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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Ungenehmigte Importe von gentechnisch veränderten Pflanzen (G-SIG: 13012275)

Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais der Firma Ciba-Geigy sowie von Soja aus den USA ohne vorherige Genehmigung, Verbot, Beschränkung oder Kennzeichnungspflicht im Rahmen der WTO

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

05.03.1997

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 13/690131.01.97

Ungenehmigte Importe von gentechnisch veränderten Pflanzen

der Abgeordneten Horst Sielaff, Ernst Bahr, Hans-Werner Bertl, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Angelika Graf (Rosenheim), Reinhold Hemker, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Renate Jäger, Ilse Janz, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Christine Kurzhals, Werner Labsch, Christoph Matschie, Michael Müller (Düsseldorf), Kurt Palis, Dr. Martin Pfaff, Dr. Eckhart Pick, Marlene Rupprecht, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Richard Schuhmann (Delitzsch), Dr. Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright

Vorbemerkung

Im Jahre 1996 sind ein Antrag der US-Firma Monsanto auf Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Soja, das gegen ein Herbizid dieser Firma resistent ist, und ein Antrag der Firma Ciba-Geigy auf Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais, dem u. a. ein Toxingen gegen den Maiszünsler übertragen worden ist, von der Europäischen Union - entgegen der Forderung der Bundesregierung nach umfassender Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel - ohne Kennzeichnungsauflagen genehmigt worden.

Der Import von Soja und Mais in die Europäische Union erfolgt nun vermischt mit herkömmlichem Soja und Mais. Bei der Diskussion um deren Kennzeichnung haben Erklärungen von US-Seite und aus Kreisen der Wirtschaft eine erhebliche Rolle gespielt, daß eine Trennung des Erntegutes von gentechnisch verändertem und herkömmlich gezüchtetem Soja und Mais nicht möglich sei.

Im Vorfeld der Zulassung von gentechnisch verändertem Mais der Firma Ciba-Geigy am 18. Dezember 1996 durch die EU-Kommission bestand der Verdacht, daß solcher Mais bereits ohne Zulassung und vermischt mit herkömmlich gezüchtetem Mais in die EU eingeführt und dort in Verkehr gebracht worden sei.

Entsprechende Untersuchungen wurden mit Erteilung der Genehmigung durch die EU-Kommission jedoch wieder eingestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann entstand der Verdacht, daß gentechnisch veränderter Mais der Firma Ciba-Geigy ohne Genehmigung in die EU eingeführt würde, welche Maßnahmen wurden daraufhin von der Bundesregierung mit welchem Ergebnis veranlaßt, wann wurden sie eingestellt und wann wurde die Genehmigung zur Einfuhr rechtskräftig?

2

Welche anderen gentechnisch veränderten Soja- oder Maispflanzen mit welchen neuen Eigenschaften sind von den genannten Firmen oder anderen Firmen in den USA bereits für den Anbau zugelassen worden, und wie groß war jeweils der Anbauumfang im Jahre 1996?

3

Liegen für die Einführ von Erntegut dieser gentechnisch veränderten Pflanzen Anträge auf Zulassung zum Inverkehrbringen in der EU vor, und wie ist gegebenenfalls der Stand der Bearbeitung dieser Anträge? Welche Haltung nehmen die deutschen Genehmigungsbehörden gegebenenfalls zu diesen Anträgen ein?

4

Wie erfolgt eine Trennung von in den USA bereits zugelassenem und angebautem gentechnisch verändertem Soja oder Mais, für den es noch keine Genehmigung zum Inverkehrbringen in der EU gibt, von herkömmlich gezüchtetem Soja oder Mais?

5

Welche anderen gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sind in den USA und in welchen anderen Ländern außerhalb der EU bereits für den Anbau zugelassen worden? Inwieweit ist ein Import solcher Pflanzen oder von Erntegut solcher Pflanzen in die EU vorgesehen oder zu erwarten?

6

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß solches Soja oder solcher Mais oder andere gentechnisch verändernden Produkte bereits in der EU in Verkehr gebracht worden sind?

7

Wie kann die Bundesregierung gegebenenfalls verhindern, daß eine gesetzwidrige Einfuhr und ein gesetzwidriges Inverkehrbringen solcher Pflanzen oder von deren Erntegut ohne vorherige Genehmigung erfolgt? Welche Behörden sind dafür zuständig, und welche Kontrollmöglichkeiten stehen diesen dazu zur Verfügung? Welche Maßnahmen sind geplant?

8

Inwieweit ist eine Zusammenarbeit mit Behörden anderer Länder erforderlich, und wie weit erfolgt eine solche bereits und mit welchen Ländern?

9

Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung dazu internationale Vereinbarungen notwendig, und welche Rolle spielen diese Fragen bei den Verhandlungen über ein Protokoll zur biologischen Sicherheit im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt? Welche Haltung vertritt diesbezüglich die Bundesregierung bei den Verhandlungen?

10

Welche Möglichkeiten sehen die WTO-Vereinbarungen vor, um gegebenenfalls die Einfuhr von gentechnisch veränderten Organismen zum Schutz vor möglichen Risiken für Mensch und Umwelt sowie zum Verbraucherschutz zu verbieten, zu beschränken oder diese einer Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen?

Bonn, den 31. Januar 1997

Horst Sielaff Ernst Bahr Hans-Werner Bertl Christel Deichmann Dr. Marliese Dobberthien Petra Ernstberger Gabriele Fograscher Angelika Graf (Rosenheim) Reinhold Hemker Jelena Hoffmann (Chemnitz) Eike Hovermann Renate Jäger Ilse Janz Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Horst Kubatschka Christine Kurzhals Werner Labsch Christoph Matschie Michael Müller (Düsseldorf) Kurt Palis Dr. Martin Pfaff Dr. Eckhart Pick Marlene Rupprecht Gudrun Schaich-Walch Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dagmar Schmidt (Meschede) Richard Schuhmann (Delitzsch) Dr. Angelica Schwall-Düren Rolf Schwanitz Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Dr. Gerald Thalheim Matthias Weisheit Verena Wohlleben Heidemarie Wright

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