Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Barbara Höll, Dr. Uwe-Jens Rössel und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
In der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung auf Drucksache 12/6720 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vorgelegt, der die weitere Privatisierung von öffentlichen Aufgaben und Unternehmen, insbesondere auf kommunaler Ebene, vorantreiben sollte. Privaten Anbietern sollte in geeigneten Fällen die Möglichkeit gegeben werden, in einem „Interessenbekundungsverfahren" darzulegen, ob und wie weit sie staatliche Aufgabenoder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können.
Der Vermittlungsausschuß hatte Mitte September 1994 einen Beschluß zu diesem Gesetzentwurf mit der Folge vertagt, daß dieses Gesetz in der 12. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vorzulegen, der ganz oder in wesentlichen Teilen der Drucksache 12/6720 entspricht?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß der öffentliche Sektor eine sehr wichtige Vorleistungs- und Unterstützungsfunktion für die private Wirtschaft ausübt?
Teilt die Bundesregierung unsere Befürchtung, daß ein solches Vorhaben zur Erosion dieses öffentlichen Sektors führen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bundesrepublik Deutschland negativ beeinflussen könnte?
Wenn nein, warum nicht?
Ist unser Eindruck zutreffend, daß sich die Bundesregierung in ihrer Argumentation bisher nahezu ausschließlich auf finanzwirtschaftliche Argumente und auf mikro-ökonomische Wirtschaftlichkeitsvergleiche gestützt hat?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die strategische Bedeutung öffentlicher Aufgaben daraufhin überprüft, ob das gesamte Ensemble öffentlicher Dienstleistungen nicht nur für die Daseinsvorsorge, sondern auch für die gesamtwirtschaftliche Produktivität unverzichtbar ist und dabei auch die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung ein Gesetz, das die Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Unternehmen beschleunigt und damit die Leistungsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen beschneidet, für einen Beitrag zur Sicherung der gesellschaftlichen Steuerungsmöglichkeiten des Staates?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß Ausgründungen und Privatisierungen ohne Restriktionen, wie im Gesetzentwurf angestrebt, dadurch der Gewaltenteilung schaden, daß Rechnungshöfen und Rechnungsprüfungsämtern ihre Kontrollrechte sowie den Parlamenten ihre Gestaltungsmöglichkeiten genommen werden?
Wie will die Bundesregierung ausschließen, daß ein in „geeigneten Fällen" (Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes, Artikel 1 Nr. 2 Drucksache 12/6720, S. 2) durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren zu einer irreversiblen passiven Negativauslese führt?
Nach welchen Grundsätzen und mit welchem Aufwand an Sach- und Personalmitteln soll ein Interessenbekundungsverfahren nach Auffassung der Bundesregierung durchgeführt werden?
Ist es Absicht der Bundesregierung, mit ihrem Gesetzentwurf dazu beizutragen, daß die Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Unternehmen immer mehr Kommunen dazu veranlaßt, die Methode des „sell and lease back" anzuwenden?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung darin einen Beitrag zur Eindämmung oder gar zur Vermeidung einer Verschwendung und Fehlallokation öffentlicher Gelder?