bilateralen Schuldenerlasse durch die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Bewertet die Bundesregierung, die bislang getroffenen Maßnahmen der internationalen Gläubigergemeinschaft zur Lösung der Schuldenkrise ärmster Länder als völlig ausreichend oder werden in den kommenden Jahren weitere Schritte zur Veränderung der Schuldenstrategie notwendig werden?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext die Notwendigkeit, die sich in den Fällen Nicaragua und zuletzt Mosambik ergab, über prinzipiell vereinbarte Umschuldungskonditionen hinauszugehen?
Aus welchen Gründen lehnte die Bundesregierung den Vorschlag der britischen und der französischen Regierung auf dem G 8-Gipfel in Birmingham ab, der eine Beschleunigung und Ausweitung der HIPC-Initiative vorsah?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen der Kampagne „Erlaßjahr 2000", und wird sie diese unterstützen?
Wie hoch sind die Forderungen der Bundesrepublik Deutschland für Ende 1996 und für Ende 1997 zu beziffern (auf Länderbasis wie in Drucksache 12/8580 und insgesamt sowie zusammengestellt für die Gruppe der HIPC-Länder)?
Wie hoch sind - für die Jahre 1996 und 1997 - die in o. g. Forderungsbestand enthaltenen Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit und - davon getrennt ausgewiesen - aus „Handelsforderungen" sowie - ebenfalls getrennt ausgewiesen - aus Forderungen der ehemaligen DDR?
Wie hoch sind die effektiven Zins- und Tilgungsleistungen der einzelnen Länder für die in Frage 1 genannten Forderungen in den Jahren 1996 und 1997 gewesen (bitte Zinsen und Tilgungen auf Länderbasis und insgesamt sowie für die HIPC-Ländergruppe und getrennt nach Forderungskategorien ausweisen)?
a) Wie hoch sind die Forderungen der Bundesrepublik Deutschland an Entwicklungsländer aus bislang noch nicht umgeschuldeten Forderungen der ehemaligen DDR für Ende 1996 bzw. Ende 1997 (auf Länderbasis)?
b) Wie hoch sind die Forderungen der Bundesrepublik Deutschland an Entwicklungsländer, die aus Forderungen der ehemaligen DDR entstanden sind und nach Umschuldungen im Pariser Club noch verblieben sind (auf Länderbasis)?
Zu welchen Kreditkonditionen werden diese noch verbliebenen Forderungen gehalten?
Wie hoch sind die bisherigen Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland für
a) Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit (auf Länderbasis),
b) „Handelsforderungen" (verbürgte/garantierte Kredite) (auf Länderbasis),
c) Forderungen der ehemaligen DDR (auf Länderbasis) (bitte auf Länderbasis Jahr - ab 1994 - und Höhe des Erlaßbetrages in DM beziffern)?
a) Wie hoch sind die Beträge, die im Rahmen des von der Bundesregierung eingeführten Schuldenumwandlungsprogramms für Maßnahmen des Umweltschutzes, der Armutsbekämpfung und von Bildungsvorhaben verwendet wurden?
b) Welche Länder haben in welcher Höhe von dem Programm profitiert?
c) Wie hoch sind - neben den vertraglich dafür vereinbarten Umwandlungen - die tatsächlich erfolgten Umwandlungen im Rahmen dieses Programms?
d) Was sind die inhaltlichen Kriterien für Vorhaben, die für eine Umwandlung in Betracht gezogen werden können?
e) Wie bewertet die Bundesregierung Aufwand und Nutzen von Umwandlungsprogrammen im Vergleich zu Schuldenerlassen?