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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Finanzielle Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen (G-SIG: 16010320)

Erarbeitung einer Agenda gegen Überschuldung, Beteiligung der Kreditinstitute an der Finanzierung der Schuldnerberatung, Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahren <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

29.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/79028. 02. 2006

Finanzielle Ausstattung öffentlicher Schuldnerberatungsstellen

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der aktuelle Schuldenreport 2006, erarbeitet und herausgegeben vom Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Verbraucherzentrale Bundesverband konstatiert, dass 3,13 Mio. bzw. 8,1 Prozent der Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland auf absehbare Zeit nicht in der Lage sind aus Einkommen oder Vermögen ihre laufenden Zahlungspflichten zu erfüllen und damit zahlungsunfähig sind. Weitere 570 000 Haushalte sind darüber hinaus akut überschuldungsgefährdet. Das monatlich verfügbare Einkommen lässt bei diesen Haushalten nach Abzug der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, die in Höhe des gesetzlich unpfändbaren Einkommensteils von 985,15 Euro veranschlagt werden, nur noch einen Spielraum von 100 Euro um finanziellen Dauerschuldverpflichtungen nachzugehen.

Allein zwischen 1993 und 2002 hat sich die Anzahl der überschuldeten Haushalte mehr als verdoppelt. Auch nach Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens 1999 konnte kein deutlicher Abbau der Verschuldungssituation privater Haushalte erreicht werden. Die Hauptursache dafür wird von den Autoren des Schuldenreports in der unzureichenden Zahl und Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatungsstellen gesehen. Zu einer schon immer knapp bemessenen Grundfinanzierung werden in einigen Bundesländern Mittel gekürzt oder vollständig gestrichen. Dies widerspricht diametral den Ergebnissen einer Studie, nach der jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro mindestens zwei Euro Ersparnis bei Sozialausgaben erbringt. Der Schuldenreport spricht davon, dass die personelle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen nur ausreicht, um etwa 12 Prozent der als überschuldet geltenden Privathaushalte unterstützen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem an sie gerichteten Aufruf der Verbände zur Bildung einer Task-force zur Koordination der auf verschiedene Ministerien verteilten Zuständigkeiten und zur Erarbeitung einer Agenda gegen Überschuldung?

2

Wie würdigt die Bundesregierung Erfahrungen anderer europäischer Staaten, in denen Kreditinstitute an der Finanzierung der öffentlichen Schuldnerberatung beteiligt werden?

3

Plant auch die Bundesregierung, die Kreditinstitute an der Finanzierung der Schuldnerberatung zu beteiligen?

4

Sieht die Bundesregierung aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung der öffentlichen Schuldnerberatung Bedarf an einer stärkeren Beteiligung des Bundes an deren Finanzierung?

5

Welche Initiativen plant die Bundesregierung zur Vereinfachung der Verbraucherinsolvenzverfahren?

Berlin, den 27. Februar 2006

Dr. Barbara Höll Dr. Kirsten Tackmann Dr. Axel Troost Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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