BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Angaben der Bundesregierung über polizeiliche Ausstattungshilfe für Menschenrechte verletzende Regime (G-SIG: 12010594)

Förderung von polizeilichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen aus dem Kapitel 05 02 Titel 686 23 des Bundeshaushalts zugunsten von Guatemala und Indonesien trotz Verletzungen der Menschenrechte, Grundsätze und Aussagen der Bundesregierung zur Ausbildungshilfe, Stopp der Zuwendungen an Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.03.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/197221.01.92

Angaben der Bundesregierung über polizeiliche Ausstattungshilfe für Menschenrechte verletzende Regime

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 9. Oktober sowie am 6./13. November 1991 entsperrten der Haushaltsausschuß und der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages das sogenannte Ausstattungshilfe-Programm 1991 bis 1993 aufgrund des Kapitels 05 02 Titel 686 23 über insgesamt knapp 200 Mio. DM. Ausweislich der den Ausschüssen übermittelten Erläuterungen dieses Programms durch das Auswärtige Amt (Aktenzeichen 300-440.70 Allg.) vom 22. August (Seite 8) und vom 25. Oktober 1991 sind im Rahmen eines „Sonderfonds“ „... DM 1,5 Mio. wie im ausgelaufenen Programm für die Finanzierung von polizeilichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen, für die nach dem Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 6. Oktober 1986 (Korrekt: 6. November 1986; Anm. Verf.) eine Finanzierung aus dem Einzelplan 23 nicht mehr in Frage kommt." Dieses Vorhaben wird wörtlich bestätigt in einer Übersicht über die Polizeihilfe 1991/92, welche das Haushaltsreferat des Bundesministeriums des Innern mit Schreiben vom 7. Oktober 1991 dem Haushaltsausschuß übermittelte. Auch nach dem Erläuterungsvermerk des Auswärtigen Amtes für die Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 6. November 1991 sollen aus dem Sonderfonds „kleinere polizeiliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen" finanziert werden (Seite 7).

Die mit der erstgenannten nahezu identische Formulierung in der entsprechenden Erläuterung des Ausstattungshilfe-Programms 1988 bis 1990 vom 28. Januar 1988 (Seite 3) umschrieb einen Zuwendungsposten an das notorisch die Menschenrechte verletzende Regime in Guatemala in Höhe von ebenfalls 1,5 Mio. DM, wie sich später klar herausstellte.

Tatsächlich hatte der Haushaltsausschuß den o. g. Beschluß ausweislich des Protokolls seiner 105. Sitzung aus Anlaß der bis dahin aus dem Einzelplan 23 an Guatemala geleisteten Polizeihilfe getroffen. Einziges weiteres Empfängerland aus dem Einzelplan 23 zu jener Zeit war Indonesien, wie sich aus einer Mitteilung des Auswärten Amtes an den Auswärtigen Ausschuß vom 7. März 1988 (Ausschuß-Drucksache 120) ergibt.

Wenn nun der aktuelle Dreijahresplan — neben ausdrücklich genannten anderen Adressaten von Ausbildungshilfen — auf diesen Beschluß und dessen Sperrwirkung Bezug nimmt, um die weiteren Empfängerländer der vorgesehenen Ausbildungshilfen vorsichtig zu umschreiben, muß sich der Verdacht aufdrängen, daß es sich wiederum um Guatemala und/oder Indonesien handelt.

Das indonesische Suharto-Regime, welches aus dem Ausstattungshilfe-Programm 1988 bis 1990 u. a. 717 000 DM Polizeihilfe erhielt, ist jedoch im neuen Dreijahresprogramm ausdrücklich als Empfänger von 2,2 Mio. DM allgemeiner Polizeihilfe aufgeführt (Erläuterung des Auswärtigen Amtes vom 25. Oktober 1991, Übersicht Seite 1). Daher konzentriert sich der Verdacht auf Guatemala. Dieser Verdacht verstärkt sich noch dadurch, daß das Auswärtige Amt noch im November 1991 in seiner o. g. Erläuterung für den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Seiten 5f.) in der abschließenden Auszählung der aus einer geförderten „Zusammenarbeit im Polizeiwesen ... ausgeschiedenen Länder" Guatemala nicht aufführte.

Dem zum Trotz teilte der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 11. Februar 1991 mit, die Bundesregierung habe die Unterstützung der guatemaltekischen Nationalpolizei mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte auf unsere Fragen am 13. November 1991, eine „Unterstützung Guatemalas aus Mitteln der Ausstattungshilfe finde nicht statt" (Drucksache 12/1633, Seite 14) und am 16. Dezember 1991 gar im Widerspruch zu den o. g. Erläuterungen, früher aus dem Einzelplan 23 finanzierte „Bildungsvorhaben sind nicht mehr Bestandteil der Ausstattungshilfe" (Drucksache 12/1893).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Zugunsten 'welchen Landes sollen — bzw. sollten nach o. g. Planungsstand vom Frühherbst 1991 — aus dem Kapitel 05 02 Titel 686 23 im Rahmen des Ausstattungs- und Ausbildungsprogramms 1991 bis 1993 entsprechend der zitierten ministeriellen Erläuterung des Ansatzes welche Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen bis zu 1,5 Mio. DM bezahlt werden?

2

Sofern es sich um Guatemala handelt bzw. handelte: Wie ist dies vereinbar

a) mit den zitierten gegenteiligen Auskünften zweier Staatssekretäre,

b) mit dem gegenteiligen Beschluß des Auswärtigen Ausschusses vom 24. Oktober 1990, wonach für die Polizeihilfe an Guatemala „mit Wirkung des Bundeshaushalts 1991 keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden" dürfen und eine Ausbildung guatemaltekischer Polizeibeamter in der Bundesrepublik Deutschland allenfalls wieder aufgenommen werden dürfe, „wenn sich die Lage der Menschenrechte in Guatemala spürbar und von Menschenrechtsorganisationen verbessert hat" ,

c) mit dem Umstand, daß der nach Guatemala entsandte deutsche Polizei-Ausbilder C. seine dortige Tätigkeit als frustrierend und wirkungslos beschrieb und schließlich aufgab?

3

Bezüglich Indonesien:

a) Wie verantwortet die Bundesregierung die Planung oder Durchführung der fraglichen Ausbildungshilfe sowie der sonstigen Zuwendungen angesichts des durch die Suharto - Regierung zu verantwortenden Massakers in Dili/Ost-Timor am 12. November 1991?

b) Welche Zusagen hat die Bundesregierung Suharto anläßlich seines Staatsbesuchs in der Bundesrepublik Deutschland im Juli 1991 oder später außerdem gemacht?

4

Sofern die zunächst geplante Ausbildungs-Zuwendung zugunsten Guatemalas (wann?) storniert worden sein sollte:

a) Aufgrund welcher Erwägungen ist die Bundesregierung insoweit innerhalb weniger Wochen zu einer anderen politischen Auffassung gelangt?

b) Wie konnte es überhaupt zu einer solchen Planung kommen angesichts der eindeutigen und fortdauernden Sperrwirkung des in Frage 1 b genannten Beschlusses federführenden Bundestags-Ausschusses?

c) Ist die Bundesregierung bereit (oder warum ggf. nicht), verbindlich auszuschließen, daß während der Laufzeit des Programms 1991 bis 1993 aus den Mitteln des nicht ländergebundenen „Sonderfonds" von insgesamt 23,18 Mio. DM Zuwendungen irgendwelcher Art an Guatemala geleistet werden?

d) Falls die Bundesregierung hierzu nicht bereit ist: In welchem Umfang, für welche Zwecke und aus welchem Teil der bisher nicht ländergebundenen Hilfen („Sonderfonds", „Demokratisierungshilfe", ...) sind bez. Guatemala aa) Abkommen abgeschlossen worden, bb) Zusagen abgegeben worden, cc) Mittel abgeflossen, dd) Anträge bzw. Wünsche seitens des Empfängerlandes vorgebracht worden?

e) Wie lauten jeweils die entsprechenden Angaben zu sonstigen Ländern?

f) Teilt die Bundesregierung (warum ggf. nicht) unsere Schlußfolgerung, daß im Falle einer möglichen Stornierung der Aus- und Fortbildungshilfe die hierfür zunächst eingestellten 1,5 Mio. DM „frei geworden" sind und nicht anderweitig verausgabt werden dürfen, da die zuständigen Ausschüsse den Ansatz nur bez. präziser Verwendungszwecke entsperrt haben und sich zudem eine Mitsprache über die weitere Abwicklung vorbehalten haben?

g) Wie lautet die entsprechende Auskunft hinsichtlich des Teilbetrages von „bis zu 4 Mio. DM" im Rahmen des Sonderfonds, welcher ausweislich der Erläuterungen des Auswärtigen Amtes für die Abwicklung auslaufender ländergebundener Zuwendungen aus dem Programm 1988 bis 1990 bestimmt war, jedoch nach der Antwort des Staatsministers im Auswärtigen Amt vom 16. Dezember 1991- auf Anfrage des Kollegen Dr. Wolfgang Ullmann (Drucksache 12/1893) ebenfalls nicht abfließen wird, weil alle entsprechenden Zuwendungsmaßnahmen bereits abgewickelt seien?

5

Worauf beruht innerhalb des Sonderfonds des Programms 1991 bis 1994 die Steigerung des Teilbetrags für „kleinere Ad-hoc - Projekte" , insbesondere der Terrorismus-Abwehr, auf präzise 15,18 Mio. DM gegenüber nur 7,5 Mio. DM (einschließlich der oben bereits problematisierten 1,5 Mio. DM für Guatemala) im Programm 1988 bis 1990, und warum gab das Auswärtige Amt bei dieser Erhöhung in seiner Erläuterung vom 22. August 1991 (Seite 9) an, es würde der Betrag „wie bisher" angesetzt?

6

Hält die Bundesregierung an den Grundsätzen und Aussagen zur Ausbildungshilfe fest, daß

a) „parallel zu den entsprechenden politischen Kriterien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit ... die Partnerländer ... grundsätzlich die Menschenrechte achten ... und Demokratisierungsbestrebungen nicht unterdrücken" dürfen (o. g. Erläuterungen des Auswärtigen Amtes vom 25. Oktober 1991, Seite 1),

b) „Maßnahmen ggf. eingestellt werden können, wenn z. B. aufgrund innerer Entwicklungen in einem Empfängerland die Fortsetzung der Hilfe nicht mehr zu rechtfertigen ist" (o. g. Erläuterungen des Auswärtigen Amtes vom 22. August 1991, Seite 7),

c) es in keinem der Empfängerländer 1991 bis 1994 „in der letzten Zeit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen gekommen ist" , obwohl „den meisten von ihnen zwar im letzten Bericht von amnesty international Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen (werden)", was „aber unter anderem für die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Großbritannien und die Schweiz" ebenso gelte (o. g. Erläuterungen vom 25. Oktober 1991, Seite 3)?

7

Ist die Bundesregierung bereit (oder warum ggf. nicht), daraufhin die Zuwendungen zu stoppen, z. B. an

a) die Türkei, die jüngst wieder massiv Bomben und Napalm gegen kurdische Zivilisten einsetzte,

b) Burundi angesichts der wiederkehrenden und aktuellen Gemetzel der Hutu-Bürger und -Bürgerinnen,

c) Nigeria angesichts der fortwährenden Unterdrückung der demokratischen Opposition,

d) Marokko angesichts dessen andauernder Kriegführung gegen die Sahauris und angesichts dessen Sabotage am UN Friedensplan,

e) welche weiteren Staaten?

Bonn, den 13. Januar 1992

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen