Wiedergutmachungsansprüche der Bürger der ehemaligen DDR für nationalsozialistisches Unrecht
der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Vielen Bürgern der ehemaligen DDR war die Einhaltung der Fristen zur Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung und dem Bundesrückerstattungsgesetz aus objektiven Gründen nicht möglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Möglichkeiten haben solche Burger, ihre Ansprüche auf Vermögensentschädigung oder Rückerstattung ihrer — während und verursacht durch den deutschen Faschismus — auf dem Gebiet der (alten) Bundesrepublik Deutschland verlorenen Vermögen nachträglich oder ersatzweise geltend zu machen?
Welche Rechtsvorschriften und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag sind in solchen Fällen zutreffend?
An welche Behörden können sich solche Bürger mit diesbezüglichen Fragen wenden?
Bei welchen Stellen müssen entsprechende Anträge in welcher Form eingereicht werden?
Innerhalb welcher Fristen müssen solche Anträge gestellt und bearbeitet werden?