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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen der "Elbe-Erklärung" (G-SIG: 13013140)

Stellung des Umweltschutzes bei den Elbeausbaumaßnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

17.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1016318. 03.98

Auswirkungen der „Elbe-Erklärung"

der Abgeordneten Steffi Lemke, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor eineinhalb Jahren verabschiedeten der Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, und die Umweltverbände NABU (Naturschutzbund Deutschland), WWF (World Wide Fund for Nature), Euronatur und BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) die sogenannte „Elbe-Erklärung" . Mit dieser Verlautbarung wollten die Umweltverbände einen Interessensausgleich zwischen den Flußausbaumaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und den Schutzzielen der Umweltverbände erreichen. Über die praktischen Auswirkungen der Elbe-Erklärung sind bislang keine Informationen bekanntgeworden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele der Elbe-Erklärung eingeleitet, und welche Ergebnisse wurden dadurch bisher erreicht?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele der Elbe-Erklärung?

3

Wie wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Elbe-Dialogs zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Umweltverbänden unterrichtet?

4

Welche Institutionen sind außer den o. g. Umweltverbänden und dem Bundesminsterium für Verkehr noch in den Elbe-Dialog einbezogen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Elbe-Erklärung?

6

Welche Veränderungen hat die Bundesregierung auf Grund der Elbe-Erklärung in ihrer Verkehrsplanung vorgenommen?

7

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß der Elbe-Seiten-Kanal entsprechend dem Wortlaut der Elbe-Erklärung die „deutlich bessere Alternative im Vergleich zur Elbe für die Schiffahrt darstellen" wird?

8

In welchem Zeitraum sollen diese Maßnahmen durchgeführt und abgeschlossen werden, so daß der Elbe-Seiten-Kanal entsprechend der Elbe-Erklärung grundsätzlich den gesamten Verkehr zwischen den genannten Zielhäfen (Hamburg-Berlin) übernehmen kann?

9

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß entsprechend des Wortlauts der Elbe-Erklärung die Investitionen für die Wasserstraßenverbindung zwischen Hamburg und Magdeburg künftig auf die Verbesserung des Elbe-Seiten-Kanals und die Oststrecke des Mittellandkanals konzentriert werden?

10

Welche Veränderungen in ihrer Investitionsplanung hat die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorgenommen?

11

Hat es seit der Elbe-Erklärung eine Verlagerung der finanziellen Mittel von der Elbe weg hin zum Elbe-Seiten-Kanal gegeben oder ist dies vorgesehen?

12

Wie hoch summieren sich die Kosten der jährlichen Strombaumaßnahmen an der unteren Mittelelbe seit 1990, und in welchem Umfang wurden bzw. werden diese Kosten seit 1997 - im Vergleich zu den Planungen vor der Elbe-Erklärung - reduziert?

13

Inwieweit wurden die vorsorgenden Unterhaltungsmaßnahmen an den Strombauwerken der Elbe auf laut Elbe-Erklärung „unumgängliche, reversible Eingriffe" reduziert?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Ausbau der sogenannten „Reststrecke" stromabwärts von Dömitz mit den Zielen der Elbe-Erklärung vereinbar ist?

15

Wie sind die geplanten Baumaßnahmen an der „Reststrecke" mit dem Nationalpark Elbtalaue und dessen Entwicklungszielen vereinbar?

16

Welche konkreten Maßnahmen sind für den Ausbau der „Reststrecke" bei Dömitz geplant? Nach welchem Zeitplan (Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungsverfahren, Bauausführung) soll das Vorhaben durchgeführt werden?

17

Welche Kosten wird der Ausbau der „Reststrecke" bei Dömitz verursachen?

18

Ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der „Reststrecke" die Schaffung zusätzlicher Hafenkapazitäten geplant?

19

Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem beabsichtigten Ausbau der „Reststrecke" und Überlegungen zur Anlieferung von Atommüll zum Zwischenlager, zur Pilotkonditionierungsanlage oder zu einem eventuellen Endlager im Wendland?

20

Inwieweit ist auf der Oststrecke des Mittellandkanals sowie derzeit bzw. nach Ausbau auf dem Elbe-Havel-Kanal dreilagiger Containerverkehr möglich? Welche Maßnahmen wären ggf. erforderlich, um dort dreilagigen Containerverkehr zu ermöglichen?

21

Kennt die Bundesregierung den von den Umweltverbänden vorgelegten Ökologischen Kriterienkatalog für die Unterhaltung der Elbe? Kann nach Auffassung der Bundesregierung dieser Kriterienkatalog die Umsetzung der Elbe-Erklärung absichern? Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 16. März 1998

Steffi Lemke Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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