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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Atommüllager ASSE II (G-SIG: 13010887)

Versuche mit radioaktivem Material in Asse II, Vereinbarkeit mit dem Atomrecht, Kosten und Rücknahme der in den USA gekauften Glaskokillen, Notwendigkeit eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

12.10.1995

Aktualisiert

27.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/240521.09.95

Atommüllager ASSE II

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

1991 wurden für einen geplanten Versuch im Atommüllager ASSE II eigens 32 hochradioaktive Glaskokillen in der US-Atombombenfabrik Hanford hergestellt und von den USA käuflich erworben. Der Antrag für diesen Versuch wurde von der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) am 9. Februar 1992 zurückgezogen. 1993 ging die Meldung durch die Presse, daß die Versuche in der ASSE II dauerhaft eingestellt worden wären.

Zwischenzeitlich ist bekanntgeworden, daß 1994 ein Aktives Handhabungsexperiment mit einer Neutronenquelle in der Schachtanlage durchgeführt worden ist. Im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 1995 sind 288,7 Mio. DM für die Verfüllung der ASSE mit Salz zur Standsicherheitsverbesserung eingestellt. Die Verfüllung der ASSE mit Salz resultiert aber unmittelbar aus der Tatsache, daß in der ASSE Atommüll lagert, denn würde kein Atommüll in der ASSE lagern, würde die Aufsichtsbehörde die Grube einfach mit Wasser vollaufen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Versuche werden derzeit im Atommüllager ASSE II durchgeführt?

1.1

Mit radioaktivem Material?

1.2

Ohne radioaktivem Material?

2

Sind derzeit weitere Versuche geplant, die im Atommüllager ASSE II durchgeführt werden sollen?

2.1

Mit radioaktivem Material?

2.2

Ohne radioaktivem Material?

3

Trifft es zu, daß nach bundesdeutschem Atomrecht in einem Atommüllager keine Versuche mit radioaktivem Material stattfinden dürfen?

3.1

Wenn ja, welches sind die Rechtsvorschriften, die dies regeln?

3.2

Wenn ja, wieso finden dann in der ASSE II Versuche mit radioaktivem Material statt, obwohl dort Atommüll nicht rückholbar eingelagert ist?

4

Wie hoch werden die Kosten für den nicht stattgefundenen Versuch mit den Glaskokillen aus den USA insgesamt sein?

4.1

Was hat die Bundesregierung für den Erwerb der eigens hergestellten Kokillen bezahlt?

4.2

In welcher Höhe muß die Bundesrepublik Deutschland Lagergebühren für die Zwischenlagerung in den USA bezahlen?

4.3

Welche Kosten entstehen für die Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich für die Endlagerung der Kokillen?

5

Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den USA über die Rücknahme der Kokillen?

5.1

Sind die USA bereit, die Kokillen zurückzunehmen?

5.2

Wo sind die Kokillen jetzt zwischengelagert?

5.3

Wo sollen die Kokillen endgelagert werden?

6

Wieso findet die Standsicherheitsüberprüfung des Atommülllagers ASSE II nicht im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens statt, wo ihre Notwendigkeit doch unmittelbar aus der Atommüllagerung resultiert?

Bonn, den 19. September 1995

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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