Privatisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im neuen Kinderförderungsgesetz (SGB VIII-Novelle) sollen nach § 74a staatliche Zuschüsse nicht nur für gemeinnützige, sondern auch für kommerzielle Kita-Träger ermöglicht werden. Nach Äußerungen aus der SPD, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Deutschen Caritasverband (DCV), dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), der Volkssolidarität, dem Zukunftsforum Familie e. V., dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) besteht dadurch die Gefahr, dass die Qualität der Kinderbetreuung leidet. So würden privatgewerbliche Träger mit freien gemeinnützigen Trägern gleichgestellt und damit das Gewinn- und Konkurrenzprinzip in der Jugendhilfe verankert. Die Qualität und Gemeinnützigkeit bleiben demnach langfristig auf der Strecke, wenn es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis kommerzielle Interessen auch insgesamt in die Jugendhilfeplanung und die Jugendhilfeausschüsse einsickern. „Die SPD, die starke Bedenken gegen die Privatisierungspläne hatte, sprach von einem ‚faulen Kompromiss‘. Die GEW kritisierte die Korrektur als ‚Mogelpackung‘“ (vgl. Viel Geld fließt an Kindern vorbei, „Frankfurter Rundschau“ vom 26. April 2008; Mehr Geld für private Kitas, in: „WELT KOMPAKT“ vom 20. März 2008; SPD greift von der Leyen an, in: „Süddeutsche Zeitung“ vom 20./21. März 2008; Ministerin: Kein Geld für Edel-Kitas, in: „Frankfurter Rundschau“ vom 25. März 2008).
Befürworter des Regierungsentwurfes aus der FDP, dem Bund junger Unternehmer, dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BdWi), dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), dem Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. (VPK) und dem Verband Deutsche Kinderhilfe verwiesen darauf, dass die öffentliche Förderung gewinnorientierter Träger zu mehr Wettbewerb und insgesamt höheren Leistungsniveaus in der Jugendhilfelandschaft beitrügen. Als besonderes Vorbild wurden die bisherigen Erfahrungen in der Altenhilfe genannt, wo bereits jetzt die Hälfte der Anbieter ambulanter und stationärer Hilfen privatwirtschaftlich organisiert sei sowie die Entwicklung zu mehr privaten Gymnasien. Beides habe die Qualität der Altenhilfe wie der Schulen gesteigert (vgl. SPD will Betriebs-Kitas fördern, in: „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 20. März 2008; Steuergelder auch für private Kitas?, in: „Handelsblatt“ vom 20. März 2008; bpa begrüßt Gleichbehandlung bei der Kinderbetreuung, Pressemitteilung vom 20. März 2008).
Dem stehen ganz andere Erkenntnisse über die Entwicklung der Schul- und Altenpflegelandschaft entgegen. Privatschulen, deren Gründungszweck Gewinnerzielung ist, tragen nicht zu mehr Bildungsqualität für alle Kinder bei. Privatschulen, kommerzielle Nachhilfeanbieter und der Zwang zu Schulsponsoring machen Schulen und Schülerinnen und Schüler abhängig. Sie führen dazu, gute Bildung nur noch für wenige zu reservieren, die es sich leisten können, während für die große Mehrheit, die wenig Geld hat, keine hohe Bildungsqualität zur Verfügung steht. Die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft wird damit verstärkt (vgl. Eltern zahlen Milliarden für Nachhilfe, in: Berliner Zeitung v. 6. Mai 2008; GEW (Hg.), Privatisierungsreport 5. Bildung als Privatsache: Privatschulen und kommerzielle Nachhilfeanbieter auf dem Vormarsch, Frankfurt am Main 2007, S. 5 ff.).
Ebenso fragwürdig sind Erfahrungen aus der Altenpflege, wo zuerst private Betreiber zugelassen wurden und dann mit hohem Aufwand neue gesetzliche Regelungen nachgeschoben und Behörden geschaffen werden mussten, die die Qualität kontrollieren – von den äußerst bescheidenen Arbeitsbedingungen ganz zu schweigen (vgl. Birgit von Criegern, 4,50 Euro brutto und jederzeit kündbar. Nach der Pflegereform, in: Freitag v. 20. März 2008)
Mit Erfahrungen kommerzieller Kinderbetreuung in Australien, Großbritannien und den Niederlanden setzt sich eine Studie des englischen Pädagogen Prof. Peter Moss auseinander, die sich auf der Internetseite der Bertelsmann-Stiftung befindet. Darin wird aufgezeigt, dass die Kommerzialisierung der Kinderbetreuung in Australien und Großbritannien, besonders was die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten anbelangt, zu extremen Verschlechterungen geführt hat. Selbst wenn man die Kinderbetreuung marktwirtschaftlich betrachte, müssten die Eltern wählen können und dazu die Versorgung mit dem „Produkt“ Kinderbetreuung gesichert sein, was in Deutschland nicht der Fall sei. Die Bundesregierung begründet die marktwirtschaftliche Öffnung des SGB VIII damit, dass nur eine Einbindung privatgewerblicher Träger eine Erfüllung der Betreuungsziele bis 2013 gewähren würde (vgl. Mehr Geld für private Kitas, in: WELT KOMPAKT v. 20. März 2008). Dies erscheint fraglich, da entsprechende Hinweise auf eine Überlastung der bisherigen Trägerstruktur bislang empirisch nicht vorliegen. Es ist zweifelhaft, ob eine solche Änderung überhaupt erforderlich ist, da der § 77 SGB VIII bereits nach geltender Gesetzeslage eine Finanzierung von entsprechenden Angeboten privatgewerblicher Träger erlaubt. Sinnvoller Wettbewerb um Qualität und konzeptionelle Vielfalt sollte nicht mit Wettbewerb zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Trägern verwechselt werden. Wettbewerb um Qualität kann und muss innerhalb einer gemeinnützigen Trägerlandschaft stattfinden, sodass sich die Frage stellt, warum gewinnorientierte Träger mit gemeinnützigen Trägern gleichgestellt werden. Sollte die Bundesregierung versuchen, den öffentlichen Auftrag zum Ausbau der Kinderbetreuung durch die Forcierung marktwirtschaftlicher Prinzipien in der Jugendhilfelandschaft einzulösen, so wird dies – wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen – zu massiven sozialen Verwerfungen führen. In den Niederlanden, wo die Kommerzialisierung 2005 begann, stieg die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung in Regionen mit hoher Kaufkraft und sank in ländlichen Regionen. Bislang sind elf Prozent aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in privatgewerblicher Hand. Auch in Australien gab es bis 1991 praktisch nur gemeinnützige Kinderbetreuung. Dann stellte die Politik die Förderung um und die privat-gewerblichen Anbieter boomten. 2004 stellten sie schon mehr als 70 Prozent der Plätze. Vier australische Kinderbetreuungs-Firmen werden heute an der Börse gehandelt; die größte davon, „ABC Learning“, hat weltweit 2 300 Niederlassungen und einen Börsenwert von 1,7 Mrd. Euro, so Moss. Laut dem Vorstandsvorsitzenden von ABC Learning, Eddy Groves, ist der Kauf der britischen Kita-Firma „Busy Bees“ ein „Ausgangspunkt für die weitere Expansion in Europa“ (Felix Berth, „Die Qualität sinkt“. Australische und britische Erfahrungen mit kommerzieller Kinderbetreuung, in: „Süddeutsche Zeitung“ vom 20./21. März 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Vorteile besitzen nach Ansicht der Bundesregierung privatgewerbliche Träger gegenüber freien gemeinnützigen Trägern in der Kinderbetreuung sowie der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt?
Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Annahme, dass der vorgesehene Ausbau der Kindertagesbetreuung bis 2013 im geplanten Umfang nur mit Hilfe der Öffnung für privatgewerbliche Anbieter zu schaffen ist?
Mit welchen Folgen rechnet die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf für die Qualität der Kinderbetreuungs-Einrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen sowie im ländlichen Raum, und welche sozialen Auswirkungen wird das Gesetz nach Ansicht der Bundesregierung haben?
Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig die Beteiligung in der Jugendhilfe geregelt?
Wer darf zukünftig an der Jugendhilfeplanung und an Jugendhilfeausschüssen beteiligt werden?
Gilt zukünftig noch das Prinzip der Gemeinnützigkeit oder ist davon auszugehen, dass es durch die SGB VIII-Novelle eingeschränkt wird?
Inwiefern wird die zukünftige Jugendhilfelandschaft von gewerblichen, also Kommerzinteressen geprägt sein?
Mit welchen Auswirkungen bei der Qualität und den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Einrichtungen der Kinderbetreuung ist zu rechnen?
Wie sieht die SGB VIII-Novelle der Bundesregierung im Detail aus, und welche weiteren Änderungen will die Regierung im SGB VIII vornehmen?
Was sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor für den Rechtsanspruch ab 2013 auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege für diejenigen Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Finanzbeziehungen zwischen der Deutschen Kinderhilfe (DKH; ehemals Deutsche Kinderhilfe direkt – DKD) und verschiedenen Wirtschaftsunternehmen vor?
Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, wenn Kommerzinteressen in der Kinder- und Jugendhilfe Oberhand nehmen (bitte begründen)?
Welche Auswirkungen hat die Gleichstellung freier gemeinnütziger Träger und gewerblicher Träger für den Kinderbetreuungsmarkt im Hinblick auf die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (sog. Bolkestein-Richtlinie)? Fällt der Kinderbetreuungsmarkt zukünftig unter die Dienstleistungsrichtlinie?
Beabsichtigt die Bundesregierung zur Gewährleistung des gesetzlich vorgegebenen Ausbaus der Kinderbetreuung öffentliche Ausschreibungen vorzunehmen, und wie soll so ein Ausschreibungsverfahren für öffentliche, gewerbliche und freie gemeinnützige Träger realisiert werden?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung Firmen oder Elterninitiativen nach geltender Gesetzeslage daran gehindert, einen gemeinnützigen Verein zu gründen und eine Kita oder Betriebs-Kita zu eröffnen?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für Firmen und Elterninitiativen dagegen, einen gemeinnützigen Verein zur Kinderbetreuung zu gründen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Prinzip der Gemeinnützigkeit zentrale Voraussetzung für die Förderung von Elterninitiativen, Vereinen und der Qualität in der Kinderbetreuung ist (bitte begründen)?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass Bildungspläne für Kinderbetreuung von gewerblichen Trägern durchgesetzt werden?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung das auch im 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung geforderte „Prinzip des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung“ mit Gewinninteressen zu vereinbaren?
In welchen Bereichen der Kinderbetreuung (Personalkosten, Gebäude, Elternbeiträge, öffentliche Förderung etc.) sieht die Bundesregierung Potenziale zur Gewinnerwirtschaftung?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass der prozentuale Anteil der Eltern an den Finanzierungskosten der Kinderbetreuung deutlich reduziert wird?