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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Der "Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) als Mittler der Bundesregierung (G-SIG: 13011588)

Finanzmittel an den VDA seit 1990, Umgang mit öffentlichen Geldern, geförderte Projekte in Rußland, rechtsextreme Verbindungen von VDA-Funktionären

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/451929. 04. 96

Der „Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) als Mittler der Bundesregierung

der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehrfach sind Probleme um die Förderung der rußlanddeutschen Minderheit in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion durch die Bundesregierung in die Schlagzeilen geraten, zuletzt im „Focus" vom 20. November 1995 unter dem Titel „Rußlanddeutsches Roulette". Besonders der VDA ist als Mittler der Bundesregierung in der Öffentlichkeit kritisiert worden. Sowohl der Bundesrechnungshof als auch die Bonner Staatsanwaltschaft mußten sich mit nicht nachgewiesenen Projektgeldern in Millionenhöhe befassen.

Dabei ist in der Öffentlichkeit auf die ungewöhnlich hohe Förderung des VDA und die ungewöhnlich schnelle Anweisung der Mittel ebenso hingewiesen worden, wie auf die Doppelfunktion des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt als Aussiedlerbeauftragter der Bundesregierung einerseits und als Verwaltungsratsmitglied des VDA andererseits. Neben weiteren Bundes- und Landespolitikern der Unionsparteien gehörten und gehören zu den Funktionären des VDA auch Rechtsextreme, die auf fehlende Distanz des Vereins zu seiner Geschichte und die Fortführung einer traditionellen Volkstumspolitik verweisen.

Der VDA wurde 1945 als „Nazi-Organisation" durch das Gesetz Nummer 2 des Alliierten Kontrollrates vom 10. Oktober 1945 verboten. So mußte der 1955 wiedergegründete Verein vorerst einen anderen Namen annehmen. Seit 1981 tritt er wieder unter dem alten Namen „Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) auf. Von 1973 bis 1977 war der bekannte NS-Verteidiger Rudolf Aschenauer Vorsitzender, der zuvor bis 1945 als Mitarbeiter des VDA Gauverbandes München-Oberbayern und Fachkraft im NS-Reichspropagandaamt Oberbayern tätig war (vgl. Goldendach/Minow, „Deutschtum erwache! ", Berlin 1994, S. 241 und 272). Rudolf Aschenauer war nach 1945 zudem Vorsitzender der „Unterstützungsorganisation für NS-Kriegsverbrecher Stille Hilfe" und veröffentlichte in rechtsextremen Zeitschriften wie z. B. „Nation Europa" (Hirsch, K., Rechts von der Union, München 1989, S. 349f./vgl. auch: Lupe e. V., Organisationsprofil Verein für das Deutschtum im Ausland, Berlin 1993, S. 61 f.). Der Verfassungsschutz berichtete am 20. Februar 1953 über Kontakte Rudolf Aschenauers zum Bundesvorstand der bereits verbotenen „Sozialistischen Reichspartei" (Goldendach/Minow, Fototeil nach S. 272). In seiner Veröffentlichung „Ich, Adolf Eichmann, ein historischer Zeugenbericht" schreibt Rudolf Aschenauer u. a.: „Nicht vergessen sei", daß Fachleute „die Vergasung gerade für Auschwitz bestreiten, und zwar auch aus technischen und räumlichen Gründen" (zitiert nach ebd. S. 354). Der ehemalige VDA-Vorsitzende wird deshalb als „mordvergessener Auschwitz-Lügner" bezeichnet (ebd. S. 367).

Nach Rudolf Aschenauer übernahm Hans-Joachim Berendes den Vorstand des VDA bis in die 90er Jahre. Auch er führte den Verein mit ungebrochenem Traditionsbewußtsein. In einem Vortrag vor der „Deutschen Burschenschaft" am 22. Mai 1986 erinnerte er an die „Blütezeit" des VDA „in den ersten Jahren nach 1933". In der gleichen Rede beschwor er die „Blutsgemeinschaft" des deutschen Volkes und schloß eine fatale Deutung der deutschen Geschichte aus der Naturnotwendigkeit an: „Ein Volk, das ohne ausgeprägte natürliche Grenzen und umgeben von anderen Völkern lebt, breitet sich, wie die Geschichte zeigt, in Zeiten der Stärke aus" (zitiert nach ebd. S. 386f.).

Traditionsbewußtsein zeigte der VDA auch 1981 bei der Festveranstaltung zum 100jährigen Bestehen. In Anwesenheit zahlreicher prominenter Bundespolitiker wurde nicht nur der ehemalige Vorsitzende Rudolf Aschenauer geehrt, sondern auch der als „Propagandist des Antisemitismus" bezeichnete ehemalige VDA-Funktionär der NS-Zeit, Fried rich Carl Badendieck, und sein als „blutstrunkener Rassebiologe" bezeichneter ehemaliger NSDAP-Parteigenosse Karl Stumpp (ebd. S. 368, 178, 188).

Die auch heute noch fehlende Distanz des VDA zum Rechtsextremismus wird durch die langjährige Zugehörigkeit Helmut Kowariks zum VDA-Verwaltungsrat dokumentiert. Kowarik war bis 1995 Obmann (Vorsitzender) der „Österreichischen Landsmannschaft" (ÖLM), deren Organ, der „Eckartbote", im Ap ril 1989 - „Wir denken an den Geburtstag (...) des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler (100.)" - Hitlers Geburtstag feierte. 1992 gedachte die Zeitschrift „des Todestages (...) des Politikers Reinhard Heydrich". 1988 wurde dort u. a. die ,Bekennende Kirche', der ,Kreisauer Kreis' und das ,Nationalkomitee Freies Deutschland' als „Hochverräter" bezeichnet, „sie alle sind über den Hochverrat hinausgegangen und waren als Landesverräter ,Zerstörer des Reiches'". 1993, auf dem Höhepunkt rassistischer Gewalt, schrieb der „Eckartbote": „Wieder versuchen die Türken, Mitteleuropa zu erobern, wieder in der ewigen Absicht, sich Güter und Lebensraum zu verschaffen. (...) So wie die Dinge nun stehen, scheint es ohne ‚bürgerkriegsähnliche' Unruhen nicht mehr abgehen zu können. (...) Wichtig ist zu betonen, daß es sich keineswegs um einen ‚Bürgerkrieg' handelt, da die Hauptparteien ja verschiedenen echten Völkern, ja Kulturen angehören" (zitiert nach Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, Wien 1994, S. 189 ff.).

Wenngleich die Bundesregierung bestimmte Projekte und Vorhaben im baulichen und wirtschaftsfördernden Bereich, für die der VDA sich als ungeeignet erwiesen hat, nicht mehr über diesen abwickelt, ist der Verein immer noch ein wichtiger Mittler der Bundesregierung in den Aufgabenbereichen der Kultur-, Medien- und Informationsarbeit sowie im gemeinschaftsfördernden Bereich. Dies geschieht trotz der bisher öffentlich nicht stattgefundenen Aufklärung der finanziellen Skandale.

Besonders fragwürdig erscheint uns jedoch die Rolle des VDA als kultureller Mittler der Bundesregierung im Ausland. Gerade auch die Aufgaben in der Kultur-, Medien- und Informationsarbeit innerhalb der rußlanddeutschen Minderheit erfordern eine klare Abgrenzung zum Rechtsextremismus und zur Tätigkeit des VDA in der Zeit des Nationalsozialismus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

In welcher Höhe und für jeweils welche einzelnen Projekte oder Vorhaben in jeweils welchen Regionen hat der VDA jeweils 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995 Bundesmittel erhalten?

2

In welcher Höhe kann der VDA den Verbleib von Bundesmitteln aus den o. g. Projekten und Vorhaben jeweils nicht oder nicht zweifelsfrei nachweisen, und bei welchen Abrechnungen für die o. g. Vorhaben und Projekte wurde gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen?

3

Wie viele weitere Angebote bezüglich der Durchführung der o. g. Vorhaben und Projekte hat die Bundesregierung jeweils eingeholt und geprüft?

4

Wie viele Angebote hat der VDA jeweils eingeholt und geprüft, sofern Aufträge für die o. g. Vorhaben und Projekte an Firmen oder sonstige Dritte gegeben wurden?

5

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die o. g. Vorhaben und Projekte über den VDA als Mittlerorganisation abzuwickeln, und welche Erfahrungen wies der VDA für diejenigen Projekte und Vorhaben auf, die die Wi rtchaftsförderung, die humanitäre Hilfe oder Wohnungsbaumaßnahmen betrafen?

6

Inwieweit beurteilt die Bundesregierung ihre o. g. Projekte und Vorhaben als erfolgreich, und bei welchen Projekten und Vorhaben sieht sie Mängel in der Planung oder Durchführung?

7

Welche Projekte und Vorhaben haben sich jeweils im Nachhinein vor allem im Hinblick auf die gewünschte „Hilfe zur Selbsthilfe" als untauglich erwiesen?

8

In wessen Besitz befinden sich die aus den o. g. Vorhaben und Projekten bereitgestellten oder geförderten Immobilien oder Produktionsstätten?

9

Wie wird jeweils mit den Gewinnen aus den Produktionsstätten oder der Vermietung von Immobilien verfahren?

10

Nach welchem Verfahren wurden jeweils die jetzigen Besitzer der o. g. Immobilien oder Produktionsstätten ausgewählt?

11

Hat der VDA die in § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem VDA vom 14. Dezember 1994 benannten Ausstattungsgegenstände und Gebäude bereits denjenigen übertragen, die ihm vom Bundesministerium des Innern benannt wurden?

12

Wenn ja, jeweils welchen natürlichen oder juristischen Personen wurden die o. g. Ausstattungsgegenstände und Gebäude nach welchen Kriterien übertragen?

13

Wessen Eigentum oder eine nach russischem bzw. kasachischem Recht dem Eigentum gleichwe rtige Rechtsposition waren die o. g. Ausstattungsgegenstände und Gebäude vor einer möglichen Übertragung?

14

Wie gelangte der VDA in den Besitz der von ihm zu übertragenden o. g. Ausstattungsgegenstände und Gebäude, da nach der Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Annelie Buntenbach vom 3. Ap ril 1995 es für ausländische natürliche oder juristische Personen nicht möglich sei, den Besitz bezüglich der im sowjetischen Inland gelegenen Produktionsstätten auszuüben, und sich nach Auskunft der Bundesregierung auch nach dem Zerfall der Sowjetunion faktisch nichts daran geändert habe?

15

Kann die Bundesregierung die in der Zeitschrift „Ost-West Dialog" (96/02) zitierte Aussage des Vorsitzenden der „Wiedergeburt" bestätigen, daß 1993 „etwa 90 Prozent aller Mittel im Gebiet Wolgograd zweckentfremdet" wurden?

16

Inwieweit kann die Bundesregierung die im „Ost-West Dialog" (96/02) zitierte Aussage des ehemaligen VDA-Geschäftsführers Schlamelcher, „Ich habe es manchmal mit der Angst zu tun. Allerlei Dienste des Bundesministeriums des Innern treffen ganz verschiedene Anordnungen. Schweres Geld wird verausgabt, aber ohne erforderliche Registrierung und Kontrolle. Ich fühle, daß ich nachher der Außenmann sein werde ... ", bestätigen?

17

Welche Konzeption lag der Beauftragung des VDA zugrunde, und welche konkreten Anweisungen wurden ihm gegeben?

18

Wann wurden die Projekte des VDA jeweils durch wen und in welcher Weise kontrolliert?

19

In welcher Weise, zu jeweils welchen Zeitpunkten wurde bei der Kontrolle der Projekte des VDA mit den entsprechenden Stellen der russischen Regierung zusammengearbeitet, da auch die russische Regierung sich im Rahmen der Deutsch-Russischen Regierungskommission an der Finanzierung der Projekte für die deutschrussische Minderheit mit zweistelligen Millionenbeträgen beteiligte?

20

Inwieweit kann die Bundesregierung die im „Ost-West Dialog" (96/02) zitierten Aussagen der „Komsomoskaja Prawda" bestätigen, dernach die deutschen Projektgelder „meist im Handkoffer von Frau Koppel befördert" wurden, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. aus diesem Vorgang, sofern er vom VDA zu verantworten ist?

21

Wann wurden jeweils welche Beträge im Handkoffer befördert, und welche Gründe veranlaßten die Bundesregierung oder den VDA diesen ungewöhnlichen Weg zu wählen?

22

Warum wurde Frau Koppel, die nach einem Bericht des „Focus" vom 20. November 1995 erhebliche Beträge unterschlagen haben soll, das Geld anvertraut?

23

Kann die Bundesregierung bei diesem Verfahren und angesichts der Tatsache, daß erhebliche Gelder nicht nachweisbar sind, ausschließen, daß mit Geldern der Bundesregierung Landaufkäufe in der Oblast Kaliningrad getätigt wurden, wie dies in der Veröffentlichung von Goldendach/Minow, „Deutschtum erwache! ", beschrieben wurde?

24

Gab es andere Fälle, in denen Geld im Handkoffer transferiert wurde?

25

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, trotz der vom VDA zu vertretenden Mängel hinsichtlich des Nachweises der Bundesmittel, den VDA mit weiteren Projekten zu beauftragen?

26

Sind der Bundesregierung andere Fälle bekannt, in denen Projektnehmer Bundesmittel in entsprechender Höhe nicht nachweisen konnten und dennoch mit der Durchführung weiterer Projekte und Vorhaben beauftragt wurden?

27

Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, daß sich die allgemeine Zuverlässigkeit des VDA soweit verbessert hat, daß dem VDA weitere Projekte übertragen werden können, auch wenn es sich dabei um kultur- oder gemeinschaftsfördernde Vorhaben handelt?

28

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den vorliegenden Ergebnissen der Prüfberichte des Bundesrechnungshofes gezogen?

29

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung ggf. über weitere noch ausstehende Prüfberichte des Bundesrechnungshofes hinsichtlich des VDA?

30

Wird im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen verantwortliche Funktionäre des VDA auch gegen Bundesbeamte ermittelt?

31

Wenn ja, welche Vorwürfe werden gegen die beteiligten Bundesbeamten erhoben?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zugehörigkeit des Aussiedlerbeauftragten Dr. Horst Waffenschmidt zum Verwaltungsrat des VDA von 1989 bis 1993 hinsichtlich seiner Zuständigkeiten im Bundesministerium des Innern?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung Dr. Horst Waffenschmidts Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat des VDA 1989 bis 1993 insbesondere hinsichtlich des Umstandes, daß zu den Aufgaben des Verwaltungsrates in der Regel die Beratung und Kontrolle der Vorstandsarbeit gehört?

34

Welche einzelnen Projekte und Vorhaben des VDA werden von der Bundesregierung derzeit in den Bereichen gemeinschaftsfördernde Maßnahmen, Informationsarbeit, allgemeine Kulturarbeit und rußlanddeutsche Medien gefördert?

35

Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, Maßnahmen und Projekte zur kulturellen Förderung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, insbesondere im gemeinschaftsfördernden Bereich und in der Informations- und Medienarbeit, weiterhin durch den VDA ausführen zu lassen?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß der österreichische FPÖ-Funktionär (Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, S. 255), Mitglied des „Witiko-Bundes" ("blick nach rechts", '7. Februar 1996) und bis 1995 Obmann der als „rechtsextrem" bezeichneten „Österreichischen Landsmannschaft" (Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, S. 189 ff.), Helmut Kowarik Mitglied des Verwaltungsrates des VDA ist?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Geschichte des VDA und den Umgang des VDA mit seiner Geschichte, insbesondere die Ehrungen, die der VDA seinen Funktionären aus der NS-Zeit, Friedrich Carl Badendieck und Karl Stumpp, beim Festakt zum 100jährigen Bestehen des Vereins 1981 zuteil werden ließ (vgl. Goldendach/Minow, „Deutschtum erwache! ", S. 368 f.) und die Ausführungen des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden des VDA in „globus" Nummer 5/1993, in denen er den VDA „Reichsführer" Steinacher (1933-1937) eine „weitsichtige Führungsfigur" nennt (vgl. ebd., S. 464)?

38

Hat die Bundesregierung, ggf. mit welchem Ergebnis, geprüft, inwieweit die vom VDA auszuführenden Vorhaben und Projekte im gemeinschaftsfördernden Bereich oder in der Kultur-, Medien- und Informationsarbeit von anderen Trägern übernommen werden könnten?

39

Welches sind insbesondere die Hinderungsgründe dafür, daß die Aufgaben im Bereich der Kultur-, Medien- und Informationsarbeit nicht den bewährten Mittlern der auswärtigen Kulturpolitik übertragen werden?

40

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung beispielhaft dargestellten rechtsextremen Verbindungen und Tätigkeiten von hohen VDA-Funktionären hinsichtlich ihrer außenpolitischen Wirkung, da der VDA als Kulturmittler der Bundesregierung im Ausland tätig ist?

Bonn, den 29. April 1996

Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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