Infektionen mit HIV und Hepatitis-Viren durch Blut oder Blutprodukte
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nach seriösen Schätzungen sind bis zu 10 000 Französinnen und Franzosen durch die Verabreichung von nicht keimfreiem Blut oder Blutprodukten des Centre national de la transfusion Sanguine (CNTS) mit HIV oder Hepatitis-Viren infiziert worden. Zumal im Hinblick auf diese Infektionskrankheiten stellt sich die Frage nach der Sicherheit der Patienten bei der Verabreichung von Spenderblut oder Blutbestandteilen auch für die Bundesrepublik Deutschland, und zwar unabhängig von den in Frankreich zutage getretenen Mängeln und Unterlassungen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt ist, daß infiziertes Spenderblut oder infizierte Blutprodukte in der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden?
Kann die Bundesregierung mitteilen, in welchem Umfang und durch wen die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrolliert wird?
Kann die Bundesregierung mitteilen, in welchem Umfang in die Bundesrepublik Deutschland Spenderblut oder Blutbestandteile importiert werden, und aus welchen Herkunftsländern diese Importe stammen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch die Sicherheit der Importprodukte gewährleistet, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Kann die Bundesregierung angeben, wie viele und welche Organisationen oder pharmazeutischen Unternehmen Spenderblut oder Blutbestandteile aufbereiten, verarbeiten oder importieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß auch auf HIV getestetes Spenderblut nicht absolut verläßlich als sicher eingestuft werden kann, weil der Nachweis einer HIV-Infektion im Blut unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Infektion derzeit noch nicht möglich ist (diagnostische Lücke)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang es in der Bundesrepublik Deutschland durch Verabreichung von während der diagnostischen Lücke gespendetem Blut zu Infektionen gekommen ist, und wenn ja, wie die infizierten Patienten entschädigungsrechtlich behandelt worden sind?