Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von vorproportionierten Tabaksträngen
der Abgeordneten Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Kerstin Andreae, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Dr. Thea Dückert, Anja Hajduk, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 10. November 2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland, die Besteuerung von vorproportionierten Tabaksträngen entsprechend der EU-Richtlinie mit dem Steuersatz für Fertigzigaretten und nicht mit dem verminderten Feinschnittsteuersatz vorzunehmen. Dem Verfahren gingen ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 18. Oktober 2002 sowie eine mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 11. Juli 2003 voraus, in dem die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wurde, binnen zwei Monaten die Vertragsverletzung abzustellen.
Die Bundesregierung hat den Herstellern vorproportionierten Tabaks eine Übergangsfrist bis 31. März 2006 gewährt, bis zu der die Besteuerung der Produktion mit dem niedrigeren Feinschnittsteuersatz möglich ist. Der Abverkauf des bis dahin produzierten, niedriger besteuerten vorproportionierten Tabaks (Sticks bzw. Singles) ist nach diesem Zeitpunkt weiterhin möglich.
Neben den am stärksten verbreiteten vorproportionierten Tabaksträngen (Singles bzw. Sticks – mit Aluminiumfolie ummantelter Tabak, der in eine leere Zigarettenpapierhülse gedrückt wird) sind auch sogenannte Rolls (Zigaretten, die statt mit Papier mit einem Tabakblatt umwickelt sind) auf dem Markt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Statistische Daten vorproportionierter Tabak
Fragen13
Wie hat sich absolut und prozentual die Zahl der Fertigzigaretten sowie die Zahl der Zigaretten aus Feinschnitt (gesamt) und aus als Feinschnitt besteuerten vorproportionierten Tabaksträngen an den zu versteuernden Tabakwarenarten in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Mit welcher Annahme an Gramm Tabak pro Zigarette erfolgte die Umrechnung?
Wie hat sich absolut und prozentual das auf Fertigzigaretten, Feinschnitt (gesamt) und auf als Feinschnitt besteuerten vorproportionierten Tabaksträngen entfallene Steueraufkommen in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
a) Welche Steuermehreinnahmen hätten in den Jahren 2002 bis 2006 erzielt werden können, wenn (bei einer korrekten Anwendung der EU- Richtlinie) vorproportionierte Tabakstränge als Fertigzigaretten statt als Feinschnitt besteuert worden wären?
b) Mit welcher Annahme an Gramm Tabak pro Zigarette erfolgte die Umrechnung durch das Bundesministerium der Finanzen?
c) Wie hoch wären die Steuermehreinnahmen gewesen, wenn bei der Berechnung die Annahmen 0,4 g bzw. 0,75 g Tabak pro Zigarette (Angaben auf Feinschnittpäckchen nach ISO-15592-3) getroffen worden wären?
Warum hat die Bundesregierung eine fast fünfmonatige Übergangsfrist der Produktion zu vermindertem Steuersatz sowie einen unbeschränkten Abverkauf ermöglicht, obwohl der Ausgang des Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof nach dem Plädoyer des Generalanwalts Francis J. Jacobs vom 14. Juli 2005 zu vermuten war und sich die Hersteller bereits darauf einstellen konnten?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, damit die Produktionsmengen in den Monaten nach der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs im Vergleich zu den Vormonaten nicht weiter gesteigert wurden?
Falls ja, welche waren dies?
Falls nein, warum wurden keine Maßnahmen ergriffen?
Warum hat die Bundesregierung nach der dritten Stufe der Tabaksteuererhöhungen vom 1. September 2005 im November 2005 eine Nachbesteuerung des vorportionierten Feinschnitts (Feinschnittzigaretten, Sticks) vorgenommen?
Welche zusätzlichen Einnahmen wurden hierdurch erzielt?
Ist der Bundesregierung das in der Tabakzeitung vom 10. März 2006 angekündigte neue Reemtsma-Produkt eines „innovativen Volumentabaks“, der eine „clevere Alternative“ zum vorproportionierten Feinschnitt sei und ab März 2006 in den Handel eingeführt würde, bekannt?
Kann die Bundesregierung Näheres zu diesem Produkt und der Frage ob und warum dieses Produkt ihrer Ansicht nach als Fertigzigarette oder Feinschnitt zu besteuern ist, sagen?
Warum gelten in Deutschland Rolls entgegen dem europäischen Recht als Zigarillos, für die ein deutlich niedrigerer Steuersatz zu zahlen ist?
Wie hat sich absolut und prozentual die Zahl der so genannten Rolls an den zu versteuernden Tabakwarenarten in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich absolut und prozentual das auf die so genannten Rolls entfallene Steueraufkommen in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Welche Steuermehreinahmen hätten in den Jahren 2002 bis 2006 erzielt werden können, wenn entsprechend dem EU-Recht Rolls als Fertigzigaretten statt als Zigarillos besteuert worden wären?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle durch die Nicht- Regelung und Nicht-Besteuerung des Cannabiskonsums?