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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rolle und Bewertung von bildungspolitischen Fragestellungen im Rahmen der Föderalismusreform II

<span>Überwindung der Unterfinanzierung des Bildungswesens im Rahmen der Föderalismusreform II, &bdquo;Schuldenbremse&ldquo;, Verschuldung durch Bildungskostenprivatisierung, Vorschlag erweiterter Bundeskompetenz bei Hochschulzulassung und Studiengebühren, Korrektur der Föderalismusreform I, Bewertung des Kooperationsverbots, Handlungsbedarf zur Erreichung der Bildungsziele der UNESCO</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/925923. 05. 2008

Rolle und Bewertung von bildungspolitischen Fragestellungen im Rahmen der Föderalismusreform II

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Bodo Ramelow, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 15. Dezember 2006 haben der Deutsche Bundestag sowie der Bundesrat beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (kurz Föderalismuskommission II) einzusetzen.

Unter den vom Deutschen Bundestag entsandten Mitgliedern in diese Kommission, sind dem Einsetzungsbeschluss entsprechend auch vier Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung.

Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten. Im Zentrum der Arbeit der Kommission stand bislang das Thema Staatsverschuldung und der aus den Reihen der Bundesregierung unterbreitete Vorschlag für eine Schuldenbremse. Die Begrenzung der Staatsverschuldung über eine die öffentlichen Ausgaben dämpfende „Schuldenbremse“ wird dabei in den Kontext einer „nachhaltigen Finanzpolitik“ gestellt. Inwieweit diese Politik einen Beitrag zu Verbesserung der Finanzierung von Bildung und Erziehung leisten kann, bleibt nicht nur offen. Vielmehr sind mit der möglichen Einführung der „Schuldenbremse“ neue Risiken für die Kürzung der öffentlichen Ausgaben in zentralen Bereichen wie Wissenschaft und Bildung verbunden.

Zugleich müssen die problematischen Entscheidungen, die für den Bildungsbereich in der ersten Stufe der Föderalismusreform (2006) getroffen wurden, erneut diskutiert und evaluiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

a) Welchen Stellenwert haben aus Sicht der Bundesregierung Probleme der Bildungsfinanzierung im Rahmen der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen?

1

b) Welche Vorschläge und Initiativen gibt es zu diesem Thema seitens der Mitglieder der Kommission?

2

Welche Ursachen hat der in internationalen Vergleichen hinlänglich dokumentierte Rückgang des Anteils der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP)?

3

a) Welche Ausgabensteigerungen wären erforderlich, um den Anteil der deutschen öffentlichen Bildungsausgaben am BIP auf das aktuelle Durchschnittsniveau der OECD zu heben?

3

b) Welchen Beitrag kann die Föderalismusreform II zur Überwindung der chronischen Unterfinanzierung des deutschen Bildungswesens leisten?

3

c) Welchen finanziellen Handlungsbedarf würden die folgenden Maßnahmen aus der Sicht der Bundesregierung erfordern: Ausbau eines flächendeckenden Kita-Netzes, in dem jedem Kind ab dem dritten Lebensjahr gebührenfrei ein Platz zur Verfügung steht; umfassende Lernmittelfreiheit, Erhöhung der Anzahl der Hochschulstudienplätze auf 40 Prozent eines Altersjahrgangs?

4

a) Welche Auswirkungen hat die durch die Bundesregierung beabsichtigte „Schuldenbremse“ auf diejenigen Bundesländer, die derzeit über dem Länderdurchschnitt der Ausgaben für Wissenschaft und Bildung liegen?

4

b) Hat der Bund im Zusammenhang mit Debatten in der Föderalismuskommission bereits eine Absenkung von Bildungsausgaben in bestimmten Bundesländern für geboten erklärt?

4

c) Hält der Bund an seiner im Rahmen des Verfassungsgerichtsverfahrens zur Berliner Haushaltsnotlageklage vorgetragenen Einschätzung fest, dass es in Berlin zu hohe Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Erziehung gäbe?

5

Erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch darin, einerseits der Verschuldung der öffentlichen Haushalte entgegenwirken zu wollen und andererseits im Bildungsbereich die Privatisierung der Bildungskosten zu Lasten Einzelner voranzutreiben und eine damit einhergehende Verschuldung von Studierenden oder Teilnehmenden in der Weiterbildung in Kauf zu nehmen, wie dies durch eigene Initiativen wie beispielsweise der Zustimmung zur Vergabe von Studienkrediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) praktiziert wurde?

6

a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in der Föderalismuskommission II vorliegenden Vorschlag, die Kompetenz des Bundes im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung um den Bereich Hochschulzugang (ergänzend zur Kompetenz für die Hochschulzulassung und - abschlüsse) zu erweitern?

6

b) Könnte durch solch eine unter 6a dargestellte Erweiterung zukünftig eine bundesweite Regelung des Hochschulzugangs für Absolventinnen und Absolventen aus der beruflichen Bildung auf den Weg gebracht werden, und liegt dies im Interesse der Bundesregierung (bitte begründen)?

6

c) Könnte durch solch eine unter 6a dargestellte Erweiterung zukünftig die Frage der Erhebung allgemeiner Studiengebühren einheitlich geregelt werden, und liegt dies im Interesse der Bundesregierung (bitte begründen)?

7

Inwiefern kann die Bundesregierung drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 beurteilen, ob sich das bundesstaatliche Sozialgefüge auseinander entwickelt (vgl. Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/799)?

Falls nein, warum nicht?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in der Föderalismuskommission II vorliegenden Vorschlag, Gerichtsgebühren in BAföG-Verfahren zuzulassen?

9

a) Welche Erfahrung hat die Bundesregierung bisher mit den im Bildungsbereich bestehenden Abweichungsmöglichkeiten der Länder von bundesweiten Regelungen gemacht, und wie häufig wurde diese Möglichkeit bisher von den Bundesländern in Anspruch genommen?

9

b) Wie positioniert sie sich vor diesem Hintergrund zu dem Vorschlag, ein Standardabweichungsgesetz für die Länder im Zuge der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu schaffen?

10

Welche Korrekturen der im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen (Föderalismusreform I) Mitte 2006 vollzogenen Änderungen hält die Bundesregierung für erforderlich, und wie und wo macht sie sich dafür stark?

11

a) Wie bewertet die Bundesregierung das in der Föderalismusreform I verabschiedete Kooperationsverbot für Schulen im Artikel 104b Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes?

11

b) Will die Bundesregierung Finanzhilfen des Bundes für die Länder auch bei den Schulen – wie etwa beim Ausbau von Ganztagsschulen – künftig wieder ermöglichen?

Falls nein, warum nicht?

12

a) Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Ziel der UNESCO, dass mindestens sieben Prozent des BIP für Bildung und Weiterbildung ausgegeben werden sollen, Handlungsbedarf, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

12

b) Will die Bundesregierung dieses Ziel im Rahmen der Föderalismusreform II verbindlich festschreiben?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 20. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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