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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Fördervoraussetzungen für das Auslandsstudium (G-SIG: 13011878)

Verbesserung der BAföG-Förderung von Auslandsstudien

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

18.09.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/548602. 09. 96

Fördervoraussetzungen für das Auslandsstudium

der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In der kürzlich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie herausgegebenen Broschüre „Äquivalenzen im Hochschulbereich" verweist der Herausgeber auf die Notwendigkeit von mehr Mobilität Studierender als Erfordernis einer wachsenden weltweiten Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Als wesentliche Voraussetzung für eine solche Mobilität werden angemessene Anerkennung von Studienzeiten im Ausland, ausländischer Hochschuldiplome und sonstiger Befähigungsnachweise angeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Sieht die Bundesregierung - neben der Notwendigkeit der Verbesserung der Anerkennungspraxis - auch die Notwendigkeit, Fördervoraussetzungen zu verbessern, damit auch auf BAföG angewiesene Studierende im Ausland studieren können?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie soll die Bereitschaft zur Aufnahme eines Auslandsstudiums von BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern entwickelt werden, wenn Auslandsstudienaufenthalte bei der Förderhöchstdauer nicht berücksichtigt werden?

3

Wie werden die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Vertrauensschutzes und das Rückwirkungsverbot bei der Umsetzung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beachtet?

4

Liegen bereits Verwaltungsvorschriften vor, die die Situation der von den Neuregelungen betroffenen Studierenden, die ihr Studium unter anderen Voraussetzungen geplant haben, angemessen berücksichtigen?

5

Wie sollen BAföG-geförderte Studierende ihren Lebensunterhalt bestreiten, wen sie jetzt aufgrund der Neufestsetzung der Förderhöchstdauer kein BAföG mehr erhalten, der Kredit der Deutschen Ausgleichsbank noch nicht zur Verfügung steht und das Sozialamt nicht zuständig ist?

Bonn, den 28. August 1996

Maritta Böttcher Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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