[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9904
16. Wahlperiode 03. 07. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Wolfgang Gehrcke,
Dr. Lukrezia Jochimsen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9581 –
Entwicklung der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Thüringen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Laufe der letzten Jahre Schritt für Schritt eine
Transformation der Bundeswehr eingeleitet, bei der sie unter anderem
Strukturen für eine zivil-militärische Zusammenarbeit aufgebaut hat. Konkret bedeutet
das, dass in den Bundesländern so genannte Landeskommandos eingerichtet
sind, die als direkte Ansprechpartner für die Landesregierungen dienen sollen.
Diese Landeskommandos werden durch Verbindungskommandos aus den
Landkreisen und kreisfreien Städten unterstützt, für die Reservistinnen und
Reservisten herangezogen werden.
Diesen bundesweiten Aufbau von Strukturen der zivil-militärischen
Zusammenarbeit begründet die Bundeswehr auf ihrer Homepage wie folgt:
„Angesichts der wachsenden Bedrohung des deutschen Hoheitsgebietes durch
terroristische Angriffe gewinnt der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur an
Bedeutung. Er stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der
Aufgabenwahrnehmung im Inland und damit an ihr Zusammenwirken mit den
für die innere Sicherheit zuständigen Stellen des Bundes und der Länder.“
(Quelle:
www.bundeswehr.de)
In Thüringen befindet sich das Landeskommando in der Landeshauptstadt
Erfurt. Die 23 vorgesehenen Verbindungskommandos in den Landkreisen und
kreisfreien Städten des Bundeslandes sollen jeweils mit 12 Reservistinnen und
Reservisten besetzt sein.
1. Welche Absprachen wurden zur Einrichtung des Landeskommandos
Thüringen mit der Thüringer Landesregierung getroffen?
Der Stab des Verteidigungsbezirkskommandos 71 (VBK 71) wurde zum 1.
Januar 2007 in Landeskommando Thüringen (LKdo TH) umbenannt und
gleichzeitig umgegliedert. Die Landesregierung wurde von dieser Maßnahme in
Kenntnis gesetzt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 2. Juli 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9904 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. a) Haben Bundesländer – beispielsweise auf Beschluss des Landtages – die
Möglichkeit, sich der Einrichtung eines Landeskommandos zu
widersetzen?
Nein. Der Artikel 86 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) sieht (u. a.) im Fall der
bundeseigenen Verwaltung vor, dass die Bundesregierung – soweit ein Gesetz nichts
anderes bestimmt – die Einrichtung der Behörden regelt. Dies umfasst die
gesamte Behördenorganisation unterhalb der Ministerialebene.
In Artikel 65 Satz 1und 2 GG heißt es:
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die
Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“
Artikel 65 Satz 2 GG legt damit die sog. Ressortkompetenz der Bundesminister
fest. Diese enthält neben der Personal- und Finanzhoheit vor allem auch die
Organisationshoheit des einzelnen Bundesministers innerhalb seines
Geschäftsbereichs.
Die Zusammenschau dieser grundgesetzlichen Regelungen ergibt, dass der
Bundesminister der Verteidigung Organisationsentscheidungen für seinen
Geschäftsbereich selbst treffen kann (bzw. durch die zuständigen Stellen seines
Hauses treffen lässt), soweit keine vorrangige Regelung durch die
Bundesregierung getroffen wurde bzw. ein Gesetz ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Dem Bundesminister der Verteidigung steht angesichts dessen bei Ausübung
seiner Organisationsgewalt auch bei der Einrichtung der Landeskommandos
grundsätzlich ein weites Ermessen zu.
b) Gibt es Bundesländer, die Bedenken zur Einsetzung von
Landeskommandos geäußert haben?
Wenn ja, um welche Bundesländer und um welche Bedenken handelt es
sich dabei?
Bedenken von einzelnen Bundesländern zur Einsetzung von Landeskommandos
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie war die Position der Thüringer Landesregierung zur Einrichtung
des Landeskommandos in Erfurt?
Die Planungen zur Einsetzung von Landeskommandos waren der Thüringer
Landesregierung bekannt; aus der bisher sehr konstruktiven Zusammenarbeit ist
zu schließen, dass Aufgaben, Ziele und Strukturen der zivil-militärischen
Zusammenarbeit (ZMZ) Akzeptanz finden.
3. Welche Aufgaben soll das Landeskommando in Erfurt planmäßig
wahrnehmen, und mit welchen Aufgaben war es bisher hauptsächlich betraut?
Das LKdo TH ist die territoriale Kommandobehörde im Freistaat Thüringen und
damit Bestandteil der territorialen Führungsorganisation der Bundeswehr. Seine
Hauptaufgaben sind:
● Beraten von zivilen Behörden in allgemeinmilitärischen Belangen zur
Unterstützung des Katastrophenschutzes im Grundbetrieb und im Fall der
Hilfeleistung,
● Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von Unterstützungsersuchen
der zivilen Seite,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9904● Vorbereitung der Aufnahme von Kräften der Bundeswehr und die
Einsatzkoordination mit den zivilen Katastrophenschutzstäben,
● Führung der nichtaktiven Bezirks-/Kreisverbindungskommandos (BVK/
KVK).
Das LKdo TH war eine neu aufzustellende Dienststelle. Insoweit entfällt eine
Erläuterung bisheriger Aufgaben.
4. Auf welche Weise hat das Landeskommando in Erfurt bisher mit der
Thüringer Landesregierung zusammengearbeitet?
Das LKdo TH arbeitet mit der Landesregierung zusammen. Im Wesentlichen ist
die Zusammenarbeit unter anderem geprägt von:
● Regelmäßigem Informationsaustausch zwischen dem Thüringer
Innenministerium und dem LKdo TH im Rahmen der Katastrophenvorsorge im Freistaat
Thüringen,
● Teilnahme an Besprechungen zur Koordination der zivil-militärischen
Zusammenarbeit im Rahmen der Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und
besonders schweren Unglücksfällen,
● Beteiligung des LKdo TH und der jeweiligen BVK/KVK an
Übungsvorhaben des Landes Thüringen sowie der kommunalen Verwaltungen im Rahmen
des Katastrophenschutzes.
5. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit
zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Landeskommando in
Erfurt?
Aus Sicht der Bundesregierung verläuft die Zusammenarbeit LKdo TH mit der
Landesregierung gut.
b) Welche Konflikte sind in der bisherigen Zusammenarbeit aufgetreten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine Konflikte in der bisherigen
Zusammenarbeit aufgetreten.
c) In welchen Fällen konnte das Landeskommando dem Anspruch gerecht
werden ein „kompetenter Ansprechpartner“ für die Landesregierung zu
sein?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wo befinden sich jeweils die 23 für Thüringen geplanten
Verbindungskommandos (bitte einzeln mit Kontakt auflisten)?
Als Teileinheiten des LKdo TH sind entsprechend der föderalen Strukturen in
Thüringen ein Bezirks- und 23 Kreisverbindungskommandos aufgestellt
worden. Diese sind nicht in einer militärischen Liegenschaft untergebracht,
sondern treten im Einsatzfall zum jeweiligen Krisen-/Verwaltungsstab dazu. Sie
sind daher erreichbar über die jeweilige Verwaltungsbehörde (siehe
nachfolgende Anlage).
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cksach
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1
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Anlage: Ansprechstellen und personelle Besetzung der BVK/KVK in Thüringen
Landrat
Nr. Plz.
Personelle Stärke des
BVK/KVK Soll: 12
D-07607
2 D-07646
24 D-07318
12 D-07407
99510
99432 8 Reservisten
D-07743
D-07545 11 Reservisten
7 Reservisten
9 Reservisten
66
28
1
15
14
10 Reservisten
6 Reservisten
6 Reservisten
6 Reservisten
96515
5 Reservisten
D-07907 1 Reservisten
11 D-07973
4
5 ReservistenD-046009
7 Reservisten
4 99423
99310KVK / BVK Gebiet Ort
Oberbürgermeister
Straße
Präsident
Peter Stephan
Sieghardt
Rydzewski
Martina
Schweinsburg
Dr.
Kaufhold
Eisenberg Andreas Im Schloß
Stadtroda Heller Schloß
Frank
Raßner
Saalfeld Marion Schloß
Rudolstadt Philipp SchwarzburgerChausee
Christine
Zitzmann
Hans - Helmut
Münchberg
Dr. Norbert
Vornehm
Albrecht
Schröter
Stefan
Wolf
Markt
Bahnhofstraße
Bahnhofstraße
Am Anger
Kornmarkt
Dr. Rathenau Platz
Weimar
Sonneberg
Apolda
Gera
Jena
Oschitzer Straße
Weimar
Altenburg
Greiz
Arnstadt
721
723
700
701
711
714
717
720
704
706
709
710 Schleiz
Saale - Holzland
Kreis
Saale - Orla
Kreis
Weimarer Land
Gera
Jena
Weimar
Saalfeld
Rudolstadt
Sonneberg
Thüringen
Altenburger Land
Greiz
Ilm - Kreis
Weimarerplatz
Ritterstraße
Lindenaustraße
D
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5
–
D
ru
cksach
e 16/9904
KVK / BVK Gebiet Ort
Landrat
Oberbürgermeister
Straße Nr. PLZ
Personelle Stärke des
BVK/KVK Soll: 12
99804 6 Reservisten
98527 5 Reservisten
36433 7 Reservisten
99984 9 Reservisten
99610 8 Reservisten
99974 6 Reservisten
99734 7 Reservisten
98617 7 Reservisten
98646 6 Reservisten
99706 6 Reservisten
37308 7 Reservisten
99867 8 ReservistenLandrat
Dr. Werner Henning
Oberbürgermeister
Konrad Giesmann
Landrat
Thomas Müller
Landrat
Peter Hengstermann
Landrat
Joachim Claus
Landrat
Ralf Luther
Landrat
Rüdiger Dohndorf
Landrat
Harald Zanker
Landrat
Reinhard Krebs
Oberbürgermeister
Andreas Bausewein
Oberbürgermeister
Matthias Docht
Oberbürgermeister
Dr. Jens Triebel
2
722 Suhl Suhl Marktplatz 1
719 Eisenach Eisenach Am Markt
11
718 Erfurt Erfurt Am Fischmarkt 1
716 Wartburgkreis Bad Salzungen Andreasstrasse
9
715 Unstrut-Hainichkreis Mühlhausen Lindenbühl 28/29
713 Sömmerda Sömmerda Bahnhofstraße
3
712 Schmalkalden-Meiningen Meiningen Jerusalemerstraße 13
708 Nordhausen Nordhausen Behringstraße
18
707 Kyffhäuserkreis Sondershausen Markt 8
705 Hildburghausen Hildburghausen Wiesenstraße
20
703 Gotha Gotha 18. März Straße 50
702 Eichsfelderkreis Heiligenstadt Agidienplatz
Drucksache 16/9904 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode7. a) Mit wie vielen Reservistinnen und Reservisten sind die
Verbindungskommandos bisher jeweils besetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die personelle Besetzung der Verbindungskommandos der Ebene Bezirk und
Kreis ist in der Beilage dargestellt.
b) Mit wie vielen Reservistinnen und Reservisten sollen die
Verbindungskommandos besetzt werden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Verbindungskommandos der Ebene Bezirk und Kreis sind gleichermaßen
mit insgesamt 12 Reservistinnen und Reservisten besetzt.
● Drei Stabsoffizierdienstposten (Oberstleutnant/Major), drei
Offizierdienstposten (Hauptmann) sowie drei Dienstposten (DP) für Unteroffiziere mit
Portepee (ein DP Oberstabsfeldwebel, zwei DP (Stabsfeldwebel/Feldwebel),
ein Beauftragter Sanitätsstabsoffizier für die zivil-militärische
Zusammenarbeit Gesundheitswesen (BeaSanStOffzZMZGesWes) und ein
Sanitätsfeldwebel und dem Beauftragten für die zivil-militärische Zusammenarbeit
(BeaBwZMZ) als Führer des Verbindungskommandos. Der Dienstposten
BeaBwZMZ eines Bezirksverbindungskommandos wird durch einen
Stabsoffizier im Dienstgrad Oberst der Reserve, der des
Kreisverbindungskommandos durch einen Stabsoffizier im Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve
wahrgenommen.
Die Dienstposten werden ausschließlich mit Reservistinnen und Reservisten
besetzt.
8. a) Welche Aufgaben haben die Verbindungskommandos im Allgemeinen?
Die Verbindungskommandos nehmen im Fall der Hilfeleistung folgende
Aufgaben wahr:
● Beraten der zivile Katastrophenschutzstäbe über Möglichkeiten und Grenzen
der Unterstützung durch die Bundeswehr,
● Übertragen der zivilen Schadenslagen in ein militärisches Lagebild,
● Aufnahme der zivilen Unterstützungsforderungen und Meldung an das
Landeskommando,
● Führen des Lagebildes der eingesetzten Bundeswehrkräfte,
● Teilnahme an den Sitzungen des Katastrophenschutzstabes zur aktuellen
Lage und zu den operativen Folgeplanungen, Absichten und Schwerpunkten
der Gefahrenabwehr,
● Melden des Lagebildes und der operativen Folgeplanungen, Absichten und
Schwerpunkte des leitenden zivilen Katastrophenstabes an das
Landeskommando,
● Melden erforderlicher Verlegungen von eingesetzten Bundeswehrkräften
sowie Bedarf an zusätzlichen Kräften an das Landeskommando,
● Informieren des Krisenstabes Landeskommando über die Lage der
Bundeswehrkräfte,
● Halten der Verbindung zu den eingesetzten Truppenteilen,
● Unterstützen organisatorischer Maßnahmen zur Unterbringung und
Verpflegung von herangeführten Bundeswehrkräften.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9904b) Welche Aufgaben haben die Verbindungskommandos in Thüringen
bisher schwerpunktmäßig wahrgenommen?
Die Verbindungskommandos haben bisher vornehmlich folgende Aufgaben
wahrgenommen:
● Herstellen und Halten der Verbindung zu den Landkreisen und Kreisfreien
Städten in deren Verantwortungsbereich,
● Beratung ziviler Katastrophenschutzbehörden und -einrichtungen,
● Mitwirken bei der Erarbeitung von Katastrophenschutzplänen bezüglich
möglicher Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr,
● Teilnahme an Weiterbildungen und Rahmenübungen der zivilen Behörden,
● Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben als Ansprechpartner der
Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit der
Verbindungskommandos in Thüringen auch im Vergleich mit der Arbeit von
Verbindungskommandos in anderen Bundesländern?
Das Engagement der Angehörigen der Reserve im Freistaat Thüringen fügt sich
in ein durchweg positives Gesamtbild einer engagierten Mitarbeit der
Reservistinnen und Reservisten in allen BVK/KVK der Wehrbereiche I bis IV ein.
10. Welche Konflikte oder Schwierigkeiten sind in Thüringen bei der
Einrichtung des Landeskommandos aufgetreten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine Konflikte oder Schwierigkeiten
bei der Einrichtung des Landeskommandos aufgetreten.
11. a) Durch wen wurden die Reservistinnen und Reservisten für die
Verbindungskommandos in Thüringen ausgewählt?
Die Personalauswahl im Bereich der Offiziersstellen für die Verwendungen
in den Verbindungskommandos erfolgt durch das Personalamt der Bundeswehr
in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienststellen.
b) Welche Qualifikation und welche besondere Eignung musste hierzu
nachgewiesen werden?
Grundlage für die Personalbesetzung sind die allgemeinen Grundsätze der
Personalführung. Ausschlaggebend sind Eignung, Leistung und Befähigung der
Reservistin oder des Reservisten.
12. a) Gab es in Thüringen Widerspruch aus der Bevölkerung bzw. Konflikte
bei der Einrichtung der Verbindungskommandos?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Auf welche Weise können Kreise bzw. kreisfreie Städte die
Einrichtung von Verbindungskommandos ablehnen?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
Drucksache 16/9904 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. a) Wann, durch wen, und in welcher Form ist die Bevölkerung in
Thüringen über die eingerichteten Strukturen der zivil-militärischen
Zusammenarbeit informiert worden?
Durch Medien und Presseberichterstattung anlässlich der Indienststellung des
LKdo TH am 1. Juni 2007 wurde die Bevölkerung Thüringens über die
eingerichteten Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit informiert.
Darüber hinaus werden auch weiterhin die gemeinsamen Aktivitäten genutzt, durch
die anwesenden Repräsentanten der Politik und des öffentlichen Lebens die
Bevölkerung über die zivil-militärische Zusammenarbeit aktuell zu informieren.
Zum Gesamtansatz der Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Antwort zu Frage 13c
verwiesen.
b) Wann, durch wen, und in welcher Form sind die Kreistage und
Stadträte in Thüringen über die eingerichteten Strukturen der zivil-
militärischen Zusammenarbeit informiert worden?
Eine Unterrichtung der Kreistage und Stadträte in Thüringen erfolgte mittels
eines Informationsbriefes des Thüringer Innenministers an alle Landräte und
Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte sowie das Thüringische
Landesverwaltungsamt, den Thüringer Städte- und Gemeindebund und den Thüringer
Landkreistag vom 25. April 2006. Darüber hinaus hat der Befehlshaber im
Wehrbereich III alle Innenminister persönlich über die bevorstehenden
Veränderungen informiert. Weiterhin wurden im Vorfeld der Aufstellung der BVK/KVK
in Thüringen die Erfahrungen der Modellerprobung in den Bundesländern
Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz
umfänglich kommuniziert.
c) Hält die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zur zivil-
militärischen Zusammenarbeit und die Transparenz bezüglich der Arbeit der
Verbindungskommandos für ausreichend (bitte mit Begründung)?
Ja. Dem Ansatz einer „vernetzten Sicherheit“ folgend wurde seit Beginn der
Erprobung der neuen territorialen Strukturen im Jahre 2005 umfassend die
Absicht der Bundesregierung zur Neuordnung der zivil-militärischen
Zusammenarbeit in der Bundesrepublik Deutschland ebenenübergreifend kommuniziert. In
diesem Zusammenhang wird auf das „Weißbuch 2006“ (S. 136), das zentrale
Internetportal „zivil-militärische Zusammenarbeit“ unter
www.streitkraefte-
basis.de sowie auf viele Einzelveranstaltungen und Fachgesprächskreise wie
beispielsweise das „Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit“ als überfraktionelle
Initiative der Berichterstatter für Bevölkerungsschutz und Öffentliche Sicherheit
im Innenausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die Medien haben den Aufbau des neuen territorialen Netzwerkes insbesondere
anlässlich der Indienststellung der Landeskommandos im 1. Halbjahr 2007, aber
im Anschluss auch auf regionaler Ebene begleitet. Ein Jahr nach der
grundlegenden Neuordnung der territorialen Strukturen wurde in einer gemeinsamen
Veranstaltung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Ministers des
Innern des Landes Brandenburg am 21. Mai 2008 das in den Neuen
Bundesländern Erreichte gemeinsam bilanziert. Im Mittelpunkt stand neben
Sachinformationen vor allem der Gedankenaustausch, wie die gemeinsame Basis für diese
wichtige Aufgabe weiter gefestigt und ausgebaut werden kann, in deren
Zentrum nicht zuletzt freiwillig engagierte Reservistinnen und Reservisten stehen.
Vorrangiges Ziel der Veranstaltung war es, erneut und gezielt in den Neuen
Bundesländern für die Wahrnehmung und Unterstützung des Dienstes in der
zivilmilitärischen Zusammenarbeit im Inland zu werben und damit weiteres
Reservepotenzial zu mobilisieren.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/990414. a) Welche Anfragen auf Amtshilfe- und/oder Unterstützungsleistungen
der Bundeswehr wurden bisher durch das Landeskommando in
Thüringen bearbeitet?
Keine
b) Wer war Antragsteller?
c) Wann wurden die Anträge jeweils gestellt?
d) Wie wurde entschieden?
e) Bei welchen Anfragen steht eine Entscheidung bisher noch aus?
Auf die Antwort zu Frage 14a wird verwiesen.
15. a) Welche Übungen haben bisher organisiert über die eingerichteten
Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit in Thüringen
stattgefunden?
b) Wann haben diese Übungen stattgefunden?
● Stabsübung 2007 des LKdo TH „Schneekatastrophe 2007“ (Oktober 2007),
● Länderübergreifendes Krisenmanagement Übung „LÜKEX 2007“
(November 2007).
c) Welche zivilen Partner waren beteiligt?
● Stabsübung 2007: Vertreter des Thüringer Innenministeriums, des
Landesverwaltungsamtes und der Stadtverwaltung Suhl,
● LÜKEX 2007: Alle für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz
zuständigen Landesbehörden im Freistaat Thüringen, Hilfsorganisationen im
Freistaat unter Federführung des Thüringer Innenministeriums.
d) Welche Ereignisse wurden bei den Übungen nachgestellt bzw.
trainiert?
● Stabsübung 2007: Schneekatastrophe im Süden Thüringens,
● LÜKEX 2007: Pandemie (Grippewelle).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]