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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verhandlungen über die Lieferung von hochangereichertem Uran aus Rußland für den Forschungsreaktor FRM II (G-SIG: 13013137)

Vertragsverhandlungen, Inhalte des Abkommens, Lieferung von hochangereichertem Uran, Auswirkungen auf die Nichtverbreitung von Waffenstoffen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

07.05.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/ 1016017. 03. 98

Verhandlungen über die Lieferung von hochangereichertem Uran aus Rußland für den Forschungsreaktor FRM II

der Abgeordneten Simone Probst, Angelika Beer, Ursula Schönberger, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Hochangereichertes Uran ist ein Grundstoff für Atomwaffen.

Neben dieser militärischen Anwendung ist es in der Vergangenheit im zivilen Bereich als Kernbrennstoff von Forschungsreaktoren verwendet worden. Um die damit verbundene Gefahr der nuklearen Proliferation zu verringern, gibt es seit Ende der 70er Jahre internationale Bemühungen, hochangereichertes Uran (HEU) im zivilen Bereich zurückzudrängen. Seit 15 Jahren ist weltweit kein einziger großer Forschungsreaktor mehr für HEU konzipiert worden. Die existierenden HEU-Reaktoren wurden z. T. auf niedrig angereichertes Uran umgestellt bzw. nähern sich dem Ende ihrer Betriebszeit.

Durch ihre Entscheidung, mit dem Forschungsreaktor München 2 (FRM II) den Bau eines neuen HEU-Reaktors zu unterstützen, bricht die Bundesregierung das internationale Tabu gegen neue HEU-Reaktoren. Sie legitimiert die Verwendung dieses gefährlichen Materials und setzt die bisher erreichten Erfolge bei der Zurückdrängung von HEU aufs Spiel. Die USA haben es deshalb abgelehnt, HEU für den FRM II zu liefern.

Jetzt ist bekannt geworden, daß die Bundesregierung ein Rahmenabkommen mit Rußland über die Lieferung von bis zu 1,2 t waffenfähigem Uran plant. Dieses Abkommen würde den internationalen Handel mit waffenfähigem Uran neu beleben und wäre ein schwerer Rückschlag für die Nichtverbreitungspolitik.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

A. Vertragsverhandlungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wann hat die Bundesregierung Verhandlungen mit Rußland über das Abkommen aufgenommen?

2

Aus welcher Motivation heraus hat die Bundesregierung die Verhandlungen mit Rußland über das Abkommen aufgenommen?

3

Wer war von deutscher Seite an den Verhandlungen beteiligt?

4

Wer war von russischer Seite an den Verhandlungen beteiligt?

5

Waren die Betreiber des FRM-II-Reaktors von den Verhandlungen informiert?

Wenn ja, auf welche Weise wurden sie in die Verhandlungen eingebunden?

6

War Euratom von den Verhandlungen informiert?

Wenn ja, auf welche Weise wurde EURATOM in die Verhandlungen eingebunden?

7

Muss das Abkommen von EURATOM genehmigt werden?

Wenn ja, ist diese Genehmigung bereits erfolgt, bzw. wann wird mit ihr gerechnet?

8

Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung des Abkommens?

9

Welche Punkte werden in dem Abkommen im einzelnen geregelt?

10

Für welche Zwecke darf das aus Rußland gelieferte HEU genutzt werden, ausschließlich im FRM II oder auch zu anderen Zwecken in Deutschland oder innerhalb der EU?

11

Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach der 400 kg HEU als Festmenge vereinbart sind und 800 kg als Bedarfsmenge?

12

Falls das HEU ausschließlich zur Verwendung im FRM II vorgesehen ist, wie erklärt sich die - auch nach Aussagen der Technischen Universität München - für den FRM II zu große Menge von 1200 kg HEU, mit der innerhalb von 10 Jahren HEU für eine Reaktorbetriebszeit von ca. 40 Jahren importiert und quasi gehortet würde?

13

Falls das HEU ausschließlich zur Verwendung als Brennstoff im FRM-II-Reaktor vorgesehen ist, durch welche Regelung wird eine Weitergabe innerhalb der EU wirksam ausgeschlossen?

Ist eine solche Regelung kompatibel mit den Regelungen über den europäischen Binnenmarkt?

14

Wurden Rußland Vorabzustimmungsrechte eingeräumt?

Wenn ja, für welche Fälle?

15

Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen EURATOM solche Vorabzustimmungsrechte für Rußland grundsätzlich akzeptiert hat mit der Begründung, der Nuklearhandel mit HEU sei ein Spezialfall?

Wenn ja, warum wird HEU als ein Spezialfall gesehen?

16

Ist eine Umflaggung des aus Rußland importierten HEU innerhalb der EU nach den Bestimmungen des Abkommens zulässig, oder wird dazu die Zustimmung Rußlands benötigt?

17

Welche Informations- und Einspruchsrechte werden der russischen Seite zugestanden, damit sie den vertragsgemäßen Einsatz des HEU kontrollieren kann?

18

Entspricht es den Tatsachen, daß das HEU der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstehen soll?

Inwieweit ist die Regelung kompatibel mit den Rechten der EURATOM?

19

Stammt das von Rußland angebotene HEU nach Kenntnis der Bundesregierung aus abgerüsteten Waffenbeständen, oder wird es neu angereichert?

20

Kann die Bundesregierung Meldungen der Nachrichtenagentur ITAR-TASS bestätigen, die besagen, daß die erste Lieferung 400 kg HEU umfassen soll?

Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der ersten Lieferung zu rechnen?

21

Wie soll das HEU nach Kenntnis der Bundesregierung aus Rußland nach Deutschland (bzw. zu den Brennelementeherstellern) transportiert werden (Schiene, Straße, Schiff, Flugzeug), und welche Transportroute wurde vereinbart?

22

Durch welche Maßnahmen (Polizei-, Militärbewachung etc.) würde der Transport des atomwaffenfähigen Materials gegen mögliche Überfälle von terroristischen Gruppen gesichert werden?

23

Wo könnte das HEU während der Jahrzehnte bis zur Brennelementfertigung bzw. bis zum Einsatz im Reaktor staatlich verwahrt werden - angesichts der Pläne der Firma Siemens, den Spaltstoffbunker in Hanau aufzugeben?

24

Wird Rußland das waffenfähige HEU nach dem Einsatz im Forschungsreaktor zurücknehmen?

Wenn nein, wie ist die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen EU, Bundesregierung und Betreiber hinsichtlich einer sicheren Lagerung und Entsorgung des waffenfähigen Materials?

25

Warum gibt die Bundesregierung ihre eigenen jahrelangen Bemühungen um die Nichtverbreitung von HEU, z. B. im Rahmen des internationalen RERTR-Programms (Programm zur Anreicherung von Forschungsreaktoren) zur Anreicherung von Forschungsreaktoren, jetzt auf und schafft mit dem geplanten Abkommen die Möglichkeit zum Handel und Einsatz von mehr als einer Tonne waffenfähigen Urans?

26

Hielte es die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Nichtverbreitung für verantwortbar, wenn Rußland gleichlautende Abkommen auch mit anderen Nicht-Kernwaffenstaaten (z. B. der Iran, Pakistan) mit Forschungsreaktoren und potentiellem Interesse an HEU abschließen würde?

Wenn nein, warum legt die Bundesregierung an andere Nicht-Kernwaffenstaaten andere Maßstäbe an als an sich selbst?

27

Hat es bereits Reaktionen von anderen Staaten bzw. von der EU zu dem geplanten deutsch-russischen Abkommen gegeben, und wenn ja, welche?

Welche Reaktionen erwartet die Bundesregierung?

Bonn, den 17. März 1998

Simone Probst Angelika Beer Ursula Schönberger Ludger Volmer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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