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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Berichte über die Überwachung und Ausforschung von Telefonverbindungen, Bankdaten und die Durchleuchtung von Zielpersonen durch die Deutsche Bahn AG

<span>Kenntnis über die Vorgänge durch die vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder, Einberufung einer Sondersitzung des Aufsichtsrates zur Klärung; Unterrichtung des Bundestages über Abgeordnete oder deren Kontakte als Zielpersonen, Entlassung verantwortlicher Vorstandsmitglieder</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

20.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/951005. 06. 2008

Berichte über die Überwachung und Ausforschung von Telefonverbindungen, Bankdaten und die Durchleuchtung von Zielpersonen durch die Deutsche Bahn AG

der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Jerzy Montag, Hans-Christian Ströbele, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach einem Bericht des „Handelsblattes“ vom 3. Juni 2008 (siehe www.handelsblatt.com) hat auch die Deutsche Bahn AG möglicherweise Telefonverbindungen, Bankdaten und sogar Steuererklärungen durch das aus der Telekom-Affäre bekannte Unternehmen ausforschen lassen und Zielpersonen komplett durchleuchten lassen. Der entsprechende Auftrag sei aus dem Umfeld des Konzernchefs Mehdorn gekommen. Grund seien Indiskretionen gewesen, über die sich auch der Aufsichtsrat „echauffiert“ habe.

Im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG sind vom Bund benannte Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Aufsichtsratsmitglieder haben die Interessen des Bundes zu berücksichtigen (§ 65 Abs. 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO). Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 des Aktiengesetzes – AktG). Insbesondere können die Aufsichtsratsmitglieder verlangen, dass der Aufsichtsrat unverzüglich zusammentritt (§ 110 AktG). Aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, kann der Aufsichtsrat ferner Vorstandsmitglieder entlassen (§ 84 AktG).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Hat die Bundesregierung durch die von ihr entsandten Aufsichtsratsmitglieder – oder auf anderem Wege – bereits Kenntnis von den geschilderten Vorgängen erlangt?

Wenn ja, welche?

2

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die von ihr entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates umgehend eine Sitzung des Aufsichtsrates einberufen, um eine Klärung herbeizuführen?

3

Wird die Bundesregierung ihre etwa aufgrund der Aufsichtsratssitzung gewonnen Erkenntnisse insbesondere zu folgenden Punkten,

– Abgeordnete des Deutschen Bundestags als Zielperson,

– Erfassung von Kontakten der Zielpersonen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages,

dem Parlament übermitteln?

4

Wird die Bundesregierung auf eine Entlassung der verantwortlichen Vorstandsmitglieder hinwirken, wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten?

Berlin, den 5. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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