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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

<span>Eckpunkte zum Gesetzentwurf: rechtskreisübergreifende Arbeitsmarktpolitik, abzuschaffende und neue arbeitsmarktpolitische Instrumente, Mittel für die aktive Arbeitsförderung und Projektmittel des sog. Experimentiertopfes, Kooperationsprojekte, Teilnehmerzahlen einzelner Maßnahmen, Förderung Jugendlicher; Erwerb des Hauptschulabschlusses und Vermittlung von Menschen mit Behinderung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

23.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/950704. 06. 2008

Zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant ausgehend von den Festlegungen im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Neuregelung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Die Zielrichtung erklärt das BMAS im Entwurf der „Eckpunkte für ein Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ vom 9. April 2008. Demnach soll die Anzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente von 52 auf 25 verringert werden. Es ist vorgesehen, unwirksame Instrumente abzuschaffen. Geplant wird, eine Vielzahl der bisherigen in fünf neue Instrumente zusammen zu fassen.

Als unwirksam werden insbesondere Instrumente definiert, die in den letzten Jahren wenig genutzt wurden und die Eingliederung in reguläre Beschäftigung beeinträchtigen.

Die Neuordnung der Fördermöglichkeiten im Dritten und Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III und SGB II) erfolgt mit dem Ziel, die öffentliche Arbeitsvermittlung effektiver und effizienter zu gestalten und die Handlungsspielräume der Arbeitsvermittler und Fallmanager vor Ort klarzustellen. Zugleich soll ausgehend vom ganzheitlichen Charakter der Arbeitsmarktpolitik künftig eine rechtskreisübergreifende integrative Arbeitsmarktpolitik besser gewährleistet werden.

Die Vorbereitung eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgt vor dem Hintergrund der Forderung von CDU/CSU, „aus dem ganzen Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine Summe von drei Milliarden Euro“ einzusparen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Aus welchen Gründen berücksichtigt die Bundesregierung bei der Vorbereitung eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht die grundlegende Forderung aus der wissenschaftlichen Evaluierung von Hartz I bis Hartz III, dass bei den anvisierten politischen Korrekturen der Arbeitsmarktpolitik die Notwendigkeit einer einheitlichen, rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik und einer entsprechenden Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit in den Mittelpunkt gerückt werden sollte, da die Trennung der Trägerschaft arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach den Rechtskreisen SGB II und SGB III aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine der größten Achillesfersen der deutschen Arbeitsmarktpolitik darstellt (Deutscher Bundestag (2006): Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundestagsdrucksache 16/3982, S. 159)?

2

Durch welche konkreten Maßnahmen im Rahmen des geplanten Gesetzes soll nach den Vorstellungen des BMAS künftig durch das neue Gesetz eine rechtskreisübergreifende integrative Arbeitsmarktpolitik besser gewährleistet werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte des jüngsten kritischen Berichts des Bundesrechnungshofes (Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung – Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 29. April 2008) die Wirksamkeit der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs), und welche Schlussfolgerungen werden daraus für Festlegungen zur Veränderung der Situation im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente gezogen?

4

Welche 27 arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen abgeschafft werden, und wie wird dies im Einzelnen konkret begründet (bitte Bezeichnung und gesetzliche Grundlage angeben)?

5

Welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden nach der Reform im Einzelnen zur Verfügung stehen (bitte getrennt für SGB III und SGB II angeben)?

6

Plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine Verringerung oder eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Haushaltsansätze, und in welcher Höhe sollen die Veränderungen ausfallen?

7

Für welche bisher unter Verweis auf § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II erbrachten weiteren Leistungen sollen im Einzelnen eigenständige Rechtsgrundlagen geschaffen werden?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage können in Zukunft Kooperationsprojekte mit anderen Trägern wie die Kompetenzagenturen, die aus Mitteln der Jugendhilfe und des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden, aus Mitteln der aktiven Arbeitsförderung finanziert und rechtskreisübergreifend eingesetzt werden?

9

Welche neun Arbeitnehmerleistungen sollen durch das neue Instrument des Vermittlungsbudgets im Einzelnen ersetzt werden?

Welchen Anteil soll das Vermittlungsbudget an den Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung haben?

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Förderhöchstgrenze für das Vermittlungsbudget einzuführen, mit der der einzelne Erwerbslose gefördert werden kann, und wenn ja, wie hoch soll diese jährlich sein?

Plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget für Erwerbslose in den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II? Wenn nicht, warum nicht?

Angesichts der Tatsache, dass das Vermittlungsbudget auch die Freie Förderung (§ 10 SGB III) ersetzen soll, stellt sich die Frage, ob in Zukunft eine Projektförderung auf Basis des Vermittlungsbudgets möglich sein soll, oder ist nur eine individuelle Förderung der Erwerbslosen vorgesehen?

10

Welche acht Instrumente sollen im Einzelnen durch das neue Instrument Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ersetzt werden?

Welche Fördervoraussetzungen sollen an das neue Instrument geknüpft werden?

Welchen finanziellen Anteil an den Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung soll das Instrument künftig haben?

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf Förderung durch dieses Instrument in den Rechtskreisen des SBG III und des SBG II einzuführen? Wenn nicht, warum nicht?

11

Wer entscheidet innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund welcher konkreten Kriterien darüber, welche Projekte aus Mitteln des Experimentiertopfes, der zur Erprobung innovativer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen geschaffen werden soll, gefördert werden?

Dienen die zwei Prozent des Eingliederungsbudgets, die für den Experimentiertopf zur Verfügung stehen, der Förderung von innovativen Projekten im Rechtskreis des SGB III und auch des SGB II?

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Optionskommunen auch einen Experimentiertopf zur Verfügung zustellen?

12

Wie viele Erwerbslose wurden im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (sog. JobRotation) in Beschäftigung vermittelt, und wie stellt sich die Eingliederungsbilanz nach Beendigung der Förderung dar?

13

Wie viele Personen haben an Maßnahmen von Trägern der beruflichen Aus- und Weiterbildung teilgenommen, die eine institutionelle Förderung erhalten haben, und welche Kosten sind dafür in den Jahren 2005 bis 2008 entstanden?

Welche konkreten Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung haben diese Träger durchgeführt?

Wie viele Teilnehmer haben aufgrund dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss erworben?

Wie ist die Eingliederungsbilanz für Teilnehmer dieser Maßnahmen?

14

Wie viele Personen haben aufgrund eines Bildungsgutscheines an welchen Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung teilgenommen, und welche Kosten sind dafür seit Einführung dieser Möglichkeit ab dem 1. Januar 2003 entstanden?

Wie viele Teilnehmer haben aufgrund dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss erworben?

Wie ist die Eingliederungsbilanz für Teilnehmer dieser Maßnahmen?

15

Wie viele Jugendliche wurden durch Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen mit welchem Ergebnis gefördert, und welche Kosten entstanden dabei in den vergangenen Jahren?

16

Wie viele Jugendliche wurden durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit mit welchem Ergebnis gefördert?

17

In welcher Höhe wurde der Jugendwohnheimbau in den letzten Jahren institutionell gefördert, wie vielen Jugendlichen konnte hier eine Wohngelegenheit geschaffen werden, und welche finanziellen Mittel wurden dafür in den einzelnen Jahren eingesetzt (Angaben bitte auf die einzelnen Jahre bezogen angeben)?

18

Welche Gründe sind der Bundesregierung, für die laut Eckpunktepapier geringe Inanspruchnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (sog. JobRotation), der Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen, der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit sowie der institutionellen Förderung des Jugendwohnheimbaus bekannt?

19

Wer beurteilt aufgrund welcher konkreten Kriterien, ob der Hauptschulabschluss durch einen Erwerbslosen „voraussichtlich erreicht werden kann“, um den Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses wirksam werden zu lassen?

20

Welche Auswirkungen hat die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf die Betreuung und Vermittlung für Menschen mit Behinderungen?

Berlin, den 30. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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