Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/10419
17.04.98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Gila Altmann (Aurich) und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/10163 —
Auswirkungen der „Elbe-Erklärung"
Vor eineinhalb Jahren verabschiedeten der Bundesminister für Verkehr,
Matthias Wissmann, und die Umweltverbände NABU (Naturschutzbund
Deutschland), WWF (World Wide Fund For Nature), Euronatur und
BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) die sogenannte
„Elbe-Erklärung” . Mit dieser Verlautbarung wollten die
Umweltverbände einen Interessensausgleich zwischen den
Flußausbaumaßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und den Schutzzielen der
Umweltverbände erreichen. Über die praktischen Auswirkungen der
Elbe-Erklärung sind bislang keine Informationen bekanntgeworden.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 16. März
1998 auf die Kleine Anfrage in Drucksache 13/9967 sowie in ihrem
Bericht an den Ausschuß für Verkehr des Deutschen Bundestages
vom 17. März 1998 (Ausschußdrucksache 929) ausführlich zum
Stand der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung zur weiteren
Entwicklung der Elbe und des Elbe-Seitenkanals" Stellung
genommen.
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele
der Elbe-Erklärung eingeleitet, und welche Ergebnisse wurden
dadurch bisher erreicht?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der
Ziele der Elbe-Erklärung?
Die mit der „Elbe-Erklärung” vereinbarte gemeinsame Arbeits
-
gruppe ist eingerichtet. Sie setzt sich aus Vertretern der Umwelt-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 15. April
1 998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
verbände Naturschutzbund Deutschland (NABU), Umweltstiftung
World Wide Fund For Nature (WWF), Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND) und EURONATUR, der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie der Bundesanstalt für
Wasserbau, der Bundesanstalt für Gewässerkunde und des
Bundesamtes für Naturschutz zusammen. Seit November 1996
wurden bisher sechs Sitzungen durchgeführt, in deren Verlauf seitens
der WSV das den Strombaumaßnahmen zugrunde liegende
verkehrswasserbauliche Konzept sowie die in den nächsten Jahren
vorgesehenen Maßnahmen erläutert wurden.
Des weiteren wurden die Vertreter der Umweltverbände in die
jährlichen Maßnahmeabstimmungen der WSV mit den
zuständigen Landesbehörden „vor Ort" einbezogen. Dabei wurden bisher
und werden künftig Anregungen zur ökologischen Verbesserung
verkehrswasserbaulicher Maßnahmen konkret umgesetzt, soweit
sie in der Aufgaben- und Ausgabenkompetenz des Bundes liegen
und sie der mit dem Bundesverkehrswegeplan '92 festgelegten
moderaten Verbesserung der Fahrrinnentiefen entsprechen.
Die im Erosionsbereich unterhalb Torgau seit zwei Jahren im
Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen durchgeführte
Geschiebezugabe wurde von der Arbeitsgruppe als richtige
Maßnahme zur schrittweisen Beherrschung der Erosion dieses
Elbabschnittes beurteilt und zur weiteren Durchführung empfohlen.
Seitens der Verbände wurde insbesondere die Bedeutung des
ökologischen Potentials der Elbe und ihres Einzugsgebietes
dargestellt und ein ökologischer Kriterienkatalog für
Strombaumaßnahmen entwickelt, der in der letzten Arbeitsgruppensitzung
Anfang März 1998 übergeben wurde.
Hinsichtlich möglicher Renaturierungsvorhaben an Teilen der
Unteren-Havel-Wasserstraße wurden mit den betroffenen
Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt und den
Umweltverbänden Gespräche über die künftige Entwicklung der Unteren
Havel aufgenommen. Dabei wurde auch erörtert, daß dera rtige
Maßnahmen in der Verwaltungskompetenz der Länder liegen. Im
übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 12 sowie die
Vorbemerkung verwiesen.
3. Wie wird die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Elbe- Dialogs
zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und
Umweltverbänden unterrichtet?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für
Verkehr. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
4. Welche Institutionen sind außer den o. g. Umweltverbänden und
dem Bundesminsterium für Verkehr noch in den Elbe-Dialog
einbezogen?
Das Bundesamt für Naturschutz ist in der gemeinsamen
Arbeitsgruppe vertreten. Die Elbanliegerländer werden von den
Sitzungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe unterrichtet.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Elbe-Erklärung?
Der Erfolg der am 5. September 1996 verabschiedeten „Elbe-
Erklärung” besteht darin, daß im direkten und konstruktiven Dialog
mit den Umweltverbänden durch gegenseitigen Verzicht auf
Maximalforderungen ein Gesamtkonzept entwickelt werden
konnte, das sowohl verkehrs- und strukturpolitische als auch
ökologische Erfordernisse angemessen berücksichtigt.
Die bisherige Zusammenarbeit in der gemeinsamen
Arbeitsgruppe kann als sachlich und konstruktiv eingeschätzt werden.
Bei konkreten Unterhaltungsmaßnahmen „vor O rt " hat dies schon
zu einer Reihe von weiteren ökologischen Verbesserungen
geführt.
6. Welche Veränderungen hat die Bundesregierung auf Grund der
Elbe-Erklärung in ihrer Verkehrsplanung vorgenommen?
Die Planungen berücksichtigen sowohl die vorgesehenen
Maßnahmen am Elbe-Seitenkanal und an der Oststrecke des
Mittellandkanals als auch die moderaten Strombaumaßnahmen an der
Elbe gemäß Bundesverkehrswegeplan '92.
7. Durch welche Maßnahmen wi ll die Bundesregierung sicherstellen,
daß der Elbe-Seiten-Kanal entsprechend dem Wortlaut der Elbe
-
Erklärung die „deutlich bessere Alte rnative im Vergleich zur Elbe
für die Schiffahrt darstellen" wird?
8. In welchem Zeitraum sollen diese Maßnahmen durchgeführt und
abgeschlossen werden, so daß der Elbe-Seiten-Kanal entsprechend
der Elbe-Erklärung grundsätzlich den gesamten Verkehr zwischen
den genannten Zielhäfen (Hamburg-Berlin) übernehmen kann?
9. Durch welche Maßnahmen wi ll die Bundesregierung sicherstellen,
daß entsprechend des Wortlauts der Elbe-Erklärung die
Investitionen für die Wasserstraßenverbindung zwischen Hamburg und
Magdeburg künftig auf die Verbesserung des Elbe-Seiten-Kanals
und die Oststrecke des Mittellandkanals konzentriert werden?
Zu den Maßnahmen zur Ertüchtigung und Steigerung der
werkehrlichen Attraktivität des Elbe-Seitenkanals und der Oststrecke
des Mittellandkanals zählen im einzelnen:
1. Bau einer Sparschleuse in Uelzen mit den
Kammerabmessungen: 190 m Länge und 12,5 m Breite. Die Baumaßnahme
wird im Jahre 1998 begonnen und nach etwa vierjähriger
Bauzeit im Jahre 2001 abgeschlossen.
2. Am Schiffshebewerk Scharnebeck soll die nutzbare Länge der
beiden Tröge vergrößert werden, so daß auch 105 m langen
Großmotorgüterschiffen (bisher nur 100 m) die Fahrt auf dem
Elbe-Seitenkanal ermöglicht wird. Die Umbauarbeiten für den
ersten Trog erfolgen in diesem Jahr.
3. Der Mittellandkanal östlich der Einmündung des Elbe-
Seitenkanals wird derzeit für den Verkehr mit
Großmotorgüterschiffen bis 110 m Länge und Verbänden bis 185 m Länge mit
jeweils 11,45 m Breite und Abladetiefen bis zu 2,8 m ausgebaut.
Nach derzeitigem Stand der Planungen werden die
Ausbauarbeiten im Jahr 2003 vollendet.
10. Welche Veränderungen in ihrer Investitionsplanung hat die
Bundesregierung zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorgenommen?
11. Hat es seit der Elbe-Erklärung eine Verlagerung der finanziellen
Mittel von der Elbe weg hin zum Elbe-Seiten-Kanal gegeben oder
ist dies vorgesehen?
12. Wie hoch summieren sich die Kosten der jährlichen
Strombaumaßnahmen an der unteren Mittelelbe seit 1990, und in welchem
Umfang wurden bzw. werden diese Kosten seit 1997 - im Vergleich zu
den Planungen vor der Elbe-Erklärung - reduziert?
Die beschriebenen Maßnahmen werden aus den der Wasser- und
Schiffahrtsverwaltung des Bundes insgesamt zugewiesenen
Haushaltsmitteln im Wege der Prioritätensetzung finanziert. Sie
erfordern keine Verlagerung von Investitionsmitteln von der Elbe. Von
1991 bis 1997 wurden für Strombaumaßnahmen an der Elbe
unterhalb Magdeburgs gleichbleibend etwa 5 Mio. DM jährlich
eingesetzt.
13. Inwieweit wurden die vorsorgenden Unterhaltungsmaßnahmen an
den Strombauwerken der Elbe auf laut Elbe-Erklärung
„unumgängliche, reversible Eingriffe" reduziert?
Grundsätzlich beschränken sich die als unumgänglich erkannten
und im übrigen reversiblen Unterhaltungsmaßnahmen auf
fahrrinnentiefenbestimmende Engstellen des Stromes, an denen die
hydraulische Funktion der Regelungsbauwerke unterschiedlich
stark eingeschränkt ist. Die konkrete bauliche Durchführung der
Unterhaltungsmaßnahme wird mit den zuständigen
Landesbehörden abgestimmt. Im Ergebnis der ,,Elbe-Erklärung” werden
auch Vertreter der Umweltverbände in diese jährlichen
Maßnahmeabstimmungen einbezogen. Im übrigen wird auf die
Vorbemerkung verwiesen.
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Ausbau der
sogenannten „Reststrecke" stromabwärts von Dömitz mit den Zielen der
Elbe-Erklärung vereinbar ist?
15. Wie sind die geplanten Baumaßnahmen an der „Reststrecke" mit
dem Nationalpark Elbtalaue und dessen Entwicklungszielen
vereinbar?
16. Welche konkreten Maßnahmen sind für den Ausbau der
„Reststrecke" bei Dömitz geplant?
Nach welchem Zeitplan (Umweltverträglichkeitsprüfung,
Planfeststellungsverfahren, Bauausführung) soll das Vorhaben
durchgeführt werden?
17. Welche Kosten wird der Ausbau der „Reststrecke" bei Dömitz
verursachen?
Die Untersuchungen von möglichen Maßnahmen an der
„Reststrecke" bei Dömitz werden voraussichtlich bis in das Jahr 1999
andauern, so daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
verbindlichen Aussagen zu den Maßnahmen, zum Zeitplan, zu den
Kosten und zu ökologischen Auswirkungen getroffen werden
können.
18. Ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der „Reststrecke" die
Schaffung zusätzlicher Hafenkapazitäten geplant?
Zusätzliche Hafenkapazitäten hängen von der Attraktivität des
Verkehrswegs Elbe ab.
19. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem beabsichtigten
Ausbau der „Reststrecke" und Uberlegungen zur Anlieferung von
Atommüll zum Zwischenlager, zur Pilotkonditionierungsanlage
oder zu einem eventuellen Endlager im Wendland?
Nein.
20. Inwieweit ist auf der Oststrecke des Mittellandkanals sowie derzeit
bzw. nach Ausbau auf dem Elbe-Havel-Kanal dreilagiger
Containerverkehr möglich?
Welche Maßnahmen wären ggf. erforderlich, um do rt dreilagigen
Containerverkehr zu ermöglichen?
Auf der Oststrecke des Mittellandkanals und dem Elbe-Havel-
Kanal sollen die Voraussetzungen für zweilagigen
Containerverkehr geschaffen werden. Um dreilagigen Containerverkehr zu
ermöglichen, müßten die Brücken je nach Einzelfall um rd. 2 bis
3 m gehoben werden. Ein solches Vorhaben weist ein weit unter
der Rentabilitätsschwelle liegendes Nutzen/Kosten-Verhältnis
auf, so daß davon Abstand genommen wurde.
21. Kennt die Bundesregierung den von den Umweltverbänden
vorgelegten Ökologischen Kriterienkatalog für die Unterhaltung der
Elbe?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung dieser Kriterienkatalog
die Umsetzung der Elbe-Erklärung absichern?
Wenn nein, warum nicht?
Der Ökologische Kriterienkatalog wurde von den
Umweltverbänden im März 1998 in der Sitzung der gemeinsamen
Arbeitsgruppe „Elbe-Erklärung" übergeben. Die Diskussion dieses
Kriterienkatalogs wird Aufgabe der nächsten
Arbeitsgruppensitzungen sein.]