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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Alte Seilschaften in der Treuhandanstalt (G-SIG: 12010089)

Anteil der Mitarbeiter der Treuhandanstalt aus dem Parteiapparat der ehemaligen DDR, Einstellungsverfahren, nach dem 3.10.1990 aus dem genannten Personenkreis eingestellte Mitarbeiter, Rolle der ehemaligen Funktionäre der DDR in der Treuhandanstalt, Maßnahmen der Treuhandanstalt zur Überführung der Vermögenswerte der ehemaligen Staatssicherheit in den Besitz der Treuhandanstalt

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/48908.05.91

Alte Seilschaften in der Treuhandanstalt

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Personalbesetzung der Treuhandanstalt unter der Modrow-Regierung erfolgte aus dem Kreis der Nomenklaturkader des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates der DDR und deren Familienmitgliedern. Recherchen des Neuen Forums zufolge ist nach wie vor eine Vielzahl von Mitarbeitern der Treuhandanstalt diesem Personenkreis zuzurechnen.

Diese ehemaligen Kader waren in ihre früheren Funktionen nicht wegen fachlicher Kompetenz, sondern im Ergebnis eines ideologischen Auswahlprozesses eingesetzt worden, um den Herrschaftsanspruch der Partei in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen kompromißlos durchzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Entsprechen Recherchen des Neuen Forums den Tatsachen, nach denen die leitenden Mitarbeiter der Treuhandanstalt, soweit sie aus der ehemaligen DDR stammen, sich überwiegend aus dem Kreis der Nomenklaturkader der Kategorie I beziehungsweise II des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates der DDR beziehungsweise ihrer Familienmitglieder zusammensetzen?

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil dieser Personengruppe an den aus der ehemaligen DDR stammenden leitenden Mitarbeitern der Treuhandanstalt?

2

Wie viele ehemalige Staatssekretäre oder stellvertretende Minister aus den Industrieministerien der DDR, ehemalige hochrangige Funktionäre der SED (SED-Bezirksleitungen, Parteiorganisatoren des ZK, Parteisekretäre etc.), ehemalige Mitarbeiter des ZK-Apparates und des Ministerrates sind heute Mitarbeiter der Treuhandanstalt in Berlin, wie viele davon in leitenden Positionen?

3

Sind die Einstellungsverfahren des genannten Personenkreises einer treuhandinternen Überprüfung unterzogen worden, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht, und sieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Notwendigkeit, eine solche Überprüfung zu veranlassen?

4

Haben die in der Treuhandanstalt Beschäftigten eine Erklärung über eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit abgeben müssen? Erfolgte und erfolgt eine Überprüfung der Mitarbeiter beziehungsweise der Einstellungsbewerber der Treuhandanstalt analog den Überprüfungen der Bewerber für den öffentlichen Dienst?

5

Wie viele Mitarbeiter der Treuhandanstalt aus dem genannten Personenkreis sind nach dem 3. Oktober 1990 eingestellt worden, und wie viele der genannten ehemaligen Funktionäre sind seit dem 3. Oktober 1990 aus den Diensten der Treuhandanstalt ausgeschieden?

6

Wer trägt in der Treuhandanstalt die Verantwortung für die Einstellung von Günter E., ehemaliger Leiter des Staatlichen Komitees zur Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit, gegen den zum Zeitpunkt seiner Einstellung bei der Treuhandanstalt Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs und Vermögensgefährdung erstattet worden war, und von Manfred S., ehemals stellvertretender Minister, der im Zusammenhang mit dubiosen Geschäften der Teltower Elektronik GmbH gestanden haben soll?

7

Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Fach- und Rechtsaufsicht über die Treuhandanstalt Einfluß auf die Personalpolitik der Treuhandanstalt im Hinblick auf die Beschäftigung ehemaliger Staats- und Parteifunktionäre der DDR genommen?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Einfluß ehemaliger Staats- und Parteifunktionäre der DDR in der Treuhandanstalt die Arbeit dieser Anstalt zu keinem Zeitpunkt erschwert, behindert oder gar sabotiert hat?

9

Wie ist sichergestellt, daß nicht ehemalige Mitarbeiter und Führungskräfte des ZK-, Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparates erneut Zugriff zum ehemaligen Volksvermögen bekommen und im Zusammenwirken mit Seilschaften veruntreuen können?

10

Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß das Vertrauen der ostdeutschen Bevölkerung in die Treuhandanstalt nicht zuletzt unter dem Verdacht leidet, daß alte Seilschaften einen wesentlichen Einfluß auf die Politik dieser Anstalt nehmen?

11

Welche Maßnahmen wurden von der Treuhandanstalt zur ordnungsgemäßen Überführung der Vermögenswerte der Staatssicherheit vom Komitee zur Auflösung der Staatssicherheit in den Besitz der Treuhandanstalt veranlaßt?

Bonn, den 7. Mai 1991

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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