Beobachtung von Verbrauchermärkten
der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2007) 724 endg. zur Entwicklung des Binnenmarktes werden derzeit Handlungsinstrumente u. a. des Markt- und Sektormonitorings diskutiert. Ein zielgerichtetes System zur Marktbeobachtung, das verbraucherrelevante Daten erhebt und Verfahren aufbaut, könnte dazu beitragen, Maßnahmen für diejenigen Märkte zu ergreifen, in denen es echte und erhebliche Hemmnisse für das Funktionieren des Marktes und den Wettbewerb gibt. Die Beseitigung dieser Entwicklungsbremsen würde erhebliche wirtschaftliche Vorteile, einschließlich niedrigerer Preise und eines besseren Zugangs der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Angebot, erbringen. Dabei stehen sogenannte Verbrauchermärkte im Mittelpunkt, die Produkte und haushaltsorientierte Dienstleistungen zum Nutzen von Endverbraucherinnen und -verbrauchern anbieten.
Die Feststellung der Europäischen Kommission, dass der Markt mehr auf die Erwartungen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger eingehen und sich besser an die Herausforderungen der Globalisierung anpassen muss, ist zu begrüßen. Für die wirtschaftliche und soziale Integration ist ein erschwinglicher Zugang zu bestimmten wesentlichen gewerblichen Diensten unabdingbar. Marktstörungen sollten daher sowohl als ineffiziente Ressourcenallokation wie auch als Versagen, die genannten Ergebnisse zu erzielen, verstanden werden. Märkte, wo die Verbraucher desorientiert sind, irregeleitet werden, keinen Zugang haben oder nur über eine geringe Auswahl verfügen, sind weniger konkurrenzfähig und führen zu einer verstärkten Verbraucherbenachteiligung, was der gesamtwirtschaftlichen Effizienz schadet.
Bislang existieren Nachweise über die Leistung des Binnenmarkts für die Verbraucherinnen und Verbraucher so gut wie nicht. Der neue Ansatz der Europäischen Kommission, Indikatoren zu entwickeln, die eine verbesserte Überwachung der Nachfrageseite ermöglichen, werden zu einer verbesserten Einbeziehung der Verbraucherinteressen führen. Das Verbraucherbarometer der Europäischen Kommission KOM(2008) 31 endg. untersucht Rechtsschutz- und Durchsetzungssysteme ebenso wie die Transparenz von Informationen oder Schranken des grenzüberschreitenden Handels und macht Anzeichen von Marktstörungen deutlich sichtbar. Das nachfolgende Screening ermöglicht ein umfassendes Lagebild auf Verbrauchermärkten.
Drucksache 16/9228 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welches zielgerichtete und faktengestützte Konzept verfolgt die Bundesregierung zur empirischen Beobachtung der deutschen Verbrauchermärkte?
Wie erfolgt die Überwachung und Analyse von verbraucherrelevanten Marktergebnissen in Deutschland?
Welche Indikatoren werden zugrunde gelegt?
Welche Methodik hat sich dabei bewährt, und kann auf europäischer Ebene vorbildhaft weitervermittelt werden?
Welche Unterstützung erhalten deutsche Einrichtungen bei der Erstellung entsprechender europäischer Marktbeobachtungssysteme?
Welche Einrichtungen führen Beobachtungen von Verbrauchermärkten in Deutschland im Hinblick auf Preise, Verbraucherzufriedenheit, Wechselmöglichkeiten, Beschwerden und Sicherheit durch?
Wie viel Personal- und Sachmittel werden im Bundeshaushalt für Marktbeobachtungen zur Verfügung gestellt (nach Einzelplan und Haushaltstitel)?
Welche Berichte und Ergebnisse sind veröffentlicht und für jeden zugänglich?
Welche konkreten verbraucherrelevanten Marktberichte gehen regelmäßig in die Entscheidungsfindung und Rechtsetzung der Bundesregierung ein?
Wie ermittelt die Bundesregierung die Effizienz und Effektivität für Verbrauchermärkte?
Wie und durch wen lässt die Bundesregierung den Faktor Verbraucherzufriedenheit und Nutzen eines Marktes für Bürgerinnen und Bürger erheben?
Wie ermittelt die Bundesregierung Marktversagen auf Verbrauchermärkten?
Welche vergleichenden Preisdaten lässt die Bundesregierung auf den Energie-, Telekommunikations- und Finanzmärkten erheben?
Wie werden Nachweise über die Leistung des europäischen Binnenmarkts für die Verbraucherinnen und Verbraucher ermittelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Übertragungsmöglichkeit des von der Europäischen Kommission durchgeführten Verbraucherbarometers auf nationale Verbrauchermärkte?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verbraucherbarometer der Europäischen Kommission?
Wie bewertet die Bundesregierung das im europäischen Vergleich schlechte Abschneiden des deutschen Strompreises (vierthöchster Preis vor Steuern) im Verbraucherbarometer?