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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Geldspielgeräte (G-SIG: 12010300)

Ergebnis der in Frage 31 (Drs. 10/6829) erwähnten Umfrage, Anzahl der Spielgeräte, Umsatz, Beschaffungskriminalität; umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage; Höhe der Gewinnquote; Problembereich Zählwerk; Definition von Geschicklichkeits- und Glücksspiel; Höhe des Multiplikators; Steuerausfälle; Zeitpunkt der Bauartzulassung von Spielgeräten, die der Spielverordnung vom 25.10.1990 entsprechen; Forschungsauftrag zum Spielverhalten; Problem Spielhalle bei der Stadtplanung; Änderung der Spielverordnung betr. Gewinnquote

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.07.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/85726.06.91

Geldspielgeräte

der Abgeordneten Otto Reschke, Joachim Poß, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Eike Ebert, Ludwig Eich, Dr. Konrad Elmer, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Achim Großmann, Michael Habermann, Manfred Hampel, Günther Heyenn, Gunter Huonker, Gabriele Iwersen, Dr. Uwe Jens, Horst Jungmann (Wittmoldt), Eckart Kuhlwein, Detlev von Larcher, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Günter Oesinghaus, Walter Rempe, Renate Rennebach, Dieter Schloten, Ursula Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Jürgen Schmude, Erika Simm, Johannes Singer, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel, Gunter Weißgerber, Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Peter Zumkley

Vorbemerkung

Die unzulängliche steuerliche Erfassung der Umsätze von Geldspielgeräten im allgemeinen und der in Spielhallen im besonderen wird seit Jahren kritisiert. Es wird allgemein angenommen, daß die unzutreffende Umsatzbesteuerung nicht nur zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe, sondern auch zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Markt der Geschäftsraummieten, zur Verödung der Innenstädte sowie zur Zunahme von Spielsucht und Kriminalität geführt hat.

Die bisherigen parlamentarischen Aktivitäten konnten weder die umstrittenen Sachverhalte klären noch die Regierung veranlassen, die kritisierten Verhältnisse zu verbessern. Es erscheint deshalb geboten, die mit Geldspielgeräten verbundenen Fragen im Zusammenhang zu prüfen und marktwirtschaftliche Lösungen zu suchen, die geeignet sind, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu dienen und damit die Spielhallenflut einzudämmen. Dabei geht es um folgende Problembereiche:

  • Tatsächliche Verhältnisse
  • Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
  • Gewinnquote
  • Multiplikator
  • Zählwerk
  • Geschicklichkeits- oder Glücksspiel
  • Verwaltungs-Anweisungen
  • Erdrosselungsgefahr
  • Billigkeitsmaßnahme
  • Subventionierung
  • Vereinfachungsmaßnahmen
  • Treu und Glauben
  • Spielsucht
  • Stadtplanung
  • Landes- und Kommunalsteuern
  • Spielverordnung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen81

1

Welches Ergebnis hatte die in Drucksache 10/6829, Frage 31, erwähnte Untersuchung?

2

Wie hat sich nach sonstigen Erkenntnissen in den letzten Jahren die Zahl der in Spielhallen, der in Gaststätten und der in Bahnhöfen aufgestellten Geldspielgeräte entwickelt?

3

Wie hat sich in den letzten Jahren die Zahl der Spielhallen entwickelt?

4

Wie entwickelte sich in den letzten Jahren der Umsatz aus Spielgeräten und welcher Anteil entfiel auf Geldspielgeräte?

5

Wie entwickelten sich die Beschaffungskriminalität von Spielsüchtigen und die auf das Leeren von Geldspielgeräten gerichtete Computerkriminalität?

1

Handelt es sich bei dem im Protokoll vom 15. März 1990, S. 15 777 C, Anlage 11 erwähnten Meinungsstreit über die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage darum, daß sich das Bundesministerium der Finanzen auf die BFH-Rechtsprechung, das Bundesministerium für Wirtschaft aber auf ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten stützt,, das zu einem anderen Ergebnis führte, und wie lauten die Kernsätze dieses Gutachtens?

2

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß die vom Bundesfinanzhof aufgestellten Rechtsgrundsätze über die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten von allen Bundesministerien, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie von anderen EG-Ländern übernommen werden, und erwartet sie Widerstände?

3

Erwägt die Bundesregierung, die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten gesetzlich zu regeln, und von welcher Rechtsauffassung wird sie dabei ausgehen?

1

Weisen die heutigen Geldspielgeräte immer noch die vom Bundesminister der Finanzen im Jahr 1982 mit 75 bis 80 v. H. bezifferte durchschnittliche Gewinnquote auf (Drucksache 11/7317, Frage 32)?

2

Wie haben sich nach den Erkenntnissen der Prüfungsdienste die untere, mittlere und obere Gewinnquote der Geldspielgeräte in den letzten Jahren entwickelt?

3

Ist aus der Antwort der Bundesregierung vom 25. Mai 1990 auf Frage 32 in Drucksache 11/7317 zu schließen, daß eine gesetzliche Ermächtigung besteht, die es dem Bundesrechnungshof ermöglicht, eigene Feststellungen aufgrund örtlicher Prüfungen bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, z. B. in Spielhallen, über die tatsächliche Gewinnquote bei Geldspielgeräten zu treffen?

4

Beziehen sich die Antworten der Bundesregierung vom 9. Februar 1987 (Drucksache 10/6829, Frage 20) und vom 20. Oktober 1988 (Drucksache 11/3167, Frage 26), es gebe keine Geldspielgeräte mit einer Gewinnquote von mehr als 86 v. H., auf unbeeinflußtes oder auf aktives Spiel?

5

Welche Gewinnquoten beabsichtigt die Bundesregierung der Umsatzschätzung bei Geldspielgeräten mit steuerlich nicht benutztem Zählwerk in den nächsten Jahren zugrunde zu legen?

1

Weshalb hat der Bundesminister der Finanzen den Finanzämtern vor dem 3. August 1987 die Gewinnquoten der Geldspielgeräte und die entsprechenden Multiplikatoren nicht mitgeteilt (vgl. Drucksache 11/681 Frage 39) und auf welche Weise werden die Finanzämter seither über die tatsächlichen Gewinnquoten und die zur Schätzung erforderlichen unteren, mittleren und oberen Rahmensätze unterrichtet?

2

Wie verringerte sich die steuerliche Erfassungsquote dadurch, daß der Multiplikator 1,5 beibehalten wurde, obwohl die Zahl der Fälle zunimmt, in denen Gewinne stehengelassen, also wieder eingesetzt werden?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß als unterer Rahmensatz ein Preis-Multiplikator von 2,5 (jetzt 2,07) festgesetzt werden müßte, da nach geltendem Recht eine geringere Gewinnquote als 60 v. H. (jetzt 51,6 v. H.) gegen die Spielverordnung verstieße (Drucksache 11/7317, Frage 32)?

1

Wurden die Zählwerke in den der PTB vorzulegenden Bauplänen ordnungsgemäß aufgeführt?

2

Wann haben die PTB den Bundesminister für Wirtschaft und dieser den Bundesminister der Finanzen erstmals über das Vorhandensein von Zählwerken unterrichtet?

3

Wann wurden die Finanzämter davon unterrichtet, daß die meisten Geldspielgeräte mit Zählwerken ausgestattet sind, und welche steuerrechtlichen Folgen ergeben sich für abgelaufene Veranlagungszeiträume?

4

Lag eine grobe Verletzung der Mitwirkungspflicht i. S. des BFH-Urteils vom 9. März 1967 (BStBl 1967 III S. 349) vor, als die seit Jahrzehnten Zählwerke einbauende Automatenindustrie in der Anhörung vom 20. Juni 1988 behauptete, solche Zählwerke müßten erst noch entwickelt werden?

5

Beruht die Unkenntnis der Finanzämter über das Vorhandensein von Zählwerken auch auf einer von Behörden zu verantwortenden Zurückhaltung von Informationen, und ist insoweit der Tatbestand dés § 266 StGB gegeben?

6

Erfassen die neuen Zählwerke außer dem Einwurf auch die stehengelassenen Gewinne, und wie weit zurück können alle Umsätze abgerufen werden?

7

Verzichtet die Bundesregierung wegen ihrer Selbstbeschränkungsvereinbarung mit der Automatenwirtschaft auf eine gesetzliche Zählwerkspflicht?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, es sei nicht tragbar, daß Geschicklichkeitsspiele zu Glücksspielen umgesetzt werden können (Protokoll vom 17. September 1987, S. 1822 C)?

2

Welcher Gewinnanteil muß bei Bestspiel mindestens auf die Geschicklichkeit des Spielers entfallen, damit ein Geldspielgerät als Geschicklichkeitsspiel gelten kann?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Geldspielgerät, dessen Gewinnquote steuerlich mit 60 v. H. (jetzt 51,6 v. H.) oder weniger angesetzt wird, stets ein Glücksspielgerät sein muß, da die Spielverordnung eine auf Zufall beruhende Mindestgewinnquote von 60 v. H. (jetzt 51,6 v. H.) vorschreibt, so daß für die Geschicklichkeit des Spielers kein Raum bleibt?

4

Wurde die PTB angewiesen, darauf zu achten, daß ein bestimmter Mindestanteil der bei Bestspiel erzielbaren Gewinnquote auf die Geschicklichkeit entfällt?

5

Welche Vorkehrungen verhindern einen ungewollten Verstoß gegen das Verbot der Veranstaltung des Glücksspiels nach § 284 StGB beim Betrieb von Geldspielgeräten mit zu niedrigem Geschicklichkeitsanteil?

6

Wer ist für die Erteilung der Zulassung eines als Glücksspiel einzustufenden Geldspielgeräts zuständig?

7

Wie ist ein von der PTB zugelassenes, als Glücksspiel einzustufendes Geldspielgerät zu besteuern?

8

Trifft es zu, daß die Bedienung von Start- und Stopptasten das Gewinnergebnis nicht beeinflußt?

9

Liegen der Bundesregierung aufgrund des nach dem Bundestagsbeschluß vom 20. April 1989 (s. Drucksache 11/4244) erteilten Forschungsauftrags bereits Erkenntnisse über die Abgrenzung des Glücksspiels vor und welcher prozentuale Glücksspielanteil wurde als „unschädlich" vorgegeben?

1

Weshalb wurde der Multiplikator nicht wie geplant zum 1. Januar 1990 auf 2,0 und zum 1. Januar 1991 auf 2,5 angehoben?

2

Anerkennen der Bundesminister für Wirtschaft und die Automatenwirtschaft die von den Finanzministern am 11. April 1991 beschlossene neue Stufenregelung?

3

Soll die Neuregelung durch Erlaß oder in den Umsatzsteuerrichtlinien bekanntgegeben werden?

4

Werden die nach Ablauf der Übergangsregelung zu erlassenden Umsatzsteuerrichtlinien eine Anweisung zur Schätzung des Umsatzes enthalten?

1

Bei welcher Rohgewinnbelastung durch Steuern beginnt die Erdrosselung und welche Gewinnquoten und Multiplikatoren sind demnach im Höchstfalle zulässig?

2

Bezieht sich die Erdrosselungsgefahr auf die Rentabilität einer Geräteart oder auf den ganzen Betrieb?

3

Welche Konsequenz hat die Ausschöpfung der zulässigen Rohgewinnbelastung durch die veranlagten Steuern für die Landes- und Kommunalsteuern und umgekehrt?

4

Haben die Finanzminister den Erdrosselungs-Gesichtspunkt bei der Regelung vom 11. April 1991 berücksichtigt?

5

Würde die von der Bundesregierung angekündigte Besteuerung des tatsächlichen Umsatzes (Protokoll vom 25. Januar 1990, S. 14 774 D, Anlage 6) zu einer Erdrosselung führen?

6

Ist der tatsächliche Jahresgewinn ein Indiz für die Erdrosselungsgefahr, und wie beurteilt die Bundesregierung einen Jahresgewinn von 200000 DM (Protokoll vom 20. April 1989, S. 10 115 A)?

7

Trifft es zu, daß der Bundesminister für Wirtschaft jede Erhöhung des Multiplikators wegen der Erdrosselungsgefahr ablehnt?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Automatenunternehmer, daß es auch bei Einsatz von Zählwerken beim Multiplikator 1,5 bleiben müsse, weil es sonst „wirtschaft lich nicht machbar wäre" (Protokoll des Ausschusses für Wirtschaft vom 20. Juni 1988 S. 127)?

1

Handelt es sich bei dem Multiplikator 1,5 sowie bei dem Beschluß, ihn bis 1. Januar 1993 stufenweise auf 2,5 anzuheben, um eine Billigkeitsmaßnahme?

2

Handelte es sich bei der Nicht-Erhöhung des Multiplikators zum 1. Januar 1990 und 1991 um eine Billigkeitsmaßnahme?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Legalisierung von Billigkeits-Multiplikatoren für Geldspielgeräte im Umsatzsteuergesetz?

4

Ist eine Billigkeitsmaßnahme notwendig, weil die gesetzmäßige Besteuerung zur Erdrosselung führen würde?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Rechtsnorm, die eine Erdrosselung vermeidet, dem Erlaß einer zur Vermeidung der Erdrosselung notwendigen Billigkeitsmaßnahme vorzuziehen sei?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei Steuervergünstigungen auch dann um Subventionen handeln kann, wenn eine Subventionierung nicht beabsichtigt ist?

2

Wie hoch war in den letzten zehn Jahren der Umsatzsteuerausfall, der dadurch entstanden ist, daß statt der tatsächlichen Gewinnquote von 75 bis 80 v. H. (Drucksache 11/7317, Frage 32) eine fiktive Quote von 33,33 v. H. unterstellt wurde?

3

Welchen Steuerausfall wird die Stufenregelung vom 11. April 1991 bis zum 31. Dezember 1993 im gesamten Bundesgebiet bewirken?

4

Wird die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof ermittelten Subventionen für Geldspielgeräte in den Subventionsbericht aufnehmen?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es einfacher ist, das umsatzsteuerliche Entgelt mit einem Entgelt-Multiplikator zu ermitteln, als nach der in Abschnitt 149 Abs. 9 der Umsatzsteuer-Richtlinien beschriebenen Methode zu verfahren?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Festsetzung eines unteren, mittleren und oberen Rahmens für die Schätzung des Umsatzes aus Geldspielgeräten im Interesse einer gesetzmäßigen Besteuerung Vorrang haben muß vor einem der Vereinfachung dienenden, zu niedrigen Einheits-Multiplikator?

3

Trifft es zu, daß eine Vereinfachungsregelung in der Mehrzahl der Fälle zu keiner niedrigeren Steuer führen darf, als es bei Anwendung des Gesetzes der Fall ist?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vereinfachungsregelungen vom 11. April 1991 durch Gesetz zu legalisieren?

1

Kann ein Automatenaufsteller, der das Vorhandensein von Zählwerken wahrheitswidrig verschwiegen hat, mit dem Hinweis auf Treu und Glauben für zurückliegende Jahre einen höheren Multiplikator als 1,5 ablehnen oder teilt die Bundesregierung die Auffassung der Umsatzsteuerreferenten von Bund und Ländern vom 12. bis 14. Dezember 1988, wonach die bisherige Handhabung für Geräte mit Zählwerk keinen Vertrauenstatbestand geschaffen habe?

2

Haben die Automatenaufsteller durch das etwaige Fehlverhalten von Behörden eine Vertrauensschutzstellung erworben, die den Finanzämtern eine korrekte Besteuerung zurückliegender Jahre verbietet?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzhofs, daß eine Vertrauenssituation zugunsten des Betreibers eines Geldspielgerätes mit Zählwerk nur dann entstanden wäre, wenn das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung gewußt hätte, daß ein Zählwerk vorhanden war?

4

Bedarf es zum Wegfall des Gutglaubensschutzes der Betreiber von Geldspielgeräten mit Zählwerk eines Kabinettsbeschlusses oder eines Gesetzes?

5

Welche Zeitspanne zur Entwicklung, zum Bau und zur PTB-Prüfung der neuen Geräte unterstellt die Bundesregierung bei der Bemessung des Zeitraums zwischen Verkündung und Inkraftsetzung der gesetzlichen Besteuerung?

6

Wann kann die PTB mit der Bauartzulassung von Geräten beginnen, die die Änderung der Spiel-Verordnung vom 25. Oktober 1990 berücksichtigen, und trifft es zu, daß im Oktober 1990 noch zahlreiche Zulassungsanträge für Geräte alter Bauart eingereicht wurden?

1

Wie entwickelten sich die Zahl der Vielspieler und die Zahl der durch das Vielspielen subjektiv Belasteten?

2

Welches Ergebnis erbrachte der Forschungsauftrag zum problematischen Spielverhalten

3

Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse zu den am 20. April 1989 erbetenen Forschungsaufträgen vor?

4

Geht von Glücksspielen eine größere Gefährdung aus als von reinen Geschicklichkeitsspielen?

5

Trifft es zu, daß die Gefährdung mit der Höhe des auf Zufall beruhenden erzielbaren Gewinns steigt?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß jede wirksame Bekämpfung der Spielsucht zu Mindereinnahmen der Branche und damit zu einer Rentabilitätseinbuße führen muß, und hält sie eine solche Rentabilitätsminderung im Interesse der Volksgesundheit für vertretbar?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Branche, die enorm hohe Mieten zahlen kann, von einem Kollaps oder einer Erdrosselung weit entfernt ist?

2

Hält es die Bundesregierung als mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbar, eine Branche steuerlich zu subventionieren, die aufgrund dieser Subventionen einen hohen Wettbewerbsvorteil erlangt, andere Konkurrenten aus dem Feld schlägt und städtebauliche Probleme schafft?

3

Entspräche es dem Gedanken der sozialen Marktwirtschaft, die dirigistischen Eingriffe der Kommunen durch einen Subventionsabbau überflüssig zu machen?

4

Welche Erfahrungen haben die Kommunen mit dem bisherigen städtebaulichen Instrumentarium gemacht, und welche gesetzgeberischen Folgen ergeben sich daraus?

1

Welche Bundesländer erheben eine Spielgerätesteuer und wie hat sich das Steueraufkommen entwickelt?

2

Welche Länder belasten Geldspielgeräte mit Vergnügungsteuer, und wie entwickelte sich das Steueraufkommen?

1

Ist die Bundesregierung bereit, die Spielverordnung in der Weise zu ändern, daß die derzeitige Mindestgewinnquote bei unbeeinflußtem Spiel, da sie bei korrekter Besteuerung zur Erdrosselung führt, durch eine Höchstgewinnquote bei beeinflußtem Spiel ersetzt wird?

2

Wird die Bundesregierung der Forderung der Unternehmer nach Beibehaltung des Preis-Multiplikators 1,5 in der Weise stattgeben, daß sie die Höchstgewinnquote bei beeinflußtem Spiel auf 33,33 v. H. festsetzt?

3

Wird die Bundesregierung in der Spielverordnung bestimmen, daß die Höchstgewinnquote bei Geldspielgeräten, die steuerlich als Geschicklichkeitsspiel gelten, überwiegend durch Geschicklichkeit erzielbar sein muß?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine in der Spielverordnung verankerte Höchstgewinnquote, die eine steuerliche Erdrosselung auch bei gesetzmäßiger Besteuerung ausschließt, den Erlaß von Billigkeitsmaßnahmen überflüssig macht und dem Subventionsabbau dient?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Wegfall der Steuersubvention einem fairen Wettbewerb auf dem Markt für Geschäftsraummieten dienen und eine städtebauliche Deregulierung ermöglichen würde?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine niedrige Höchstgewinnquote, die überwiegend durch Geschicklichkeit erzielbar ist, die Suchtgefahr verringert?

Bonn, den 25. Juni 1991

Otto Reschke Joachim Poß Dr. Ulrich Böhme (Unna) Eike Ebert Ludwig Eich Dr. Konrad Elmer Norbert Formanski Iris Gleicke Achim Großmann Michael Habermann Manfred Hampel Günther Heyenn Gunter Huonker Gabriele Iwersen Dr. Uwe Jens Horst Jungmann (Wittmoldt) Eckart Kuhlwein Detlev von Larcher Dr. Christine Lucyga Dieter Maaß (Herne) Ingrid Matthäus-Maier Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop) Günter Oesinghaus Walter Rempe Renate Rennebach Dieter Schloten Ursula Schmidt (Aachen) Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Dr. Jürgen Schmude Erika Simm Johannes Singer Ludwig Stiegler Dr. Peter Struck Dr. Hans-Jochen Vogel Gunter Weißgerber Lydia Westrich Dr. Norbert Wieczorek Peter Zumkley

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