Auswirkungen der Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes auf die Beteiligung an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beschreibt im vorliegenden Gesetzesentwurf das Problem: „Besonders hoch ist der Bedarf zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bei Geringqualifizierten.“ (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes). Damit erkennt die Bundesregierung die desolate Situation der Weiterbildung in Deutschland an, auch wenn sie Weiterbildung allein auf die Frage der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen reduziert.
Die negativen Rückwirkungen von Qualifikation und Einkommen auf die tatsächlichen Möglichkeiten zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Bundesregierung ebenfalls wahrgenommen, wenn sie betont: Die Geringqualifizierten „verfügen außerdem in der Regel über kein ausreichendes Einkommen, um neben den Lebenshaltungskosten in Weiterbildung investieren zu können.“ (ebd.) Dass dieselbe Personengruppe „aufgrund der Steuerprogression wenig von den bestehenden steuerlichen Regelungen bei der persönlichen Finanzierung von beruflicher Weiterbildung“ (ebd.) profitieren kann, ist der Bundesregierung ebenfalls bekannt.
Dennoch greift die Bundesregierung nun lediglich ein Element des in dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens – der Weg in die Zukunft“, Bundestagsdrucksache 15/3636 (die so genannte Timmermann-Kommission) vorgeschlagenen Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Weiterbildung heraus: Das „Weiterbildungssparen“. Und dies, obwohl im Abschlussbericht explizit davor gewarnt wurde, lediglich einzelne Elemente herauszugreifen: „Die Empfehlungen der Kommission sind als Gesamtpaket konzipiert worden. […] Einzelne Instrumente selektiv herauszugreifen, würde den Gesamtcharakter der Empfehlungen grundlegend ändern bzw. ihre Wirkungen erheblich beeinflussen. Vor allem die sorgfältig entwickelte Balance von steigender individueller, betrieblicher und öffentlicher Verantwortung könnte gefährdet und in Richtung einer einseitigen Zuweisung der Verantwortung an den Staat oder die Individuen verschoben werden. Die Kommission hat sich ausdrücklich gegen eine Fixierung auf den Staat, aber auch gegen eine Zuweisung der Verantwortung ausschließlich an den Einzelnen oder den Markt entschieden“ (Bericht der Timmermann-Kommission).
Die Bundesregierung verschiebt durch den vorliegenden Gesetzesentwurf die finanzielle Belastung fast ausschließlich auf die Individuen, ergänzt durch lediglich sehr geringe staatliche Zuschüsse von maximal 154 Euro (die maximale Höhe der „Weiterbildungsprämie“). Die Förderung durch das Weiterbildungssparen ist dabei auf marktverwertbare berufliche Weiterbildung beschränkt und die Unternehmen werden in die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung nicht einbezogen. Dabei zeigt die dritte europäische Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung in 2005 (CVTS3), dass der Anteil weiterbildender Unternehmen und der Anteil der Unternehmen, die Weiterbildung in Form von Kursen und Seminaren anbieten, abnimmt. Gleichfalls ist der Anteil der Beschäftigten, die an betrieblichen Weiterbildungskursen teilnahmen, leicht gesunken und die finanziellen Aufwendungen der Unternehmen für diese waren deutlich rückläufig.
Dass die Bundesregierung vor diesem Hintergrund davon ausgeht, dass durch diesen Gesetzesentwurf „vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen finanzielle Anreize zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen“ geschaffen werden, weckt erhebliche Zweifel. Daher ergeben sich einige Fragen zum vorliegenden Gesetzesentwurf sowie zu der in einer Förderrichtlinie näher bestimmten „Weiterbildungsprämie“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in Artikel 1 Nr. 1 erwähnten Maßnahmen, durch die „Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen“ kosten üblicherweise bis 308 Euro, bis 750 Euro, bis 1 500 Euro, bis 2 500 Euro, bis 5 000 Euro und über 5 000 Euro (bitte soweit möglich wenigstens fünf konkrete Maßnahmen beruflicher Fortbildung für jede „Preisklasse“ benennen)?
Wie groß ist das im Rahmen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes gesparte Vermögen im Durchschnitt und im Median (insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach fünf, zehn, fünfzehn und mehr Jahren der Einzahlung)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie will sie dann die Wirkungen der geplanten Gesetzesänderung, insbesondere die propagierten positiven Effekte, auf die Teilnahmequoten an beruflicher Weiterbildung abschätzen?
Darf davon ausgegangen werden, dass die Formulierung in der Begründung des Gesetzesentwurfs „es besteht nur ein geringes Risiko, dass durch diese Änderung die Gebühren von finanzierungsfähigen Kursen unangemessen steigen“ darauf hindeutet, dass die Bundesregierung grundsätzlich von einer Anhebung der Preise für die finanzierungsfähigen Kurse ausgeht, und welche Preissteigerung wäre nach Auffassung der Bundesregierung noch angemessen?
Was bedeutet dies für die in Frage 1 angeführten Fortbildungen in den verschiedenen Preisklassen?
Deutet die Erklärung in der Begründung des Gesetzesentwurfs, weshalb die Bundesregierung keine unangemessenen Preissteigerungen bei den finanzierungsfähigen Kursen erwartet: „Zum einen ist im Modell immer ein erheblicher Eigenanteil von über 50 Prozent an der Finanzierung vorgesehen, zum anderen ist der Umfang der geförderten Mittel im Vergleich zum gesamten Marktvolumen vergleichsweise gering“ darauf hin, dass die Bundesregierung selbst nicht von einem relevanten Anstieg der Beteiligung an beruflicher Weiterbildung ausgeht?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in den im Gesetzesentwurf getroffenen Aussagen, zum einen in der Problembeschreibung: „Sie verfügen außerdem in der Regel über kein ausreichendes Einkommen, um neben den Lebenshaltungskosten in Weiterbildung investieren zu können“ und zum zweiten in der Begründung getroffenen Aussage, dass „im Modell immer ein erheblicher Eigenanteil von über 50 Prozent an der Finanzierung vorgesehen“ ist und zum dritten in dem erklärten Ziel dieser Gesetzesänderung, „mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung“ mobilisieren zu wollen (Antwort bitte erläutern)?
Wie stellt sich die Bundesregierung vor, dass diejenigen, die „in der Regel über kein ausreichendes Einkommen“ verfügen, „um neben den Lebensunterhaltskosten in Weiterbildung investieren zu können“ durch Maßnahmen erreicht werden sollen, die eine Eigenbeteiligung voraussetzen und auf Sparvermögen oder Kredite als zusätzliche Instrumente setzen?
Würde die Bundesregierung zustimmen, dass durch solche Programme bestenfalls eine kleine Randgruppe, die ohnehin schon fast in der Lage ist eine Weiterbildung zu finanzieren, erreicht werden kann, hierdurch aber keinesfalls eine signifikante Änderung der Beteiligung der einkommensschwachen Haushalte und Personen insgesamt erreicht werden kann (Antwort bitte erläutern)?
Sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, dass durch die vorgeschlagenen Einkommensgrenzen für die Weiterbildungsprämie sowie die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz insbesondere Alleinerziehende sowie Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern regelmäßig die vorgesehenen Einkommensgrenzen übersteigen und damit nicht besonders gefördert werden, obwohl diese Lebensgemeinschaften finanziell kein ausreichendes Einkommen haben, um „neben den Lebenshaltungskosten in Weiterbildung investieren zu können“?
Wie plant die Bundesregierung die im Konzept des „Weiterbildungssparens“ erwähnten, und durch die vorgesehene Förderrichtlinie konkretisierten Mittel für die Weiterbildungsprämie über die Regionen sowie das Jahr zu verteilen?
Auf welche Summen belaufen sich die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Weiterbildungsprämie in den Jahren 2008 bis 2012 (bitte für die Jahre getrennt angeben)?
Wie ist die Förderrichtlinie zur Weiterbildungsprämie (nach bisherigem Beratungstand) ausgestaltet?
Wie ist die weitere Umsetzung der Richtlinie geplant, insbesondere welche Behörden, Ministerien und sonstigen Organisationen sind an der Ausgestaltung und Umsetzung beteiligt?
Plant die Bundesregierung aufgrund einer Einheitlichkeit die Einkommensgrenzen für die Weiterbildungsprämie (derzeit sind 17 900/35 800 Euro vorgesehen) an die durch das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz vorgesehene Erhöhung dieser Grenzen (auf 20 000/40 000) anzugleichen?
Wenn ja, welche Mehrausgaben ergeben sich durch die Ausweitung der Anspruchsberechtigten für die Weiterbildungsprämie (getrennt nach Bundes- und ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds) angeben)?
Von welcher Verzinsung derzeit und von welcher Verzinsung geht die Bundesregierung mittelfristig bei den vorgesehenen Weiterbildungsdarlehen aus?
Welche Sicherung ist insbesondere bei Personen mit niedrigem Einkommen vorgesehen, die auch nach erfolgreicher Teilnahme nicht oder kaum in der Lage sind, den aufgenommen Kredit vollständig zurückzuzahlen?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, beispielsweise den Kredit nachträglich auf Antrag teilweise in einen Zuschuss umzuwandeln, die Zinszahlungen zu übernehmen oder Stundungsmodelle zu erarbeiten?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Maßnahmen zur Begrenzung des finanziellen Risikos (wie in Frage 13 angesprochen) die Bereitschaft gerade bei Geringqualifizierten und bei Personen mit geringem Einkommen erhöhen könnte, das Risiko einzugehen, eine längere und größere Weiterbildungsmaßnahme durch einen Kredit zu finanzieren?
Könnte dies nach Auffassung der Bundesregierung ein relevanter Beitrag sein, die Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten und Personen mit geringem Einkommen deutlich zu erhöhen?
Würde nach Auffassung der Bundesregierung ein Erwachsenenbildungsgesetz, wie z. B. von der Timmermann-Kommission vorgeschlagen, durch gezielte Förderung (höherer Zuschussanteil bei niedrigerem Kreditanteil) sehr viel konsequenter ermöglichen, gerade die Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten und von Personen mit geringem Einkommen deutlich zu verbessern?