Stand der Verhandlungen der EG-Regierungskonferenzen und Verhandlungsstrategie der Bundesregierung zur Politischen Union und zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der Europäischen Gemeinschaft wird auf zwei im Dezember 1990 eröffneten Regierungskonferenzen über Vertragsänderungen zur Schaffung von Politischer Union und Wirtschafts- und Währungsunion verhandelt. Mit dem Europäischen Rat in Luxemburg Ende Juni 1991 treten die Konferenzen in eine entscheidende Phase. Sie sollen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. 1992 soll der Ratifizierung der Vertragsänderungen dienen, damit sie am 1. Januar 1993 zeitgleich mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes in Kraft treten können.
Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen der beiden Regierungskonferenzen ist bisher unzureichend. Die Verhandlungslinie der Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag daher weitgehend unbekannt und er konnte dazu bisher nicht Stellung nehmen. Es besteht somit die Gefahr, daß der Deutsche Bundestag beim Verhandlungsprozeß über die wichtigste und umfangreichste Reform der Römischen Verträge ausgeschaltet und erst im Ratifizierungsverfahren vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Damit würde der Entparlamentarisierung der Gemeinschaftspolitik weiter Vorschub geleistet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
I.
Fragen46
Wie bewertet die Bundesregierung den gegenwärtigen Verhandlungsstand der Regierungskonferenz zur Politischen Union hinsichtlich der Struktur eines Unionsvertrages, nachdem die Vorschläge der luxemburgischen Ratspräsidentschaft, die neuen Zuständigkeiten der Politischen Union auf verschiedene Institutionen zu verteilen und zum größten Teil durch intergouvernementale Zusammenarbeit zu regeln, auf die Kritik insbesondere der EG-Kommission gestoßen sind?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen, daß durch eine Ausweitung der intergouvernementalen Zusammenarbeit in bestimmten Politikbereichen die parlamentarische Kontrolle sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verringert wird, und wie beabsichtigt sie, dem entgegenzuwirken?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß durch eine solche Vertragsstruktur die Rolle der Gemeinschaftsorgane ausgehöhlt und die Einzigartigkeit des „Modells Europäische Gemeinschaft", aus der die europäische Integration ihre Dynamik und Anziehungskraft schöpft, beschädigt wird?
Welche Haltung nehmen die einzelnen EG-Mitgliedstaaten in den Regierungskonferenzen zur Frage der Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments ein?
Was tut die Bundesregierung, um durchzusetzen, daß die Politische Union nicht weniger demokratisch und parlamentarisch wird als ihre Mitgliedstaaten? Hält die Bundesregierung an ihrem Versprechen fest, der Politischen Union nur zuzustimmen, wenn auch die Rechte des Europäischen Parlaments substantiell gestärkt werden, und gehören für die Bundesregierung zu dieser Stärkung insbesondere folgende Rechte:
— gemeinsame und gleichberechtigte Entscheidung von Rat und Europäischem Parlament über alle legislativen Gemeinschaftsakte;
— Wahl des Präsidenten der EG-Kommission durch das Europäische Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates und mit anschließender Ernennung durch diesen;
— Gewährung eines eigenen Initiativrechts des Europäischen Parlaments;
— Recht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen;
— Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof und Recht auf Einleitung eines Normenkontrollverfahrens;
— Beteiligung des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Richter des Europäischen Gerichtshofes?
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Neudefinition des Begriffs legislative Gemeinschaftsakte (Gesetz) alle Bestrebungen zu unterstützen, damit die Rechte des Europäischen Parlaments gewahrt bleiben?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu der verschiedentlich geäußerten Forderung ein, neue EG-Institutionen (u. a. Kongreß, Regionalrat und Europäischer Rat) in den Verträgen zu verankern und ihnen neue Aufgaben außerhalb der Gemeinschaftsverfahren zu übertragen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß in der Politischen Union der Föderalismus gestärkt und das Prinzip der Subsidiarität strikt verankert wird?
Wie will sie z. B. eine Festlegung der Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaftsinstitutionen, Mitgliedstaaten und den Bundesländern erreichen?
Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen der EG-Kommission, neue Einnahmequellen für die EG zu schaffen, und wie soll nach Ansicht der Bundesregierung das Europäische Parlament künftig an Beschlüssen über die Einnahmen der EG beteiligt werden?
In welchen Bereichen der Gemeinschaftspolitiken hält die Bundesregierung Mehrheitsentscheidungen in der Zukunft für unverzichtbar, um die Effektivität des Entscheidungsprozesses der Gemeinschaft zu erhöhen, und in welchen Bereichen muß es ihrer Meinung nach beim Einstimmigkeitsprinzip bleiben?
Welche. Ansichten werden hierzu von den anderen EG-Mitgliedsregierungen vertreten?
Ist die Bundesregierung bereit, dem im Zusammenhang mit einer europäischen Staatsbürgerschaft vorgeschlagenen kommunalen und Europa-Wahlrecht für EG-Ausländer zuzustimmen?
Stimmt die Bundesregierung der vorgeschlagenen vertraglichen Verankerung einer EG-Zuständigkeit für Kultur und Bildung zu, und wie will sie sicherstellen, daß das inzwischen allseits akzeptierte Subsidiaritätsprinzip in diesen Bereichen gewahrt wird?
Welche Fortschritte gibt es bei den Überlegungen zu einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, ein europäisches Einwanderungsgesetz zu schaffen, das die Zuwanderung gemessen an der Integrationskraft der einzelnen Mitgliedstaaten quotiert?
Wie will die Bundesregierung das in Artikel 16 GG festgeschriebene Recht auf Asyl im Rahmen einer europäischen Regelung gewährleisten?
Wie sind bei der Regierungskonferenz die deutsch-französischen Vorschläge zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aufgenommen worden, wonach diese die Perspektive einer gemeinsamen europäischen Verteidigung und einer schließlichen Integration der WEU in die Politische Union eröffnen soll?
Wo finden sich diese deutsch-französischen Vorschläge konkret im bisherigen Verhandlungsstand wieder?
Welche Inhalte sollen nach Ansicht der Bundesregierung vereinbarte gemeinsame Standpunkte haben, die im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Politischen Union in internationalen Institutionen wie UNO und KSZE von den Mitgliedstaaten vertreten werden?
Unterstützt sie in diesem Zusammenhang u. a.:
— weitere Truppenreduzierung,
— Entwicklung kooperativer und defensiver Sicherheitsstrukturen, die lediglich für die Verteidigung geeignet sind,
— drastische Abrüstung, vor allem bei Atomwaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Weiterentwicklung einer europäischen Sicherheitspolitik hin zu einer europäischen Verteidigungspolitik die Politische Union ausdrücklich auf Atomwaffen verzichten muß?
Wie steht die Bundesregierung zu dem mehrfach von der EG Kommission unterbreiteten Vorschlag, die in Artikel 5 des WEU-Vertrages begründete gegenseitige Beistandspflicht für die Politische Union zu übernehmen?
Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat eine gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten vorgeschlagen, wonach die Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen im Rahmen der Vereinten Nationen Gegenstand einer gemeinsamen Aktion sein könne; verhandelt die Bundesregierung in der Regierungskonferenz zur Politischen Union mit dem Ziel, im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitspolitik die Teilnahme deutscher Soldaten an Blauhelm-Aktionen der UNO vorzusehen? Oder ist es vielmehr ihr Ziel, auf dem Umweg über eine gemeinsame europäische Sicherheitspolitik deutsche Soldaten an militärischen Kampfeinsätzen im Rahmen der UNO zu beteiligen, wofür sie in der Bundesrepublik Deutschland eintritt? Wie schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen Verhandlungsstand ein?
Verhandelt die Bundesregierung im Bereich der gemeinsamen Sicherheitspolitik mit dem Ziel der Schaffung einer europäischen Eingreiftruppe im Rahmen der WEU für Einsätze außerhalb des Vertragsgebietes oder wird sie sich einer solchen Entwicklung entgegenstellen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Politische Union im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitspolitik eine restriktive Waffenexportpolitik betreibt, wie sie im Deutschen Bundestag gefordert wird, damit zukünftig Waffenexporte aus den Mitgliedstaaten der Politischen Union in Drittstaaten verhindert werden?
Verhandelt die Bundesregierung mit dem Ziel, daß bei einer vorgesehenen industriellen und technischen Zusammenarbeit im Rüstungsbereich Rüstungsüberkapazitäten in den Ländern der EG abgebaut werden?
Welche wirksamen Kontrollmöglichkeiten zur Verhinderung von Rüstungsexporten sieht die Bundesregierung insbesondere nach Vollendung des europäischen Binnenmarktes und dem damit verbundenen Wegfall der innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen?
Wie ist die Haltung der anderen EG-Mitgliedstaaten hierzu?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Hinblick auf die parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungsrechte unzureichend und unakzeptabel ist, wenn, wie bisher von der Präsidentschaft vorgeschlagen, das Europäische Parlament lediglich regelmäßig über die grundlegenden außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen der Union unterrichtet und nur zu den großen Leitlinien der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gehört wird?
Kann die Bundesregierung zusagen, daß beim Übergang zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik alle verfassungsrechtlichen Kontroll- und Entscheidungsrechte des Deutschen Bundestages — soweit sie nicht ausdrücklich dem Europäischen Parlament übertragen werden — garantiert bleiben und daß keine Grauzonen in der parlamentarischen Kontrolle und Entscheidung entstehen?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß entsprechend den Vorschlägen der EG-Kommission zu den vertraglichen Grundlagen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine ,,opting-out" -Klausel aufgenommen wird, damit der verfassungsrechtlichen Situation der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen werden kann?
Hat die Bundesregierung der Regierungskonferenz Vorschläge unterbreitet, um gemeinsame Aktionen im Bereich der Entwicklungspolitik zu fördern, die den berechtigten Anliegen der Entwicklungsländer entsprechen?
Werden die bisher vorliegenden Vorschläge zu einer Ausweitung der Gemeinschaftsbefugnisse und zur Verbesserung des Entscheidungsverfahrens im Umweltbereich nach Ansicht der Bundesregierung der Notwendigkeit gerecht, die weitere Umweltzerstörung zu verhindern, die Umwelt zu sanieren sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft umweltverträglich zu gestalten, und bieten sie die Gewähr, daß die Rechte der Mitgliedstaaten, national weitergehende Regelungen durchzusetzen, nicht eingeschränkt werden?
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung durch eindeutige Formulierungen der Vertragsbestimmungen zur Sozialpolitik den Rückstand bei der Verwirklichung der sozialen Dimension des Binnenmarktes aufzuholen?
Welche Beweggründe haben die Bundesregierung veranlaßt, mit ihren Vorschlägen für eine erhöhte qualifizierte Mehrheit bei der Festlegung sozialer Mindeststandards ein besonderes Entscheidungsverfahren nur für den Bereich der Sozialpolitik vorzuschlagen und diesen damit zu singularisieren, und wie haben die EG-Partner darauf reagiert?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit im EWG-Vertrag verankert wird?
Welche Änderungen des EWG-Vertrages hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, daß durch Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft keine Beeinträchtigung nationaler Verbraucherschutzstandards erfolgt, von Anbeginn an eine präventive Verbraucherpolitik Berücksichtigung findet und die ökonomischen Vorteile des Binnenmarktes genutzt werden für eine stetige Anhebung des Verbraucherschutzniveaus?
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, denen zufolge vorliegende Vorschläge zur Verstärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft bisher überhaupt noch nicht beraten wurden? Was sind die Gründe hierfür? Hat die Bundesregierung hierzu ein eigenes Konzept entwickelt?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung hinsichtlich der Zukunft des auslaufenden EGKS-Vertrages sowie des Euratom-Vertrages ein?
Welche Vorstellungen hat sie entwickelt, damit die Rechte des Europäischen Parlaments, die es als Ergebnis der Regierungskonferenz im EWG-Vertrag erhalten soll, auch in den beiden anderen Verträgen verankert werden?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung der verabredete Zeitplan für die Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eingehalten werden, und wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Wirtschafts- und Währungsunion mit einer unabhängigen Europäischen Zentralbank zunächst nur mit einer begrenzten Zahl von Mitgliedstaaten zu beginnen?
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß sich im Zuge der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion die bestehenden Ungleichheiten und Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen der Gemeinschaft weiter vergrößern?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu einer ausgewogenen Kompetenzverteilung zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen in der Wirtschafts- und Währungsunion?
Welche Vorstellungen hat sie insbesondere zur demokratischen Kontrolle der für Wirtschafts- und Finanzpolitik zuständigen Ministerräte bzw. eines Wirtschafts- und Finanzausschusses, wie er bei der Regierungskonferenz über die Wirtschafts- und Währungsunion zur Diskussion steht, durch das Europäische Parlament?
Welche Haltung nehmen die anderen Mitgliedstaaten hierzu ein?
Besteht Einvernehmen bei den EG-Staaten darüber, daß der europäische Wirtschaftsraum für die EFTA-Staaten, die einen Beitritt zur Gemeinschaft anstreben, eine sinnvolle Zwischenlösung bis zur Verwirklichung der EG-Mitgliedschaft darstellt und von keiner Seite als Vorwand genommen wird, um Beitrittsverhandlungen hinauszuzögern?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, daß Beitrittsverhandlungen mit Österreich sowie mit anderen EFTA-Staaten, sofern sie bis dahin Beitrittsanträge gestellt haben, unverzüglich nach Abschluß der Regierungskonferenzen beginnen sollten?
Unterstützt die Bundesregierung Forderungen, auch den mittel- und osteuropäischen Staaten die Perspektive eines Beitritts zur Gemeinschaft zu eröffnen?
Welche Aspekte der Europa-Abkommen, die z. Z. von der Gemeinschaft mit Polen, Ungarn und der CSFR verhandelt werden, sind nach Ansicht der Bundesregierung — gerade im Hinblick auf die in den Regierungskonferenzen angestrebte Vertiefung der Gemeinschaft — vor allem geeignet, die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder zu fördern und die gesamteuropäische Zusammenarbeit über den Wirtschaftssektor hinaus zu intensivieren?