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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Mögliche Interessenkollisionen durch Aufsichtsrats- und Vorstandstätigkeiten von Vorstandsmitgliedern der Treuhandanstalt in der Privatwirtschaft (G-SIG: 12010345)

Bestätigung der aktuellen oder ehemaligen Aufsichtsrats- bzw. Vorstandstätigkeit der Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, bei der PreußenElektra AG, von Vorstandsmitglied Dr. Hans Krämer bei der STEAG AG (beide VEBA-Konzern-Unternehmen) und von Verwaltungsratsmitglied Klaus Piltz bei der VEBA AG, Gefahr einer Interessenkollision zwischen den Kommunen und den Konzernen auf dem Gebiet der Elektrizitätsversorgung in den neuen Bundesländern; Gefahr des Erwerbs von "interessanten" Teilen der durch die Treuhandanstalt verwalteten Betriebe durch die westdeutsche Wirtschaft zu besonders günstigen Bedingungen, Vereinbarkeit zwischen der Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt und dem volkswirtschaftlich gebotenen Allgemeinwohlprinzip einer möglichen Sanierung von Unternehmensteilen; Höhe der Gehälter, Tantiemen und Aufwandsentschädigungen der Präsidentin, Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder der Treuhandanstalt

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.08.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/97416.07.91

Mögliche Interessenkollisionen durch Aufsichtsrats- und Vorstandstätigkeiten von Vorstandsmitgliedern der Treuhandanstalt in der Privatwirtschaft mit öffentlichen Interessen

der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Mögliche Interessenkollisionen durch Aufsichtsrats- und Vorstandstätigkeiten von Vorstandsmitgliedern der Treuhandanstalt in der Privatwirtschaft mit öffentlichen Interessen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Kann die Bundesregierung die aktuelle oder ehemalige Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, bei der zum VEBA-Konzern gehörenden PreußenElektra AG bestätigen?

2

Kann die Bundesregierung die aktuelle oder ehemalige Vorstandstätigkeit des Vorstandsmitgliedes der Treuhandanstalt, Dr. Hans Krämer, bei der STEAG AG Essen, an deren Muttergesellschaft Ruhrkohle AG die VEBA AG erhebliche Anteile besitzt, bestätigen?

3

Kann die Bundesregierung die aktuelle oder ehemalige Vorstandstätigkeit des Mitgliedes des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt, Klaus Piltz, bei der VEBA AG bestätigen?

4

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung nicht die erhebliche Gefahr einer Interessenkollision zwischen den Interessen der Kommunen und den Konzerninteressen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der PreußenElektra, VEBA und STEAG, die im Vorstand oder Verwaltungsrat der Treuhandanstalt tätig sind, da nach dem erklärten Willen der PreußenElektra und deren Muttergesellschaft VEBA die Elektrizitätsversorgung in weiten Teilen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik direkt oder indirekt durch den Konzern übernommen werden soll, insbesondere größere Kommunen aber mit Verweis auf das Kommunalvermögensgesetz auf eine Rückgabe oder Übernahme der Elektrizitätsversorgung und der entsprechenden Infrastruktur an die Gemeinden bestehen?

5

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß in dem obengenannten Fall oder ähnlichen Fällen Konzerninteressen unabsichtlich ein höherer Stellenwert bei der Übereignung von durch die Treuhandanstalt verwalteten Betrieben eingeräumt wird als den Interessen der Kommunen und Länder?

6

Welche Kontrollmechanismen hat die Bundesregierung vorgesehen, um den eventuellen Mißbrauch ihrer Position durch leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Treuhandanstalt auszuschließen?

7

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die aktuelle Ausübung von Vorstands-, Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten in der Wirtschaft durch Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder der Treuhandanstalt nicht die Gefahr, daß „Alte Seilschaften" der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland — bekanntlich üben führende Wirtschaftsmanager/ Wirtschaftsmanagerinnen mehrere Mandate im Regelfall in verschiedenen Unternehmen gleichzeitig aus — die für Kapitalverwertungsinteressen interessanten Teile der durch die Treuhandanstalt verwalteten Betriebe zu Schleuderpreisen erstehen, während die Verluste der weniger lukrativen von der Allgemeinheit aufgebracht werden müssen?

8

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die herrschende Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt vom volkswirtschaftlich gebotenen Allgemeinwohlprinzip zuwiderläuft, da die durchaus mögliche Sanierung von Teilen der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen aus betriebswirtschaftlichen und Konkurrenzgründen unterbleibt, obwohl dies volkswirtschaftlich sinnvoll wäre?

9

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die herrschende Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt dem volkswirtschaftlich gebotenen Allgemeinwohlprinzip zuwiderläuft, da durch Unterlassung der Sanierung von Teilen der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen eine gigantische Kapital- und Wertevernichtung öffentlichen Eigentums stattfindet?

10

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die herrschende Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt als asozial bezeichnet werden kann, da die Politik des Vorstandes der Treuhandanstalt an den Kapitalverwertungsinteressen einer Minderheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland orientiert ist und für die Mehrheit der Bevölkerung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Nachteile in Form von Arbeitslosigkeit und Armut mit sich bringt?

11

Wie hoch sind die Gehälter oder Tantiemen sowie die Aufwandsentschädigungen der Präsidentin sowie der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt im einzelnen?

Bonn, den 18. Juli 1991

Jutta Braband Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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