EU-Lateinamerika-Gipfel in Lima und Lateinamerika-Reise der Bundeskanzlerin
der Abgeordneten Heike Hänsel, Monika Knoche, Sevim Dağdelen, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, besuchte auf ihrer Reise durch Lateinamerika vom 13. bis 20. Mai 2008 mit Ausnahme Brasiliens ausschließlich solche Länder, die sich nicht oder nur zaghaft an den neuen regionalen Integrationsprozessen, die sich gegenwärtig z. B. im Rahmen der Bolivarianischen Alternative (ALBA) vollziehen, beteiligen und in denen konservative Regierungen dem sozialen und dem demokratischen Aufbruch noch standhalten, der in vielen Ländern bereits zu einer Umwälzung der politischen Kräfteverhältnisse und zur Wahl linker Regierungen geführt hat. Insbesondere die dritte Etappe der Reise, Kolumbien, ist in Lateinamerika weitgehend diplomatisch isoliert. Die Kanzlerin lobte dennoch öffentlich die Arbeit der kolumbianischen Regierung. Von einer kritischen Erörterung der Menschenrechtssituation in Kolumbien im Rahmen des Besuchs wurde in den Medien indes nicht berichtet.
Im Rahmen ihrer Lateinamerika-Reise unterzeichnete die Bundeskanzlerin am 14. Mai 2008 in Brasilia ein „Abkommen über Zusammenarbeit im Energiesektor mit Schwerpunkt auf erneuerbare Energie“ zwischen Deutschland und Brasilien. Inhalt des Abkommens ist auch die deutsche Unterstützung bei der Fertigstellung eines Atomkraftwerks.
Am 15. und 16. Mai 2008 nahm die Bundeskanzlerin in der peruanischen Hauptstadt Lima am fünften EU-Lateinamerika-Gipfel teil. Dort berieten 60 Delegationen der EU-Mitgliedstaaten und aus Lateinamerika und der Karibik über Fragen der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Bereits Ende 2007 hatte die Europäische Union (EU) mit den Staaten des Cariforum (Karibische Regionalgruppe innerhalb der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten – AKP-Staaten) ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen, dass nicht nur eine deutliche und weitgehend reziproke Zollsenkung für Güterimporte zum Inhalt hatte, sondern auch Liberalisierung und Deregulierung in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auf dem EU- Lateinamerika-Gipfel konnten die Mitgliedstaaten der EU den von ihnen erhofften Durchbruch bei den Assoziierungsverhandlungen mit weiteren Staatengruppen Lateinamerikas nicht erzielen. Namentlich die Verhandlungen mit der Andengemeinschaft kamen nicht im Sinne der EU voran, weil sich zwei der vier Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft den Verhandlungszielen der EU entgegenstellten und eigene Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung des Abkommens formulierten. Als Reaktion darauf will die EU fortan separate bilaterale Verhandlungen mit Einzelstaaten führen.
Anlässlich des Gipfels trafen sich soziale Bewegungen aus Lateinamerika und Europa vom 13. bis 17. Mai 2008 in Lima zu einem Alternativengipfel unter dem Motto „Enlazando Alternativas“, um ihren Protest gegen neoliberale Wirtschafts- und Handelspolitik, gegen die Macht globaler Konzerne und gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu artikulieren und Alternativen zu formulieren. Die Vorbereitung des Alternativengipfels wurde seitens der peruanischen Behörden massiv behindert und in die Nähe von terroristischen Aktivitäten gerückt. Dennoch fand er schließlich unter der Beteiligung von Zehntausenden statt und erzielte eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit.
Auf dem Alternativengipfel wurde ein „Tribunal der Völker“ über europäische Konzerne abgehalten, die beschuldigt werden, in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Lateinamerika gegen Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards zu verstoßen. Unter den angeklagten Konzernen befanden sich auch deutsche Unternehmen. Bohringer Ingelheim wurde vorgeworfen, in Brasilien gegen ethische Forschungsgrundsätze verstoßen, Thyssen Krupp, in Brasilien im Zusammenhang mit dem Bau eines Stahlwerks und eines Hafenterminals traditionelle Fischgründe kontaminiert, und Bayer, in Peru ein hoch giftiges Pestizid vermarktet zu haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
In welcher Weise hat sich die Bundesregierung gegenüber der peruanischen Regierung dafür eingesetzt, dass der Alternativengipfel „Enlazando Alternativas“ ungestört vorbereitet und durchgeführt werden kann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Ergebnissen des Alternativengipfels, beispielsweise von dem dort abgehaltenen „Tribunal der Völker“ gegen die in Lateinamerika tätigen europäischen Konzerne?
In welcher Weise will die Bundesregierung den auf dem „Tribunal der Völker“ erhobenen Vorwürfen gegen deutsche Unternehmen nachgehen?
In welchem Umfang werden oder wurden die auf dem „Tribunal der Völker“ angeklagten deutschen Konzerne Bohringer Ingelheim, Thyssen Krupp und Bayer in ihrer Investitionstätigkeit in Lateinamerika durch öffentliche Kredite, anderer öffentliche Förderung und/oder Investitionsschutzabkommen begünstigt?
Welche Möglichkeiten eines Monitorings der Einhaltung von Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards hat die Bundesregierung gegenüber deutschen Unternehmen in Lateinamerika bzw. wendet sie an?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des EU-Lateinamerika- Gipfels hinsichtlich des Verlaufs der Assoziierungsverhandlungen der EU mit den unterschiedlichen lateinamerikanischen Staatengruppen (Andengemeinschaft, Zentralamerika, Mercosur)? An welchen Punkten konnte Übereinkunft erzielt werden, und welche Punkte blieben strittig (für jede Staatengruppe)?
Welche konkreten Vereinbarungen über den Fortgang der Verhandlungen wurden jeweils getroffen (für jede Staatengruppe)?
Wie wird die Einbeziehung von Parlamenten, Gewerkschaften, sozialen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen in Europa und in den lateinamerikanischen Partnerstaaten in den weiteren Verhandlungsverlauf abgesichert?
Welche Meinungsverschiedenheiten bestehen zwischen den Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der Frage, ob künftig weiterhin mit der gesamten Andengemeinschaft oder mit einzelnen Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft verhandelt werden soll? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung diesbezüglich ein?
Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung gegebenenfalls darin, die Verhandlungen künftig mit einzelnen Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft und nicht mehr mit der Andengemeinschaft als ganze zu führen?
Wie ist nach Meinung der Bundesregierung die Absicht der EU, die Assoziierungsverhandlungen künftig bilateral mit den einzelnen Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft zu führen, mit dem Auftrag aus dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über politischen Dialog und Zusammenarbeit, die regionale Integration innerhalb der Andengemeinschaft zu vertiefen, zu vereinbaren?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kritik des guayanischen Präsidenten Bharrat Jagdeo, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU sei von den Staaten des Cariforum unter hohem politischem Druck und ohne Möglichkeit einer tiefer gehenden Prüfung unterzeichnet worden?
Wie stellt sich die Bundesregierung zur Kritik des guayanischen Präsidenten am Verhandlungsverlauf zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Cariforum und welche Konsequenzen für den Verlauf weiterer Verhandlungen mit anderen AKP-Regionalgruppen sollte die EU-Kommission nach Ansicht der Bundesregierung aus dieser Unzufriedenheit ziehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung zur Kritik von Parlamentariern und Vertretern von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft in den Ländern des Cariforum, die weitreichende negative Konsequenzen des Abkommens für die eigenständige ökonomische Entwicklung der karibischen Staaten befürchten?
Welche Mechanismen wollen EU und Cariforum etablieren, um eine fortlaufende Evaluierung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens in der EU und in der Karibik zu gewährleisten, und wie ist dabei die Beteiligung von Parlamenten, Gewerkschaften, sozialen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen geregelt?
Welche politischen Erwägungen haben die Bundeskanzlerin bei der Auswahl Brasiliens, Perus, Kolumbiens und Mexikos als Ziele ihrer Lateinamerikareise geleitet?
In welcher Weise waren die regionalen Integrationsprozesse, die sich im Rahmen von ALBA und Unasur (Südamerikanische Union) vollziehen, Thema der Reise der Kanzlerin?
Welche Potenziale erkennt die Bundesregierung in den regionalen Integrationsprojekten ALBA, Unasur und Petrosur, zur Armutsbekämpfung in Lateinamerika beizutragen?
Wie bewertet sie die im Rahmen von ALBA und Petrosur bislang erzielten Effekte in der Armutsbekämpfung?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die im Rahmen von ALBA durchgeführten Projekte gegenseitiger Hilfe, insbesondere die von kubanischen Ärztinnen und Ärzten durchgeführte und von Venezuela finanzierte „Operación Milagro“ zur Behandlung von Augenkrankheiten und das mit kubanischen Lehrmaterialien und mithilfe kubanischer Lehrerinnen und Lehrerinnen durchgeführte Alphabetisierungsprogramm „Yo si puedo“, von denen bereits Millionen von Menschen in Lateinamerika und Afrika profitiert haben, eine vorbildhafte und unterstützenswerte Leistung der Süd-Süd-Zusammenarbeit darstellen (bitte mit Begründung)?
Welche für die deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika nutzbaren Synergiepotenziale erkennt die Bundesregierung in der verstärkten Süd-Süd-Kooperation im Rahmen von ALBA, Petrosur und Unasur?
Auf welche Weise will die Bundesregierung diese verstärkte Süd-Süd-Kooperation in ihrer Lateinamerikapolitik aufgreifen und unterstützen?
In welcher Weise hat die Bundeskanzlerin die schwierige Menschenrechtslage in Kolumbien gegenüber dem kolumbianischen Präsidenten thematisiert?
In welcher Weise und mit welchen Inhalten wurden dabei die ungeahndeten Morde an Friedensaktivisten und Gewerkschaftern, die hohe Zahl extralegaler Hinrichtungen durch reguläre Streitkräfte, die Bedrohung der Friedensgemeinden durch Streitkräfte, Paramilitärs und Guerilla und die Verstrickung zahlreicher Parlamentarier der Regierungsmehrheit mit den rechten Paramilitärs angesprochen?
Mit welchen weiteren Gesprächspartnern konnte sich die Bundeskanzlerin in Kolumbien über die Menschenrechtslage in Kolumbien austauschen, und welche von der Position der kolumbianischen Regierung abweichenden Einschätzungen zur Entwicklung der Menschenrechtslage in Kolumbien wurden dabei vorgetragen?
Welche Festlegungen oder Abmachungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Kolumbien wurden während des Besuchs getroffen?
Durch welche Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und mittels welcher diplomatischen Bemühungen will die Bundesregierung zu einer politischen und friedlichen Lösung der gewalttätigen Konflikte in Kolumbien beitragen?
Wie stellt sich Bundesregierung zu den Befürchtungen von Umweltschützern, Kirchen und Gewerkschaftern, das deutsch-brasilianische Energieabkommen trage zur Beschleunigung der Produktion von Biotreibstoff und damit zu weiterer Zerstörung des Regenwaldes und anderer ökologisch sensibler Flächen bei und verschärfe die Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion?
Inwiefern trägt die Bundesregierung in ihrer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Brasilien der von Bauern- und Indigenenverbänden vorgetragenen Kritik Rechnung, die Ausweitung der Biospritproduktion gehe mit einer weiteren Landkonzentration, die die eingeforderte Agrarreform unterminiert, und mit Vertreibungen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen auf den Zuckerrohr- und Sojaplantagen einher?
Hält die Bundesregierung die sozial und ökologisch nachhaltige Produktion von Biomasse in Brasilien für zertifizierbar?
Welche konkreten sozialen, menschen- und arbeitsrechtlichen und ökologischen Standards wird die Bundesregierung an eine mögliche Ausweitung des Imports von Biokraftstoff aus Brasilien anlegen?
Wie könnte gegebenenfalls ein entsprechendes Zertifizierungsregime aussehen, welche Sanktionierungsmöglichkeiten müssten vorgesehen werden, und wie könnten entsprechende Kontrollen sichergestellt werden?
Welcher finanzielle und personelle Aufwand wäre in Deutschland und Brasilien nach Meinung der Bundesregierung für die Kontrolle der Nachhaltigkeitsstandards zu erbringen, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von dem dafür zu schaffenden institutionellen Rahmen?
Welche Vereinbarungen bezüglich der Finanzierung von Zertifizierung und Kontrolle wurden bereits getroffen bzw. werden vorbereitet?
Für welche konkreten Standards für die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Biospritproduktion für den europäischen Bedarf wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Aushandlung der europäischen Richtlinie für erneuerbare Energien einsetzen?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Unterstützung für Drittländer beim Aufbau von Atomreaktoren mit ihrem eigenen Ziel eines Ausstiegs aus der Atomenergienutzung?
Welche Gründe, die für das Festhalten der Bundesregierung am Ausstieg aus der Atomenergienutzung in Deutschland maßgeblich sind, müssen bezüglich der Atomenergienutzung in Brasilien keine Beachtung finden (bitte mit Begründung)?