Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen für den Erhalt wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze in von der Treuhandanstalt privatisierten Betrieben
der Abgeordneten Dr. Christa Luft und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Der Erwerber der Möbelwerke Themar hat aus dem Werk 10,6 Mio. DM herausgezogen und den Betrieb in die Zahlungsunfähigkeit geführt.
Das von der Treuhandanstalt erworbene Werk wurde in eine Betreibergesellschaft verwandelt, der nichts gehörte. Mit ihr machte der Erwerber Geschäfte zu seinen Gunsten und vernichtete wettbewerbsfähige Arbeitsplätze.
Eine Holding des Erwerbers ließ „ihre" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Möbelwerk arbeiten und stellte dem Möbelwerk 25 338 Stunden für 2,4 Mio. DM in Rechnung. Dabei wurden Stundenlöhne zwischen 86 DM und 48 DM angesetzt. Tatsächlich wurden den Beschäftigten Stundenlöhne von 14 bis 17 DM für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter, 11 bis 13 DM für normale Arbeiterinnen und Arbeiter gezahlt.
Der Erwerber kaufte von der Treuhandanstalt das Möbelwerk und noch vorhandene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für 13 723 DM und verkaufte sie dem an ihn privatisierten Betrieb für 863 674 DM.
Eine Firma des Erwerbers verkaufte Messestände für 1,5 Mio. DM an das Möbelwerk. Das Möbelwerk verkaufte diese Messestände weiter an den Erwerber für 460 000 DM. Das Land Thüringen gewährte 1994 eine Hilfe von 1,5 Mio. DM.
Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob gegen den Erwerber ermittelt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Kontrollmechanismen bestehen, um Handlungen in Millionenhöhe zu Lasten von privatisierten Betrieben zu verhindern?
Wie wirksam sind diese Kontrollen zur Einhaltung der Verträge durch das Bundesministerium der Finanzen, die Treuhandanstalt und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben?
Warum wurden solche Praktiken nicht im Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Verträge und der Arbeitsplatzzusagen aufgedeckt?
Welche Regelungen wurden durch das Bundesministerium der Finanzen veranlaßt, nachdem solche Fälle bekannt waren?
In wie vielen Fällen werden von der Treuhandanstalt erworbene Betriebe als Betreibergesellschaften geführt?
Welche Möglichkeiten hat das Bundesministerium der Finanzen, die Bildung solcher Betreibergesellschaften, mit denen der Abzug finanzieller Mittel aus Betrieben vollzogen wird und Arbeitsplätze vernichtet werden, zu verhindern?
Entspricht es den Gegebenheiten, daß das Bundesministerium der Finanzen und die Treuhandanstalt in solchen Fällen der Vernichtung von Arbeitsplätzen keine juristischen Schritte einleiten?
Wie kann durch das Bundesministerium der Finanzen, das das Konzept des Erwerbers, die Privatisierungsverträge und Arbeitsplatzzusagen kennt und kontrolliert, in den Treuhandkabinetten der Länder mitarbeitet, verhindert werden, daß von der Treuhand privatisierte Betriebe in derart ungerechtfertigter Weise Landesmittel in Anspruch nehmen?