BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Wiedergutmachungsansprüche der Bürger der ehemaligen DDR für nationalsozialistisches Unrecht (G-SIG: 12010047)

Rechtsvorschriften des Einigungsvertrages, zuständige Behörden für Wiedergutmachungsansprüche, Fristen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.05.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/35615.04.91

Wiedergutmachungsansprüche der Bürger der ehemaligen DDR für nationalsozialistisches Unrecht

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Vielen Bürgern der ehemaligen DDR war die Einhaltung der Fristen zur Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche nach dem Gesetz Nr. 59 der Militärregierung und dem Bundesrückerstattungsgesetz aus objektiven Gründen nicht möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Möglichkeiten haben solche Burger, ihre Ansprüche auf Vermögensentschädigung oder Rückerstattung ihrer — während und verursacht durch den deutschen Faschismus — auf dem Gebiet der (alten) Bundesrepublik Deutschland verlorenen Vermögen nachträglich oder ersatzweise geltend zu machen?

2

Welche Rechtsvorschriften und Verordnungen im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag sind in solchen Fällen zutreffend?

3

An welche Behörden können sich solche Bürger mit diesbezüglichen Fragen wenden?

4

Bei welchen Stellen müssen entsprechende Anträge in welcher Form eingereicht werden?

5

Innerhalb welcher Fristen müssen solche Anträge gestellt und bearbeitet werden?

Bonn, den 11. April 1991

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen