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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Langfristige Belastungen der Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8947)

<span>Nachfrage zur Antwort auf BT-Drs 16/9187: weitere Details zu rentenhöhenwirksamen Auswirkungen prognostischer Grundannahmen im Gesetzentwurf, Interpretation dieser Zahlen und der Antwort der Bundesregierung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/940902. 06. 2008

Langfristige Belastungen der Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8947)

der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Mai 2008 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Langfristige Belastungen eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner“ (Bundestagsdrucksache 16/9187). Die Bundesregierung argumentiert in ihren Antworten auf die Fragen 1 bis 8 im Wesentlichen, dass die Abweichungen in den aktuellen Rentenwerten sich nicht aus der Aussetzung des Altersvorsorgeanteils, bekannt auch als „Riester-Faktor“, ergeben, sondern ausschließlich Zufälligkeiten in den Modellrechnungen geschuldet seien.

Außerdem bestreitet die Bundesregierung, dass die Rentenzugangsjahrgänge ab 2013 bis 2030 wie in der Expertise „1,1 Prozent Rentenerhöhung in 2008 Riester-Treppe für zwei Jahre ausgesetzt Rentenzugänge ab 2012 zahlen für Wahl-,Geschenk‘“ der Arbeitnehmerkammer Bremen nachgewiesen, durch das Gesetz schlechter gestellt werden als ohne diese Maßnahme.

Ob Zufall oder nicht: Festzuhalten ist und bleibt, dass die aktuellen Rentenwerte in der Modellrechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um mehrere Cent differieren und damit langfristig unterschiedlich hohe Rentenzahlbeträge ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Kann die Bundesregierung die Aussagen der genannten Expertise bestätigen, dass in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert (aRW) in den Jahren 2013 bis 2030 und damit für mindestens 20 Rentenzugangsjahrgänge durchgängig niedriger ausfällt als ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme?

2

Kann die Bundesregierung die in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen Daten bestätigen, dass durch die Wiedereinsetzung des Riester-Faktors ab 2010 für alle zukünftigen Rentenjahrgänge die Rente gemindert wird und es damit zu einer strukturellen Verschlechterung der Einkommenssituation aus der allgemeinen Rentenversicherung der Rentnerinnen und Rentner kommt?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welche finanziellen Einbußen bzw. Zugewinne ergeben sich bei einer Standardrente aus der in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen niedrigeren aRW ab 2008 für eine Zugangsrentnerin bzw. einem Zugangsrentner bei einer Rentenlaufzeit von 18 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach aRW mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe, Standardrente mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe sowie der daraus resultierenden Gewinne/Verluste bei 18 Jahren Rentenlaufzeit)?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzesentwurf zur Rentenanpassung 2008 in Tabelle 2 ausgewiesenen Zahlenwerte von der Aussetzung der Riester-Treppe finanziell ausschließlich die Bestands- und Zugangsrentner und Rentnerinnen der Jahrgänge 2008 bis 2010 profitieren?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzesentwurf zur Rentenanpassung der in Tabelle 2 ausgewiesenen Daten, die Zugangsrentner der Jahre 2013 und 2014 finanziell am stärksten negativ von der Verschiebung des Riester-Faktors auf die Jahre 2012 und 2013 betroffen sein werden?

6

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ausweislich der Daten in Tabelle 2 des Gesetzesentwurfs zur Rentenanpassung 2008 insgesamt mehr Rentnerinnen und Rentner schlechter gestellt werden, als von der Regelung profitieren?

Wenn ja, wie begründet sie die Schlechterstellung von ca. 20 Millionen Zugangsrentnerinnen und -rentnern ab dem Jahr 2011?

Wenn nein, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?

7

Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich die Bestands- und Zugangsrentnerinnen und -rentner zwischen 2008 und 2010 von der Aussetzung der Riester-Treppe profitieren?

8

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Beitragszahlerinnen und -zahler der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949 nicht nur durch höhere Rentenversicherungsbeiträge, sondern bei Rentenbeginn im Jahr 2013 auch aufgrund verschobener Rentenbeitragssatzsenkungen und dem damit verbundenen niedrigeren aRW am stärksten negativ von der Aussetzung der Riester-Treppe betroffen sein werden?

9

Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass die Auswirkungen ihrer Gesetzgebung, wie sie selbst formuliert, allein auf „Zufälligkeiten in den Modellrechnungen“ und auf Rückkopplungseffekten beruhen?

10

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Anpassungsprozess der Löhne in Ost und West von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängt und damit nicht valide bestimmt werden kann und somit eine Angleichung der aktuellen Rentenwerte auch erst später als im dem im Rentenversicherungsbericht 2007 genannten Zieljahr 2030 erfolgen kann?

11

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Abgeordneten Anton Schaaf (Plenarprotokoll 16/160, S. 16892), wonach die Große Koalition „für die Rentnerinnen und Rentner … (durch die Rentenerhöhung um 1,1 Prozent) … jetzt mit Sicherheit nichts Herausragendes (tut)“?

12

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Aussage, dass „mit der Rentenanpassung um 1,1 Prozent die Rentnerinnen und Rentner stärker am Aufschwung beteiligt werden“ und lässt sich hieraus ableiten, dass durch die ursprüngliche Rentenanpassung um 0,46 Prozent bzw. 0,26 Prozent im Osten die Rentnerinnen und Rentner bereits stark am Aufschwung beteiligt gewesen wären?

13

Welche Kriterien waren für die Bundesregierung bei der Rentenanpassung um 1,1 Prozent ausschlaggebend, „um auch die Rentnerinnen und Rentner angemessen am Wirtschaftsausschwung zu beteiligen“ (Bundestagsdrucksache 16/8744)?

Berlin, den 30. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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