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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Forderungen aus DDR-Rüstungsexporten (G-SIG: 12010473)

Anzahl der Forderungen aus DDR-Waffenexporten im November 1990 und zum Zeitpunkt der Anfrage, Besitzer der Rechtstitel, Schuldnerländer, u.a. ehemalige Mitglieder des Warschauer Pakts und Syrien, Bereitschaft des Iran zur Begleichung einer Forderung von 40 Mio DM, Verwendungsvorgaben der Bundesregierung für eingebrachte Forderungen, Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens "Ingenieur Technische Außenhandel"

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.12.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/150106.11.91

Forderungen aus DDR-Rüstungsexporten

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Forderungen aus DDR-Rüstungsexporten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Forderungen aus DDR-Waffenexporten bestanden im November 1990?

Wenn die Bundesregierung keine Kenntnis davon hat, warum nicht, und wie will sie Kenntnis davon bekommen?

2

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und wie viele Forderungen heute noch bestehen und wer die Rechtstitel gegenüber diesen Forderungen besitzt?

3

Welche Länder hatten beziehungsweise haben gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik noch Verbindlichkeiten, beziehungsweise wer hat im einzelnen die Rechtstitel gegenüber diesen Forderungen übernommen?

4

Welche dieser Länder gehörten dem Warschauer Vertrag an?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß der Iran sich bereit erklärt hat, eine Forderung in Höhe von 40 Millionen DM, die die Treuhand aus Waffenexportgeschäften der Deutschen Demokratischen Republik hatte und die an das Bundesministerium der Finanzen abgegeben wurde, zu zahlen?

6

Hat die Treuhand weitere Forderungen an das Bundesministerium der Finanzen abgegeben, und was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Realisierung zu tun?

7

Hat die Bundesregierung konkrete Verwendungsvorgaben für die eingebrachten Forderungen?

8

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, was mit den Vermögenswerten des Unternehmens „Ingenieur Technische Außenhandel" passiert ist?

9

Bestehen über die Treuhand noch Forderungen gegenüber Syrien aufgrund der Vereinbarungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung Syriens über die „Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Speziellen Gebiet" vom 25. September 1984, in denen die Gewährung von Krediten für Warenlieferungen vor allem auf militärischem Gebiet enthalten war?

Bonn, den 5. November 1991

Andrea Lederer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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