Fiskalische Effizienz der Abgeltungsteuer
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Diese soll weitestgehend an der Quelle – dem jeweiligen Kreditinstitut bzw. der den Kapitalertrag auszahlenden Stelle – erhoben und von dort an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden. Nur in Einzelfällen, so beim Fehlen einer inländischen auszahlenden Stelle, muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt die Kapitalerträge mitteilen. Weiter plant die Bundesregierung, den Kontenabruf auf die Fälle zu beschränken, in denen dieser auch nach Einführung der Abgeltungsteuer erforderlich bleibe, um die Steuerfestsetzung und -erhebung zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Annahme, die Abgeltungsteuer werde die Verlagerung von Vermögen ins Ausland nennenswert reduzieren und illegal ins Ausland gebrachte Bestände rückführen – insbesondere nach den geringen Erfolgen der Steueramnestie und angesichts der Tatsache, dass nicht angegebene Kapitalerträge einem Steuersatz von null Prozent unterliegen?
In welcher Höhe schätzt die Bundesregierung die Rückführung von illegal ins Ausland gebrachtem Vermögen, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Schätzung?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung verhindern, dass im Ausland erzielte Kapitalerträge dem heimischen Fiskus verborgen bleiben, und in welchem Ausmaß wird dieses ihrer Einschätzung nach gelingen?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung verhindern, dass der Sparerpauschbetrag nicht mehrfach – z. B. durch eine Aufteilung des Kapitalbestandes auf verschiedene Länder – beansprucht wird, und in welchen Ausmaß wird dieses ihrer Einschätzung nach gelingen?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr steuerlicher Umgehungsmöglichkeiten durch die Verlustverrechnung von Veräußerungsgeschäften mit laufenden Kapitalerträgen, und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen schlägt sie vor?
Warum ermöglicht die Bundesregierung die Verlustverrechnung von Veräußerungsgeschäften mit laufenden Kapitalerträgen?
Wie wird die Bundesregierung die sachgemäße Verlustverrechnung gewährleisten bzw. prüfen, wenn ein Anleger bei mehreren Kreditinstituten Depots hält?
In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung Steuerausfälle dadurch, dass der persönliche Einkommensteuersatz sinkt, weil die Besteuerung von Kapitaleinkünften von anderen Einkommensarten getrennt erfolgt und somit nicht mehr progressionswirksam ist?
Rechnet die Bundesregierung mit Steuerausfällen dadurch, dass ordentliche Erträge innerhalb eines Investmentfonds in außerordentliche steuerfreie Gewinne aus Termingeschäften umgewandelt werden, und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen schlägt sie vor?
Sind der Bundesregierung weitere Modelle bekannt, die Abgeltungsteuer zu umgehen, und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen schlägt sie vor?
Wie wird zukünftig – analog zur Lohnsteuerprüfung – sichergestellt, dass die Abgeltungsteuer ordnungsgemäß abgeführt wird?
Erwartet die Bundesregierung durch die Abgeltungsteuer nach aktuellem Stand mehr oder weniger Bürokratiekosten für die Finanzbehörden und Kreditinstitute, und in je welcher Höhe?
Geht die Bundesregierung nach wie vor im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer von 870 Mio. Euro Steuermindereinnahmen aus?