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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Situation und weitere Entwicklung im Pflegebereich (G-SIG: 16010497)

Finanzentwicklung und Leistungsbezug in der Sozialen und Privaten Pflegeversicherung, Mehreinnahmen, Finanzreserve, Anhebung des Beitragssatzes, Alterungsrückstellungen, Anzahl von Versicherten und Leistungsempfängern, Prognosen für 2010, 2020 und 2030; Umsetzung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes und der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR); Reformvorhaben zur Sicherung der Pflege, Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung, Behandlungspflege <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

26.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/121207. 04. 2006

Situation und weitere Entwicklung im Pflegebereich

der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die 1995 in Kraft getretene Soziale Pflegeversicherung ist dringend reformbedürftig. Bereits seit 1999 übersteigen ihre Ausgaben kontinuierlich die Einnahmen. Auch im Jahr 2005 war nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 9. März 2006 ein Jahresdefizit in Höhe von 0,36 Mrd. Euro zu verzeichnen. Das Defizit überstieg damit die ursprüngliche Prognose des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom März 2005 um 0,12 Mrd. Euro.

Bereits seit 1999 ist somit beim derzeitigen Beitragssatz von 1,7 Prozent eine ausgeglichene Bilanz nur noch durch Rückgriff auf die schmelzenden Finanzreserven der Sozialen Pflegeversicherung realisierbar. Gleichzeitig schreibt die ebenfalls 1995 errichtete Private Pflegeversicherung aufgrund ihrer günstigen Versichertenstruktur weiterhin jährlich Gewinne und hat Alterungsrückstellungen in zweistelliger Milliardenhöhe aufgebaut.

Im gemeinsamen Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD für die Soziale Pflegeversicherung zum einen die „Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung“ (Koalitionsvertrag, S. 107) vereinbart, wozu im Sommer 2006 ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Zum anderen kündigt die Koalition „Verbesserungen auf der Leistungsseite“ (ebd., S. 107 f.) an.

Eine Bestandsaufnahme und ein Blick in die Zukunft sind daher angezeigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Finanzentwicklung der Pflegeversicherung

1. Wie hoch waren im Jahr 2005 die absoluten Mehreinnahmen durch den seit 1. Januar 2005 erhobenen Zuschlag für Kinderlose Versicherte in Höhe von 0,25 Prozent in der Sozialen Pflegeversicherung?

2. Welche Gründe kann die Bundesregierung für die Finanzentwicklung im Jahr 2005 in der Sozialen Pflegeversicherung anführen?

3. Auf welche Summe beläuft sich die Finanzreserve der Sozialen Pflegeversicherung aktuell, zum einen absolut, zum anderen ausgedrückt in Monatsausgaben?

4. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Unterschreitung der Mindestreserve bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen 1,5 Monatsausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung?

5. Welchen Einfluss auf die Entwicklung der Mindestreserve haben dabei die einmaligen Mehreinnahmen durch die Vorziehung des Fälligkeitstermins der Sozialbeiträge, die vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2005/2006 (Bundestagsdrucksache 16/65) auf 0,6 Mrd. Euro beziffert werden?

6. Wie werden sich die Einnahmen und Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nach Schätzung der Bundesregierung beim derzeitigen Beitragssatz von 1,7 Prozent bis zum Jahr 2010, 2020 und 2030 entwickeln, und wie begründet die Bundesregierung diese Prognosen?

7. Wann wäre, das derzeitige Leistungsniveau vorausgesetzt, nach Schätzung der Bundesregierung eine Anhebung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung erforderlich, um ein absolutes Defizit zu vermeiden, und wie hoch müsste der Beitragssatz in den Jahren 2010, 2020 und 2030 jeweils sein?

8. Wie haben sich im Jahr 2005 die Einnahmen und Ausgaben der Privaten Pflegeversicherung absolut und im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt, und welche Gründe kann die Bundesregierung für diese Entwicklung anführen?

9. Auf welche Summe belaufen sich die Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung aktuell?

10. Wie werden sich nach Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2020 und 2030 die Einnahmen, Ausgaben und Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung entwickeln, und wie begründet die Bundesregierung ihre Prognose?

II. Leistungsbezug in der Pflegeversicherung

11. Wie viele Versicherte bezogen im Jahr 2005 Leistungen der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung, aufgeschlüsselt nach Pflegestufen, Geld- oder Sachleistungsbezug sowie ambulanten und stationären Leistungen?

12. Wie hat sich dabei die Zahl der Leistungsempfänger in der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Pflegestufen, Geld- oder Sachleistungsbezug sowie ambulanten und stationären Leistungen, und wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?

13. Mit welcher Entwicklung beim Leistungsbezug rechnet die Bundesregierung in der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung in den Jahren 2010, 2020 und 2030, und wie begründet die Bundesregierung diese Prognose?

III. Umsetzung geltenden Rechts

14. Was kann die Bundesregierung berichten über den Stand der Umsetzung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (PflEG), mit dem zusätzliche niedrigschwellige Versorgungsangebote für demenziell Erkrankte erschlossen werden sollen, und wie schätzt die Bundesregierung unter Beachtung des im Koalitionsvertrag diesbezüglich festgestellten Reformbedarfs diese Entwicklung ein?

15. Wie schätzt die Bundesregierung die seit 1. Januar 2006 geltende Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) der Spitzenverbände der Pflegekassen angesichts des Ziels der Bundesregierung des Bürokratieabbaus ein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

16. Welche Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Genehmigung der QPR durch die Bundesregierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die QPR am 10. November 2005 zu genehmigen?

17. Deckt sich aus Sicht der Bundesregierung die QPR mit den von Pflegeleistungserbringern und -kostenträgern gemeinsam vereinbarten Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 80 SGB XI, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

IV. Reformvorhaben

18. Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zeitplan fest, bis zum Sommer 2006 einen Gesetzentwurf zur „Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung“ vorzulegen?

19. Wie schätzt die Bundesregierung das Modell der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) vom Jahr 2006 für einen – ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten – Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung ein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

20. Wie definiert die Bundesregierung die in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2006 angekündigte Sicherstellung einer „ausreichenden und angemessenen Pflege“ (Bundestagsdrucksache 16/450, S. 34), und wie begründet die Bundesregierung diese Definition?

21. a) Soll die Behandlungspflege als Daueraufgabe bei der Pflegeversicherung verbleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?

b) Welche Gründe sprechen für das Verbleiben der Behandlungspflege bei der Pflegeversicherung, welche dagegen?

Fragen21

1

Wie hoch waren im Jahr 2005 die absoluten Mehreinnahmen durch den seit 1. Januar 2005 erhobenen Zuschlag für Kinderlose Versicherte in Höhe von 0,25 Prozent in der Sozialen Pflegeversicherung?

2

Welche Gründe kann die Bundesregierung für die Finanzentwicklung im Jahr 2005 in der Sozialen Pflegeversicherung anführen?

3

Auf welche Summe beläuft sich die Finanzreserve der Sozialen Pflegeversicherung aktuell, zum einen absolut, zum anderen ausgedrückt in Monatsausgaben?

4

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Unterschreitung der Mindestreserve bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen 1,5 Monatsausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung?

5

Welchen Einfluss auf die Entwicklung der Mindestreserve haben dabei die einmaligen Mehreinnahmen durch die Vorziehung des Fälligkeitstermins der Sozialbeiträge, die vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahresgutachten 2005/2006 (Bundestagsdrucksache 16/65) auf 0,6 Mrd. Euro beziffert werden?

6

Wie werden sich die Einnahmen und Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung nach Schätzung der Bundesregierung beim derzeitigen Beitragssatz von 1,7 Prozent bis zum Jahr 2010, 2020 und 2030 entwickeln, und wie begründet die Bundesregierung diese Prognosen?

7

Wann wäre, das derzeitige Leistungsniveau vorausgesetzt, nach Schätzung der Bundesregierung eine Anhebung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung erforderlich, um ein absolutes Defizit zu vermeiden, und wie hoch müsste der Beitragssatz in den Jahren 2010, 2020 und 2030 jeweils sein?

8

Wie haben sich im Jahr 2005 die Einnahmen und Ausgaben der Privaten Pflegeversicherung absolut und im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt, und welche Gründe kann die Bundesregierung für diese Entwicklung anführen?

9

Auf welche Summe belaufen sich die Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung aktuell?

10

Wie werden sich nach Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2020 und 2030 die Einnahmen, Ausgaben und Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung entwickeln, und wie begründet die Bundesregierung ihre Prognose?

11

Wie viele Versicherte bezogen im Jahr 2005 Leistungen der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung, aufgeschlüsselt nach Pflegestufen, Geld- oder Sachleistungsbezug sowie ambulanten und stationären Leistungen?

12

Wie hat sich dabei die Zahl der Leistungsempfänger in der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Pflegestufen, Geld- oder Sachleistungsbezug sowie ambulanten und stationären Leistungen, und wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?

13

Mit welcher Entwicklung beim Leistungsbezug rechnet die Bundesregierung in der Sozialen bzw. Privaten Pflegeversicherung in den Jahren 2010, 2020 und 2030, und wie begründet die Bundesregierung diese Prognose?

14

Was kann die Bundesregierung berichten über den Stand der Umsetzung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes (PflEG), mit dem zusätzliche niedrigschwellige Versorgungsangebote für demenziell Erkrankte erschlossen werden sollen, und wie schätzt die Bundesregierung unter Beachtung des im Koalitionsvertrag diesbezüglich festgestellten Reformbedarfs diese Entwicklung ein?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die seit 1. Januar 2006 geltende Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) der Spitzenverbände der Pflegekassen angesichts des Ziels der Bundesregierung des Bürokratieabbaus ein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

16

Welche Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Genehmigung der QPR durch die Bundesregierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die QPR am 10. November 2005 zu genehmigen?

17

Deckt sich aus Sicht der Bundesregierung die QPR mit den von Pflegeleistungserbringern und -kostenträgern gemeinsam vereinbarten Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 80 SGB XI, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

18

Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zeitplan fest, bis zum Sommer 2006 einen Gesetzentwurf zur „Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung“ vorzulegen?

19

Wie schätzt die Bundesregierung das Modell der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) vom Jahr 2006 für einen – ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten – Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung ein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

20

Wie definiert die Bundesregierung die in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2006 angekündigte Sicherstellung einer „ausreichenden und angemessenen Pflege“ (Bundestagsdrucksache 16/450, S. 34), und wie begründet die Bundesregierung diese Definition?

21

Soll die Behandlungspflege als Daueraufgabe bei der Pflegeversicherung verbleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?

Welche Gründe sprechen für das Verbleiben der Behandlungspflege bei der Pflegeversicherung, welche dagegen?

Berlin, den 7. April 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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