Schaffung einer der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Besteuerung Überblick über bereits erfolgte und noch anstehende Gesetzesänderungen
der Abgeordneten Joachim Poß, Arne Börnsen (Ritterhude), Elke Ebert, Ludwig Eich, Michael Habermann, Manfred Hampel, Gunter Huonker, Detlev von Larcher, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Günter Oesinghaus, Otto Reschke, Dr. Rudolf Schöfberger, Gunter Weißgerber, Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Peter Struck, Dr. Hans-Jochen Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren mehrfach steuerliche Vorschriften für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt. Aus jüngster Zeit sind insbesondere die Entscheidungen zum Familienlastenausgleich und zur Besteuerung der Zinseinkünfte hervorzuheben. Diese Entscheidungen belegen, daß die Bundesregierung einerseits Bürgern wegen der zu geringen Leistungen für Kinder und der zu geringen steuerlichen Berücksichtigung des Existenzminimums Jahr für Jahr in beträchtlicher Höhe zuviel an Steuern abverlangt, andererseits aber nicht für eine gerechte und gleichmäßige Erhebung der gesetzlich festgelegten Steuern sorgt und damit insbesondere die Steuerhinterziehung von Besitzern hoher Kapitalvermögen in Kauf nimmt.
Die Reaktionen der Bundesregierung auf die Entscheidungen zum Familienlastenausgleich zeigen, daß die Bundesregierung sich — wenn es um eine Verbesserung der Situation der weitaus überwiegenden Mehrheit der Bürger geht — nur an der untersten Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen orientiert. Mit ihren Plänen, in diesem Punkt erst für die Zukunft verfassungskonforme gesetzliche Regelungen zu schaffen, will die Bundesregierung den bestehenden verfassungswidrigen Zustand solange wie möglich beibehalten und den Bürgern in der Zwischenzeit weiterhin ihre verfassungsmäßigen Rechte vorenthalten. Auf andere Entscheidungen des Verfassungsgerichts — z. B. der vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte — hat die Bundesregierung bislang überhaupt noch nicht reagiert. Schon ist absehbar, daß auch in weiteren Punkten, z. B. hinsichtlich der Steuerfreistellung des Existenzminimums von Erwachsenen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen korrigiert werden müssen. Dies hat offenbar die Bundesregierung bereits selbst erkannt und dafür gesorgt, daß bundeseinheitlich aus diesem Grund die Steuerbescheide nur noch vorläufig ergehen. Statt aber von sich aus eine Initiative zu einer Gesetzesänderung zur Herstellung einer verfassungskonformen Besteuerung zu ergreifen, wi ll die Bundesregierung auch insoweit erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Die zögerlichen Reaktionen der Bundesregierung deuten darauf hin, daß sie allgemein die Herstellung einer verfassungskonformen Besteuerung nicht mehr als ihre eigene, politisch gestaltende Aufgabe ansieht. Die Bundesregierung verlagert diese Aufgabe immer mehr auf das Bundesverfassungsgericht und wird in wesentlichen steuerlichen Bereichen nur noch in Erfüllung von Auflagen des Bundesverfassungsgerichts tätig.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
In welchen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht seit 1980 steuerliche Vorschriften für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und um welche Bestimmungen bzw. Regelungsinhalte handelte es sich dabei?
In welchen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus seit 1980 verfassungsrechtliche Bedenken gegen steuerliche Vorschriften erhoben und den Gesetzgeber zu Änderungen aufgefordert? Um welche Bestimmung bzw. Regelungsinhalte handelte es sich dabei, und in welchen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist gesetzt?
Was hat die Bundesregierung bislang in den einzelnen Punkten (Fragen 1 und 2) konkret unternommen, um den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen und die festgestellten verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen?
In welchen Punkten ist den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts bislang nicht oder nicht vollständig entsprochen worden und somit noch Handlungsbedarf gegeben?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung zu den vorstehend genannten Punkten Gesetzentwürfe vorzulegen, um die vom Bundesverfassungsgericht festgestellten verfassungsrechtlichen Mängel zu beseitigen?
Zu welchen steuerlichen Vorschriften sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, in welchen Verfahren hat die Bundesregierung bislang Stellung genommen, und was ist der wesentliche Inhalt der Stellungnahmen?
Welche Steuerausfälle würden rein rechnerisch hinsichtlich der einzelnen angefochtenen Vorschriften entstehen, wenn das Bundesverfassungsgericht der Auffassung der Kläger bzw. den Vorlagebeschlüssen der Finanzgerichte recht geben würde?
Hinsichtlich welcher derzeit bestehender steuerlicher Vorschriften hat die Bundesregierung selbst verfassungsrechtliche Bedenken, und in welchen dieser Punkte plant sie noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen?
Hinsichtlich welcher steuerlicher Vorschriften werden derzeit wegen möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken Steuerbescheide vorläufig erteilt bzw. Einspruchsverfahren gemäß § 363 AO ausgesetzt oder ruhen gelassen, und in welchen Fällen wird eine Aussetzung der Vollziehung gewährt? Welche Veranlagungszeiträume sind jeweils betroffen?
Wie hoch ist die Zahl der Steuerbescheide, die im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken vorläufig ergangen sind oder gegen die aus einem derartigen Grund Einspruch eingelegt wurde, und wie hoch ist für die einzelnen Jahre seit 1986 der Anteil der angefochtenen bzw. vorläufigen Steuerbescheide an der Gesamtzahl der Steuerbescheide?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das haushaltsmäßige Risiko aufgrund der erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel für die Vergangenheit und für die Zukunft ein, und inwieweit hat die Bundesregierung hierfür Vorsorge getroffen?
Welchen politischen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Herstellung einer verfassungskonformen Besteuerung?