Auswirkungen der Währungsunion
der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Ernst Bahr, Peter Conradi, Reinhard Schultz (Everswinkel), Brigitte Adler, Robert Antretter, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Annette Faße, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Dieter Grasedieck, Hans-Joachim Hacker, Brunhilde Irber, Gabriele Iwersen, Sabine Kaspereit, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Robert Leidinger, Christa Lörcher, Dr. Christine Lucyga, Winfried Mante, Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Otto Reschke, Bernd Reuter, Marlene Rupprecht, Regina Schmidt-Zadel, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ilse Schumann, Ernst Schwanhold, Joachim Tappe, Uta Titze-Stecher, Verena Wohlleben, Dr. Christoph Zöpel
Vorbemerkung
Im Blick auf die anstehenden Entscheidungen zur Europäischen Währungsunion zeigt sich immer deutlicher, daß zahlreiche offene Fragen von der Bundesregierung bis heute nicht beantwortet sind. Dies gilt vor allem für die Frage nach der Stabilität der künftigen Währung und für die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze.
Bundeskanzler und Bundesregierung haben sich in öffentlichen Äußerungen wiederholt verpflichtet, in die Währungsunion nur dann einzutreten, wenn sichergestellt sei, daß es sich um eine Stabilitätsgemeinschaft handele; das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Oktober 1993 zusätzlich bekräftigt, daß es beim Übergang zur dritten Stufe der Währungsunion keinen Automatismus geben könne.
Entsprechend hat der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung bei der Ratifizierung des Maastricht-Vertrags am 2. Dezember 1992 gefordert, daß „die Stabilität der Währung unter allen Umständen gewährleistet sein" müsse (Drucksache 12/3906).
Weiter heißt es, die Stabilitätskriterien seien „eng und strikt auszulegen. Die Entscheidung für den Übergang zur dritten Stufe kann nur auf der Grundlage erwiesener Stabilität, des Gleichlaufs bei den wirtschaftlichen Grunddaten und erwiesener dauerhafter haushalts- und finanzpolitischer Solidität der teilnehmenden Mitgliedstaaten getroffen werden. Sie darf sich nicht an Opportunitätsgesichtspunkten, sondern muß sich an den realen ökonomischen Gegebenheiten orientieren. Die Natur der Kriterien bedingt es, daß ihre Erfüllung nicht nur statistisch gesichert werden kann."
Der Deutsche Bundestag verspricht ausdrücklich, „sich jedem Versuch zu widersetzen, die Stabilitätskriterien aufzuweichen, die in Maastricht vereinbart worden sind", und er fordert die Bundesregierung auf, das Votum zu respektieren, das vom Parlament vor dem Übergang zur dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) abgegeben wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Stabilität des Euro
1. Wie begründet die Bundesregierung ihre wiederholt ausgesprochene Versicherung, der Euro werde ebenso hart sein wie die Deutsche Mark?
2. Kann die Bundesregierung erklären, wieso die neue Währung - insbesondere in einem großen Euro-Club von elf EU-Mitgliedstaaten - als „Durchschnitt" mehrerer Währungen so stabil sein kann wie die bisher stabilste Teilnehmerwährung?
3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß der Außenwert des Euro stabil wird, in Anbetracht dessen, daß die Reputation der künftigen europäischen Währung nach außen vom Vertrauen der Kapitalanleger in die Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten europäischen Währungsgebietes abhängt?
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß allein die rechtliche Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Sicherung der Stabilität des Euro genügt, und wie kann verhindert werden, daß das stabilitätspolitische Handeln der EZB dadurch unterlaufen wird,
- daß in Europa noch kein ausreichend hoher gesamtgesellschaftlicher Stabilitätskonsens besteht,
- daß nur die Geldpolitik zentralisiert wird, die übrigen Wirtschaftspolitiken - insbesondere die Finanz- und Steuerpolitik - jedoch im nationalen Kompetenzbereich verbleiben,
- daß der geldpolitische Instrumenteneinsatz der EZB möglicherweise nicht in allen an der EWWU beteiligten Ländern in gleicher Weise wirkt (eine identische Geldpolitik der EZB kann z. B. zu unterschiedlichen Produktions-, Beschäftigungs-, Inflationsentwicklungen und damit zu Stabilitätsproblemen führen, weil die Länder bis heute noch unterschiedliche Notenbankstrategien, Finanzierungsgewohnheiten und Bankenstrukturen haben),
- daß die EZB aufgrund internationaler Wechselkursabsprachen oder durch die Einführung fester Wechselkurse mit Bandbreiten zu „Stabilisierungsinterventionen" verpflichtet wird und damit die Kontrolle über die Geldmenge verlieren könnte?
5. Wie kann eine „verordnete Gleichschaltung" der Geldpolitik ab einem bestimmten Stichtag zum selben Ziel führen, wenn einerseits Geldmengenstrategien und andererseits Inflations-zielstrategien in den Mitgliedstaaten betrieben werden oder die Teilnehmerstaaten sich teils über kurzfristige und teils über langfristige Zinsen finanzieren?
6. Mit welchen finanzpolitischen und sozialen Folgen rechnet die Bundesregierung, wenn der Euro statt einer Hartwährung eine Weichwährung wird, und wie würde sich eine schwache Euro Währung beispielsweise auswirken - auf die Preisentwicklung, - auf die Kaufkraft der Renten, Einkommen, Sparguthaben etc., - auf die sozialen Sicherungssysteme, - auf die Staatsschulden, - auf den Arbeitsmarkt?
Politische Union
7. Hält die Bundesregierung an der Auffassung des Bundeskanzlers fest, daß eine Europäische Währungsunion ohne politische Union „abwegig" sei (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 6. November 1991)?
8. Welche konkreten weiteren Schritte sind auf dem Weg zur politischen Union geplant?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der politischen Instanzen der EU-Mitgliedstaaten ein, auf eigene Souveränitätsrechte zu verzichten und am Zustandekommen einer politischen Union verstärkt zu arbeiten?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Vertrauen in die neue Euro-Währung nur entstehen kann, wenn ein gemeinsamer Staat mit einer gleichgerichteten Politik und ein europäisches Volk, das Zusammengehörigkeitsgefühl ausstrahlt, hinter dieser Währung stehen?
Konvergenzkriterien
11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Konvergenzkriterien tatsächlich den Gleichlauf der Volkswirtschaften repräsentieren?
12. Müssen zur Beurteilung einer Volkswirtschaft über die vier (monetären) Rahmenbedingungen hinaus nicht auch andere reale Indikatoren, wie z. B. die Arbeitsmarktsituation, einbezogen werden?
13. Bedeutet die Erfüllung der Konvergenzkriterien gleichzeitig, daß dieselben wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen und das Betreiben gleichgerichteter Wirtschaftspolitiken in den europäischen Ländern zu diesem Ergebnis geführt haben, das heißt, kam man deshalb von den Konvergenzkriterien auf ähnliche gesamtwirtschaftliche Strukturen und damit letztlich auf eine gleich verlaufende Wirtschaftsentwicklung schließen?
14. Sind sich annähernde Konvergenzkriterien ein ausreichender Beweis für eine dauerhafte Angleichung der Volkswirtschaften und anhaltende Stabilitätsbereitschaft der EWWU-Mitgliedstaaten?
15. Wie soll garantiert werden, daß die Kriterien nicht nur zu einem bestimmten Stichtag, sondern auch in Zukunft und damit dauerhaft erfüllt werden (Problematik der sogenannten Buchungstricks der beitrittswilligen Länder)?
16. Wie ist auszuschließen, daß politische Entscheidungen Vorrang erhalten vor der „strengen" Auslegung der Konvergenzkriterien (Problematik der vertraglichen Ermessensspielräume)?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Kriterium Gesamtverschuldung (Grenze 60 % des BIP) lediglich von Finnland, Luxemburg und Frankreich eingehalten wird, alle anderen Teilnehmerländer aber dieses Kriterium überschreiten - Italien und Belgien sogar um das Doppelte (123,1 bzw. 124,7 %), und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Auswahl der Teilnehmerländer an der Währungsunion?
18. Wie kann der Stabilitätspakt die Stabilität des Euro garantieren, wenn Sanktionen nicht automatisch eintreten und wenn beispielsweise mehrere Länder sich gleichzeitig in der Situation einer höheren Verschuldung und eines die 3-Prozent-Grenze überschreitenden Haushaltsdefizits befinden?
19. Was geschieht, wenn EWWU-Mitgliedstaaten sich weigern, die verhängten Sanktionen zu respektieren, d. h. zu bezahlen?
Arbeitsmarkt
20. Hält die Bundesregierung auch angesichts der inzwischen eingetretenen hohen Arbeitslosigkeit von rund 5 Millionen Arbeitslosen noch an ihrer wiederholt bekräftigten Aussage fest, daß die Europäische Währungsunion das Arbeitsmarktproblem lösen und neue Arbeitsplätze schaffen werde?
21. Trifft die Prognose von Wirtschaftsverbänden zu, wonach die durch die Währungsunion geschaffene erhöhte Markttransparenz (Kostenvergleich) in der Bundesrepublik Deutschland eher zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird, insbesondere in Handwerk und Mittelstand?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Expertenseite vielfach geäußerte Auffassung, daß der verschärfte Wettbewerbsdruck im Gefolge der Währungsunion gleichzeitig Unternehmenskonzentrationen und Rationalisierungen fördert und damit wiederum eine erhöhte Arbeitslosigkeit verbunden sein wird?
23. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß im Rahmen der Sanierung der öffentlichen Haushalte - gemäß den Konvergenzkriterien - durch Sparmaßnahmen die Konjunktur in Europa geschwächt wird, was wiederum Arbeitsplätze kosten dürfte?
24. Wie sollen künftig neue Arbeitsplätze geschaffen werden unter Berücksichtigung der Tatsache, daß mit den Maastricht-Kriterien eine dauerhafte Fiskaldisziplin gefordert wird und somit auch nach dem Eintritt in die Währungsunion weitere Einsparungen notwendig sind?
25. Wie wird die unterschiedliche Beschäftigungsstruktur in den potenziellen Teilnehmerländern der EWWU beurteilt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
26. Wie wird die Tatsache beurteilt, daß die Euro-Währung nach ihrer Einführung noch kein Vertrauen an den Finanzmärkten genießt und mangelnde Reputation durch eine strikte Geldpolitik, z. B. durch „Zinsaufschlag" (Risikoprämie) kompensiert werden müßte, der einerseits erforderlich ist, damit kein Kapital abfließt (Gefahr einer Abwertung der Währung), andererseits sich aber - infolge höherer Zinsen - ebenfalls negativ auf Investitionen und Beschäftigung auswirken würde?
27. Welche Folgen hätte ein zum Beispiel gegenüber dem Dollar schwacher Euro, was etwa dazu führen würde, daß Rohstoffimporte verteuert und damit die Produktionskosten erhöht würden, was tendenziell wiederum Arbeitsplätze kostet?
Transferunion
28. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, daß insbesondere eine „große" Währungsunion zu einer Transferunion wird, bei der die wirtschaftlich stärkeren Mitgliedsländer die schwächeren stützen müssen?
29. Welche Folgen für Konjunktur, Beschäftigung und Preisstabilität hätten hohe Transferzahlungen in EU-Länder, die von steigender Staatsverschuldung und hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind?
30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Transferzahlungen Strukturprobleme lösen können (Negativbeispiel Agrarmarkt)?
Kosten der Währungsumstellung
31. Wie hoch werden die Umstellungskosten sein - in den öffentlichen Verwaltungen, - im Bankensektor (Geldautomaten, EDV), - in Industrie und Gewerbe (Buchungs- und Zahlungssysteme, EDV), - im Einzelhandel, - für die Kommunen (Gebühren- und Steuerbescheide, EDV, Fahrscheinautomaten des ÖPNV etc.), - bei den Versicherungsunternehmen, - für sämtliche Geld- und Warenautomaten, - bei Bahn und Post, - bei Sozialversicherungen, Krankenkassen und der Pflegeversicherung?
32. Gibt es Erhebungen, welche Kosten in den öffentlichen Verwaltungen entstehen?
33. Sind Umverteilungseffekte zwischen Kommunen, Ländern und Bund zu erwarten?
34. Sind Vorkehrungen getroffen, daß die Umstellungskosten nicht auf die Verbraucher übergewälzt werden?
35. Wie wird die Rundungsproblematik gelöst (Januar 1998: 1 ECU = 1,97581 DM; 1 DM = 0,508121 ECU; Quelle: Deutsche Bundesbank 1998 im Monatsbericht, 50. Jg., Nr. 2, Statistischer Teil, S. 76)?
Verteilungsschlüssel des Notenbankgewinns
36. Wie hoch wird der Verlust Deutschlands beim Notenbankgewinn der EZB infolge des Umverteilungseffekts eingeschätzt?
37. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um den für die Bundesrepublik Deutschland äußerst ungünstigen Verteilungsschlüssel zu verändern?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie begründet die Bundesregierung ihre wiederholt ausgesprochene Versicherung, der Euro werde ebenso hart sein wie die Deutsche Mark?
Kann die Bundesregierung erklären, wieso die neue Währung - insbesondere in einem großen Euro-Club von elf EU-Mitgliedstaaten - als „Durchschnitt" mehrerer Währungen so stabil sein kann wie die bisher stabilste Teilnehmerwährung?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß der Außenwert des Euro stabil wird, in Anbetracht dessen, daß die Reputation der künftigen europäischen Währung nach außen vom Vertrauen der Kapitalanleger in die Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten europäischen Währungsgebietes abhängt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß allein die rechtliche Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Sicherung der Stabilität des Euro genügt, und wie kann verhindert werden, daß das stabilitätspolitische Handeln der EZB dadurch unterlaufen wird,
daß in Europa noch kein ausreichend hoher gesamtgesellschaftlicher Stabilitätskonsens besteht,
daß nur die Geldpolitik zentralisiert wird, die übrigen Wirtschaftspolitiken - insbesondere die Finanz- und Steuerpolitik - jedoch im nationalen Kompetenzbereich verbleiben,
daß der geldpolitische Instrumenteneinsatz der EZB möglicherweise nicht in allen an der EWWU beteiligten Ländern in gleicher Weise wirkt (eine identische Geldpolitik der EZB kann z. B. zu unterschiedlichen Produktions-, Beschäftigungs-, Inflationsentwicklungen und damit zu Stabilitätsproblemen führen, weil die Länder bis heute noch unterschiedliche Notenbankstrategien, Finanzierungsgewohnheiten und Bankenstrukturen haben),
daß die EZB aufgrund internationaler Wechselkursabsprachen oder durch die Einführung fester Wechselkurse mit Bandbreiten zu „Stabilisierungsinterventionen" verpflichtet wird und damit die Kontrolle über die Geldmenge verlieren könnte?
Wie kann eine „verordnete Gleichschaltung" der Geldpolitik ab einem bestimmten Stichtag zum selben Ziel führen, wenn einerseits Geldmengenstrategien und andererseits Inflations-zielstrategien in den Mitgliedstaaten betrieben werden oder die Teilnehmerstaaten sich teils über kurzfristige und teils über langfristige Zinsen finanzieren?
Mit welchen finanzpolitischen und sozialen Folgen rechnet die Bundesregierung, wenn der Euro statt einer Hartwährung eine Weichwährung wird, und wie würde sich eine schwache Euro Währung beispielsweise auswirken
auf die Preisentwicklung,
auf die Kaufkraft der Renten, Einkommen, Sparguthaben etc.,
auf die sozialen Sicherungssysteme,
auf die Staatsschulden,
auf den Arbeitsmarkt?
Hält die Bundesregierung an der Auffassung des Bundeskanzlers fest, daß eine Europäische Währungsunion ohne politische Union „abwegig" sei (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 6. November 1991)?
Welche konkreten weiteren Schritte sind auf dem Weg zur politischen Union geplant?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der politischen Instanzen der EU-Mitgliedstaaten ein, auf eigene Souveränitätsrechte zu verzichten und am Zustandekommen einer politischen Union verstärkt zu arbeiten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Vertrauen in die neue Euro-Währung nur entstehen kann, wenn ein gemeinsamer Staat mit einer gleichgerichteten Politik und ein europäisches Volk, das Zusammengehörigkeitsgefühl ausstrahlt, hinter dieser Währung stehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Konvergenzkriterien tatsächlich den Gleichlauf der Volkswirtschaften repräsentieren?
Müssen zur Beurteilung einer Volkswirtschaft über die vier (monetären) Rahmenbedingungen hinaus nicht auch andere reale Indikatoren, wie z. B. die Arbeitsmarktsituation, einbezogen werden?
Bedeutet die Erfüllung der Konvergenzkriterien gleichzeitig, daß dieselben wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen und das Betreiben gleichgerichteter Wirtschaftspolitiken in den europäischen Ländern zu diesem Ergebnis geführt haben, das heißt, kam man deshalb von den Konvergenzkriterien auf ähnliche gesamtwirtschaftliche Strukturen und damit letztlich auf eine gleich verlaufende Wirtschaftsentwicklung schließen?
Sind sich annähernde Konvergenzkriterien ein ausreichender Beweis für eine dauerhafte Angleichung der Volkswirtschaften und anhaltende Stabilitätsbereitschaft der EWWU-Mitgliedstaaten?
Wie soll garantiert werden, daß die Kriterien nicht nur zu einem bestimmten Stichtag, sondern auch in Zukunft und damit dauerhaft erfüllt werden (Problematik der sogenannten Buchungstricks der beitrittswilligen Länder)?
Wie ist auszuschließen, daß politische Entscheidungen Vorrang erhalten vor der „strengen" Auslegung der Konvergenzkriterien (Problematik der vertraglichen Ermessensspielräume)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Kriterium Gesamtverschuldung (Grenze 60 % des BIP) lediglich von Finnland, Luxemburg und Frankreich eingehalten wird, alle anderen Teilnehmerländer aber dieses Kriterium überschreiten - Italien und Belgien sogar um das Doppelte (123,1 bzw. 124,7 %), und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Auswahl der Teilnehmerländer an der Währungsunion?
Wie kann der Stabilitätspakt die Stabilität des Euro garantieren, wenn Sanktionen nicht automatisch eintreten und wenn beispielsweise mehrere Länder sich gleichzeitig in der Situation einer höheren Verschuldung und eines die 3-Prozent-Grenze überschreitenden Haushaltsdefizits befinden?
Was geschieht, wenn EWWU-Mitgliedstaaten sich weigern, die verhängten Sanktionen zu respektieren, d. h. zu bezahlen?
Hält die Bundesregierung auch angesichts der inzwischen eingetretenen hohen Arbeitslosigkeit von rund 5 Millionen Arbeitslosen noch an ihrer wiederholt bekräftigten Aussage fest, daß die Europäische Währungsunion das Arbeitsmarktproblem lösen und neue Arbeitsplätze schaffen werde?
Trifft die Prognose von Wirtschaftsverbänden zu, wonach die durch die Währungsunion geschaffene erhöhte Markttransparenz (Kostenvergleich) in der Bundesrepublik Deutschland eher zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird, insbesondere in Handwerk und Mittelstand?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Expertenseite vielfach geäußerte Auffassung, daß der verschärfte Wettbewerbsdruck im Gefolge der Währungsunion gleichzeitig Unternehmenskonzentrationen und Rationalisierungen fördert und damit wiederum eine erhöhte Arbeitslosigkeit verbunden sein wird?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß im Rahmen der Sanierung der öffentlichen Haushalte - gemäß den Konvergenzkriterien - durch Sparmaßnahmen die Konjunktur in Europa geschwächt wird, was wiederum Arbeitsplätze kosten dürfte?
Wie sollen künftig neue Arbeitsplätze geschaffen werden unter Berücksichtigung der Tatsache, daß mit den Maastricht-Kriterien eine dauerhafte Fiskaldisziplin gefordert wird und somit auch nach dem Eintritt in die Währungsunion weitere Einsparungen notwendig sind?
Wie wird die unterschiedliche Beschäftigungsstruktur in den potenziellen Teilnehmerländern der EWWU beurteilt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie wird die Tatsache beurteilt, daß die Euro-Währung nach ihrer Einführung noch kein Vertrauen an den Finanzmärkten genießt und mangelnde Reputation durch eine strikte Geldpolitik, z. B. durch „Zinsaufschlag" (Risikoprämie) kompensiert werden müßte, der einerseits erforderlich ist, damit kein Kapital abfließt (Gefahr einer Abwertung der Währung), andererseits sich aber - infolge höherer Zinsen - ebenfalls negativ auf Investitionen und Beschäftigung auswirken würde?
Welche Folgen hätte ein zum Beispiel gegenüber dem Dollar schwacher Euro, was etwa dazu führen würde, daß Rohstoffimporte verteuert und damit die Produktionskosten erhöht würden, was tendenziell wiederum Arbeitsplätze kostet?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, daß insbesondere eine „große" Währungsunion zu einer Transferunion wird, bei der die wirtschaftlich stärkeren Mitgliedsländer die schwächeren stützen müssen?
Welche Folgen für Konjunktur, Beschäftigung und Preisstabilität hätten hohe Transferzahlungen in EU-Länder, die von steigender Staatsverschuldung und hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Transferzahlungen Strukturprobleme lösen können (Negativbeispiel Agrarmarkt)?
Wie hoch werden die Umstellungskosten sein
in den öffentlichen Verwaltungen,
im Bankensektor (Geldautomaten, EDV),
in Industrie und Gewerbe (Buchungs- und Zahlungssysteme, EDV),
im Einzelhandel,
für die Kommunen (Gebühren- und Steuerbescheide, EDV, Fahrscheinautomaten des ÖPNV etc.),
bei den Versicherungsunternehmen,
für sämtliche Geld- und Warenautomaten,
bei Bahn und Post,
bei Sozialversicherungen, Krankenkassen und der Pflegeversicherung?
Gibt es Erhebungen, welche Kosten in den öffentlichen Verwaltungen entstehen?
Sind Umverteilungseffekte zwischen Kommunen, Ländern und Bund zu erwarten?
Sind Vorkehrungen getroffen, daß die Umstellungskosten nicht auf die Verbraucher übergewälzt werden?
Wie wird die Rundungsproblematik gelöst (Januar 1998: 1 ECU = 1,97581 DM; 1 DM = 0,508121 ECU; Quelle: Deutsche Bundesbank 1998 im Monatsbericht, 50. Jg., Nr. 2, Statistischer Teil, S. 76)?
Wie hoch wird der Verlust Deutschlands beim Notenbankgewinn der EZB infolge des Umverteilungseffekts eingeschätzt?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um den für die Bundesrepublik Deutschland äußerst ungünstigen Verteilungsschlüssel zu verändern?