Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Visavergabeverfahrens
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn, Omid Nouripour, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, Monika Lazar, Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 2006 hatten das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern dem Deutschen Bundestag einen gemeinsamen 70-seitigen Bericht über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens vorgelegt (www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD). Jetzt ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.
Dem Bericht an den Deutschen Bundestag zufolge hatte die heutige Bundesregierung bzw. ihre Vorgängerin u. a. folgende Maßnahmen beschlossen:
- Im Rahmen des Visumverfahrens können der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt gebeten werden, im Rahmen eines so genannten Konsultationsverfahrens (gemäß § 73 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und Artikel 17 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens) zu prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen.
Im Dezember 2005 war erstens beschlossen worden, die Rolle des BKA und der Bundespolizei im Visumverfahren zu stärken. Seither können die deutschen Auslandsvertretungen ihre Anfragen zur Überprüfung von Visumantragstellerinnen und -antragsteller bzw. von einladenden Personen direkt an das BKA bzw. an die Bundespolizei richten (das Auswärtige Amt wird hierüber nur noch informiert). Überprüfungsergebnisse werden vom BKA an das Auswärtige Amt mit der Bitte um Weiterleitung an die jeweilige Auslandsvertretung übermittelt. BKA und Bundespolizei unterrichten ihrerseits das Bundesministerium des Innern unaufgefordert, sobald grundsätzliche Erkenntnisse über neue Phänomene vorliegen, die über den überprüften Einzelfall hinausgehen (a. a. O. S. 32 f.).
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte in seinem 20. Tätigkeitsbericht (Nr. 5.2.6) die Rolle des BKA im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens kritisiert. Auch nach Gesprächen mit dem BKA und dem Bundesministerium des Innern bleiben – so der Datenschutzbeauftragte in seinem 21. Tätigkeitsbericht – weiterhin unterschiedliche Auffassungen zum Umfang der Informationen bestehen, die das BKA zur Prüfung von Visumanträgen im Konsultationsverfahren beizieht und die – so jedenfalls der Datenschutzbeauftragte – weit über den mit dem Verfahren verfolgten Zweck hinausgehen (Bundestagsdrucksache 16/4950, S. 157).
Ende 2004 bereits wurde zweitens beim Auswärtigen Amt ein so genanntes Frühwarnsystem eingerichtet. Dieses verpflichtet ca. 55 Auslandsvertretungen, die sich in einem „für die ordnungsgemäße Visumerteilung besonders sensitiven Umfeld befinden“, zur regelmäßigen Problemanzeige an das Auswärtige Amt. Die Definitionskriterien für ein solches Umfeld sind unter anderem: „Sicherheitslage im Gastland (Terrorismusbekämpfung); stark verbreitete kriminelle/mafiöse Strukturen bzw. Verbreitung von Korruption im Gastland, deutlich erhöhte Gefahr der Visumerschleichung; hoher Migrationsdruck aufgrund fehlender wirtschaftlicher Perspektiven, großes Visaantragsvolumen; günstige verkehrstechnische Anbindung nach Deutschland; unzureichende Zusammenarbeit der Schengen-Partner vor Ort“ – aber auch der Umstand einer „zahlenmäßig großen, in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppe von Staatsangehörigen des Gastlandes“ (a. a. O. S. 29 f.).
Mit dem Zuwanderungsgesetz war drittens eine so genannte Sicherheitsbefragung im Rahmen des Visumantragsverfahrens eingeführt worden (§ 54 Nr. 6 AufenthG). Antragstellerinnen und Antragsteller müssen seither Fragen beantworten, die der „Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt“ dienen. Wer hierbei „frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind“ soll ausgewiesen werden bzw. erhält kein Visum. „Zur Vereinfachung“ – so heißt es in dem oben genannten Bericht an den Deutschen Bundestag – wird hierbei ein zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern abgestimmter Fragenkatalog benutzt. Die Konsulate können die Antworten hierauf an die heimischen Sicherheitsbehörden übermitteln (a. a. O. S. 53 f.).
Im August 2005 haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern viertens eine so genannte Task Force Visa eingerichtet. Diese tagt monatlich und beschäftigt sich (anlassbezogen auch unter Hinzuziehung anderer Ressorts bzw. des Bundesnachrichtendienstes) mit
- der Fortentwicklung visumsrechtlicher Erlasse,
- der Effektivierung des oben genannten Konsultationsverfahrens, als auch
- der Verbesserung der oben genannten Sicherheitsbefragung sowie
- der Erörterung z. B. der Frage einer restriktiven Visumerteilung bei Ländern mit Rückführungsschwierigkeiten (a. a. O. S. 55 f.).
Die Bundespolizei ihrerseits hatte fünftens angekündigt, ihre an deutschen Botschaften eingesetzten grenzpolizeilichen Verbindungsbeamtinnen und -beamten sowie ihre Dokumentenberaterinnen und -berater künftig als so genannte Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren „besser [zu] verzahnen“ bzw. das Arbeitsgebiet dieser beiden Gruppen zu „erweitern“. Sie sollen demnach direkt in die Visastellen der Auslandsvertretungen „integriert“ werden. Zudem sollen sie die „Prüfung von Visumsanträgen“ unmittelbar „unterstützen“, etwa indem sie Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zusammenziehen oder „Profile problematischer Personengruppen“ erstellen. Die Arbeit dieser Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren solle nach zwei Jahren evaluiert werden (a. a. O. S. 66 ff.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Konsultationsverfahren
1. Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Folgen dessen, dass es seit Ende 2005 die Beteiligung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei bei der Prüfung von Visumanträgen nicht mehr koordiniert, sondern hierüber nur noch informiert wird? Wie werden die Erkenntnisse aus diesen Informationen verwertet?
2. Welche Daten zieht das BKA zur Prüfung von Visumanträgen im Konsultationsverfahren bei?
3. Die Beiziehung welcher Daten/Datenkategorien durch das BKA kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte als zu umfänglich bzw. als weit über den mit dem Verfahren verfolgten Zweck hinausgehend?
Frühwarnsystem
4. Wie viele Auslandsvertretungen sind in das oben genannte Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts eingebunden (bitte jeweils für die Jahre 2005 bis 2008 ausweisen)?
5. In welchen Ländern liegen die hieran beteiligten deutschen Auslandsvertretungen (bitte jeweils für die Jahre 2005 bis 2008 ausweisen)?
6. Welche Länder sind wegen jeweils welcher Kriterien in das Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts eingebunden?
7. Welche Probleme für das Visumverfahren wurden bezüglich des Umstands erwartet, dass eine „zahlenmäßig große Bevölkerungsgruppe von Staatsangehörigen des Gastlandes in Deutschland lebt“?
8. Wurden diese Befürchtungen bestätigt?
- Wenn ja, inwiefern, und bezüglich welcher Staaten?
- Wenn nein, ist dieses Kriterium für die Einbindung von Auslandsvertretungen in das oben genannte Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts dann nicht entbehrlich?
Sicherheitsbefragung
9. Seit wann wird im Visumverfahren der oben genannte Fragenkatalog zur Sicherheitsbefragung nach § 54 Nr. 6 AufenthG eingesetzt?
10. Wie viele dieser ausgefüllten Fragebögen sind seither durch welche Behörden bearbeitet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
11. In wie vielen Fällen wurde seit 2005 nach § 5 Abs. 4 AufenthG ein Einreisevisum verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
12. In wie vielen Fällen wurde unter anderem auf Grundlage des oben genannten Fragebogens ein Einreisevisum verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Werden die Fragebögen derjenigen Personen, denen unter anderem auf Grundlage dieses Fragebogens das Einreisevisum verweigert wurde, durch deutsche Behörden aufbewahrt, und wenn ja
- in welcher Form (Papierform, digital – z. B. als Scan – bzw. als aufbereiteter Datensatz),
- in welcher Datei,
- bei welcher Behörde,
- mit Zugriffsberechtigung welcher anderer Behörden,
- für wie lange und
- auf welcher Rechtsgrundlage?
14. Werden auch die Fragebögen von Personen aufbewahrt, denen auch nach Ausfüllen dieses Fragebogens das Einreisevisum nicht verweigert wurde, und wenn ja
- in welcher Form (Papierform, digital – z. B. als Scan – bzw. als aufbereiteter Datensatz),
- in welcher Datei,
- bei welcher Behörde,
- mit Zugriffsberechtigung welcher anderer Behörden,
- für wie lange und
- auf welcher Rechtsgrundlage?
15. Hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Kenntnis von der Erfassung und Speicherung dieser sensiblen personenbezogenen Daten bzw. hat er hierzu eine Stellungnahme abgegeben, und wenn ja, wann hat er diese Speicherung wie beurteilt?
Task Force Visa
16. Welche visumsrechtlichen Erlasse wurden seit 2005 unter anderem aufgrund der Arbeit der Task Force Visa durch welche Maßnahmen fortentwickelt?
17. Inwiefern wurde das Konsultationsverfahren seit 2005 aufgrund der Arbeit der Task Force Visa verbessert?
18. Inwiefern wurde die Sicherheitsbefragung seit 2005 aufgrund der Arbeit der Task Force Visa verbessert?
19. Rückführungsschwierigkeiten mit welchen Ländern wurden seit 2005 in der Task Force Visa erörtert?
- Hinsichtlich welcher dieser Staaten hat die Task Force Visa eine restriktive Visumerteilung empfohlen?
- Hat sich infolge dieser restriktive Visumerteilung die Durchführung von Rückführungen in diese Länder seither verbessert, und wenn ja, in welche Staaten?
Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren
20. In welchen Ländern setzt die Bundespolizei wie viele grenzpolizeilichen Verbindungsbeamtinnen und -beamten ein (bitte aufschlüsseln)?
21. In welchen Ländern setzt die Bundespolizei wie viele Dokumentenberaterinnen und -berater ein (bitte aufschlüsseln)?
22. Seit wann wurde begonnen, Beamtinnen und Beamte aus diesen beiden Beschäftigtengruppen nunmehr als Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren einzusetzen?
23. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei werden derzeit in welchen Ländern als Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?
24. Inwiefern wurde hierbei das ursprüngliche Arbeitsgebiet dieser beiden Beschäftigtengruppen „erweitert“?
25. Inwiefern werden diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren – im Unterschied zu früher – organisatorisch bzw. beamtenrechtlich in die Visastellen der Auslandsvertretungen „integriert“?
26. Inwiefern „unterstützen“ diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren – anders als bislang – die Prüfung von Visumanträgen?
27. Inwiefern können diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren Handlungen vollziehen (z. B. Zusammenziehen von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bzw. Erstellen von „Profilen problematischer Personengruppen“), zu denen die bisher mit der Visumbearbeitung beauftragten Beamtinnen und Beamte nicht imstande bzw. nicht befugt waren?
28. Ist die Arbeit bzw. der erhoffte Mehrwert/Synergieeffekt dieser Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren inzwischen evaluiert worden?
- Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, wann ist mit dem Evaluationsbericht zu rechnen?
Sonstige Maßnahmen
29. Welche Schritte hat das Auswärtige Amt seit seinem oben genannten Bericht an den Deutschen Bundestag zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens unternommen?
30. Welche Schritte hat das Bundesministerium des Innern (bzw. die ihm zugeordneten Behörden) seit seinem oben genannten Bericht an den Deutschen Bundestag zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens unternommen?
31. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der jamaikanische Sänger Sizzla Kalonji (bürgerlicher Name: Miguel Orlando Collins) trotz der Ausschreibung zur Abweisung in den Schengen-Raum und letztlich auch nach Deutschland gelangen konnte? Wie ist hier der Informationsaustausch und die Kooperation mit den anderen Schengen-Staaten?
32. Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen Personen die zur Abweisung ausgeschrieben wurden, dennoch auf legalem Weg in den Schengen-Raum einreisen konnten, und worin liegen die Ursachen?
Fragen32
Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Folgen dessen, dass es seit Ende 2005 die Beteiligung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei bei der Prüfung von Visumanträgen nicht mehr koordiniert, sondern hierüber nur noch informiert wird? Wie werden die Erkenntnisse aus diesen Informationen verwertet?
Welche Daten zieht das BKA zur Prüfung von Visumanträgen im Konsultationsverfahren bei?
Die Beiziehung welcher Daten/Datenkategorien durch das BKA kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte als zu umfänglich bzw. als weit über den mit dem Verfahren verfolgten Zweck hinausgehend?
Wie viele Auslandsvertretungen sind in das oben genannte Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts eingebunden (bitte jeweils für die Jahre 2005 bis 2008 ausweisen)?
In welchen Ländern liegen die hieran beteiligten deutschen Auslandsvertretungen (bitte jeweils für die Jahre 2005 bis 2008 ausweisen)?
Welche Länder sind wegen jeweils welcher Kriterien in das Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts eingebunden?
Welche Probleme für das Visumverfahren wurden bezüglich des Umstands erwartet, dass eine „zahlenmäßig große Bevölkerungsgruppe von Staatsangehörigen des Gastlandes in Deutschland lebt“?
Wurden diese Befürchtungen bestätigt?
Wenn ja, inwiefern, und bezüglich welcher Staaten?
Wenn nein, ist dieses Kriterium für die Einbindung von Auslandsvertretungen in das oben genannte Frühwarnsystem des Auswärtigen Amts dann nicht entbehrlich?
Seit wann wird im Visumverfahren der oben genannte Fragenkatalog zur Sicherheitsbefragung nach § 54 Nr. 6 AufenthG eingesetzt?
Wie viele dieser ausgefüllten Fragebögen sind seither durch welche Behörden bearbeitet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde seit 2005 nach § 5 Abs. 4 AufenthG ein Einreisevisum verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde unter anderem auf Grundlage des oben genannten Fragebogens ein Einreisevisum verweigert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Werden die Fragebögen derjenigen Personen, denen unter anderem auf Grundlage dieses Fragebogens das Einreisevisum verweigert wurde, durch deutsche Behörden aufbewahrt, und wenn ja
in welcher Form (Papierform, digital – z. B. als Scan – bzw. als aufbereiteter Datensatz),
in welcher Datei,
bei welcher Behörde,
mit Zugriffsberechtigung welcher anderer Behörden,
für wie lange und
auf welcher Rechtsgrundlage?
Werden auch die Fragebögen von Personen aufbewahrt, denen auch nach Ausfüllen dieses Fragebogens das Einreisevisum nicht verweigert wurde, und wenn ja
in welcher Form (Papierform, digital – z. B. als Scan – bzw. als aufbereiteter Datensatz),
in welcher Datei,
bei welcher Behörde,
mit Zugriffsberechtigung welcher anderer Behörden,
für wie lange und
auf welcher Rechtsgrundlage?
Hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung Kenntnis von der Erfassung und Speicherung dieser sensiblen personenbezogenen Daten bzw. hat er hierzu eine Stellungnahme abgegeben, und wenn ja, wann hat er diese Speicherung wie beurteilt?
Welche visumsrechtlichen Erlasse wurden seit 2005 unter anderem aufgrund der Arbeit der Task Force Visa durch welche Maßnahmen fortentwickelt?
Inwiefern wurde das Konsultationsverfahren seit 2005 aufgrund der Arbeit der Task Force Visa verbessert?
Inwiefern wurde die Sicherheitsbefragung seit 2005 aufgrund der Arbeit der Task Force Visa verbessert?
Rückführungsschwierigkeiten mit welchen Ländern wurden seit 2005 in der Task Force Visa erörtert?
Hinsichtlich welcher dieser Staaten hat die Task Force Visa eine restriktive Visumerteilung empfohlen?
Hat sich infolge dieser restriktive Visumerteilung die Durchführung von Rückführungen in diese Länder seither verbessert, und wenn ja, in welche Staaten?
In welchen Ländern setzt die Bundespolizei wie viele grenzpolizeilichen Verbindungsbeamtinnen und -beamten ein (bitte aufschlüsseln)?
In welchen Ländern setzt die Bundespolizei wie viele Dokumentenberaterinnen und -berater ein (bitte aufschlüsseln)?
Seit wann wurde begonnen, Beamtinnen und Beamte aus diesen beiden Beschäftigtengruppen nunmehr als Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren einzusetzen?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei werden derzeit in welchen Ländern als Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?
Inwiefern wurde hierbei das ursprüngliche Arbeitsgebiet dieser beiden Beschäftigtengruppen „erweitert“?
Inwiefern werden diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren – im Unterschied zu früher – organisatorisch bzw. beamtenrechtlich in die Visastellen der Auslandsvertretungen „integriert“?
Inwiefern „unterstützen“ diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren – anders als bislang – die Prüfung von Visumanträgen?
Inwiefern können diese Beraterinnen und Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren Handlungen vollziehen (z. B. Zusammenziehen von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bzw. Erstellen von „Profilen problematischer Personengruppen“), zu denen die bisher mit der Visumbearbeitung beauftragten Beamtinnen und Beamte nicht imstande bzw. nicht befugt waren?
Ist die Arbeit bzw. der erhoffte Mehrwert/Synergieeffekt dieser Berater für Sicherheitsfragen im Visumverfahren inzwischen evaluiert worden?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit dem Evaluationsbericht zu rechnen?
Welche Schritte hat das Auswärtige Amt seit seinem oben genannten Bericht an den Deutschen Bundestag zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens unternommen?
Welche Schritte hat das Bundesministerium des Innern (bzw. die ihm zugeordneten Behörden) seit seinem oben genannten Bericht an den Deutschen Bundestag zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens unternommen?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der jamaikanische Sänger Sizzla Kalonji (bürgerlicher Name: Miguel Orlando Collins) trotz der Ausschreibung zur Abweisung in den Schengen-Raum und letztlich auch nach Deutschland gelangen konnte? Wie ist hier der Informationsaustausch und die Kooperation mit den anderen Schengen-Staaten?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen Personen die zur Abweisung ausgeschrieben wurden, dennoch auf legalem Weg in den Schengen-Raum einreisen konnten, und worin liegen die Ursachen?