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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Südafrikapolitik der Bundesregierung (G-SIG: 12010085)

Demokratisierung der Republik Südafrika, Abschaffung der Apartheid, Aufhebung der EG-Sanktionen von 1986 und der restriktiven EG-Maßnahmen von 1985, gewalttätige Auseinandersetzungen in Natal zwischen Mitgliedern der Inkatha und Anhängern des ANC, Kontakte der Bundesregierung zu den Oppositionsbewegungen, Verfassungs- und gegebenenfalls Übergangsmodelle für Südafrika, Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/30821.03.91

Südafrikapolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Günter Verheugen, Brigitte Adler, Dr. Eberhard Brecht, Hans -Büttner (Ingolstadt), Freimut Duve, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Gernot Erler, Katrin Fuchs (Verl), Monika Ganseforth, Norbert Gansel, Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Uwe Holtz, Walter Kolbow, Hans Koschnick, Uwe Lambinus, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Gerhard Neumann (Gotha), Horst Niggemeier, Dieter Schanz, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr. Hartmut Soell, Margitta Terborg, Uta Titze, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Verena Ingeburg Wohlleben, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel, Peter Zumkley

Vorbemerkung

Die politischen Entwicklungen in der Republik Südafrika seit Februar 1990 haben die Aussichten für die Abschaffung der Apartheid, für die Durchführung eines erfolgreichen Demokratisierungsprozesses und für eine friedliche Konfliktlösung im Vergleich zu den achtziger Jahren deutlich verbessert. Dennoch ist eine demokratische Zukunft Südafrikas auch heute noch keinesfalls gesichert. Die Vereinbarungen, die die weiße Regierung und der African National Congress im Mai 1990 (Groote-Schuur- Memorandum) und August 1990 (Pretoria-Memorandum) getroffen haben, werden von der Regierung bisher nur sehr zögerlich erfüllt: Der größte Teil der politischen Gefangenen ist nach wie vor in Haft, die Rückkehr der Exilanten verzögert sich erheblich und die repressiven „Sicherheitsgesetze" sind nach wie vor intakt. Zwar hat der südafrikanische Präsident de Klerk am 1. Februar 1991 angekündigt, die gesetzlichen Eckpfeiler der Apartheid (Gesetz über die Registrierung der Bevölkerung nach Rassenzugehörigkeit, Gesetz über getrennte Wohngebiete, Land-Gesetz) zu beseitigen, doch ist die schwarze Bevölkerungsmehrheit noch immer von der politischen Macht ausgeschlossen. Die weiße Minderheitsregierung weigert sich nach wie vor, eine durch allgemeine Wahlen legitimierte verfassunggebende Versammlung einzuberufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Demokratisierungsprozeß in der Republik Südafrika erst dann als „gründlich und unumkehrbar" einzuschätzen ist, wenn die Apartheidsgesetze tatsächlich abgeschafft, eine Verfassunggebende Versammlung aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen und die Macht an die Verfassunggebende Versammlung übergeben worden ist?

Wenn nein, an welchen Entwicklungen mißt die Bundesregierung den Wandel in Südafrika?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Zeitfaktor für die Demokratisierung in Südafrika eine entscheidende Rolle spielt und jede Verzögerung eine zusätzliche Gefahr für eine friedliche Konfliktlösung darstellt?

3

Auf welche Weise versucht die Bundesregierung, auf ein schnelles Ende der Apartheid hinzuwirken?

Hat sich der Wandel in Südafrika unter Präsident de Klerk auf die Haltung der Bundesregierung ausgewirkt?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß aufgrund der zögerlichen Entwicklung weiterhin politischer und wirtschaftlicher Druck auf die südafrikanische Regierung notwendig ist?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. fortgesetzt?

5

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für eine Aufhebung der EG-Sanktionen von 1986 (Importverbot für Eisen, Stahl und Krügerrand-Goldmünzen) einsetzen, wenn die südafrikanische Regierung ihrer Ankündigung folgt und die gesetzlichen Eckpfeiler der Apartheid abschafft?

6

Wird die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft darüber hinaus auch für die Aufhebung der restriktiven EG-Maßnahmen von 1985 plädieren?

Wenn ja, an welche Bedingungen knüpft die Bundesregierung die Aufhebung dieser Maßnahmen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Aufhebung der Sanktionen in jedem Fall mit wichtigen oppositionellen Kräften in Südafrika abgesprochen werden sollte?

Wenn ja, welche oppositionellen Kräfte hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konsultiert oder beabsichtigt sie zu konsultieren?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen ihrer Politik des „kritischen Dialogs" und der Sanktionen gegenüber Südafrika in den vergangenen Jahren?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft einen Beitrag zur Überwindung der Apartheid leisten bzw. geleistet haben?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Natal zwischen Mitgliedern der Inkatha und Anhängern des ANC und der United Democratic Front (UDF)? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß der Konflikt kein sogenannter Stammeskonflikt ist, sondern in erster Linie ein politischer und sozialer Machtkampf, der ursächlich mit der direkten und indirekten Gewalt der Apartheid zusammenhängt?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Sicherheitskräfte in dem Natal-Konflikt eine parteiische und konfliktverschärfende Rolle spielen, die eine friedliche Lösung auch langfristig gefährden?

Versucht die Bundesregierung, dem Konflikt entgegenzuwirken?

Wenn ja, auf welche Weise?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine sogenannte Dritte Kraft, die gezielt gewalttätige Auseinandersetzungen provoziert?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Vorgehen Buthelezis und der Inkatha nicht zu einer friedlichen Lösung beigetragen hat?

14

Wird die Bundesregierung der Inkatha wie bisher eine bevorzugte Stellung in ihrer Politik gegenüber den südafrikanischen Oppositionsbewegungen einräumen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kontakte zu anderen Oppositionsbewegungen auszubauen?

15

Versucht die Bundesregierung, auf den Meinungsbildungs- und Verhandlungsprozeß bezüglich der zukünftigen politischen und wirtschaftlichen Ordnung in Südafrika Einfluß zu nehmen bzw. beratend tätig zu sein? Mit welchen Parteien und Organisationen steht die Bundesregierung diesbezüglich in Kontakt?

16

Welche Verfassungs- und gegebenenfalls Übergangsmodelle favorisiert die Bundesregierung für Südafrika? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für die zukünftige politische Ordnung Südafrikas ein besonderer Minderheitenschutz notwendig bzw. wünschenswert ist?

17

Unternimmt die Bundesregierung eine langfristige politische Planung, die Konzepte für die Aufnahme einer Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika für die Phase nach der Abschaffung der Apartheid erstellt?

Wenn ja, zu welchen Konzepten hat diese Planung bisher geführt?

Bonn, den 18. März 1991

Unterschriften umseitig Günter Verheugen Brigitte Adler Dr. Eberhard Brecht Hans Büttner (Ingolstadt) Freimut Duve Dr. Horst Ehmke (Bonn) Gernot Erler Katrin Fuchs (Verl) Monika Ganseforth Norbert Gansel Dr. Ingomar Hauchler Dr. Uwe Holtz Walter Kolbow Hans Koschnick Uwe Lambinus Christoph Matschie Heide Mattischeck Markus Meckel Volker Neumann (Bramsche) Gerhard Neumann (Gotha) Horst Niggemeier Dieter Schanz Dieter Schloten Günter Schluckebier Horst Schmidbauer (Nürnberg) Dr. Hartmut Soell Margitta Terborg Uta Titze Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Wallow Verena Ingeburg Wohlleben Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel Peter Zumkley

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