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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zur Übertragung von Unternehmen (bzw. Unternehmensteilen) der ehemaligen DDR und der Konditionen dieser Übertragungen; am Beispiel der Deutschen Bank AG und der Deutschen Kreditbank AG (G-SIG: 12010023)

Angabe der an einer Kooperation bzw. Übernahme der Deutschen Kreditbank AG interessierten Kreditinstitute, Kriterien für die Entscheidung zugunsten der Deutschen Bank, Bewertung der in die Tochtergesellschaft Deutsche Bank Deutsche Kreditbank AG eingebrachten Grundstücke und Gebäude, Konditionen und Bewertungsmaßstäbe für die spätere Kapitalzuführung und den Kauf der restlichen Kapitalanteile durch die Deutsche Bank, Sicherstellung angemessener Verkehrswerte bei einer etwaigen Nachwertung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.04.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/30921.03.91

Zur Übertragung von Unternehmen (bzw. Unternehmensteilen) der ehemaligen DDR und der Konditionen dieser Übertragungen; am Beispiel der Deutschen Bank AG und der Deutschen Kreditbank AG

der Abgeordneten Dr. Uwe Jens, Wolfgang Roth, Hans Gottfried Bernrath, Hans-Berger, Lieselott Blunck, Hans Martin Bury, Dr. Konrad Elmer, Anke Fuchs (Köln), Dr. Fritz Gautier, Volker Jung (Düsseldorf), Volkmar Kretkowski, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Herbert Meißner, Albert Pfuhl, Joachim Poß, Peter W. Reuschenbach, Otto Schily, Ernst Schwanhold, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Dietrich Sperling, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Deutsche Kreditbank AG und die Deutsche Bank AG haben vor der Währungsunion noch unter Verantwortung der Regierung der ehemaligen DDR eine Tochtergesellschaft, die „Deutsche Bank Deutsche Kreditbank AG" gegründet. Durch diese Kooperation mit der Deutschen Kreditbank AG konnte die Deutsche Bank AG mit 122 Zweigstellen, die von der Deutschen Kreditbank eingebracht wurden, in der ehemaligen DDR bankwirtschaftlich tätig werden — unter Ausschaltung der Kreditrisiken der Deutschen Kreditbank AG. Im Hinblick auf den, damit erreichten Wettbewerbsvorteil interessiert, wie die Geschäftsbeziehung zustande kam und welche Konditionen der Bewertung festgelegt wurden.

Ursprünglich betrug die Kapitalausstattung der Deutschen Bank Deutsche Kreditbank AG 600 Mio. Mark der DDR, wobei 300 Mio. Mark auf das Grundkapital und 300 Mio. Mark der DDR auf die Rücklagen entfielen. Hieran war die Deutsche Bank AG zunächst mit 49 Prozent beteiligt.

Dieses Kapital wurde bei der Währungsumstellung 1:2 umgestellt. Nach der Währungsunion hat sich ausschließlich die Deutsche Bank AG an einer Kapitalerhöhung beteiligt, wodurch das Gesamtkapital auf 1 Mrd. DM erhöht wurde (Grundkapital: 500 Mio. DM, Rücklagen 500 Mio. DM). Damit sank der Anteil der Deutschen Kreditbank AG an der gemeinsamen Tochtergesellschaft auf rund 15 Prozent. Diese restlichen Kapitalanteile hat die Deutsche Bank AG von der Treuhandanstalt in Berlin erworben. Die Deutsche Bank AG ist seither 100prozentige Eigentümerin der Tochtergesellschaft.

Da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin der ehemaligen DDR ist, und die Beteiligungen der ehemaligen DDR auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, stellen wir — unabhängig von der damaligen Verantwortung der ehemaligen DDR-Regierung — folgende Fragen an die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche anderen Kreditinstitute waren an einer Kooperation und/oder Übernahme der Deutschen Kreditbank AG interessiert?

2

Warum fiel die Entscheidung zugunsten der Deutschen Bank AG?

3

Nach welchen Kriterien wurde die Entscheidung getroffen?

4

Wie wurden die Grundstücke und Gebäude, die die Deutsche Kreditbank AG als Sacheinlage in die Tochtergesellschaft Deutsche Bank Deutsche Kreditbank AG eingebracht hat, bewertet?

Wurden bei Bewertung der Grundstücke die Buchwerte in der Bilanz der Deutschen Kreditbank in Mark der DDR zugrunde gelegt?

Wurden bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude die damaligen Verkehrswerte in der DDR zugrunde gelegt?

Wurde ein Bewertungsgutachten eingeholt und von welcher der Vertragsparteien?

Wurde eine Nachbewertung der Grundstücke und Gebäude (z. B. in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren) vereinbart?

5

Unter welchen Konditionen und nach welchen Bewertungsmaßstäben erfolgte die spätere Kapitalzuführung durch die Deutsche Bank AG?

Wurden im Rahmen der Kursfestsetzung bei der Bewertung der Grundstücke die Buchwerte in der Bilanz in Mark der DDR zugrunde gelegt?

Wurden im Rahmen der Kursfestsetzung bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude die damaligen Verkehrswerte in der DDR zugrunde gelegt?

Wurde ein Bewertungsgutachten eingeholt, und von welcher der Vertragsparteien?

Wurden Substanz- oder Ertragswert-Ermittlungsverfahren durchgeführt?

Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

Wurde der Firmenwert ermittelt? Von wem? Mit welchem Ergebnis?

6

Wie wurden die restlichen Kapitalanteile bewertet, die die Treuhandanstalt Berlin an die Deutsche Bank AG verkauft hat?

Wurden Substanz- oder Ertragswert-Ermittlungsverfahren durchgeführt?

Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

Wurde der Firmenwert ermittelt? Von wem? Mit welchem Ergebnis?

Wurden bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude die Buchwerte in der Bilanz der Deutschen Bank Deutsche Kreditbank AG zugrunde gelegt?

Wurden bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude die damaligen Verkehrswerte in der DDR zugrunde gelegt?

Wurden bei der Bewertung der Grundstücke und Gebäude geschätzte Zukunftswerte zugrunde gelegt?

Wurde ein Bewertungsgutachten eingeholt und von welcher Vertragspartei?

Hat sich die Treuhandanstalt Berlin eine Nachbewertung der Grundstücke und Gebäude innerhalb der nächsten zwei bis fünf Jahre vorbehalten?

7

Wie wird, sofern die Treuhandanstalt Berlin sich eine Nachbewertung vorbehalten hat, sichergestellt, daß hierbei angemessene/richtige Verkehrswerte ermittelt werden?

Durch Einschaltung

O von Wirtschaftsprüfgesellschaften,

O von Liegenschaftsexperten,

O der Bundesvermögensverwaltung?

Bonn, den 20. März 1991

Dr. Uwe Jens Wolfgang Roth Hans Gottfried Bernrath Hans Berger Lieselott Blunck Hans Martin Bury Dr. Konrad Elmer Anke Fuchs (Köln) Dr. Fritz Gautier Volker Jung (Düsseldorf) Volkmar Kretkowski Dr. Elke Leonhard-Schmid Herbert Meißner Albert Pfuhl Joachim Poß Peter W. Reuschenbach Otto Schily Ernst Schwanhold Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk Dr. Dietrich Sperling Dr. Norbert Wieczorek Dr. Hans-Jochen Vogel und Fraktion

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