Es wird auf die Beantwortung einer Großen Anfrage aus dem Jahr 1988 (Drucksache 11/2238) verwiesen: „Soweit mit dem Begriff ,Samenbank' lediglich eine Einrichtung zur Aufbewahrung von Humansperma, etwa von krebskranken Männern gemeint ist, das vor einer die Fruchtbarkeit einschränkenden Behandlung konserviert werden soll, sind eine Reihe von Einrichtungen vorhanden. Hingewiesen wurde insbesondere auf die ,Cryo-Bank' der Firma Messer-Griesheim GmbH in Krefeld, die auf der Grundlage von Verwahr-Verträgen Aufbewahrungen vornimmt. Darüber hinaus sollen eine Reihe von Universitätskliniken, Privatkliniken und Ärzten, die Methoden der künstlichen Befruchtung anwenden, Sperma aufbewahren.
An Universitätskliniken werden keine Samenbanken zum Zwecke heterologer künstlicher Befruchtung unterhalten. Es haben jedoch private Kliniken und Ärzte, die heterologe Inseminationen durchführen, auch z. B. die Einrichtung Pro Familia in Bremen, kleine Depots von Spendersamen zur Behandlung von Patienten angelegt."
Nach einer aktuellen Anfrage liegen der Bundesärztekammer auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesem Thema keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie geht jedoch davon aus, daß Samen nicht zur Verwendung im heterologen System verwahrt wird, sondern in diesen Fällen lediglich der vorsorgenden Aufbewahrung dient, um nach einem absehbaren Verlust der Zeugungsfähigkeit, z. B. durch operative Eingriffe, in einem absehbaren Zeitraum noch eigene Kinder bekommen zu können.