Positionen der Bundesregierung zur europäischen Rundfunkpolitik
der Abgeordneten Grietje Staffelt, Dr. Uschi Eid, Undine Kurth (Quedlinburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Obwohl Rundfunkpolitik in der Europäischen Union Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist, prägt die Europäische Kommission diese zu immer weiteren Teilen mit.
Zum Ersten hat die Kommission 2007 einen Kompromiss mit der Bundesregierung im Beihilfeverfahren über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland getroffen. Dieser Kompromiss wird aktuell durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in deutsches Recht umgesetzt.
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung sieht vor, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten im digitalen Bereich neue Angebote nur dann anbieten dürfen, wenn diese zuvor durch einen so genannten Drei-Stufen-Test genehmigt worden sind. Nach dem aktuellen Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind jedoch noch weiter gehende Beschränkungen vorgesehen. Zum Beispiel soll der Großteil der Sendungen im Internet lediglich für sieben Tage zum Abruf bereitgestellt werden dürfen und nur „sendungsbezogen“ zugelassen sein.
Zum Zweiten hat die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeleitet. Diese Konsultation dient einer etwaigen Überarbeitung der Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Zum Dritten hat die Kommission Ende des letzten Jahres Vorschläge zur Novellierung des Telekommunikationspaketes vorgelegt, die auch für den Rundfunk von Relevanz sind. In den Entwürfen schlägt die Europäische Kommission unter anderem eine Neuordnung der Frequenzpolitik vor, wodurch Frequenzen handelbar werden können. Ebenso wird in dem Entwurf der Grundsatz der Dienste- und Technologieneutralität für die Frequenzverwaltung festgelegt.
Diese Änderungen berühren Interessen der deutschen Medien- und Rundfunkpolitik, sind doch Rundfunkfrequenzen für die Verbreitung des analogen und digitalen terrestrischen Rundfunks elementar. Bislang werden Rundfunkfrequenzen von den nationalen Behörden in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union selbst verwaltet und zugeteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie beurteilt die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der die Umsetzung des zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gefundenen Kompromisses zur Abwendung eines Beihilfeverfahrens darstellt?
Hält die Bundesregierung den im oben genannten Kompromiss festgehaltenen so genannten Drei-Stufen-Test für ausreichend, um den Vorgaben der Europäischen Kommission gerecht zu werden?
Unterstützt die Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung des zwischen ihr und der Europäischen Kommission gefundenen Kompromisses im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag?
Wie steht die Bundesregierung zu der im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgesehenen Regulierung, wonach öffentlich-rechtliche Angebote im Internet nur „sendungsbezogen“ zugelassen und in der Regel nur für sieben Tage abrufbar sein sollen?
Wie kann der so genannte Drei-Stufen-Test aus Sicht der Bundesregierung am effektivsten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission den mit Deutschland im Beihilfeverfahren gefundenen Kompromiss auch auf andere europäische Mitgliedstaaten anzuwenden gedenkt?
Wie schätzt die Bundesregierung die tatsächlichen Chancen ein, den Rundfunk in nationaler Hand zu belassen – bzw. welche Subsumierungen unter Binnenmarktkriterien befürchtet die Bundesregierung?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Frequenzverwaltung im Entwurf des Telekommunikationspaketes, wonach neben der Liberalisierung auch Kompetenzen der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission übertragen werden sollen?
Wie kann sichergestellt werden, dass das Recht der Mitgliedstaaten, Frequenzen national und vorrangig dem Rundfunk zuzuweisen, unangetastet bleibt?
Entspricht es dem Ziel der Bundesregierung, dass Frequenzbereiche der digitalen Dividende, die gegebenenfalls an die Anbieter mobiler Breitbanddienste gegeben werden, primär für den Breitbandausbau im ländlichen Raum genutzt werden sollen und nicht für zusätzliche Dienste in den Ballungsgebieten?
Falls ja, wie und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung dies zu garantieren?
Inwieweit fließt die Position des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, in die deutsche Position bei den Verhandlungen über das Telekommunikationspaket im Rat der Europäischen Union ein, bei denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Federführung innehat?
Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung mit den Bundesländern, die für die Frequenzverwaltung bisher zuständig sind, vor den Verhandlungen im Rat zum Telekommunikationspaket ab?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwürfe der Berichterstatter zum Entwurf des Telekommunikationspaketes im Europäischen Parlament, die Mitte April 2008 veröffentlicht wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Regelungen innerhalb der Richtlinien des Telekommunikationspaketes in Bezug auf Verbraucherschutz und Spam?