Entwicklung der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Thüringen
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Wolfgang Gehrcke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im Laufe der letzten Jahre Schritt für Schritt eine Transformation der Bundeswehr eingeleitet, bei der sie unter anderem Strukturen für eine zivil-militärische Zusammenarbeit aufgebaut hat. Konkret bedeutet das, dass in den Bundesländern so genannte Landeskommandos eingerichtet sind, die als direkte Ansprechpartner für die Landesregierungen dienen sollen. Diese Landeskommandos werden durch Verbindungskommandos aus den Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützt, für die Reservistinnen und Reservisten herangezogen werden.
Diesen bundesweiten Aufbau von Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit begründet die Bundeswehr auf ihrer Homepage wie folgt: „Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder.“ (Quelle: www.bundeswehr.de)
In Thüringen befindet sich das Landeskommando in der Landeshauptstadt Erfurt. Die 23 vorgesehenen Verbindungskommandos in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes sollen jeweils mit 12 Reservistinnen und Reservisten besetzt sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Absprachen wurden zur Einrichtung des Landeskommandos Thüringen mit der Thüringer Landesregierung getroffen?
Haben Bundesländer – beispielsweise auf Beschluss des Landtages – die Möglichkeit, sich der Einrichtung eines Landeskommandos zu widersetzen?
Gibt es Bundesländer, die Bedenken zur Einsetzung von Landeskommandos geäußert haben? Wenn ja, um welche Bundesländer und um welche Bedenken handelt es sich dabei?
Wie war die Position der Thüringer Landesregierung zur Einrichtung des Landeskommandos in Erfurt?
Welche Aufgaben soll das Landeskommando in Erfurt planmäßig wahrnehmen, und mit welchen Aufgaben war es bisher hauptsächlich betraut?
Auf welche Weise hat das Landeskommando in Erfurt bisher mit der Thüringer Landesregierung zusammengearbeitet?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Landeskommando in Erfurt?
Welche Konflikte sind in der bisherigen Zusammenarbeit aufgetreten?
In welchen Fällen konnte das Landeskommando dem Anspruch gerecht werden ein „kompetenter Ansprechpartner“ für die Landesregierung zu sein?
Wo befinden sich jeweils die 23 für Thüringen geplanten Verbindungskommandos (bitte einzeln mit Kontakt auflisten)?
Mit wie vielen Reservistinnen und Reservisten sind die Verbindungskommandos bisher jeweils besetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Mit wie vielen Reservistinnen und Reservisten sollen die Verbindungskommandos besetzt werden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben haben die Verbindungskommandos im Allgemeinen?
Welche Aufgaben haben die Verbindungskommandos in Thüringen bisher schwerpunktmäßig wahrgenommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der Verbindungskommandos in Thüringen auch im Vergleich mit der Arbeit von Verbindungskommandos in anderen Bundesländern?
Welche Konflikte oder Schwierigkeiten sind in Thüringen bei der Einrichtung des Landeskommandos aufgetreten?
Durch wen wurden die Reservistinnen und Reservisten für die Verbindungskommandos in Thüringen ausgewählt?
Welche Qualifikation und welche besondere Eignung musste hierzu nachgewiesen werden?
Gab es in Thüringen Widerspruch aus der Bevölkerung bzw. Konflikte bei der Einrichtung der Verbindungskommandos?
Auf welche Weise können Kreise bzw. kreisfreie Städte die Einrichtung von Verbindungskommandos ablehnen?
Wann, durch wen, und in welcher Form ist die Bevölkerung in Thüringen über die eingerichteten Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit informiert worden?
Wann, durch wen, und in welcher Form sind die Kreistage und Stadträte in Thüringen über die eingerichteten Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit informiert worden?
Hält die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zur zivil-militärischen Zusammenarbeit und die Transparenz bezüglich der Arbeit der Verbindungskommandos für ausreichend (bitte mit Begründung)?
Welche Anfragen auf Amtshilfe- und/oder Unterstützungsleistungen der Bundeswehr wurden bisher durch das Landeskommando in Thüringen bearbeitet?
Wer war Antragsteller?
Wann wurden die Anträge jeweils gestellt?
Wie wurde entschieden?
Bei welchen Anfragen steht eine Entscheidung bisher noch aus?
Welche Übungen haben bisher organisiert über die eingerichteten Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Thüringen stattgefunden?
Wann haben diese Übungen stattgefunden?
Welche zivilen Partner waren beteiligt?
Welche Ereignisse wurden bei den Übungen nachgestellt bzw. trainiert?