Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/641
16. Wahlperiode 13. 02. 2006 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Grietje Bettin, Ekin Deligöz,
Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auftrag und Struktur der Akademie der Künste
Die Akademie der Künste (AdK) mit Sitz in Berlin ist seit 2005 eine
rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des Bundes. Sie erhält
vom Bund jährliche Zuwendungen von 17,75 Mio. Euro. Ihre Rechte und
Pflichten sind im Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste geregelt. Zum
gesetzlich formulierten Auftrag der AdK gehört es, „öffentliche Wirksamkeit (zu)
entfalten“ und „die Sache der Kunst in der Gesellschaft zu vertreten“. Sie hat die
Bundesrepublik Deutschland in Angelegenheiten der Kunst und Kultur zu
unterstützen und zu beraten. Seit Rücktrittsankündigung des Präsidenten Adolf
Muschg Ende 2005 gibt es eine intensive öffentliche Debatte über die Frage, ob
die AdK in ihrer jetzigen Struktur dem gesetzlichen Auftrag nachkommen kann.
Anfang Februar 2006 verabschiedete die Mitgliederversammlung der AdK eine
neue Satzung, die der Genehmigung im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die
oberste Bundesbehörde für Kultur und Medien bedarf. Ende April 2006 soll der
Nachfolger des bisherigen Präsidenten der AdK, Adolf Muschg, von der
Mitgliederversammlung der AdK gewählt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie versteht die Bundesregierung den gesetzlich festgelegten
Beratungsauftrag der AdK in Angelegenheiten der Kunst und Kultur?
b) Nach welchen Kriterien beurteilt die Bundesregierung die Erfüllung
dieses Auftrags?
2. Wie und mit welcher Zielsetzung gedenkt die Bundesregierung, sich an der
laufenden Debatte über Konzeption, Struktur und Organisation der AdK zu
beteiligen?
3. Welche Reformen in der Struktur der AdK sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig, um die öffentliche Wahrnehmung der AdK zu
verbessern, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag effizienter nachkommen kann?
4. a) Im von der Mitgliederversammlung der AdK verabschiedeten neuen
Satzungsentwurf sind „regelmäßige Zusammenkünfte bevollmächtigter
Vertreter der AdK mit Vertretern des Deutschen Bundestages und der
Bundesregierung“ vorgesehen. Wer soll für die Bundesregierung und den
Deutschen Bundestag an diesen Zusammenkünften teilnehmen?
In welchen zeitlichen Abständen sollen diese Treffen stattfinden?
Drucksache 16/641 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeb) Welche Aufgaben und praktischen Zwecke sollen diese regelmäßigen
Konsultationen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen?
5. Wann und nach welchen Kriterien übt die Bundesregierung ihre
Rechtsaufsicht über die neue Satzung und ggf. Geschäftsordnung der AdK aus?
Berlin, den 13. Februar 2006
Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]