Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Drucksache 12/2192
05. 03.92
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt),
Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/1779 -
Wirksamkeit des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost
Hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen in den neuen
Bundesländern sowie in Berlin und dem Aufbau einer wettbewerbsfähigen
Wirtschaft sind viele Erwartungen mit dem Gemeinschaftswerk Aufschwung
Ost verbunden. Angesichts der derzeitigen sozialen, ökologischen und
wirtschaftlichen Situation soll die Wirksamkeit der bereitgestellten
Mittel eingeschätzt werden. Im Ergebnis sollten eventuell weitere
Maßnahmen vorgesehen werden.
Vorbemerkung
Die Beurteilung der Wirksamkeit eines Programms kann sich nur
an den Zielen des Programms orientieren. Hauptziel des
Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost ist es, den neuen Bundesländern
und ihren Kommunen durch eine Anschub- und
Übergangsfinanzierung schnellstmöglich und mit möglichst geringem
Verwaltungsaufwand Investitionsmittel zur Beseitigung der
gravierendsten Mängel im Infrastrukturbereich bereitzustellen. Der zum
Zeitpunkt der Vereinigung vorgefundene desolate Zustand der
Wirtschaft, des Verkehrswesens, der Umwelt, des
Wohnungswesens und Städtebaus, des Forschungs- und Bildungsbereichs
sowie des Pflege- und Gesundheitswesens machte ein solches
Anschubprogramm erforderlich. Es geht außerdem darum, eine
Beschäftigungsbrücke für die Arbeitskräfte zu schaffen, die im Zuge
des nach vierzigjähriger sozialistischer Mißwirtschaft
unausweichlichen Strukturwandels den Übergang in eine
wettbewerbsfähige Beschäftigung suchen müssen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom
28. Februar 1992 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Aus der Reihenfolge der Fragen der Kleinen Anfrage ergibt sich
der jeweilige Bezug zu einem Programmteil des
Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost. Dies wird in der folgenden Beantwortung
der Fragen berücksichtigt.
1. In welcher Höhe erfolgten die Mittelbereitstellung,
Mittelbewilligung und der Mittelabfluß bei den Adressaten (Kommunen,
Arbeitsämtern, Werften, Hochschulen) im Rahmen des
Gemeinschaftswerkes, und zwar gegliedert nach
— Kommunales Investitionsprogramm
— Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
— Verkehr
davon Bundesfernstraßen
kommunaler Straßenbau
öffentlicher Personennahverkehr
Investitionen der Deutschen Reichsbahn
- Wohnungs- und Städtebau
davon Modernisierung/Instandsetzung des
Wohnungsbestandes
Privatisierung kommunaler Wohnungen
Städtebauförderung
— Verstärkte Förderung privater Unternehmensinvestitionen
— Sonderprogramm „Regionale Wirtschaftsförderung"
— Werfthilfen Ost
— Umweltschutzsofortmaßnahmen
— Hochschulen Ost
— Instandsetzung im Gebäudebestand des Bundes
sowohl
für das Gebiet der neuen Bundesländer als auch nach einzelnen
Bundesländern?
Erfolgte durch die Länder eine genehmigte Umverteilung zwischen
den aufgeführten Positionen?
a) Sofort nach der Beschlußfassung des Bundeskabinetts über das
Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost hat die Bundesregierung
die Mittel in Höhe von 5 Mrd. DM für das kommunale
Investitionsprogramm bereitgestellt und ausgezahlt. Hierdurch wurde
den jungen Bundesländern eine „Anschubfinanzierung" zur
Verfügung gestellt, da sie damals weder personell noch
finanziell in der Lage waren, für ihre Gemeinden eine angemessene
Finanzausstattung sicherzustellen. Die Mittel standen den
Städten, Kreisen und Gemeinden für Investitionsmaßnahmen
zur Verfügung, die sie mit geringstmöglichem
Verwaltungsaufwand umsetzen konnten. Im Verlauf des Jahres 1991 sind diese
Mittel nochmals durch Umschichtungen aus anderen
Programmteilen um fast 350 Mio. DM erhöht worden. Dadurch
konnte sichergestellt werden, daß anderweitig nicht
abfließende Mittel den jungen Ländern im Jahre 1991 erhalten
blieben.
Auch die Mittel der übrigen Programmteile sind den
zuständigen Bundesressorts unmittelbar nach dem Beschluß des
Kabinetts zum Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost zugewiesen
worden. Die Durchführung des Gemeinschaftswerks erfolgte
dort, wo der Bund nicht in alleiniger Zuständigkeit handeln
konnte, in Abstimmung zwischen den Bundesressorts und den
beteiligten Ländern aufgrund von
Verwaltungsvereinbarungen.
Die stetigen Bemühungen aller Beteiligten um eine rasche
Umsetzung des Programms haben dazu geführt, daß am Ende der
ersten Jahrestranche des Gemeinschaftswerks 1991 lediglich
ein Restbetrag von rund 3,4 Mio. DM von insgesamt 11,8 Mrd.
DM Ausgabemittel kassenmäßig nicht abgeflossen ist.
Insbesondere unter Berücksichtigung der noch unvollständigen
Verwaltungsstrukturen in den jungen Ländern ist der
Programmablauf im Jahre 1991 ein voller Erfolg.
Mittelbereitstellung und Mittelabfluß des Gemeinschaftswerks
Aufschwung Ost ergeben sich aus Anlage 1.
b) Aufgrund von Umschichtungen im Verlauf des Jahres 1991
haben sich die verfügbaren Mittel in einzelnen Bereichen
verändert. Einzelheiten ergeben sich aus Spalte 5 der Anlage 1.
Die Aufteilung der Mittel des Gemeinschaftswerks
Aufschwung Ost auf die einzelnen jungen Länder ergibt sich aus
Anlage 2.
2. Wie ist der Stand der Realisierung des kommunalen
Investitionsprogramms?
Welche Werte wurden geschaffen?
Wie viele Schulen, Krankenhäuser und Altenheime wurden in den
einzelnen Ländern neu geschaffen, wie viele instandgesetzt? In
welchen Ländern wurden die Mittel des kommunalen
Investitionsprogramms nicht in vollem Umfang genutzt? Welche Gründe gibt es
dafür?
a) Ziel des kommunalen Investitionsprogramms ist, den
kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden
mit geringstmöglichem Verwaltungsaufwand einsetzbare
Investitionsmittel zur Instandsetzung von Gebäuden und Anlagen
zur Verfügung zu stellen, die durch rasche Auftragsvergaben
eine schnelle Beschäftigungswirkung für die heimische
Wirtschaft bei gleichzeitiger Verbesserung der Standortattraktivität
der Kommunen und der allgemeinen Lebensbedingungen
bewirken sollen. Die Mittel der Investitionspauschale in Höhe von
5 Mrd. DM sind sofort nach dem Beschluß des Kabinetts über
das Programm den Ländern in voller Höhe zur Verfügung
gestellt worden. Diese haben die Finanzhilfen an ihre Städte,
Kreise und Gemeinden weitergeleitet. Es ergibt sich folgende
Verteilung auf die Länder:
Land Soll 1991
— in Mio. DM —
Berlin 389,2
Brandenburg 803,6
Mecklenburg-Vorpommern 597,5
Sachsen 1 491,0
Sachsen-Anhalt 902,1
Thüringen 816,6
Summe 5 000,0
Die Mittel sind nach Informationen aus den Ländern in den
Haushalten der Kommunen 1991 vollständig verplant worden.
Außerdem hat sich während des Vollzugs des Programms
durch Umschichtungen aus anderen Programmteilen eine
Aufstockung des den Kommunen zur Verfügung stehenden
Volumens um rund 350 Mio. DM ergeben. Nach vorläufigen
Informationen aus den Ländern über diese zusätzlichen Mittel
wurden davon mindestens 23 Mio. DM für Jugendstätten, 63 Mio.
DM für Krankenhäuser und 28 Mio. DM für Alten- und
Pflegeheime verwendet.
b) Die zwischen Bund und Ländern geschlossene
Verwaltungsvereinbarung zur Investitionspauschale vom 28. Februar 1991
sieht in Artikel 5 vor, daß die Länder dem Bund fünf Monate
nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die
Durchführung und den Stand der Maßnahmen zuleiten. Dieser
Bericht wird auch Angaben über die Anzahl und die Art der
geförderten Vorhaben enthalten. Erst nach Vorliegen dieser
Unterlagen sind detaillierte Aussagen zum Anteil von
Fördermaßnahmen aus dem Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost,
der z. B. auf Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens
entfiel, möglich.
3. Wie viele Arbeitsplätze entstanden durch die Förderung neu?
Wie viele darunter in der sozialen, wirtschaftsnahen und ökologi
-
schen öffentlichen Infrastruktur der einzelnen Länder?
Wie viele Arbeitsplätze für Frauen wurden gefördert?
Wurden Frauen, so wie im Gemeinschaftswerk vorgesehen,
entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen berücksichtigt?
Welche „Großprojekte" wurden im Rahmen des
Gemeinschaftswerkes realisiert?
a) Durch das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost werden 1991
und 1992 gut 24 Mrd. DM zur Unterstützung der neuen
Bundesländer in der schwierigen Phase des Übergangs zu
wettbewerbsfähigen Strukturen zur Verfügung gestellt. Hier soll
durch rasche und unbürokratische Maßnahmen über die
Förderung öffentlicher und p rivater Investitionen zur Schaffung
dauerhafter Arbeitsplätze sowie zur arbeitsmarktpolitischen
Flankierung des tiefgreifenden Strukturwandels beigetragen
werden.
Der Arbeitsplatzeffekt der investiven Programmteile insgesamt
ist auch wegen der noch großen statistischen Unsicherheiten
nicht abzuschätzen.
Durch das im Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost enthaltene
Sonderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur" konnten — bei einem
induzierten Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft von
12,0 Mrd. DM — rund 100 400 Dauerarbeitsplätze geschaffen
oder gesichert werden. Berücksichtigt man zusätzlich die
neben dem Gemeinschaftswerk erfolgende Normalförderung
der regionalen Wirtschaftsstruktur, so wurden bis jetzt
insgesamt 308 590 Arbeitsplätze im Zuge der Förderung geschaffen
oder gesichert. Das induzierte Volumen gewerblicher
Investitionen beläuft sich auf insgesamt 42 Mrd. DM. Hinzu kommen
öffentliche Investitionen in Vorhaben der gewerblichen
Infrastruktur in Höhe von 4,9 Mrd. DM (davon 0,9 Mrd. DM im
Rahmen des Sonderprogramms), über deren
Beschäftigungswirkungen sich keine exakten Angaben machen lassen.
Die im Rahmen des Gemeinschaftswerks geförderten
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lassen sich von den aus dem
Normalhaushalt der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Vorhaben
nicht trennen. Insgesamt ergibt sich, daß sich seit Inkrafttreten
des Gemeinschaftswerks die Zahl der geförderten
Arbeitnehmer in den jungen Bundesländern von rund 62 550 auf rund
389 860 am Jahresende 1991 erhöht hat.
Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die in der
schwierigen Phase des Übergangs zu wettbewerbsfähigen
Strukturen eine Überbrückungsfunktion erfüllen, werden
ausschließlich Arbeitsbereiche gefördert, die im öffentlichen
Interesse liegen. Wie viele der geförderten Arbeitsplätze im
einzelnen dem Bereich „soziale, wirtschaftsnahe und ökologische
öffentliche Infrastruktur der einzelnen Länder" zuzurechnen
sind, läßt sich nicht aufschlüsseln.
b) Am Jahresende 1991 betrug im Beitrittsgebiet der Anteil der
Frauen an allen Arbeitslosen 61,2 v. H. Der Anteil der im
regionalen Sonderprogramm des Gemeinschaftswerkes bis zu
diesem Zeitpunkt geförderten Dauerarbeitsplätze für Frauen ist
in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die
vorliegenden Zahlen basieren auf Angaben der Investoren und
schwanken zwischen 15 v. H. und 40 v. H. Ende 1991 waren im
Beitrittsgebiet 143 081 Frauen in
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt. Auch der Anteil der Frauen an den ABM
-
Beschäftigten insgesamt lag mit 36,7 v. H. deutlich niedriger als
ihr Anteil an allen Arbeitslosen. Dies erklärt sich im
wesentlichen aus der Struktur der bisher geschaffenen ABM-
Arbeitsplätze. Einer der Schwerpunkte von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen liegt im Bereich von Sanierungs-,
Geländeerschließungs-, Rekultivierungs- und Infrastrukturarbeiten, einem
Bereich also, in dem die Frauenbeschäftigung auch bisher
relativ niedrig gelegen hat.
Um den Anteil von Frauen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
zu steigern, hat die Bundesanstalt für Arbeit ihre Dienststellen
angewiesen, daß Maßnahmespektrum zu verbreitern, alle
Möglichkeiten der Förderung von Frauen — auch in nicht
frauentypischen Berufen — zu nutzen und den Anteil der
sozialen Dienste im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
zu verstärken. Hierzu trägt auch die Möglichkeit bei, einen
Lohnkostenzuschuß von über 90 v. H. bis 100 v. H. dann zu
gewähren, wenn in der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
überwiegend besonders benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt
— zu ihnen gehören die Frauen — beschäftigt werden sollen.
c) Zur Abgrenzung von „Großprojekten" bei
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird im folgenden auf ein
Gesamtkostenvolumen von mehr als 50 Mio. DM abgestellt. Nach Kenntnis
Drucksache 12/2192 Deutscher Bundestag — 12, Wahlperiode
der Bundesanstalt für Arbeit zählen dazu die nachstehend
aufgelisteten Maßnahmen:
Träger Kurzbezeichnung der Maßnahme
MIBRAG Vereinigte Mitteldeut- Rekultivierung und Renaturierung der vom
Braunkohlebergsche Braunkohlewerke AG bau geschädigten Landschaft
LAUBAG Lausitzer Braunkohle- Rekultivierung und Renaturierung der vom
Braunkohlebergwerke AG, Senftenberg bau geschädigten Landschaft
Stadtverwaltung Henningsdorf Abriß vorhandener Produktionsanlagen, Neuerschließung von
Gewerbeflächen
Lausitzer Braunkohle AG Renaturierung und Revitalisierung geschädigter Landschaften
LAUBAG
Rennsteig Kur- und Touristik Errichtung einer Kurklinik in Masserberg
GmbH, Masserberg
Mitteldeutsche Braunkohlewerke Altlast- und Umweltsanierung, Vorbereitung eines Industrie-
AG MIBRAG, Espenhain und Gewerbeparks
Leuna-Sanierungsgesellschaft Entsorgung, Abbruch von Industriebrachen
mbH
Eisen- und Hüttenwerke Thale Abbruch und Demontage stillgelegter Produktionsanlagen
AG
SAXONIA AG Metallhütten und Umwandlung von Industriebrachen in nutzbare Flächen für
Verarbeitungswerke Freiberg industrielle und gewerbliche Neuansiedlungen
Stahl- und Walzwerke Riesa Demontage von Betriebsausrüstungen und Gebäudesanierung
SKL Motoren- und Systemtechnik Gestaltung und Aufbau des Gewerbegebietes „Industriepark
AG, Magdeburg SKL"
Bitterfelder Qualifizierungs- und ABM-Großprojekt Industrie- und Gewerbepark Wolfen/Thal-
Projektierungsgesellschaft mbH heim
Bitterfelder Qualifizierungs- und Großprojekt „Altlastensanierung"
Projektierungsgesellschaft mbH
Bitterfelder Qualifizierungs- und Großprojekt „Ökologische Restrukturierung Film"
Projektierungsgesellschaft mbH
Landratsamt Senftenberg Rekultivierung und Gestaltung von
Braunkohletagebaufolgelandschaften in der Region Senftenberg
Gemeinnützige Qualifizierungs- Freilegung, Räumung von Industriegelände, kurz- und
längergesellschaft Jena mbH fristige Schaffung von Gewerbeflächen zur Ansiedlung von
klein- und mittelständischen Unternehmen
Energiewerke Schwarze Pumpe Demontage Kraftwerk Lauta
AG
Bitterfelder Qualifizierungs- Entsorgung, Demontage, Abriß ober- und unterirdischer
gesellschaft mbH Systeme, Flächensanierung eingest. Produktionsstätten i. d.
Chemie A.G., Bitterfeld Wolfen
Gemeinnützige Sanierungsgesell- Maßnahmepaket Umweltsanierung und Strukturverbesserung
schaft Mansfelder Land mbH
Walzwerk Hettstedt AG Maßnahmen zur Umweltsanierung und Strukturverbesserung
MIBRAG Sanierung Tagebau Breitenfeld
MIBRAG Sanierung Tagebau Golpa-Nord
Gemeinnützige Gesellschaft für Sanierung und Gestaltung des Industrie- und Gewerbegebietes
Innovation, Sanierung und Ent- SKET
sorgung mbH (GISE)
4. Wieviel Mittel wurden im öffentlichen Personennahverkehr
eingesetzt?
In welchen Bundesländern bzw. Regionen wurden
bemerkenswerte Verbesserungen erreicht?
Welcher Streckenausbau der Deutschen Reichsbahn wurde mit den
Mitteln des Gemeinschaftswerkes abgeschlossen?
Welche Strecken werden das 1992 sein?
a) 1991 wurden den neuen Bundesländern und Berlin für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) insgesamt 442,7
Mio. DM zur Verfügung gestellt. Darin ist eine Umschichtung
gemäß § 10 Abs. 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aus
dem kommunalen Straßenbau in Höhe von 42,7 Mio. DM für
Berlin enthalten. Eine Gesamtübersicht über die Aufteilung der
Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf
die Länder ergibt sich aus Anlage 2.
b) In den neuen Bundesländern flossen die für den ÖPNV
vorgesehenen Mittel vorrangig in die Grundinstandsetzung von
Straßenbahnstrecken sowie Werkstätten. Ein Schwerpunkt der
Verbesserung des ÖPNV in Berlin sind die Grunderneuerung
und die Lückenschlüsse im Bereich S- und U-Bahn.
c) Der Deutschen Reichsbahn wurden 1991 nur Mittel für den
ÖPNV zur Verfügung gestellt, die für Vorhaben im Bereich der
Berliner S-Bahnen verwendet wurden:
— Inbetriebnahme des Haltepunktes Bornholmer Straße,
— Inbetriebnahme 2. Abgang S-Bahnhof Berlin Buch,
— Ausbau 2. S-Bahngleis Berlin—Mahlsdorf—Hoppegarten,
— Lückenschlußmaßnahmen auf den Abschnitten Wannsee—
Potsdam, Baumschulenweg—Neukölln, Frohnau—Hohen
Neuendorf, Lichtenrade—Mahlow.
Das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost enthielt in 1991
keine Mittel für Eisenbahnfernstrecken. Die hierfür zur
Verfügung gestellten Verpflichtungsermächtigungen 1991 in Höhe
von 1,6 Mrd. DM werden erst 1992 kassenwirksam.
d) 1992 werden folgende Strecken der Deutschen Reichsbahn mit
Mitteln des Gemeinschaftswerks ausgebaut:
Vorhabenbezeichnung Finanzbedarf 1992 (Mio. DM)
1. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit insgesamt: 1 124,8
(Infrastrukturprogramm)
1.1 Ausbaustrecke Berlin — (Hamburg) (366,5)
(Spandau—Nauen—Wittenberge-
Ludwigslust—Grenze DR/DB)
1.2 Berlin—Magdeburg — (Helmstedt) (377,0)
(Griebnitzsee—Biederitz—Magdeburg-
Grenze DR/DB)
1.3 Leinefelde — Arenshausen — (Eichenberg) (75,9)
1.4 Neudietendorf—Wartha—Gerstungen— (220,0)
(Bebra)
1.5 Berlin—Halle/Leipzig—Neudietendorf— (85,4)
(Nürnberg)
2. Lückenschlüsse insgesamt: 177,7
(Infrastrukturprogramm)
2.1 Camburg—Saalfeld(S)—Probstzella— (112,7)
(Ludwigstadt)
2.2 Rentenwertshausen—Mellrichstadt (14,0)
2.3 Plauen—Reuth—(Hof) (51,0)
3. Elektrifizierungsvorhaben insgesamt: 297,5
3.1 Roßlau—Seddin—Drewitz— (109,7)
Wannsee—Charlottenburg
3.2 Halle—Sangerhausen—Erfurt- (110,0)
Nordhausen-Leinefelde
3.3 Weisenburg—Güterglück—Blankenheim (43,2)
3.4 Riesa—Chemnitz (6,7)
3.5 Ruhland—Pristewitz (16,9)
3.6 Freileitung Niedersedlitz—Merdessen (11,0)
Summe: 1 600,0
5. Viele Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Ländern warten
länger als ein halbes Jahr auf eine Beantwortung ihrer Anträge zur
Gewährung von Zuschüssen zur Wohnungsmodernisierung. Wann
wird der Antragsrückstand auf eine Bearbeitungszeit von unter
zwei Monaten abgebaut sein?
Die Durchführung von Wohnungsbauförderungs-,
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen obliegt nach der
grundgesetzlichen Aufgabenverteilung den Ländern. Die Förderung
von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter
Einsatz der Mittel des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost
erfolgt demgemäß nach Förderrichtlinien des jeweiligen Landes
durch die dafür zuständigen Landesverwaltungen.
Eine Abfrage bei den Ländern zu den Bearbeitungszeiten für die
Förderanträge ergab folgendes Bild:
Ende 1991 lagen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nach
Auskunft der Länder zwischen sechs und zwölf Wochen.
Differenzen in den Bearbeitungszeiten konnten schon aus der
landesspezifischen Organisation des Antragsverfahrens — d. h. Abwicklung
durch die Kommunen, das Land oder landeseigene Kreditinstitute
— resultieren.
Soweit sich in Einzelfällen über die genannten Zeiträume
hinausgehende Antragslaufzeiten ergaben, war dies auf die im Rahmen
eines derart großen Förderprogramms unvermeidlichen
Anlaufschwierigkeiten, z. B. wegen der anfangs noch nicht voll
ausgestalteten Verwaltungsstrukturen, aber auch unzureichender
Antragstellungen, zurückzuführen.
Die Mehrzahl der Länder hatte bereits Ende 1991 die
Bearbeitungsdauer der Förderanträge auf zwei Monate begrenzen
können. Die Landesverwaltungen sind bestrebt, durch vermehrten
Personaleinsatz und durch verstärkte Nutzung der
Datenverarbeitung die Antragslaufzeiten weiter zu verkürzen.
6. In welchen Städten erfolgte eine Bundesförderung von
Modellmaßnahmen?
In welchem Umfang erfolgte jeweils die Förderung?
Wie wurden die betreffenden Städte ausgewählt?
Wie viele kommunale Wohnungen wurden dabei jeweils, bezogen
auf den Gesamtbestand an kommunalen Wohnungen, privatisiert?
a) Bisher fördert der Bund Modellvorhaben zur
Wohnungsprivatisierung in Ribnitz-Damgarten, Lobenstein, Dresden, Zinnowitz,
Görlitz, Luckenwalde, Wolfen/Dessau, Seifhennersdorf,
Rostock, Gera, Ronneburg und Wörlitz.
Neben diesen zwölf begonnenen Projekten werden Verträge
mit weiteren 18 Gemeinden vorbereitet, die das
Auswahlverfahren bereits durchlaufen haben. Da die verfügbaren
Finanzmittel damit gebunden sind, kann die Projektauswahl jetzt
abgeschlossen werden.
b) Förderungsfähig sind Aufwendungen, die mit dem Verkauf der
Wohnungen an die Mieter in unmittelbarem Zusammenhang
stehen und der Erarbeitung beispielhafter Problemlösungen
und Informationsgrundlagen dienen. Der Förderumfang ist in
den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich, da er von Art
und Umfang des Modellvorhabens abhängt. Bisher ist ein
Gesamtbetrag von ca. 12 Mio. DM vertraglich zugesichert worden.
c) Die Auswahl der Kommunen zur Durchführung von
Modellvorhaben erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren. Die
Gemeinden suchten sich für ihre Vorhaben zur Privatisierung von
Wohnungen aus ihrem Bestand im allgemeinen einen
Projektträger, der die notwendigen personellen und fachlichen
Voraussetzungen zur Durchführung der Wohnungsprivatisierung
mitbringt. Förderungsanträge wurden durch das zuständige
Ministerium des Landes oder das Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorgeprüft.
Anschließend wurde das Modellvorhaben durch ein Expertengremium
begutachtet, das sich u. a. aus Vertretern von Verbänden der
Wohnungswirtschaft, des Mieterbundes, der
Hypothekenbanken und Bausparkassen, der Bundesnotarkammer und
mehrerer Ressorts zusammensetzte. Die abschließende
Projektauswahl erfolgte durch das Bundesministerium für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau.
d) Im Rahmen der zwölf laufenden Projekte wird die
Privatisierung von über 3 500 Wohnungen angestrebt. Der
Modellumfang reicht von 40 Wohnungen in Gera bis zu 1 500 Wohnungen
in Dresden. Die Modellvorhaben liefern für die weitere
Privatisierungspraxis wichtige Erkenntnisse. Diese sollen im Rahmen
der Begleitforschung nochmals aufbereitet und interessierten
Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zu diesen Leistungen aus dem Gemeinschaftswerk
Aufschwung Ost sind zur Beschleunigung der
Wohnungsprivatisierung im Beitrittsgebiet 450 Mio. DM (15 Mio. DM Baransatz,
435 Mio. DM Verpflichtungsermächtigung) in den Einzelplan des
Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für
das Haushaltsjahr 1992 eingestellt worden. Hier soll durch
gezielte und zeitlich befristete Anreize für die Verkäufer
(Wohnungsgesellschaften bzw. Kommunen) die Privatisierung
beschleunigt werden.
Drucksache 12/ 2192 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode
7. Wie viele Unternehmen nutzten jeweils in den Ländern die
Investitionszulagen?
Wie teilen sich diese quantitativ nach ihrer Größenordnung auf:
weniger als 100 000 DM Investitionszulage;
100 000 DM bis 1 000 000 DM Investitionszulage;
über 1 Million DM bis 10 Millionen DM Investitionszulage;
mehr als 10 Millionen DM Investitionszulage?
Ist die Gewährung der Investitionszulage grundsätzlich bzw. auch
an die Anzahl der neu zu schaffenden bzw. zu erhaltenden
Arbeitsplätze gebunden?
Wenn nein, besteht die Möglichkeit, die Investitionszulage an die
Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze zu koppeln?
Besteht die Möglichkeit, die Höhe der Investitionszulage in
Abhängigkeit vom Umfang der durch ostdeutsche Unternehmen zu
realisierenden Investitionsleistungen festzulegen?
Die Investitionszulage gehört neben der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und den
Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz zu den
wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Investitionstätigkeit in den
neuen Bundesländern.
Die Schaffung und die Erhaltung von Arbeitsplätzen ist zwar Ziel
dieser drei Maßnahmen, nicht aber Voraussetzung für die
Gewährung von Investitionszulagen und Sonderabschreibungen. Im
Rahmen der Investitionsförderung stellen Investitionszulagen und
Sonderabschreibungen die allgemeine Grundförderung dar.
Anders als bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" besteht für die Inanspruchnahme
dieser Vergünstigungen ein Rechtsanspruch.
Eine gezielte Förderung zur Schaffung und Erhaltung von
Arbeitsplätzen wird bereits durch die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erreicht. Für
die Gewährung der Investitionszulage ist das
Tatbestandsmerkmal der Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen weder
erforderlich noch geeignet, weil es nicht mit einer rechtsstaatlichen
Ansprüchen genügenden Bestimmtheit abgegrenzt werden kann.
Aus dem gleichen Grund besteht auch keine Möglichkeit, die
Höhe der Investitionszulage in Abhängigkeit vom Umfang der
Investitionen zu bemessen, die von Unternehmen in den neuen
Bundesländern realisiert werden. Eine Differenzierung zwischen
ostdeutschen und anderen Unternehmen wäre außerdem aus EG
-
rechtlichen Gründen wohl nicht zulässig.
Die Finanzverwaltungen der Länder sehen sich derzeit nicht in
der Lage, Unterlagen über die Anzahl der Unternehmen, die die
Investitionszulage in Anspruch nehmen, und eine entsprechende
Aufteilung nach dem Umfang der Investitionszulage im einzelnen
zu erstellen.
8. In welchen Regionen „mit hohen Arbeitskräftefreisetzungen"
wurden, so wie in den Sonderprogrammen Regionale
Wirtschaftsstruktur sowie Ländlicher Raum des Gemeinschaftswerkes angestrebt,
Arbeitsplätze in zukunftsträchtigen Branchen geschaffen?
Welche Branchen waren das jeweils in den Bundesländern bzw.
Regionen?
a) Zum Sonderprogrammgebiet in den neuen Ländern gehören
nach dem Beschluß des Planungsausschusses der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" vom 26. Ap ril 1991 folgende Regionen:
— in Mecklenburg-Vorpommern:
KS Rostock, LK Rostock, KS Wismar, LK Wismar, KS
Stralsund, LK Stralsund, KS Greifswald, LK Greifswald, Wolgast,
KS Neubrandenburg, LK Neubrandenburg;
— in Brandenburg:
KS Frankfurt/Oder, LK Cottbus, KS Cottbus, Guben,
Senftenberg, KS Eisenhüttenstadt, LK Eisenhüttenstadt, KS
Brandenburg, LK Brandenburg, Spremberg, Perleberg,
Schwedt, Angermünde;
— in Berlin:
die östlichen Stadtteile (einschließlich West-Staaken);
— in Sachsen-Anhalt:
Bitterfeld, Merseburg, Eisleben, Hettstedt, Zeitz, KS
Magdeburg, Schönebeck, Köthen, Quedlinburg, Wittenberg,
Saalkreis, Sangerhausen;
— in Thüringen:
Sondershausen, Eisenach, Gotha, Bad Salzungen, KS Suhl,
KS Jena, KS Gera, Saalfeld, Rudolstadt, KS Erfurt,
Sömmerda;
— in Sachsen:
Zittau, KS Görlitz, Löbau, KS Leipzig, Borna, KS Zwickau,
KS Chemnitz, LK Chemnitz, Riesa, Sebnitz, Auerbach,
Werdau, Geithain.
In nahezu allen diesen Regionen konnten nach Mitteilung der
Länder durch Einsatz der Sonderprogrammittel neben
Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor allem
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden,
die wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auf Dauer schaffen bzw.
sichern und damit das Gesamteinkommen in dem jeweiligen
Wirtschaftsraum unmittelbar und nicht unwesentlich erhöhen.
b) Da eine regionale Aufschlüsselung und eine Aufteilung nach
Branchen direkte Rückschlüsse auf die einzelnen Geförderten
zuläßt, kann eine solche detaillierte Darstellung aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben werden. Es kann
jedoch allgemein gesagt werden, daß die Förderung im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe auch im Hinblick auf die
Branchenstruktur (vgl. Positivliste des 20. Rahmenplans,
Drucksache 12/895 S. 142) ausgewogen erfolgt.
9. Welche ökologischen Altlasten wurden an welchen Standorten in
welchem Umfang im Rahmen des Gemeinschaftswerkes in den
Ländern beseitigt?
Im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost wurden auf
Vorschlag der Landesumweltministerien im Bereich „Deponien/
Altlasten" insgesamt 314 Projekte mit 144,2 Mio. DM gefördert.
Davon wurden für die Durchführung dringend erforderlicher
Sicherungsmaßnahmen an Deponien (wie Einzäunung,
Abdekkung, Beräumung) sowie zur Erkundung und
Gefährdungsabschätzung von Deponien als Voraussetzung für die Durchführung
von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sanierung
89,5 Mio. DM eingesetzt.
Zur Erkundung und Beseitigung von eigentlichen Altlasten
wurden 75 Umweltschutzsofortprojekte mit einem Gesamtvolumen
von 54,7 Mio. DM gefördert.
Diese Mittel verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt:
Mecklenburg-Vorpommern 0,9 Mio. DM
Brandenburg 9,4 Mio. DM
Berlin (Ostteil der Stadt) 8,9 Mio. DM
Sachsen-Anhalt 23,0 Mio. DM
Sachsen 8,9 Mio. DM
Thüringen 3,7 Mio. DM.
Wichtige Projekte (mit einem Einzelfördervolumen bis zu rund
7,5 Mio. DM) sind beispielsweise:
— Vorbereitung des Baus der Verbrennungsanlage für
Sonderabfälle unter Regie Chemie AG Bitterfeld-Wolfen,
— Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen im
Industriegebiet Erkner,
— Erkundung/Sanierung im Industriestandort Schöneweide,
— Sanierung/Revitalisierung der Tagebaue Nachterstedt,
Schadeleben und Königsaue,
— Gefährdungsabschätzung/Sanierung Altlastenstandort TWV
Rosewitz.
10. Gibt es generelle Regelungen zur Vergabe der Aufträge aus Mitteln
des Gemeinschaftswerkes an Unternehmen aus den neuen
Bundesländern?
Die Bundesregierung hat zur Flankierung des
Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost innerhalb des öffentlichen
Auftragswesens ein Bündel von Maßnahmen verabschiedet, das sowohl für
die Vergabe von Aufträgen aus Mitteln des Gemeinschaftswerks
wie auch bei allen übrigen Auftragsvergaben des Bundes den
Unternehmen in den neuen Bundesländern zugute kommt;
generelle Regelungen, die ausschließlich auf Maßnahmen des
Gemeinschaftswerks abgestellt sind, gibt es nicht.
So gewährt der Bund den jungen Ländern die Finanzhilfen des
kommunalen Investitionsprogramms in Höhe von insgesamt
5 Mrd. DM in Form von Pauschalen, damit die Städte, Landkreise
und Gemeinden diese Mittel mit geringstmöglichem
Verwaltungsaufwand für Investitionen einsetzen.
Bei der Durchführung der anderen Programmteile des
Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost achten die Ressorts in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderressorts darauf, daß kleine und
mittlere Unternehmen vor Ort Auftragsmittel aus dem
Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost bekommen. Darauf wird auch in
den Kommunalkonferenzen zwischen Bund und den Ländern
immer wieder hingewiesen.
Um den Unternehmen aus den neuen Ländern den Zugang zu
Aufträgen der öffentlichen Hand zu erleichtern und ihre Chancen
im Wettbewerb mit anderen Anbietern zu vergrößern, hat die
Bundesregierung diesen Unternehmen:
— ein generelles Eintrittsrecht in Bestgebote westdeutscher Bieter
eingeräumt, vorausgesetzt, das Angebot des
Eintrittsberechtigten liegt um nicht mehr als 20 v. H., im 2. Halbjahr 1992 um
nicht mehr als 10 v. H. über dem Bestangebot des
westdeutschen Bieters;
— bei Kleinaufträgen (100 000 DM im Lieferbereich, 1 Mio. DM im
Baubereich) erhalten alle Unternehmen der neuen
Bundesländer einen Mehrpreis von bis zu 5 v. H.; im 2. Halbjahr 1992 von
bis zu 2,5 v. H., bezogen auf das wirtschaftlichste Angebot;
kleinen und mittleren Unternehmen wird zusätzlich zu dem
Vorgenannten ein weiterer Mehrpreis von 5 v. H. (im 2.
Halbjahr 1992 2,5 v. H.) gewährt.
Soweit notwendig werden diese Vergabeerleichterungen bis
Ende 1993 verlängert; hierzu wird die Bundesregierung nach
Eingang und Auswertung der Erfahrungsberichte für das 2.
Halbjahr 1991 in Kürze entsprechende Gespräche aufnehmen.
Darüber hinaus sind die öffentlichen Auftraggeber des Bundes
verpflichtet worden, bei allen beschränkten Ausschreibungen und
freihändigen Vergaben die Auftragsberatungsstellen der neuen
Bundesländer und Berlins einzuschalten und aufzufordern,
innerhalb der vom Auftraggeber vorgesehenen Frist nach Möglichkeit
jeweils ein geeignetes Unternehmen im Beitrittsgebiet zu
benennen, das dann mit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert
werden kann. Die Bundesregierung hat die von ihr getroffenen
Regelungen den Ländern übermittelt mit der Bitte, diese auch für den
jeweiligen Landes- und Kommunalbereich zu übernehmen.
11. Zu welchen Einzelaufgaben des Gemeinschaftswerkes liegen in
welcher finanziellen Höhe Anträge vor, die nicht im Rahmen des für
1991 vorgesehenen Limits berücksichtigt werden konnten? Welche
Einzelanträge betrifft das?
12. Welche Absichten hat die Bundesregierung zur Erweiterung oder
Umgestaltung des Gemeinschaftswerkes 1992?
a) Mit Ausnahme des kommunalen Investitionsprogramms
entsprechen die Programmteile des Gemeinschaftswerks
überwiegend solchen Aufgaben, die grundsätzlich im Rahmen der
Einzelpläne der Ressorts oder aus den Haushalten nachgeordneter
Behörden finanziert werden. Anträge auf Förderung in diesen
Bereichen können daher nicht ausschließlich dem
Gemeinschaftswerk zugeordnet werden; Anträge, die aus den
verfügbaren Mitteln des Gemeinschaftswerks finanziert werden,
können in den Ansätzen der entsprechenden Einzelpläne
aufgefangen werden.
So hat die Bundesregierung zum Beispiel bei den
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) schnellstmöglich reagiert: Nach
Erreichen der ursprünglich vorgesehenen
Gesamtjahreszielgröße 1991 von 280 000 in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
geförderten Personen wurden bereits im September für die
Bundesanstalt für Arbeit (BA) zusätzlich 3 Mrd. DM
Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt. Dadurch konnte die Zahl
der in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigten auf
annähernd 400 000 zum Jahresende 1991 aufgestockt werden.
b) Das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost ist ein auf zwei Jahre
angelegtes Programm des Bundes mit einem finanziellen
Rahmen von insgesamt 24 Mrd. DM.
Der besondere Schwerpunkt des Gemeinschaftswerks lag 1991
im Teil „Kommunales Investitionsprogramm", das als
Anschub- und Übergangsfinanzierung für Maßnahmen der
kommunalen Infrastruktur diente. Von verschiedenen Seiten ist
zwar an den Bund die Forderung nach einer Fortsetzung dieser
Investitionspauschalen herangetragen worden, 1991 hat sich
aber die finanzielle Lage der Länder und Gemeinden
gegenüber den Planungen deutlich entspannt.
Außerdem wird die Bundesregierung die Überweisungen aus
dem Fonds „Deutsche Einheit" an die jungen Länder für die
Jahre 1992 bis 1994 um insgesamt 31,3 Mrd. DM aufstocken.
Den Gemeinden werden aufgrund ihres 40 v. H.-Anteils an den
Fondsraten zusätzlich rund 12,5 Mrd. DM als pauschale Mittel
zufließen. Eine Fortsetzung des kommunalen
Investitionsprogramms kommt daher nicht in Betracht.
Einer solchen Verlängerung stehen auch
finanzverfassungsrechtliche Gründe entgegen. Die besondere Form der
Anschubfinanzierung war nur aufgrund der außergewöhnlichen
Situation in der organisatorischen Aufbauphase der jungen
Länder möglich.
c) Der Bund setzt 1992 das Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost
mit Verschiebung der Akzente fort. Es kommt vermehrt darauf
an, Investitionen in den Bereichen Verkehr, Werfthilfen,
Hochschulen und Fernwärmeeinrichtungen zu fördern. Soweit mit
dem Gemeinschaftswerk Daueraufgaben des Bundes finanziert
werden, werden diese nach 1992 im Rahmen der Plafonds der
zuständigen Ressorts fortgeführt. Im geltenden Finanzplan ist
hierfür auf hohem Niveau Vorsorge getroffen.
Anlage 1
Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost
— Bundesteil —
Umsetzung im Jahr 1991
— Baransatz —
Soll verfügbare
Beauftragter Mittel Mittelabfluß
Maßnahmen Titel für den einschl.
Haushalt Umschich- Stand 1.2.
tungen
—Mio. DM— —Mio. DM— —Mio. DM-
1 2 3 4 5 6
1. Kommunales Investitionsprogramm 882 01 BMF 5 000 5 341 5 341
2. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) BMA (2 500) (2 450) (2 450)
davon:
— Lohnkostenzuschüsse 683 11 1 600 1 600 1 600
— Sachkostenzuschüsse 893 11 900 850 850
3. Verkehr BMV (1 6002 ) (1 572) (1 572)
davon:
— Bundesfernstraßen 741 21 400 372 372
— öffentlicher Personennahverkehr 882 21 400 400 443
— kommunaler Straßenbau 882 22 8002 ) 800 757
— Investitionsvorhaben der 892 21 —
Deutschen Reichsbahn
4. Wohnungs- und Städtebau BMBau (1 100) (750) (757)
davon:
— Modernisierung/Instandsetzung 882 31 700 502 528
— Privatisierung kommunaler Wohnungen 882 32 200 34 15
— Städtebauförderung 882 33 200 214 214
5. Verstärkte Förderung privater BMF (388) (388)
Unternehmensinvestitionen
davon:
— Verlängerung Investitionszulage
— Kumulation der Investitionszulage mit 388 388
steuerlichen Sonderabschreibungen
6. Sonderprogramm „Regionale 882 02 BMWi 600 600 600
Wirtschaftsförderung"
7. Werfthilfen Ost 893 01 BMWi 130 84 1 ) 85
8. Umweltschutzsofortmaßnahmen 882 03 BMU 412 419 420
9. Hochschulen (200) (200) (200)
davon:
— Erneuerungsprogramm 652 01 BMBW
BMFT
— Instandsetzung 882 04 BMBW 200 200 200
10. Instandsetzung im Gebäudebestand des Bundes 714 01 270 288 279
11. Baumaßnahmen der Kirchen 893 02 BMI — — —
12. Zuschüsse an Seeschiffahrtsunternehmen 683 01 BMV — —
13. Sanierung von Fernwärmeeinrichtungen 882 06 BMWi — — —
14. Förderung von Projekten bei wirtschaftsnahen 685 01 BMWi — — —
Forschungseinrichtungen
15. Agrar- und forstkulturelle Einrichtungen 883 01 BML — — —
16. Sonstige Maßnahmen 882 05 — 106 104
Insgesamt 12 200 2) 12 200 11 808
Additionsdifferenzen durch Rundungen.
1) Herabsetzung durch Umbuchung gemäß gesetzlichem Auftrag bei Titel 09 02 683 51.
2) Einschließlich Nachtrag 1991.
Anlage 2
Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost
Aufteilung auf Länder 1991
Beträge in Mio. DM
Maßnahme/Ressorts Berlin Branden- Mecklenburg- Sachsen Sachsen- Thüringen Gesamt
burg Vorpommern Anhalt
Kommunales Investitionsprogramm
BMF 403 875 640 1 666 919 838 5 341
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM) BMA 1 ) 2 ) 223 314 267 642 617 387 2 450
Verkehr BMV
davon:
— Bundesfernstraßen 1 109 50 94 60 57 372
— kommunaler Straßenbau 133 117 83 206 114 104 757
— öffentlicher Personennahverkehr 176 80 27 88 41 31 443
310 1 572 Summe: 306 160 388 215 192
Wohnungs- und Städtebau BMBau
davon:
— Privat. kommunale Wohnungen *) 1 7 3 0 3 14
— Modernisierung/Instandsetzung 55 63 56 109 126 119 528
— Städtebauvorhaben 8 42 31 51 46 36 214
*) einschließlich 1 Mio. DM
Modellvorhaben 1
63 757 Summe: 106 94 163 172 158
BMWi
„Regionale Wirtschaftsförderung" 45 90 75 180 100 110 600
Werfthilfen Ost 85 85
45 90 180 100 685 Summe: 160 110
Umweltschutzmaßnahmen BMU 30 68 48 119 89 66 420
Hochschulen Ost BMBW 27 25 24 64 32 28 200
Instandsetzung im Gebäudebestand
des Bundes 46 64 72 39 24 34 279
Sonstige Maßnahmen 3) (.) (.) (.) (.) (.) (.) 104
Gesamt 2) 1 148 1 849 1 465 3 261 2 168 1 812 11 808
1) Berechnet an Hand der Verteilung der Mittelbewilligung 1991/92 auf die Länder.
2) Davon sind 10 Mio. DM für die Durchführung von Informationsmaßnahmen verwendet worden.
3) Aufteilung auf Länder nicht möglich.]